Kriminalpolitik

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Kriminalpolitik kann incapacitating oder empowering, sie kann exkludierend oder inkludierend sein. Konzepte wie diejenigen der Restorative Justice oder John Braithwaite's re-integrative shaming sind eher empowering und inkludierend, Sanktionen wie lebenslange Freiheitsstrafen oder die Todesstrafe sind incapacitating und exkludierend. Von der frühen Neuzeit bis heute ist womöglich ein jahrhundertelanger Prozess in Richtung auf Inklusion festzustellen (Hess 2017).

Kriminalpolitik ist gewollte Einwirkung auf den Umfang und den Inhalt derjenigen Sphären von Staat und Gesellschaft, die man als Sinnprovinz der Kriminalität bezeichnen kann: was soll strafbar werden oder bleiben, wo sollen Strafen erhöht oder abgemildert werden, wie soll über Fragen der Strafmündigkeit, der Opferentschädigung und des Strafvollzugs entschieden und welche Strategien sollen für den Umgang mit Jugend-, Drogen-, Wirtschafts- oder politischer Kriminalität angewandt werden?

Dem Begriffe nach ist Kriminalpolitik sehr jung, der Sache nach uralt. Zur Zeit des Atheners Drakon (um 600 v. Chr.) war sie sprichwörtlich hart, in der frühen Neuzeit nach unserem Verständnis überaus grausam - selten aber so milde, wie es sich die sanftmütigen Reformer aller Epochen, insbesondere aber seit dem Zeitalter der Aufklärung, wünschten. Auch der Einfluss der Religion war und ist keineswegs immer ein mildernder. Man denke nur an die Häufigkeit von Hinrichtungen in islamischen Theokratien oder an die Strafvorschriften für Ehebruch in den Gesetzes des 5. Buch Moses (22, 22-24):

Wenn jemand dabei ergriffen wird, dass er einer Frau beiwohnt, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und die Frau, der er beigewohnt hat; so sollst du das Böse aus Israel wegtun. Wenn eine Jungfrau verlobt ist und ein Mann trifft sie innerhalb der Stadt und wohnt ihr bei, so sollt ihr sie alle beide zum Stadttor hinausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben, die Jungfrau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie doch in der Stadt war, den Mann, weil er seines Nächsten Braut geschändet hat; so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegtun.

Deuteronomio 22:22-24: 22 Si un hombre es sorprendido durmiendo con la esposa de otro, los dos morirán, tanto el hombre que se acostó con ella como la mujer. Así extirparás el mal que haya en medio de Israel. - 23 »Si en una ciudad se encuentra casualmente un hombre con una joven virgen, ya comprometida para casarse, y se acuesta con ella, 24 llevarán a ambos a la puerta de la ciudad y los apedrearán hasta matarlos; a la joven, por no gritar pidiendo ayuda a los de la ciudad, y al hombre, por deshonrar a la prometida de su prójimo. Así extirparás el mal que haya en medio de ti.

Wenn Verbrechensbekämpfung sich strafbarer Handlungen bedient, also selbst in mehr oder weniger starkem Ausmaße kriminell wird, können Kriminalpolitik und kriminelle Politik in eines fallen (in vielen romanischen Sprachen steckt diese Option schon im Begriff der política crimminal). Damit mutiert die Schutzmacht der Bürger in eine weitere Quelle der Gefahr, die sich nicht nur zum gewöhnlichen Kriminalitätsrisiko gesellt, sondern die Bedrohlichkeit potenziert. Es gibt Orte, an denen die Angst der Menschen vor den sogenannten Sicherheitskräften nicht geringer ist als die vor kriminellen Banden. An solchen Orten dauert das Leben oft nicht lang und es scheint auch nicht viel wert, während es gelebt wird, ist es doch meist auch - dem von Thomas Hobbes einst imaginierten Naturzustand entsprechend - solitary, poor, nasty, brutish, and short.

Unter der doppelten política criminal sehnen sich die Menschen nach einem angst- und gewaltfreien Leben. Sie träumen - ohne den Begriff zu kennen oder zu verwenden - von dem, was man mit dem Begriff des Rechtsstaats zu fassen versucht.

Kriminalpolitik ist Politik in Bezug auf den Umfang von und den Umgang mit Kriminalität. Auf dem Wege der Gesetzgebung bestimmt Kriminalpolitik über die Zahl der strafbaren Verhaltensweisen und damit über den Umfang dessen, was in einer Gesellschaft als Kriminalität bezeichnet und behandelt wird (primärer Kriminalisierungs- und Entkriminalisierungsprozess: Gesetzgebung). Kriminalpolitik strebt aber auch bezüglich des Umgangs mit Kriminalität allgemeine Regeln, verbindliche Entscheidungen und effektive Implementierung an (sekundärer Kriminalisierungs- und Entkriminalisierungsprozess: Polizei und Justiz).

