Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen

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Das Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) ist als Einheit der Polizei Hamburg zuständig für die Bearbeitung von Straftaten welche durch Polizeibeamte, sonstige Amtsträger oder im Zusammenhang mit Korruption in der Verwaltung sowie in der Wirtschaft begangen wurden. Analog hierzu ist das DIE die zentrale Stelle für entsprechend präventive Maßnahmen. Die Organisation des DIE orientiert sich dabei an den internationalen Standards der mit "internal affairs" befassten Polizeidienststellen.


Dezernat Interne Ermittlungen
Johanniswall 4
20095 Hamburg


Entstehung und Entwicklung

Ende der 1970er Jahre gehörten dem öffentlichen Dienst in Hamburg rund 100.000 als Amtsträger zu bezeichnende Bedienstete an. Bei Vorwürfen von Amtsdelikten gegen diesen Personenkreis, zu dem auch rund 9.800 Polizeibeamte zählten, führte die Fachdirektion 6 (FD 6) der Polizei Hamburg die strafrechtlichen Ermittlungen. Eine in dieser Zeit durch die Behörde für Inneres (BfI) eingerichtete Arbeitsgruppe Kriminalpolizei sprach im Rahmen der Erarbeitung von Maßnahmen zur Effektivitätssteigerung in der Verbrechensbekämpfung die Empfehlung aus, die Ermittlungen von Amtsdelikten aus der FD 6 herauszulösen und direkt beim Polizeipräsidenten anzubinden.

Zum 01.05.1982 wurde daraufhin die Dienststelle Präsidialstab 3 (Ps 3) mit der Zuständigkeit für Amts- und Polizeidelikte eingerichtet. Die Anbindung erfolgte zwar direkt beim Polizeipräsidenten, die Unterbringung jedoch außerhalb des Polizeipräsidiums, getrennt von anderen Dienststellen der Polizei. Das Personal rekrutierte sich aus lebens- und berufserfahrenen Beamten der Kriminalpolizei. 1991 wurde Ps 3, anlässlich der vorübergehenden Abschaffung des Postens eines Polizeipräsidentens, direkt dem Direktionsrecht des Staatsrates der BfI unterstellt, ohne jedoch die Anbindung der Dienststelle an die Polizei aufzugeben.

1994 führte der sogenannte Hamburger Polizeiskandal, in dem unter anderem schwerste strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeibeamte erhoben wurden, zum Rücktritt des damaligen Senators der BfI sowie zur Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Polizeisachen“ in der Justizbehörde. Diese stellte, im Rahmen einer bis in das Jahr 1990 rückwirkenden Untersuchung zu Amts- und Polizeidelikten, Defizite bei der Ermittlungstätigkeit sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Ps 3 fest.

Orientiert an internationalen Standards entsprechender "internal affairs" Einheiten wurden daraufhin konzeptionelle Änderungen entwickelt, mit deren Umsetzung am 01.02.1995 das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) entstand. In vier Ermittlungsgruppen arbeiteten jetzt 21 Mitarbeiter. Durch die unmittelbare Anbindung an den Staatsrat der BfI wurde dabei die Abgrenzung zum Amtsleiter der Polizei erreicht.

Bereits 1996 wurde das DIE erneut organisatorisch umstrukturiert. Mit hiernach über 40 Mitarbeitern wurde neben den personell verstärkten Ermittlungsgruppen auch eine eigene operative Einheit für die verdeckte Ermittlung eingerichtet.

1997 wurde auf Beschluss der Antikorruptionskonferenz (AKK) beim DIE die Zentrale Beratungsstelle für Korruptionsbekämpfung als zentraler Ansprechpartner für Fragen der Prävention und der Repression zur Bekämpfung der Korruption eingerichtet.

Im Jahre 2002 wurde durch denHamburger Senat eine Konzeption zur Korruptionsbekämpfung beschlossen. Als Auswirkung für das DIE wurde unter anderem die Personalstärke auf über 50 Mitarbeiter angehoben und eine Erweiterung der Zuständigkeiten vorgenommen. Neben der Einrichtung eines Bürgertelefons und Verbreiterung des öffentlichen Informationsangebotes wurden insbesondere Schulungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention ausgeweitet.

