Ganzheitlicher Bekämpfungsansatz

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Der ganzheitliche Bekämpfungsansatz ist eine umfassende sicherheitspolitische Strategie zur Bekämpfung komplexer Straftaten, aktuell insbesondere zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. Laut Angaben des Bundesinnenministeriums geht derzeit die größte Bedrohung für unsere Freiheit und Sicherheit vom islamistischen Terrorismus aus. [1]

Einordnung und Begriffsdefinition

Einordnung

Mit den Anschlägen vom 11.09.2001 auf das World Trade Center in New York erreichte die Bedrohung durch Terroristen eine neue Ebene. Deutschland musste sich u.a. der Tatsache stellen, dass viele Täter und Unterstützer dieses Attentats in Deutschland gelebt haben, die Tatausführung in Deutschland und weiteren Ländern vorbereitet wurde und die Tatbeteiligten verschiedenen Zellen einer terroristischen Gruppierung - Al Kaida - angehörten. Es entstand die Einsicht, dass die neue Bedrohungslage dieses länderübergreifenden, globalen Ausmaßes mit neuen Methoden bekämpft werden muss. Den vernetzten Täterstrukturen und Gruppierungen müssen vernetzte Sicherheitsbehörden, Projekte und Programme zur Analyse und Auswertung der Täter und Tatstrukturen und wirksame Rechtsgrundlagen entgegen gesetzt werden.

Ziel des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes

  • Radikalisierungs- und Rekrutierungsprozessen vorbeugen
  • Tatgelegenheiten und Verwundbarkeiten-insbesondere kritische Infrastrukturen-reduzieren
  • Anschlagsvorbereitungen frühzeitig erkennen
  • Anschläge verhindern
  • Anschlagsfolgen bewältigen
  • Täter ermitteln und festnehmen

Politische und rechtliche Grundlagen

Grundlagen sind u.a. die Antiterrorpakete I und II der Bundesregierung u.a. mit dem Terrorismusbekämpfungsgesetz[2], mit dem z.B. die Eingriffsbefugnisse und Kompetenzen der Sicherheitsbehörden erweitert und das Religionsprivileg im Vereinsrecht abgeschafft, sowie ausländerrechtliche Vorschriften geändert wurden. Zu den Zielen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes gehört u.a. die Verhinderung der Einreise terroristischer Straftäter, die Ermöglichung des Einsatzes bewaffneter Flugbegleiter der Bundespolizei in deutschen Flugzeugen, die Verbesserung der Grenzkontrollmöglichkeiten, sowie das bessere Erkennen von Extremisten, die sich bereits in Deutschland befinden. Weiterhin wurde in Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung des Terrorismus der § 129 b StGB [3] eingeführt, um alle terroristischen Gruppen strafrechtlich erfassen und verfolgen zu können und nicht nur die, die im deutschen Inland agieren. Die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder hat in ihrem Programm für Innere Sicherheit (PIS)[4] den ganzheitlichen Bekämpfungsansatz als eine Richtlinie für die Arbeit der Polizei und Dienste in Sachen Terrorismusbekämpfung aufgenommen.

Bestandteile des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes

Der ganzheitliche Ansatz mit dem Ziel der effektiven Bekämpfung des islamistischen Terrorismus besteht aus verschiedenen Komponenten. Die folgenden Unterpunkte sind keine abschließende Aufzählung, sondern nur eine exemplarische Darstellung.

Bund-Länder-Zusammenarbeit / Zusammenarbeit Polizei und Geheimdienste

Um den ganzheitlichen Bekämpfungsansatz realisieren zu können, ist es notwendig, dass die Sicherheitsbehörden, wie z.B. die Polizei, die Geheimdienste, die Staatsanwaltschaften, auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung ihre Erkenntnisse austauschen und alle verfügbaren und relevanten Informationen gemeinsam umfassend analysieren und bewerten, um terroristische Strukturen möglichst früh aufzuklären und zu zerstören. Es ist es notwendig, die Kommunikationswege zwischen diesen Behörden zu verkürzen und zu strukturieren. Dazu wurde 2004 ein Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingerichtet. Teilnehmende Behörden sind: Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Bundespolizei (BPol), Zollkriminalamt (ZKA), Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Vertreter aller Landeskriminalämter, Vertreter aller Landesämter für Verfassungsschutz, Vertreter des Generalbundesanwaltes. Unter dem Dach des GTAZ sind die Polizeiliche Information- und Analysestelle (PIAS) und das nachrichtendienstliche Pendant – die Nachrichtendienstliche Information- und Analysestelle (NIAS) angesiedelt. Sinn des GTAZ ist die Früherkennung möglicher Gefährdungen im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus durch Einbeziehung aller verfügbaren Erkenntnisquellen. Die vorliegenden Informationen sollen gebündelt, verdichtet und durch die vertretenen Behörden gemeinsam bewertet werden und die Grundlage für eine erfolgreiche arbeitsteilige Bekämpfung des Phänomens islamistischer Terrorismus bilden. Innerhalb des GTAZ gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, z.B.:

