Kriminogenese

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Die Kriminogenese beschreibt auf der Grundlage einer expliziten oder impliziten (individualpsychologischen) Theorie den Lebenslauf des Delinquenten von der Geburt bis zur aktuellen Tat und bewertet diesen anhand von Kriterien, die ihrerseits wiederum zum Teil auf Kriminalitätstheorien beruhen.

Bedeutung der Kriminogenese

Besondere Schwerpunkte der Kriminogenese liegen in den Prognosen bei Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56 StGB und die Aussetzung des Strafrestes nach §§ 57, 57 a StGB, bei der Anordnung einer Maßregel nach §§ 63, 64, 66 StGB und bei der Aussetzung einer verhängten Maßregel nach § 67 d Abs. 2 StGB. Im Jugendstrafrecht sind insbesondere die §§ 17, 27 JGG, bei denen über die Bedeutsamkeit sogenannter schädlicher Neigungen zu entscheiden ist. Darüber hinaus ist § 21 JGG, der die Aussetzung einer verhängten Jugendstrafe zur Bewährung regelt sowie §§ 88, 89 JGG, nach denen die Entlassung zur Bewährung aus einer Jugendstrafe erfolgt, bedeutsam für Prognoseentscheidungen.

Weiterhin spielt die Kriminogenese bei Prognoseentscheidungen, z.B. im Rahmen von Entscheidungen über die Gewährung von Vollzugslockerungen eine wichtige Rolle. Straftäter, die eine Freiheitsstrafe wegen Mordes oder wegen einer Sexualstraftat in Niedersachsen verbüßen, sind vor der Gewährung von Vollzugslockerungen gemäß § 16 NJVollzG (Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz)[1] von verschiedenen Sachverständigen zu begutachten. Hierfür wurde am 19.06.2008 das Prognosezentrum im niedersächsischen Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt Hannover[2] eröffnet.

Auf der Basis kriminogenetischer Überlegungen werden darüber hinaus Behandlungsbedarfe ermittelt und prognostische Entscheidungen bei Vollzugsmaßnahmen gemäß § 7 StVollzG getroffen, die im Behandlungsplan konkretisiert werden.

Erstellung der Kriminogenese

Bei der Erstellung der Kriminogenese sind folgende Aspekte besonders zu beachten:

Defizite im familiären Umfeld

Der Mensch wird durch seine frühe Sozialisation so geprägt, dass eine spätere Änderung der Wertorientierungen wenig wahrscheinlich ist (Frey: 1974,17). Was ein Kind in den ersten Lebensjahren mit seinen ersten Bezugspersonen (Mutter, Vater, Geschwistern usw.) erlebt, prägt neben seinem Charakter auch seine Intelligenz, seine Wertorientierung und seine Bindungs- und Beziehungsfähigkeit. Die Familie als primäre Sozialisationsinstanz überträgt die eigenen sozial gebilligten Werte auf die Kinder und schützt sie, im Normalfall, zugleich vor der Übernahme sozial abweichender Normen. Je besser eine Familie integriert ist, desto erfolgreicher ist sie in der Abwehr antisozialer Einflüsse. Bereits früh werden in der Familie soziale Fähigkeiten wie Frustrationstoleranz, Bedürfnisaufschub und Arbeitsdisziplin eingeübt.

Entwicklungspsychologen haben festgestellt, dass Heimkinder, denen eine enge Bezugsperson während der ersten Lebensjahre fehlt, bereits im 2. Lebensjahr eine Reihe von Verhaltensstörungen, wie z.B. Bindungsunfähigkeit und Desinteresse aufweisen. In den späteren Jahren werden diese Symptome verstärkt und äußern sich darüber hinaus auch in Anpassungsschwierigkeiten, seelischer Isolation, Tendenz zu aggressivem Verhalten und asozialen Handlungsweisen (Gareis/Wiesnet: 1974,27). Stabilität und Kontinuität des Familienlebens spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen. Durch positive Vorbilder können normkonforme und sozial adäquate Verhaltensweisen übernommen und erlernt[3] werden.

