Punitivität: Unterschied zwischen den Versionen

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== Punitivität als Begriff: <br>Definition, Etymologie, Geschichte ==
==Begriff==


<b>Punitivität</b> ist die verallgemeinerte Haltung oder Tendenz, mit belastenden Sanktionen auf wahrgenommene Normabweichungen zu reagieren. Stanley Cohen (1994) versteht darunter eine Form der [[soziale Kontrolle|sozialen Kontrolle]], die in der Regel folgende Merkmale aufweist:
<b>Punitivität</b> ist die verallgemeinerte Haltung oder Tendenz, mit belastenden Sanktionen auf wahrgenommene Normabweichungen zu reagieren. Stanley Cohen (1994) versteht darunter eine Form der [[soziale Kontrolle|sozialen Kontrolle]], die in der Regel folgende Merkmale aufweist:

Version vom 15. Mai 2008, 22:49 Uhr


Begriff

Punitivität ist die verallgemeinerte Haltung oder Tendenz, mit belastenden Sanktionen auf wahrgenommene Normabweichungen zu reagieren. Stanley Cohen (1994) versteht darunter eine Form der sozialen Kontrolle, die in der Regel folgende Merkmale aufweist:

  • die Zufügung von Schmerz (im Sinne von Verlust, Schaden, Leiden);
  • ein Individuum wird für den Bruch abstrakter Regeln (vor allem: von Gesetzen) verantwortlich gemacht
  • sie ist moralisierend
  • sie beruht stärker auf Zwang als auf Freiwilligkeit
  • sie beinhaltet den Transfer von sozialen Kontrollfunktionen auf einen dritten Akteur, also etwa auf das Kriminaljustizsystem des Staates

Die Punitivität unterscheidet sich somit systematisch von anderen Formen der sozialen Kontrolle: der kompensatorischen, der versöhnenden und der therapeutisch ausgerichteten.

Der Begriff Punitivität stammt vom lateinischen Begriff poena ab, welcher ursprünglich das Wergeld bezeichnete, eine Zahlung, mit der eine Blutschuld gesühnt wurde. Poena nahm später auch die Bedeutungen Strafe, Rache und Buße an und wandelte sich zu punire (bestrafen, rächen, Rache nehmen). Punitum ist das Partizip Perfekt Passiv von punire, aus dem sich dann die heute bekannten Begriffe entwickelten.

Der Begriff Punitivität wird häufig synonym mit Begriffen wie Sanktionsmentalität, Strafeinstellungen, Strafbedürfnis, Repressionsneigung, Strafdrang oder Straflust verwendet; oft ohne daß ein klares Bild über die Bedeutung des Begriffes vorliegt. Hinter dem Begriff Punitivität steht kein eindimensionales und einheitliches Konzept, es zerfällt in verschiedene, sich wechselseitig beeinflussende Dimensionen. Kury et al. (2004) unterscheiden zwischen drei konzeptuellen Hauptebenen von Punitivität: individuelle, gesellschaftliche und justizielle Punitivität.

  • Die individuelle Punitivität stellt eine Mikroperspektive der Punitivität dar, in der sich persönliche Annahmen, Einstellungen, Werte und die Emotionen einzelner Personen manifestieren.
  • Gesellschaftliche Punitivität ist im Gegensatz dazu die Makroperspektive, die sich überindividuell in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung, vor allem in den Massenmedien, zeigt.
  • Die justizielle Punitivität, also die tatsächliche Sanktionspraxis des Justizapparates, ist selbstredend auch Ausdruck der Strafmentalität.

Zweifellos sind auch noch weitere Dimensionen des Konzeptes denkbar, zum Beispiel eine legislative oder exekutive Form der Punitivität.