  • Tägliche Lagebesprechungen
  • Operativer Informationsaustausch
  • Gefährdungsbewertungen
  • Fallauswertung
  • Strukturanalysen
  • Auswertung „Islamistisch-terroristisches Personenpotenzial“

Gemeinsames Internetzentrum (GIZ)

Auch die islamistischen Extremisten und Terroristen haben zunehmend das Medium Internet für sich entdeckt, um dort beispielsweise Videos und Verlautbarungen einzustellen, die ein breites Publikum schnell erreichen sollen. Das Internet dient als Kommunikationsmittel und Nachrichtenkanal für islamistische Netzwerke. Der damalige Bundesinnenminister Dr. Schäuble sagte in einer Rede, dass das Internet für die Terroristen ein riesiges Forum – Informationsbörse, Kommunikationsplattform, Fernuniversität und Ausbildungslager in einem ist. [5] Um die Ressourcen im Bereich der ständig umfangreicher werdenden Internetsichtung und -auswertung zu bündeln, nahm im Jahr 2007 das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) seine Tätigkeit auf, wo Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes und des Bundesnachrichtendienstes gemeinsam mit Islamwissenschaftlern und Dolmetschern das Internet systematisch auswerten, relevante Internetseiten, Newsgroups, Foren etc. überwachen und gemeinsame Bewertungen erstellen, die den Sicherheitsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

Gefährderprogramm in Deutschland

Zur Feststellung der Gefährlichkeit einzelner Personen, die dem islamistisch-fundamentalistischem Bereich zugeordnet werden, und zur Risikoerkennung wurde ein Gefährderprogramm in Deutschland geschaffen mit dem Ziel, einzelne Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, rechtzeitig mit polizeilichen Maßnahmen belegen zu können und sich länderübergreifend darüber auszutauschen. Beim Bundeskriminalamt und den Länderpolizeien wurden dazu Dienststellen für die Gefährdersachbearbeitung eingerichtet, wo die Informationen zu den Personen gesammelt und nach Kriterien, wie z.B. Anzahl und räumliche Verteilung der Gefährder im Bundesgebiet, Alter, Herkunft, Konvertiten, ausgewertet werden. Hierbei obliegt dem BKA die Koordinierungs- und Auswertungsfunktion. Auf der jährlich stattfindenden Sachbearbeitertagung „Gefährder im islamistisch-terroristischem Spektrum“ werden Erfahrungen ausgetauscht, der aktuelle Sachstand erhoben und Optimierungsmöglichkeiten erarbeitet. Gefährder ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche vom § 100a StPO begehen wird. [6]

Auswerteprojekte

Im BKA führen Kriminalbeamte, Islamwissenschaftler und wissenschaftliche Mitarbeiter verschiedene Auswerte- und Analyseprojekte im Phänomenbereich Islamismus durch. Auswerteprojekte sind z.B.: Organisationsstrukturen von terroristischen Gruppierungen, Abgleich von Tatmodalitäten (Modus-Operandi-Auswertung), Täterstrukturen, Radikalisierung, Deradikalisierung, Rekrutierung, Reisewege, Ausbildungslager, Finanzierungswege, Schleusung, Frauen und Islamismus. Zusätzlich findet im BKA eine Schriftgut- und Medienauswertung statt, wo beispielsweise Verlautbarungen von islamistischen Terroristen ausgewertet und islamwissenschaftlich und phänomenologisch bewertet werden. Die Auswerteprojekte und die Schriftgut- und Medienauswertung werden in Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden durchgeführt.