Fragen der Kriminalpolitik betreffen z.B. die Grenzen der Legalität (Abtreibung, Sexualstrafrecht, Cybercrime, Drogenpolitik), die Grenzen der Strafmündigkeit (Altersgrenzen) und der Zurechnungsfähigkeit sowie die rechtliche Ausgestaltung und faktische Ausstattung der Ermittlungsbehörden, der Kriminaljustiz, des Strafvollzugs, der Präventionsprogramme, des Opferschutzes und der Opferentschädigung, die Suche nach wirksamen Methoden im Kampf gegen Drogen, Terror, Folter, Machtmissbrauch, Korruption usw.

Begriff

Die Begriffe Kriminalität, Verbrechen und Kriminalpolitik stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang und bedingen sich gleichermaßen. Einserseits definiert sich Kriminalpolitik darüber, das Verbrechen zu bekämpfen, andererseit ist das Verbrechen aber erst das Ergebnis eines Zuschreibungsprozesses, den die Kriminalpolitik selbst setzt.

Kaiser definiert Kriminalpolitik als systematisch geordnete Darstellung der gesellschaftlichen Strategien, Taktiken und Sanktionsmittel, die auf eine optimale Verbrechensbekämpfung gerichtet sind.

Rechtswissenschaftler subsumieren unter Kriminalpolitik überwiegend gesetzgeberische Reformvorhaben im Bereich des materiellen und formellen Strafrechts einschließlich der Rechtsanwendung und des Strafvollzugs - also Rechtspolitik auf dem Gebiet des Strafrechts.

Schwind spricht von Kriminalpolitik las der Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen zur Verbrechensverhütung und Verbrechensbekämpfung. Die Verbrechensbekämpfung versteht er - der ehemalige Justizminister - als ressortübergreifende Aktivität, wobei sich die entsprechenden Aktivitäten nicht nur auf repressive Bereiche beziehen, sondern auch auf den Einsatz (auch außerstrafrechtlicher) präventiver Maßnahmen. Hassemer spricht von Rechtsgüterpolitik, die gesellschaftliche weiterreichende Ziele verfolgt.

Früher verstand man unter Kriminalpolitik zeitweise die Symbiose von Erkenntnis und Politik oder die Inkorporation der "gesetzgebenden Staatsweisheit".

In der Kriminologie wird heute zwischen praktischer und wissenschaftlicher Kriminalpolitik unterschieden.

Wissenschaftliche Kriminalpolitik

Man kann unter dem Aspekt der einer strengen Abgrenzung zur Kriminologie die wissenschaftliche Kriminalpolitik als eine Wissenschaft umreissen, die sich neben den allgemein sicherheitspolitischen und -strategischen Fragen auch mit Reformmaßnahmen der Strafrechtsgenese im weiteren Sinne und der Durchführung der Kriminalitätsbekämpfung mittels Strafrechts und -vollzugs auseinandersetzt. Die umfasst die "systematisch geordnete Darstellung der gesellschaftlichen Strategien, Taktiken und Sanktionsmittel zur Erreichung optimaler Verbrechenskontrolle."

Praktische Kriminalpolitik

Die praktische Kriminalpolitik ist gehalten, Verbrechen und Kriminalität zu bekämpfen. Sie soll dynamisch sein und sich den von der Wissenschaft aufgezeigten sozialen Transformationen in stetiger Reformierung des Strafrechts und der Strafrechtspflege anpassen. Zum Postulat einer harmonischen Kriminalitätskontrolle ist sie gehalten, rechtsstaatliche/-politische Prinzipien wie u.a. Humanität, Gleichheit vor dem Gesetz und Verhältnismässigkeitsgrundsätze zu berücksichtigen und innerhalb formal gezogener Grenzen effiziente Techniken und Methoden der Kriminalitätskontrolle erarbeiten und der Gesellschaftsstruktur zu adaptieren.

Globalisierung und Kriminalpolitik

Nach Henner Hess (2002: 227) senkt die Auslagerung der Produktion in Billiglohnländer direkt und indirekt den Lebensstandard großer Teile der Bevölkerung. Dadurch - und durch beschleunigte Migrationsbewegungen - nimmt zum einen die Armutsbevölkerung zu. Höhere kriminalitätsraten können Ausdruck sozialer Umwälzungsprozesse (Erhöhung der sozialen Ungleichheit, gesteigerte Migration, Intensivierung sozialer Konflikte) sein.

Dabei zeigt sich, dass der Abbau sozialstaatlicher Sicherungselemente oftmals mit einem Ausbau ordnungssattlicher (kriminalpolitischer) instrumente einhergeht. Steigt die gesellschaftliche Konfliktintensität, so werden auch Verfolgungsleistungen intensiviert. Dabei werden oftmals (etwa am Beispiel der Suchtkriminalität, der organisierten Kriminalität oder der "Bettelei") Delikte und Tätergruppen symbolisch verstärkt hervorgehoben.