Die verschiedenen Dimensionen von Punitivität sind wechselseitig miteinander verbunden und eine Veränderung auf der einen Ebene kann, muß aber nicht zwingend mit einer Veränderung auf der anderen Ebene einhergehen. So kann eine Veränderung auf legislativer Ebene (Abschaffung der Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg) eine Veränderung auf gesellschaftlicher Ebene bewirken (beständiges Sinken der Zustimmung zur Todesstrafe). Andererseits ist ein Ansteigen der Zahl der mit der Todesstrafe bewehrten Delikte (Anstieg auf der legislativen Ebene) im Großbritannien des 18. Jahrhunderts mit einem Sinken der Zahl der Verurteilungen zum Tode (kein Anstieg auf der justiziellen Ebene) einhergegangen.

Punitivität ist ein aktueller Begriff, der in den letzten Jahren häufig diskutiert worden ist. Eine häufig geäußerte Ansicht zum Thema Punitivität ist, daß die Zeit des liberalen Sanktionsklimas vorbei sei und anstelle von Hilfe und Resozialisierung als Paradigmen der sozialen Kontrolle nun die punitiven Aspekte sozialer Kontrolle vorherrschen würden. Bürger, Politiker, Richter etc. würden immer punitiver – vor allem und zuerst in den USA und in Großbritannien, wobei die anderen westlichen Länder diesen Wandel nachvollzögen oder dies schon tun würden: In der Bundesrepublik gilt zum Beispiel der überraschende Wahlerfolg der Schillpartei bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg im Jahr 2001 als ein Anzeichen.

Empirische Indikatoren von Punitivität

Empirische Indikatoren, die eine Messung von Punitivität möglich machen (nach Lautmann und Klimke 2004), finden sich auf allen konzeptuellen Ebenen (wobei die Einordnung in dieser Form nicht in jedem Fall zwingend ist):

  • Indikatoren auf individueller Ebene:
  • Indikatoren auf gesellschaftlicher Ebene:
    • Inhalte der Medienberichterstattung
      (Inhaltsanalyse, Diskursanalyse)
    • Parteiprogramme und Äußerungen von Politikern
      (Inhaltsanalyse, Diskursanalyse)
  • Indikatoren auf justizieller Ebene:
    • Anträge der Staatsanwaltschaft und das Maß der verhängten Strafen
    • Zahl der Gefängnisinsassen
  • Indikatoren auf exekutiver Ebene:
    • Art und Dichte des polizeilichen Vorgehens
      (z. B. Brechmitteleinsätze, Zero tolerance-Strategien)
    • Merkmale des Strafvollzugs, Umfang von Hafterleichterungen
      (z. B. No frills-Gefängnisse, Chain gangs, Boot camps, Hochsicherheitsgefängnisse, Todesstrafe etc.)
    • Paradigmen der Kriminalwissenschaft
  • Indikatoren auf legislativer Ebene:
    • Inhalte der Strafgesetze
      (z. B. Three strike laws, Truth in sentencing, Megan’s law etc.)
    • Begründung neuer Gesetze und angemeldeter Strafforderungen