Begleitende ausländerrechtliche Maßnahmen

Eine Komponente zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus sind flankierende ausländerrechtliche Maßnahmen. Dazu trifft sich regelmäßig die Arbeitsgruppe „Status“ mit den Teilnehmern BKA, BfV, BAMF und BMI (anlassbezogen auch andere Teilnehmer) hier werden Einzelfälle besprochen und vorliegende Erkenntnisse den Ausländer-, Asyl- und Einbürgerungsbehörden zur Verfügung gestellt, um z.B. den Aufenthalt in Deutschland zu beenden, ausländerrechtliche Auflagen erwirken, eine Einreise bzw. Wiedereinreise zu verhindern, Verhinderung oder Rücknahme von Einbürgerungen gegenüber Ausländern, die dem islamistisch-terroristischem Spektrum angehören. Eine Maßnahme ist z.B. die Abschiebungsanordnung gemäß § 58a Aufenthaltsgesetz [[7]], die auf Grundlage einer „tatsachengestützten Gefahrenprognose“ erlassen werden kann.

Schließung erkannter Gesetzeslücken

Mit dem Ziel der effektiven Terrorismusbekämpfung bzw. Prävention sind auch in jüngster Zeit weitere gesetzliche Grundlagen geschaffen worden. Hier ist z.B. das am 31.12.2006 in Kraft getretene Antiterrordateigesetz [8] zu nennen, das die Einführung einer gemeinsamen zentralen Antiterrordatei ermöglichte. Am 01.01.2009 trat das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das BKA [9] in Kraft. Mit diesem Gesetz erhielt das BKA für bestimmte Gefahrenlagen Gefahrenabwehrbefugnisse, die vorher ausschließlich den Länderpolizeien oblagen. Zusätzlich wurde in diesem Gesetz die Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen wie die Onlinedurchsuchung [10] und Quellentelekommunikationsüberwachung geschaffen. Mit der Einführung der § 89 a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat), 89 b (Aufnahme und Unterhalten von Beziehungen zu einer terroristischen Vereinigung - auch im Ausland) und § 91 (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat) am 04.08.2009 in das Strafgesetzbuch wurden beispielsweise die Ausbildung Deutscher in einem ausländischen Terrorcamp und das Einstellen einer Bombenbauanleitung ins Internet unter Strafe gestellt.[11]

Dialog mit Muslimen

Ein Bestandteil ist der Dialog zwischen dem Staat den Muslimen in Deutschland. Dazu wurde 2006 unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministeriums die Deutsche Islamkonferenz (DIK) eingerichtet. Ziel ist die bessere religionsrechtliche und gesellschaftliche Integration der Muslime in Deutschland. Weiterhin soll das Verständnis zwischen Muslimen und Nichtmuslimen verbessert werden. Ein Schwerpunktthema der Konferenz ist das Verhältnis des Islam zum Islamismus. Diskutiert wird beispielsweise auch die Einführung des islamischen Religionsunterrichts, um zu verhindern, dass Suchende in Hinterhofmoscheen, in denen radikale Thesen gepredigt werden, fündig werden. Die DIK hat eine Studie über muslimisches Leben in Deutschland herausgebracht. [12]

Embargomaßnahmen

Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verschiedene Resolutionen verabschiedet, die durch gemeinsame Standpunkte und Verordnungen in europäisches Recht umgesetzt wurden. Die Verordnungen haben u.a. das Ziel, dass Gelder, andere finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen der Terrorgruppen, Terroristen, Unternehmen und Organisationen eingefroren werden und diesen keine Gelder, finanziellen Vermögenswerte und wirtschaftliche Ressourcen direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden dürfen. In Deutschland sind Verstöße gegen diese Verordnungen nach § 34 Außenwirtschaftsgesetz [13] strafbewehrt. Die betreffenden Personen und Organisationen sind auf entsprechenden Terrorlisten der UN und EU aufgezählt. [14]

Bedeutung der Kriminologie

Für den ganzheitlichen Bekämpfungsansatz ist es u.a. von Bedeutung herauszufinden, warum Menschen den Entschluss fassen, sich terroristischen Gruppierungen anzuschließen und beispielsweise in den Jihad ziehen oder bereit sind, Anschläge in Deutschland zu begehen. Dazu werden u.a. Forschungen zu den Tätertypen und zu deren Radikalisierung betrieben, um Ansätze zu finden, wie z.B. die Entwicklung eines jungen Mannes zum Home-Grown Terrorist verhindert werden kann. Bei Betrachtung der Kriminogenese der Täter ist festzustellen, dass zur Erklärung des Verhaltens der Täter im islamistischen Spektrum die einschlägigen Kriminalitätstheorien angewendet werden können, z.B.