Zuständigkeit

Das DIE ist zuständig für die Bearbeitung von Straftaten, welche durch Polizeibeamte, sonstige Amtsträger oder im Zusammenhang mitKorruption in der Verwaltung und Wirtschaft begangen wurden. Neben der Repression hat das DIE in diesen Bereichen entsprechend präventive Aufgaben. Als Basis hierfür dient die Erfassung, Zusammenstellung und Analyse entsprechender Erkenntnisse und Lagebilder.

Grundsätzlich ist das DIE somit für alle Delikte des 30. Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) wie etwa Bestechlichkeit / Bestechung (§§ 332, 334 StGB) Rechtsbeugung (§ 339 StGB) oder Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) sowie alle andere Delikte zuständig, die eine Erhöhung des Strafrahmens infolge einer Amtsträgereigenschaft vorsehen. Von dieser Zuständigkeit werden nicht nur hamburgische Amtsträger erfasst, sondern alle auf Hamburger Hoheitsgebiet handelnde Amtsträger. Entscheidend ist, dass bei Delikten der Tatort in Hamburg liegt. Betroffen können somit auch Beschäftigte des Bundes, der Bahn, der Post oder in überwiegend staatlich kontrollierten Betrieben Arbeitende sein. wie zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr oder bei Energieversorgungsunternehmen.

Bei Polizeibediensteten ist das DIE über die oben genannten Delikte hinaus grundsätzlich für die Bearbeitung aller von dieser Personengruppe im Dienst begangenen Straftaten zuständig. Außerhalb des Dienstes von Polizeibediensteten begangene Straftaten werden vom DIE ebenfalls bearbeitet, wenn sie die Belange der Polizei in besonderem Maße berühren. Dies ist zum Beispiel der Fall bei besonders schweren Straftaten, wenn eine besondere Öffentlichkeitswirkung vorliegt oder sich das private Handeln direkt auf den Dienst auswirkt.

Präventiv ist das DIE in die Aus- und Fortbildungsprogramme der Hamburger Behörden eingebunden und mit der Veranstaltung von Seminaren und sonstigen Veranstaltungen in Behörden und Firmen beauftragt. Das DIE ist eingerichtet als zentrale Ansprechstelle in allen repressiven wie präventiven Fragen der Korruptionsbekämpfung. Daneben hat es die Aufgabe entsprechende Statistiken, Lagebilder und Analysen zu erstellen.

Organisation

Die aktuelle Aufbau- und Ablauforganisation des DIE ist nicht allein Produkt der historischen Weiterentwicklung auf regionaler Ebene. Sie ist vielmehr im Kontext national und international erarbeiteter Standards zu sehen. Beispielhaft kann für den organisatorischen Bereich zur Korruptionsbekämpfung die Berücksichtigung der zwanzig Leitlinien der Resolution (97) 24 des Ministerrates des Europarats angeführt werden.


Organigramm-die-bildqu.jpg Quelle: www.hamburg.de/die/wir-ueber-uns


Das DIE ist organisatorisch direkt an den Staatsrat der Behörde für Inneres (BfI) angebunden. Obwohl es sich um eine polizeiliche Einheit handelt, untersteht diese nicht der Polizei sondern direkt dem Vertreter des Innensenators. Hierdurch soll eine größtmögliche Unabhängigkeit erreicht werden.

Das DIE gliedert sich neben der Dienststellenleitung in sieben Sachgebiete. In diesen Sachgebieten arbeiten über fünfzig Kriminal- und Schutzpolizeibeamte, Verwaltungsangestellte und Mitarbeiter der Steuerverwaltung in flexiblen Ermittlungsteams zusammen. Das Personal setzt sich dabei aus Mitarbeitern mit unterschiedlichem Spezialwissen zusammen, beispielsweise mit Vorerfahrungen in unterschiedlichen Kriminalitätsbereichen. Bei der Auswahl der Mitarbeiter wird insbesondere auch auf persönliche Integrität geachtet. Nach Ablauf einer festgelegten Verweildauer unterliegen die Mitarbeiter dem Prinzip der Rotation und müssen das DIE somit wieder verlassen.

Stab

Der Stab ist neben der Grundsatzsachbearbeitung und Gewährleistung des Dienstbetriebes zuständig für die Erstellung von Lagebildern, Statistiken und Analysen. Zudem plant und koordiniert er die Durchführung größerer Einsätzen des DIE.