Entwicklungsrückstände können aber auch im Rahmen der Familienerziehung auftreten, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die Grundbedürfnisse des Kleinkindes (Sättigung, liebevolle Zuwendung, Zeit) zu erfüllen. Insbesondere in sozial schwachen sowie in zerrütteten Familien sind hierbei Defizite zu beobachten. So ist z.B. die Entwicklung von Scheidungskindern oftmals gestört. Scheidungskinder verlieren oft das natürliche Urvertrauen zu ihren Eltern, werden oft gereizt, schneller krank, lassen in der Schule nach, zeigen gesteigerte Unsicherheit im Kontakt mit anderen Menschen, besitzen ein geringeres Selbstvertrauen als andere Kinder sowie ein geringeres Durchhaltevermögen (vgl. McLanahan/Sandefür 1995).

Während die Sozialisation in der frühesten Kindheit überwiegend Aufgabe der Mutter ist, steigt die Bedeutung des Vaters als Identifikationsobjekt für den Erziehungsprozess mit zunehmendem Alter der Kinder. Das Kind sucht im Vater ein Vorbild, dem es nachstreben möchte. Wenn das Kind im Rahmen des Reifungsprozesses erkennt, dass der tatsächliche Vater mit dem Idealbild nicht übereinstimmt, stellen sich Frustrationen ein. Kommt hinzu, dass die Eltern keine Zeit für ihr Kind haben und seine Überwachung nicht gewährleistet ist, sucht es sich seine Vorbilder auf der Straße, in der peer group [4].

Entwicklungsverlauf

Sigmund Freud [5] sah den Menschen als polymorph perverses und universell kriminelles Wesen. Während es dem „Normalen“ gelinge, im Laufe seiner Entwicklung seine kriminellen Triebe zu verdrängen, gelinge dies dem „Kriminellen“ nicht. Kriminalität sei daher ein Erziehungs- und Entwicklungsdefekt. Die Kriminalität sei danach auf Traumatisierungen und Fehlentwicklungen in den einzelnen Phasen der Persönlichkeitsbildung zurückzuführen, die wie folgt aufgebaut sind: [6]

In der Oralen Phase (1. Lebenshalbjahr) wird das Urvertrauen aufgebaut (im besonderen Maße zur Mutter). Störungen in den ersten vier Wochen dieser Phase können zu einer schizoiden Persönlichkeitsstörung [7] oder zu einer abhängigen Persönlichkeitsstörung führen.

In der narzisstischen Phase (2. Lebenshalbjahr) entdeckt das Kind den eigenen Körper und entwickelt dabei Lustgefühle (Autoerotismus). Dieses Verhalten stellt die Urform der Selbstliebe (Primärer Narzissmus) dar. Störungen in dieser Phase können im Erwachsenenalter zur Verminderung des Selbstvertrauens und der Selbstachtung, im Extremfall zu Depressionen führen.

Die anale Phase (2.-3. Lebensjahr) trägt zur Reinlichkeitserziehung, zum Erlernen des sozialen Miteinanders, zur Konfliktfähigkeit und zur späteren Über-Ich-Entwicklung bei. Nach Freud kann das Kind in der analen Phase in Konflikte geraten, je nachdem, wie von den Erziehern mit der Sauberkeitserziehung umgegangen wird. Ungelöste Probleme können unter Umständen zur Herausbildung eines so genannten „analen Charakters“ führen, der durch Geiz, Pedanterie und übertriebenen Ordnungssinn gekennzeichnet ist.