Ziele

Die Kriminalpolitik als Teil der Politik dient dem kriminalrechtlichen Schutz von Rechtsgütern im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Kriminalitätsverfolgung und -prophylaxe. Als Grundlagen ihrer Entscheidungen stützt sich die Kriminalpolitik weitgehend auf die Erkenntnisse der Kriminologie und der sonstigen Strafrechtswissenschaften. Überdies hat sie aber auch Bezüge zur Sozial-, Wirtschaftspolitik pp., selbst zur Außenpolitik (Internationalität des Verbrechens). Das Ziel der Politik ist, die innere Sicherheit und die individuellen Freiheitsrechte, die in einem Spannungsverhältnis stehen, zu gewährleisten.

Gleichsam wird sie als Begriffsfeld umrissen, in dem es um die Entwicklung und Realisierung von Leitlinien für die verfassungsmäßige Reduzierung von Rechtsbrüchen und Verbrechensfurcht durch koordinierte staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen geht. Akteure der Kriminalpolitik sind hier gesellschaftliche Gruppen, Bürger, Wirtschaft, Strafverfolgungsorgane, Politik und verschiedene Wissenschaftsdisziplinen.

Franz von Liszt sah schon in der Kriminalpolitik das ultima ratio der Sozialpolitik, die quasi dann zur Wirkung kommen sollte, wenn andere politische Maßnahmen zu Eindämmung des Verbrechens versagt hätten.

Diskurse

Kriminalpolitik legt ihren Entscheidungen Tatsachen der Verbrechenswirklichkeit und -bekämpfung zugrunde, reagiert und reflektiert gleichsam aber auch gesellschaftliche Bewusstseinsveränderungen der unterschiedlichen Partikularinteressen. Hierbei muss sie eine Vielzahl von ökonmomischen und sozialpsychologischen Tendenzen in Rechnung stellen, die sich wiederum somit auch auf unterschiedliche politische Diskurse auswirken.

Der konservative Diskurs fordert einen starken Staat. Hierbei tritt der Staat dann als Garant für den Schutz seiner loyalen Bürger gegen Gefahren von innen und außen auf. So avanciert die Sicherheit von Staat und Gesellschaft zur entscheidenden Rahmensetzung für Frieden, Wohlstand und rechtsstaatlich regulierte Freiheit. Den Gesetzen Respekt zu verschaffen, hart durchzugreifen, wenn sich Einzelne oder Gruppen der gesetzten Wertordnung entziehen, dadurch Integration und Funktionsfähigkeit der Gesellschaft zu erhalten, ist gleichermaßen Voraussetzung, Zweck und Bestimmung der Staatsräson.

Der anti-staatliche Diskurs gilt als Antipode des konservativen und vermutet dort, wo sich der Staat und seine Sicherheitsbehörden als umfassender Sicherheitsgarant sehen, eine garantierte Negation der Freiheit. Auf der einen Seite avanciert der "linke" Sicherheitsdiskurs zum Advokaten von Freiheitsrechten, Randgruppen und Minderheiten, auf der anderen Seite bleibt er der latenten Kritik ausgesetzt, einem berechtigten Sicherheitsinteresse der Bevölerung nicht gerecht zu werden.

Der liberale Diskurs unterscheidet sich von den anderen beiden, indem er sich im Regelfall einer klug argumentierten Einseitigkeit entzieht. Er akzeptiert die Notwendigkeit von Sicherheitsleistungen, betont aber dabei, dass diese stets, auch beim unterstellten besten rechtsstaatlichen Willen der an ihrer Umsetzung beteiligten Personen, umschlagen kann in Einschränkungen und Gefährungen dessen, was sie schützen will: die Freiheit der Gesellschaft

Kritik

Postulate der Kriminalpolitik sind Senkung von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht. Indes gilt zu beachten, dass eine exakte Messung von Kriminalität nie möglich ist. Jährlich wird eine empirische Objektivierung von Kriminalität in der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) vorgenommen. Diese erfasst aber nur die angezeigte oder von Kontrollinstanzen entdeckte Kriminalität (Hellfeld). Damit bildet sie aber keinesfalls ein reales Abbild der Verbrechenswirklichkeit. Durch kriminalpolitische Entscheidungen lassen sich die Bedingungsfaktoren für Anzeigeverhalten und Aufdeckungsmöglichkeiten verändern. Diese Maßnahmen führen im Ergebnis wiederum zwar zu veränderten Qualifizierungen und Quantifizierungen von Kriminalität. Indes belegen sie aber nicht, ob sich reale Veränderungen in der Verbrechenswirklichkeit ergeben. Daher sind alle kriminalpolitischen Wertentenscheidungen, die sich auf eine Aussage zur empirischen Verbrechenswirklichkeit beziehen, mit Vorsicht zu genießen.

Weblinks und Literatur

  • Hess, Henner (2002) Globalisierung und Kriminalpolitik. Vom gegenwärtigen Wandel sozialer Kontrolle. In: De Giorgi, Raffaele (Hg.) Il Diritto e La Differenza. Scritti in onore di Alessandro Baratta. Lecce: Pensa: 227-245.
  • Huster, Stefan und Karsten Rudolph, Hg. (2008) Vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat. Frankfurt am Main: Suhrkamp
  • Zipf, Heinz (1980) Kriminalpolitik. Ein Lehrbuch. 2. Aufl. Karlsruhe. C.F. Müller.

Siehe auch