Zentrale Beratungsstelle

Die Zentrale Beratungsstelle für Korruptionsbekämpfung ist Ansprechpartner für alle Fragen der Korruptionsbekämpfung, sowohl für die in jeder Behörde installierten Anti-Korruptionsbeauftragten, welche wiederum als Ansprechpartner für die Behördenmitarbeiter dienen, als auch für alle Privatpersonen. Sie führt Präventionsveranstaltungen durch und ist eingebunden in das Aus- und Fortbildungsprogramm der Hamburger Behörden. Daneben betreibt sie die Anti-Korruptions-Hotline. Unterstützt wird die Arbeit der Zentralen Beratungsstelle dabei auch durch die Verpflichtung aller Mitarbeiter in Hamburger Behörden zur Meldung von korruptionsrelevanten Erkenntnissen und Verdachtsfällen.

Sachgebiete 1 und 3

In den Sachgebieten 1 und 3 werden durch Polizeibedienstete begangene Straftaten jeglicher Art bearbeitet, soweit sie im Dienst begangen wurden oder geeignet erscheinen das Ansehen der Polizei zu schädigen. Daneben werden spezielle Amtsdelikte sonstiger Amtsträger bearbeitet.

Sachgebiete 2 und 4

In den Sachgebieten 2 und 4 werden Korruptionsdelikte wie Vorteilsannahme / –gewährung, und Bestechlichkeit / Bestechung bearbeitet, wie auch Begleitdelikte wie beispielsweise Strafvereitelung im Amt oder Betrug.

Sachgebiet 5

Das Sachgebiet 5 führt operative Maßnahmen für die Sachgebiete 1 bis 4 durch. Dies umfasst alle möglichen Maßnahmen der verdeckten Ermittlungen, von Observationen über die Verwendung technischer Mittel bis hin zum Einsatz verdeckter Ermittler.

Zusammenarbeit

International

Mit Beschluss des Rates der EU vom 24.10.2008 ist das DIE als eine von drei deutschen Kontaktstellen für internationale Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung benannt worden. Der Leiter des DIE ist Mitglied des Europäischen Netzwerkes zur Korruptionsbekämpfung (EPAC).

Neben dem Erfahrungsaustausch des DIE Hamburg mit Einheiten von Großstädten auf internationaler Ebene wie New York, Hongkong, Sydney und Amsterdam werden auch temporär Ermittler im Rahmen von Hospitationen ausgetauscht, zuletzt mit Belgien, Österreich und England.

Im Rahmen der Angleichung internationaler Standards der Korruptionsbekämpfung führte das DIE auf europäischer Ebene Schulungsmaßnahmen (sogenannte Twinning-Projekte) in Tschechien und der Slowakei durch.

National

Innerhalb Deutschlands bestehen vielfältige anlassbezogene Kontakte des DIE zu entsprechenden Einheiten anderer Bundesländer. Darüber führen die Fachdienststellen regelmäßig gemeinsame Arbeitstagungen durch. Ebenso sind die Mitarbeiter des DIE in einer bundesweiten Gremienstruktur eingebunden. Im Nordverbund der norddeutschen Küstenländer erfolgt zudem ein ständiger Austausch auf Leitungs-, Stabs- und Sachbearbeiterebene.

Regional

Regional ist das DIE durch die direkt angegliederte Zentrale Beratungsstelle Ansprechpartner für alle Behörden und Privatpersonen. Konzeptionell wird unter anderem im Gesprächskreis Korruption zusammen mit der Staatsanwaltschaft gearbeitet. Dem DIE obliegt zudem die Leitung und Moderation der Antikorruptionskonferenz , an der Vertreter der Senatskanzlei, der Innenrevisionen aller Behörden, der Justiz- sowie der Baubehörde, des Rechnungshofes, der Staatsanwaltschaft und der Abteilung Wirtschaftskriminalität des Landeskriminalamtes teilnehmen. Darüber hinaus besteht eine Zusammenarbeit mit der Hamburger Vertrauensstelle gegenKorruption, einer unter anderem durch durch PRO HONORE e.V. sowie der Handwerks- und der Handelskammer Hamburg getragenen Maßnahme der Wirtschaft.

Literatur

  • Council of Europe / Committee of Ministers, Resolution (97) 24
  • Hamburger Senat, Drucksache 2002/1200
  • Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 18/621


Weblinks