In der phallischen oder ödipalen Phase (4.-5. Lebensjahr) richtet sich der Großteil der Aufmerksamkeit auf die Erforschung des eigenen Körpers. Die Triebwünsche in dieser Phase äußern sich in der Regel in dem Begehren des gegengeschlechtlichen Elternteils. Aus diesem Begehren ergibt sich ein Konflikt, den Freud nach Ödipus aus der Tragödie des Sophokles „Ödipuskonflikt“ [8] genannt hat. Dies ist der Fall, wenn sich ein Kind bzw. der erwachsene Mensch von dem geliebten Elternteil nicht loslösen kann. Mögliche Folgen eines nicht überwundenen Ödipus-Konfliktes sind Nichtbejahung der eigenen Geschlechterrolle, Identifizierung mit dem anderen Geschlecht oder Liebesunfähigkeit.

In der Latenzphase (6.-7. Lebensjahr) erfolgt die Befriedigung durch das Erlangen von Fähigkeiten und der Erkundung der Umwelt. Das Kind wird fähig, auf Lustbefriedigung zu verzichten, sie auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben oder in andere Energie, wie zum Beispiel in sachliches Interesse, umzusetzen. Kulturelle Werte werden von Vorbildern übernommen (Lehrer, Nachbarn, Bekannte, Klubleiter, Trainer) und kognitive Fähigkeiten erworben. Die Schule und das Spielen mit Geschlechtsgenossen nimmt an Bedeutung zu, während die Sexualität verdrängt wird.

In der genitalen Phase (ab 8. Lebensjahr - Pubertät) erwacht die Sexualität unter dem Einfluss der Geschlechtshormone zu neuer Macht. Allerdings tritt sie in eine weitere Funktion: Sie dient nicht mehr nur der Lustbefriedigung, sondern auch der Fortpflanzung. War das Interesse des Kindes in den frühkindlichen Phasen noch mehr oder weniger selbstbezogen und das Sexualobjekt in der Familie zu suchen, so werden jetzt Sexualpartner außerhalb der Familie gewählt (Exogamie). Sexualität tritt in den Dienst der zwischenmenschlichen Partnerschaft.

In der Analyse des Entwicklungsverlaufs sind darüber hinaus den biographischen Brüchen und ihrer Verarbeitung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Wie reagiert das Kind bzw. der Jugendliche z.B. auf Veränderungen des sozialen Umfeldes, der Wohnsituation, Wechsel von Wohnort oder Schule.

Auch das Freizeitverhalten und der Kontaktbereich nehmen eine wichtige Rolle ein. Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf den zeitlichen Umfang, die Struktur und den Verlauf der Freizeittätigkeiten zu richten, um z.B. zu eruieren, ob Freizeit zu Lasten von Arbeit und Schlaf ausgedehnt wird. Neben den schicksalhaft vorgegebenen Kontakten, in die der Mensch hineingeboren wird, gehören aber auch selbstgewählte Kontakte zu Freunden und Bekannten. Handelt es sich hierbei um feste und langjährig bestehende Beziehungen oder nur um lose Kontakte oder um sogenannte Milieu- Kontakte, die weniger durch konkrete Kontaktpersonen als vielmehr durch den Ort der Kontaktaufnahme bestimmt werden. Wichtig ist auch, ob die Freunde und Bekannten sozial oder strafrechtlich auffällig waren.

Schulische und berufliche Entwicklung

Neben der Familie übt die Schule [9] als sekundäre Sozialisationsinstanz einen nachhaltigen Einfluss auf den Entwicklungsprozess junger Menschen aus. Die Erziehungsaufgabe der Schule wird zugunsten des Leistungsprinzips vernachlässigt. Schüler, die den Anforderungen der Schule nicht gerecht werden können, verlieren in der Regel ihr Selbstvertrauen und ihre Selbstachtung. Sie werden deshalb für delinquente Verhaltensweisen anfällig. Misserfolge in der Schule, ein niedriger intellektueller Status und negative Einstellungen gegenüber der Schule führen oftmals zu Undiszipliniertheit während der Unterrichtsstunde, zu unentschuldigtem Fehlen und letztlich zu Gewalt in der Schule. Vorangegangen ist diesem Verhalten meistens eine Folge von Typisierungen, Stigmatisierungen , Status- und Rollenzuschreibungen innerhalb der Schule, wobei mangelnde Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie der Umgang mit Autoritäten, also den Lehrern, eine wichtige Rolle spielen.