Diese Indikatoren können nicht einzeln Punitivität darstellen und verfügen jeweils über eigene Problematiken, die bei einer Untersuchung berücksichtigt werden müssen. So schlägt sich etwa im Anzeigeverhalten der Bevölkerung auch deren Strafverlangen nieder. Da aber erstens das Anzeigeverhalten auch von anderen Bedürfnissen, Interessen, Einstellungen und situativen Faktoren abhängt und man zweitens schwer unterscheiden kann, inwiefern mit einer gestiegenen Zahl von Anzeigen eine gestiegene Zahl anzeigbarer Delikte einhergeht, ist dieser Indikator eher als problematisch zu erachten.
Auch ein »hard indicator« wie die Gefangenenrate muß nicht grundsätzlich eindeutig sein: So variiert zum Beispiel deren Größe in den USA von Bundesstaat zu Bundesstaat und befindet sich in einigen auch auf westeuropäischem Niveau. Auch möglich ist z. B. ein großer Unterschied zwischen Gefangenenrate und der Rate der tatsächlich verurteilten Häftlinge.
Ein häufig verwendeter empirischer Indikator für Punitivität ist die Messung der Strafeinstellungen von Befragten. Hierzu werden vielfach Standardfragen verwendet, deren Validität angezweifelt werden kann. Hutton (2005) vergleicht in einer schottischen Untersuchung, die sowohl eine Face-to-Face-Befragung, Fokusgruppen als auch eine Art Deliberative poll umfaßte, neben den Ergebnissen der unterschiedlichen Erhebungsmethoden und den Auswirkungen von Zusatzinformationen zum Entstehung und Tathergang eines Verbrechens auch »individualist« und »structuralist accounts« von Verbrechen. Während die individualistischen Darstellungen eine Moralgeschichte erzählen und eine einzelne Sanktion notwendig machen (der Befragte bekommt eine Rolle als Richter zugewiesen), beleuchten die strukturellen Darstellungen eher die Umstände von Kriminalität, wobei dann Themen wie gesellschaftliche Ungerechtigkeit, Bildung etc. bedeutsam werden (der Befragte bekommt hier die Rolle eines Sozialreformers oder Politikers). Beide Arten der Darstellung folgen vollkommen unterschiedlichen Logiken und sind miteinander inkompatibel, was die sich stark unterscheidenden Ergebnisse von Umfragen zu Strafeinstellungen erklären kann: Während Umfragen, bei denen Kriminalität ohne Zusatzinformationen auf einer strukturellen Ebene abgefragt werden, eher eine punitive öffentliche Meinung erzeugen, resultieren Methoden, die den Befragten die Möglichkeit zu Dialog geben, Zusatzinformationen geben und die Darstellung der Kriminalität individuell einfassen, eher in liberalen Einstellungen.

Deutungsansätze für Punitivität

Im internationalen und zeitlichen Vergleich wird deutlich, daß das Verhältnis von Verhalten und gesellschaftlicher Reaktion, von Verbrechen und Strafe kein naturgegebenes und zwangsläufiges ist. In der kriminologischen Diskussion finden sich verschiedene Ansätze, wie die Punitivität zu deuten ist, das heißt, woher die vielerorts konstatierte Zunahme kommt und wie man mit ihr umgehen kann.

Die Ursache einer punitiveren Kriminalpolitik wird häufig als Strategie von Politikern im Sinne eines Top-down-Prozesses gesehen: Punitive soziale Kontrolle wurde und wird von populistischen Politikern auf die Agenda gesetzt, da diese als Erfolgsgarant im Kampf um Wählerstimmen gilt. Der Staat ist in der Spätmoderne durch das weit verbreitete Mißtrauen gegenüber Regierungen und ihren Experten und seinem Rückzug aus seinen vormaligen Haupttätigkeitsbereichen Wirtschafts- und Sozialpolitik in eine Legitimationskrise geraten. Die von Kriminalität hervorgerufene Angst und Empörung und die damit einhergehenden Rufe nach staatlichen Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung helfen dem Staat aus seiner Legitimationskrise. Kriminalität wird zur Regierungsstrategie, was Simon (1997) als Governing through crime bezeichnete.

Eine andere Erklärung ist eher ein Bottom-up-Ansatz: In der Tradition der Autoritarismusforschung deutet man Punitivität als autoritäre Aggression oder als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, hinter der man Sozialisationserfahrungen oder gesellschaftliche Desintegrationsprozesse ausmachen kann. Zum Teil greift man auf die Psychoanalyse zurück, um zu dem Schluß zu kommen, daß das Strafbedürfnis in der Triebstruktur des Menschen verwurzelt ist. Oder man untersucht einen möglichen Zusammenhang von Punitivität mit Kriminalitätsfurcht oder der Wichtigkeit, die Befragte dem Thema Kriminalität zumessen. Eine repressivere Kriminalpolitik ist hier die Folge einer gestiegenen Repressionsneigung der Bevölkerung und somit eines punitiveren gesellschaftlichen Klimas.