  • Bindungs- und Halttheorien: Es gibt Probleme im Elternhaus (innerer Halt), Schwierigkeiten in der Schule, bei der Ausbildung, traumatische Erlebnisse wie der gewaltsame Tod eines Freundes (äußerer Halt), Drogen, will davon loskommen, lernt Muslime kennen und schätzen, konvertiert zum Islam, in dem er Halt sucht, beschäftigt sich mit gewaltsamen Jihadismus, der Märtyrertod wird das Lebensziel
  • Subkulturtheorie/Kulturkonflikttheorie: z.B. Der junge Türke der 3. Generation fühlt sich in der deutschen Gesellschaft unverstanden, besinnt sich auf den Islam, geht in die Moschee, wo er Anerkennung und Respekt findet, das Selbstwertgefühl steigt, akzeptiert und verinnerlicht die Normen und Regeln der muslimischen Gemeinschaft, lehnt die westlichen Werte und Normen ab, (Das Leben in der Moschee ist oftmals eine Art Schutzraum, in dem das Leben auch viel einfacher ist als das hochkomplizierte Leistungsleben draußen, z.B. bei der Suche nach einer Partnerin.), möchte in einem muslischen Gottesstaat nach den Regeln der Scharia leben. Charismatische Prediger in den Moscheen beeindrucken mit ihren Vorträgen. Er gerät z.B. an Rekrutierer, radikalisiert sich (Gegen Ungläubige muss man kämpfen und darf sie auch umbringen), erkennt die Amerikaner als die Feinde der Muslime, ist bereit, in den Jihad zu ziehen oder Anschläge auf amerikanische Einrichtungen in Deutschland zu begehen
  • Lerntheorien: Im Ausbildungslager werden z.B. die Fähigkeiten zum Kämpfen vermittelt und die Ideologisierung vertieft
  • Neutralisationstechniken: Die Anschläge und Attentate werden gerechtfertigt mit Argumenten wie: Die Amerikaner und Israelis haben es verdient, dass man sie umbringt. Sie begehen Kriege gegen die Muslime, wann immer es ihnen passt

Kritik

Kritiker des ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes sehen u.a. die Gefahr, dass durch die enge Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten gegen das Trennungsgebot [15] verstoßen wird. Insbesondere, dass die Nachrichtendienste vielfach polizeiliche Befugnisse erhalten haben, wird als problematisch angesehen. Außerdem besteht im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr und der Vorfeldaufklärung der Nachrichtendienste oftmals eine Aufgabenüberschneidung.

Jede neue Eingriffsbefugnis der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung zum Schutz der Inneren Sicherheit stellt gleichzeitig eine Einschränkung der grundgesetzlich verbrieften Freiheits- und Persönlichkeitsrechte des einzelnen Bürgers dar und wird manchmal durch das Bundesverfassungsgericht wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz wieder aufgehoben, wie z.B. die Vorratsdatenspeicherung.[16]

Diese Bundesverfassungsgerichtsentscheidung soll exemplarisch zeigen, dass der Staat die Terrorismusbekämpfung mit Augenmaß und unter Achtung des Grundgesetzes durchführen muss. Oftmals reicht die konsequente Anwendung bestehender Gesetze aus und 100%-ige Sicherheit gibt es nicht, solange die Freiheit eine hochgeachtetes Rechtsgut bleibt. Es lassen sich nur Risiken minimieren.

Literatur

  • Graulich/Simon. Terrorismus und Rechtstaatlichkeit, 2007
  • Freudenberg. Theorie des Irregulären, 2008
  • Kunz. Kriminologie, 2008
  • Sack/König. Kriminalsoziologie, 1968
  • Glaessner. Sicherheit in Freiheit - Die Schutzfunktion des demokratischen Staates und die Freiheit der Bürger, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2003
  • Schwetzel. Freiheit, Sicherheit, Terror - Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit nach dem 11. September 2001 auf verfassungsrechtlicher und einfachgesetzlicher Ebene, Vahlen 2006

Weblinks

sämtliche Zugriffe am 08.03.2010