Begünstigt wird eine solche Entwicklung durch schlechte häusliche Verhältnisse und mangelndes Verantwortungsbewusstsein der Eltern. Um ein bestehendes Problem (z.B. Misserfolge in der Schule, fehlende Anerkennung oder fehlende Zuwendung) zu lösen, wird der Jugendliche deviant. Während dieser Phase kann es zum Anschluss an delinquente Jugendbanden kommen. Wird das Problem gelöst, kommt es zu keinen weiteren delinquenten Verhaltensweisen. Wird es jedoch nicht gelöst, kann es, entsprechend des Teufelskreismodells nach Quensel [10] im weiteren Verlauf zu einem wechselseitigen Hochschaukelungsprozess zwischen dem Jugendlichen und seiner Umwelt unter dem Einfluss staatlicher Sanktionen kommen. Dabei werden die Delikte zunehmend schwerwiegender und die Sanktionen des Staates zunehmend härter. Ein Ausstieg aus diesem Kreislauf wird immer schwieriger. Am Ende dominieren die delinquente Rollenkarriere, die Etikettierung als Vorbestrafter und vielzählige soziale Probleme der Umwelt, die rückfallbegünstigend wirken.

Ebenso wie die Schule kann auch der Beruf als sekundärer Sozialisationsfaktor angesehen werden. Aus dem Verhalten am Arbeitsplatz lässt sich erkennen, inwieweit der Sozialisationsprozess erfolgreich abgelaufen ist. Delinquenten zeigen häufig eine negative Arbeitseinstellung, die durch berufliches Desinteresse und Unzuverlässigkeit gekennzeichnet ist. Darüber hinaus verfügen sie meistens über keine abgeschlossene Berufsausbildung und haben überdurchschnittlich häufig die Arbeit gewechselt. Infolge dieser Verhaltensweisen und durch das meist geringe Bildungsniveau stehen den Straffälligen weniger Berufsmöglichkeiten offen. Damit wiederum ist die höhere Kriminalitätsbelastung ungelernter Arbeiter zu erklären.

Entwicklung von Normbewusstsein

Das Wertgefüge bildet das Fundament für die täglichen Entscheidungen und Verhaltensweisen eines Menschen, ohne dass es in der Regel als solches bewusst wird. Nach der Bindungstheorie von Travis Hirschi [11] bestimmt die interne Selbstkontrolle eines Menschen die Wahrscheinlichkeit krimineller Betätigung.

Wie die Wertvorstellungen und der Umgang mit Normen - insbesondere Strafrechtsnormen – ausgeprägt sind, kann u.a. anhand von Reaktionen auf bereits erfolgte Sanktionen oder Reaktionen auf Überschreitung der eigenen Grenzen bewertet werden. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch die hemmende Wirkung sozialer und psychologischer Vernetzung mit anderen Individuen, deren potentielle negative Reaktion, Überwachung und Erwartungen kriminelle Impulse regulieren können.

Suchtgefährdung

Einen wichtigen Einfluss auf die Begehung einer Straftat kann eine vorhandene Suchtproblematik [12] haben. Die Sucht beeinflusst die freie Entfaltung der Persönlichkeit, stört soziale Bindungen und Möglichkeiten und führt zur Abhängigkeit. Die medizinische Definition nach ICD-10 [13] unterscheidet zwischen Substanzmittelmissbrauch und Substanzabhängigkeit.

Substanzmittelmissbrauch ist ein Konsumverhalten, das schädliche Auswirkungen hat, ohne dass bereits die Symptome einer Abhängigkeit vorliegen. Kriterien sind ein wiederholter Substanzgebrauch verbunden mit einem Versagen wichtiger Pflichten in Schule, Beruf oder sozialem Umfeld, wiederholter Konsum in Situationen, in denen es dadurch zu körperlicher Gefährdung kommt, wiederkehrende Probleme mit dem Gesetz im Zusammenhang mit Substanzmittelmissbrauch sowie fortgesetzter Konsum trotz wiederholter sozialer und zwischenmenschlicher Probleme im Zusammenhang damit.