In vielen Erklärungen von Punitivität wird dem Einfluß der Medien eine große Rolle zugesprochen. Besonders den Boulevardmedien wird unterstellt, daß sie Bedrohungsszenarien schaffen, die dann die Punitivität befördern.

Eine ältere These, die auch zur Erklärung von Punitivität taugen kann, wird in der gegenwärtigen Diskussion kaum gewürdigt. Rusche und Kirchheimer (1939) haben in ihrer Untersuchung zu Strafvollzug und Arbeitsmarkt den Zusammenhang von Strafform und Produktionsverhältnissen betont. Der Wert eines Menschen hänge von den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ab: Mit Industrialisierung einhergehend löste die Einsperrung die Körperstrafe als dominierende Strafform im Strafvollzug ab. Arbeitskräftemangel nach dem Zweiten Weltkrieg ließ die Resozialisierung zum dominierenden Strafziel werden, das Gefängnis trat wieder in den Hintergrund, Geldstrafen und Diversion wurden populärer. Durch den Fortschritt der Produktivkräfte ist der Bedarf an menschlicher Arbeitskraft aber gesunken, folglich wird wieder härter gestraft, d h. länger eingesperrt.

In der einflußreichen und breit angelegten Studie von Garland (2001) wird ein verschärftes Sanktionsklima als Reaktion auf einen in den letzten Jahrzehnten augenscheinlich gewordenen Kriminalitätsanstieg und auf ein Mißtrauen dem Strafjustizsystem gegenüber gedeutet. Im harten und expressiven Strafen zeige sich der Versuch des Staates, seine traditionelle, aber mittlerweile illusorisch gewordene Rolle als Beschützer seiner Bürger vor Feinden nicht nur von außen, sondern auch von innen symbolisch zu bekräftigen und seine Macht gegenüber den Feinden von innen zu demonstrieren. Pratt (2000) sieht in diesen Entwicklungen den Aufstieg eines neuen, postmodernen Strafens.

In der kritischen Kriminologie verlaufen die Diskussionslinien anders: Stellenweise wird eine Kriminologie, die sich nicht in erster Linie um die Delegitimierung von Strafbedürfnissen bemüht, des Populismus geziehen. In anderen Teilen der kritischen Kriminologie wird Punitivität als neuer »Schlüsselbegriff« (Lautmann und Klimke 2004) gehandelt. Einerseits ist man damit in der Lage, nicht nur den Täter und seine Taten (das klassische Arbeitsfeld der administrativen Kriminologie) zu thematisieren, sondern auch die gesellschaftliche Reaktion darauf: Gesellschaftliche Verhältnisse und die Instanzen sozialer Kontrolle werden wieder Gegenstand der Diskussion. Andererseits berührt Punitivität auch Fragen der Menschen- und Bürgerrechte, die das Thema auch für eine Diskussion mit größerer Öffentlichkeitswirkung attraktiv werden lassen. Der Begriff steht daher in einer Tradition mit dem des Abolitionismus, der um 1980 ähnliche Anstöße geben konnte.


Kriminaltheoretisch:
die Tendenz, vergeltende Sanktionen vorzuziehen und versöhnende zu vernachlässigen. Archaische Rache- und Vergeltungsimpulse fordern Verschärfung der Sanktionen.
Gefahr einer neuen Kultur der Intoleranz, deren Rechtsstrafen vormoderner oder nichtmoderner Gesellschaften ähneln.


Gegenwärtig erleben wir eine Renaissance der Punitivität.
Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer sagt dazu: „Nicht die Strafe verlangt in unseren Tagen Nachdenken und Rechtfertigung, sondern die Frage nach ihr und Kritik an ihr [. . .] Dass Strafe sein muss, ist den Leuten normalerweise nicht nur klar und einleuchtend, sondern spricht ihnen auch aus dem Herzen, Strafe passt. Heute muß man vielmehr erklären, warum wir auf ein bestimmtes Problem nicht mit Strafe antworten.“ (Stehr, 2000, S. 104)


Zu einer Bestandsaufnahme der „machtvollen Tendenz“ in Richtung auf Punitivität lud der Arbeitskreis Junger KriminologInnen (AJK) vom 11. bis 13.09.2003 zu einem Symposium in Hamburg ein – Thema: „Die neue Straflust“.