Bei der Substanzmittelabhängigkeit [14] müssen zur Diagnose drei der folgenden Merkmale erfüllt sein: ein starker Wunsch (eine Art Zwang), die Substanz oder Alkohol zu konsumieren, eine verminderte Kontrollfähigkeit hinsichtlich Beginn, Ende und Menge des Konsums, Substanzgebrauch mit dem Ziel, Entzugssymptome zu lindern und eine positive Erfahrung zu bewirken, körperliche Entzugssymptome, der Nachweis einer Toleranzentwicklung (höhere Dosis bei gleichem Effekt), ein geregeltes Verhaltensmuster im Umgang mit der Substanz (Tendenz, das Suchtmittel an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Zeiten zu konsumieren), Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen zugunsten der Substanz, anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweises schädlicher Folgen.

Wenn anhand dieser Kriterien festgestellt wurde, dass bei dem Delinquenten eine Suchtgefährdung vorliegt, ist zu eruieren, welchen Einfluss diese auf die Straftat hatte. So ist zu prüfen, ob eine Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit gemäß §§ 20, 21 StGB vorliegt. Darüber hinaus ist von Bedeutung, wofür das Suchtmittel einen Ersatz darstellt, wie das Verhältnis von Sucht und Normverhalten ausgeprägt und wie groß das Ausmaß des Normverfalls, also der Vernachlässigung sozial erwünschter Verhaltensweisen, ist.

Situative Auslöser der Straftat

Neben den persönlichen Faktoren können auch situative Variablen die Straftat begünstigen. Hierzu zählen z.B. spezifische Konfliktlagen wie der Verlust des Arbeitsplatzes, spezielle Täter – Opfer- Beziehungen, der Tod eines geliebten Menschen, die Reaktion auf ein frustrierendes Ereignis, eine wirtschaftliche Notlage oder eine psychotische Episode. Aber auch lebensphasische Bedingungen, wie fehlende Reife, das Anschließen an subkulturelle Gruppen für eine gewisse Zeit, ein konflikthafter Zeitabschnitt wie die Pubertät oder eine Midlife- Crisis sowie organische Ursachen, wie Hirnabbauprozesse, können Auslöser der Straftat sein.

Weiterführende Literatur

Gareis, Balthasar/Wisnet, Eugen: Frühkindheit und Jugendkriminalität, München 1974

Sack, Fritz/König, René: Kriminalsoziologie, Frankfurt 1968

Göppinger, Hans: Kriminologie, 6. Auflage, München 2008

Schwind, Hans-Dieter: Kriminologie, 7. Auflage, Bochum/Osnabrück 1996

Frey, Hans-Peter: Theorie der Sozialisation, Stuttgart 1974

McLanahan, Sara/Sandefür, Gary: Growing Up with a Single Parent: What Hurts, What Helps, Wisconsin 1995

Nedopil, Norbert: Prognosen in der Forensischen Psychiatrie – Ein Handbuch für die Praxis, Lengerich 2005

Rasch, Wilfried: Forensische Psychiatrie, 2. Auflage, Stuttgart, Berlin, Köln 1999

Weblinks

http://www.recht-niedersachsen.de/34210/njvollzg.htm

http://www.justizvollzugsanstalt-hannover.niedersachsen.de/master/C48756192_N48755479_L20_D0_I5938614.html

http://www.wikipedia.de

http://arbeitsblaetter.stangl-taller.at/PSYCHOLOGIEENTWICKLUNG/EntwicklungFreud.shtml

http://www.stephan-barth.de/Homepage-Aufsaetze/Ausgewaehlte%20Theorien.pdf

--Anke B. 22:46, 24. Feb 2010 (CET)