Der Ruf nach härteren Strafen flackert allerorts auf. Bevölkerung und Politik sind sich einig: Es muß mehr und härter bestraft werden.
Die Politik greift damit Punitivierungen in den Bevölkerungsmeinungen auf, die einen zu laschen Umgang mit Straftätern und eine überbordende Kriminalitätsbedrohung anklagen. Auch angeheizt durch Medienberichterstattungen zu spektakulären Verbrechen artikulieren sich Strafbedürfnisse als Ausdruck von Kriminalitätsfurcht. Nur Wissenschaft und Instanzen zögern (noch), ist ihr Personal doch zu liberalen Zeiten ins Amt gekommen.
Parolen wie „Wegschließen, und zwar für immer“ oder „Raus, und zwar sofort“ waren vom Bundeskanzler ebenso wie auf der politischen Rechte zu hören und wurden nur von wenigen Journalisten kritisiert. Kriminalitätsfurcht wird seitdem als ein die Wahlen mitentscheidendes Thema behandelt.
Punitivität befindet sich also auf dem Vormarsch. Sie besteht nicht nur aus einer Oberfläche von Stimmungen und Wahlkampftaktik, sondern wurzelt in den sozioökonomischen Entwicklungen der Gegenwart (Schlagwörter: Neoliberalismus, Globalisierung, Deregulierung etc.), und sie artikuliert sich in Verbindungen mit anderen Formen des Abgrenzens (z.B. Exklusion, Ghettosierung, Gewalt).
Die pragmatische Kriminologie hat Erfolg mit den Konzepten wie Nulltoleranz, Privatisierung usw.
Die kritische Kriminologie antwortet mit Konzepten wie Responsibilisierung, Gouvernementalität etc.
Die Wiederentdeckung der Strafdrohung, des Strafvollzuges und der Säuberung öffentlicher Orte fordern eine Kriminologie heraus, die nicht einfach mitmachen will.


Von der Drogenpolitik- über die Jugendpolitik bis hin zur Ausländerpolitik zieht sich die Bereitschaft, von einer problemlösenden zu einer strafenden Politik überzugehen.
Die Kriminalpolitik wird immer mehr zur Lösung von Problemen herangezogen, bei denen andere Instanzen sich zurückziehen oder schlicht versagen.


Die Punitivität kann in verschiedenen Kontinuen gefasst werden, deren Polaritäten in u.a. Tabelle veranschaulicht sind:


Relation (Vergeltung) Restitution (Ausgleich)
rächend versöhnend
vorurteilsvoll vorurteilsfrei
autoritär liberal
rigide flexibel
repressiv permissiv
herrschaftsorientiert verständigungsorientiert
Strafverschärfung Entkriminalsisierung
Intervention Mediation
Segregation Integration
Legalität Abolition


Indikatoren für Punitivität mit empirischer Relevanz:
(empirischer Gehalt des Konzepts Punitivität)


  • Inhalte der Strafgesetze
  • Begründung neuer Gesetze und angemeldeter Strafforderungen
  • Programme der Parteien und Reden der Politiker
  • Zahl der Gefängnisinsassen
  • Merkmale des Strafvollzugs, Umfang von ‚Hafterleichterungen’
  • Art und Dichte des polizeilichen Vorgehens
  • Anträge der Staatsanwaltschaft und das Maß der verhängten Strafen
  • Tendenziosität der Berichterstattung in den Medien
  • Anzeigeverhalten der Bevölkerung
  • Strafwünsche der Bevölkerung
  • Paradigmen der Kriminalwissenschaft


Denklinien:

  1. Émile Durkheim – geht von der Grundannahme aus, dass Strafhärte kein Anzeichen eines überzeugenden politischen Systems darstellt, sondern als Symptom für Autoritätsverlust und unangepasste Kontrollmaßnahmen interpretiert werden sollte. (Garland, 2001).
  2. Autoritarismus (Theodore W. Adorno, Milton Rokeach)
    Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (“GMF“, Wilhelm Heitmeyer)
  3. Zivilisationstheorie von Norbert Elias:
    Elias geht davon aus, daß die Affekte unvermittelter Aggression zwischen Kontrahenten zur Moderne hin gedämpft und in rechtlichen Verfahren absorbiert werden. (John Pratt, 1990).
  4. in „The culture of Control” (2001) spricht David Garland vom Wandel vom Wohlfahrtsstaat (etwa 1890-1970) zum Strafstaat in der high crime society (seither).
    Bei Garland spaltet sich die Kriminalpolitik in der Folge auf: in eine der relativen „Normalisierung“ von Kriminalität und des Umgangs mit ihr - „Kriminologie des Selbst“ und in eine Kriminalpolitik der Dramatisierung und Dämonisierung, eine der moralischen Panik über besonders verabscheuungswürdige Verbrechen, die vorzugsweise gegenüber „unschuldigen Opfern“ gerichtet sind.
  5. Jock Young – zur Soziologie der Rachsucht (vindictiveness) im Rahmen einer kulturellen Kriminologie.
  6. Joachim J. Savelsberg – Religiöser Puritanismus und Punitivität.
  7. Bestrafen als eine unter mehreren Möglichkeiten – Helga Cremer-Schäfer: Verbrechen & Strafe sowie Schwäche & Fürsorge.
  8. Strafrecht als symbolisches Mittel der Politik.
    Susanne Krasmann „Gouvernementalité“ (2003)

zu empfehlen: Axel Groenemeyer (siehe Literaturliste)


Literatur:

Cremer-Schäfer, Helga; Steinert, Heinz: Straflust und Repression. Zur Kritik der populistischen Kriminologie. (1998).
Dölling, Dieter [u.a.]: Täter-Opfer-Ausgleich in Deutschland. Bestandsaufnahmen und Perspektiven. Bonn 1998.
Durkheim, Émile: Two Laws of Penal Evolution. In: Economy and Society 2; S. 285-307. (1973).
Garland, David: The Limits of the Sovereign State: Strategies of Crime Control in Contemporary Society. In: British Journal of Criminology, Vol. 35, No.4, 1996, S. 445-471.
Garland, David: The culture of control. Crime and Social Order in Contemporary Society. (Oxford Universitiy press, 2001).
Groenemeyer, Axel: Punitivität im Kontext – Globale Konvergenzen der Kriminalpolitik oder Pfadabhängigkeit der Konstruktion abweichenden Verhaltens. In: Soziale Probleme Gesundheit und Politik Nr. 3; (2003).
Hallswoth, Simon: Rethinking the Punitive Turn. Economics of Exess and the Criminology of the Other.in: Punishment and Society 2/2;S. 145-160;(2000).
Mead, George H.: Punitive Justice. (1918).
Nogala, Detlef: Soziohysterie und Punitivität. Beitrag zum Symposium d. AJK;(2003).
Pratt, John: Norbert Elias and the Civilized prison. In: British Journal of Sociology 50. S. 271-296.(1990).
Savelsberg, Joachim J.: Knowledge, Domination and Criminal Punishment Revisited. In: Punishment & Society 1/1; S. 45-70.(1999).
Simon, Jonathan: Gewalt, Rache und Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat. S. 279-301 in: Trotha, T. von (Hg.): Soziologie der Gewalt. (Sonderheft 37 der Kölner Zeitschrift f. Soziologie u. Sozialpsychologie). (Opladen, 1997).
Stehr, Johannes: Welche Funktionen haben staatliche Strafen und der Ruf nach Bestrafung der Jugend? In: Bettinger [u.a.]: Gefährdete Jugend? Jugend, Kriminalität und der Ruf nach Strafe. Opladen 2002, S. 103-116.
Taylor, Ian: Crime in Context: A Critical Criminology of Market Societies. Cambridge 1999.
Wacquant, Loic: Elend hinter Gittern.(2000).
Weber, Hartmut-Michael: Lebenslange Freiheitsstrafe in der Bundesrepublik: Abschaffungsperspektiven gegenüber positiver Reform. In: Knut Papendorf [u.a.] (Hrsg.):’Kein schärfer Schwert, denn das für Freiheit streitet!’ Eine Festschrift für Thomas Mathiessen. Bielefeld: 1993.
Young, Jock: Zur Soziologie der Rachsucht (vindictiveness) im Rahmen einer kulturellen Kriminologie. (2003).


Vgl.: Globalisierung, Gouvernementalité, Neolibralismus, Vindictiveness


Achtung: Einen wesentlich ausführlicheren Beitrag zur „Punitivität“ findet sich in einer Abhandlung (Abstract) von Prof. Dr. Fritz Sack.
KrimJ; 36 Jhg. 2004; (8. Beiheft)
Fritz Sack brachte das Konzept und die Diskussion der „Punitivität“ aus dem Angelsächsischen mit, um es auch für die deutsche Diskussion verfügbar zu machen

Verwandte Konzepte und Begriffe

Kriminalitätseinstellungen, Kriminalpolitik, Law and order, Penal populism, Sicherungsverwahrung, Soziale Kontrolle, Strafe, Todesstrafe, Zero tolerance.

Literatur

  • Cohen, Stanley 1994: »Social Control and the Politics of Reconstruction«, in: Nelken, David (Hrsg.): The Futures of Criminology, London/Thousand Oaks, CA/New Delhi, Seite 63 bis 88.
  • Garland, David 2001: The Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society, Chicago, IL.
  • Hutton, Neil 2005: »Beyond Populist Punitiveness?«, Punishment & Society 7, Heft 3, Seite 243 bis 258.
  • Kury, Helmut, Harald Kania und Joachim Obergfell-Fuchs 2004: »Worüber sprechen wir, wenn wir über Punitivität sprechen? Versuch einer konzeptionellen und empirischen Begriffsbestimmung«, in: Lautmann, Rüdiger, Daniela Klimke und Fritz Sack (Hrsg.): Punitivität. Achtes Beiheft zum Kriminologischen Journal, Weinheim, Seite 51 bis 88.
  • Lautmann, Rüdiger und Daniela Klimke 2004: »Punitivität als Schlüsselbegriff als Schlüsselbegriff für eine Kritische Kriminologie«, in: Lautmann, Rüdiger, Daniela Klimke und Fritz Sack (Hrsg.): Punitivität. Achtes Beiheft zum Kriminologischen Journal, Weinheim, Seite 9 bis 29.
  • Pratt, John 2000: »The Return of the Wheelbarrow Men; Or, the Arrival of Postmodern Penality?« British Journal of Criminology 40, Seite 127 bis 145.
  • Rusche, Georg und Otto Kirchheimer 1939: Sozialstruktur und Strafvollzug, übersetzt von Helmut und Susan Kapczynski, Frankfurt am Main 1974.
  • Simon, Jonathan 1997: »Governing through Crime«, in: Friedman, Lawrence M. und George Fisher (Hrsg.): The Crime Conundrum. Essays on Criminal Justice, Boulder, CO, Seite 171 bis 189.
  • Thiel, Stephanie 2005: Zu sozialpsychologischen Grundlagen rechtspopulistischer Wahlen am Beispiel einer Law-and-Order-Bewegung, unveröffentlichte Diplomarbeit, Universität Hamburg.

Weblinks

  • Die britische Kampagne »Rethinking Crime and Punishment«, die sich zum Ziel gesetzt hat, den Wissensstand der öffentlichen Auseinandersetzung über Haft- und alternative Strafformen zu verbessern.