Biopiraterie

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in Bearbeitung Biopiraterie, umfasst den Prozess der Aneignung von biologischen Ressourcen und traditionellem Wissen auf Basis des geistigen Eigentumsrechtes, indem diese durch Patente an Einzelne transformiert werden.

Im International Handbook of Criminology wird dieser Prozess von Rob White (2010) zunächst in drei betreffende Bereiche kategorisiert:

  • Privatisierung von indigenem Wissen und Pflanzen durch Patente
  • Eingreifen in die Agrarkultur durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO´s)
  • das Verhindern von natürlicher Reproduktion von Pflanzen durch die Terminator-Technologie

Biopiraterie steht im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Entwicklungsländern unter dem Vorwand des freien Handels.



Kontext

Mit dem wissenschaftlichen Fortschritt, vor allem der Bio- und Gentechnologie ist das Interesse an biologischen Ressourcen und indigenem/ traditionellem Wissen zur Herstellung von Lebensmitteln, medizinischen Produkten, Chemikalien und Kosmetikprodukten gestiegen. Historisch gesehen sind biologische Ressourcen und traditionelles Wissen eine Form des Gemeingutes und somit Teil der Öffentlichkeit.

Auf Grund der zunehmenden Kommerzialisierung wurden immer mehr Patente auf biologische Zellstrukturen vergeben, womit biologische Ressourcen und traditionelles Wissen an Einzelne transformiert werden. Der überwiegende Anteil der patentierten biologischen Ressourcen und des indigenen Wissens stammt aus biodiversitätsreichen Entwicklungshilfeländern. In der Folge verlieren indigene und lokale Gemeinschaften die freien Nutzungs- und Zugangsrechte. Die geschlossenen Verträge zwischen indigenen Völkern oder lokalen Gruppen und Unternehmen zur biologischen Prospektion sollen den Vorteilsausgleich regeln. Dennoch stehen die bisher gezahlten Entschädigungsleistungen in einem zweifelhaften Verhältnis zum Gewinn der Unternehmen.

Darüber hinaus können auch Patente auf Nutzpflanzen (Mais, Soja, Raps, Baumwolle, Kartoffeln, Reis und Zuckerrüben) innerhalb des weltweiten Agrarsektors vergeben werden, wenn das biologische Material genetisch verändert ist. Auf Grund dessen erfordert ein legales Nutzen dieser gentechnisch veränderten Pflanzen einen Lizenzvertrag mit dem Patent innehabendem Unternehmen. Kontaminationen und evolutionsbedingte Auskreuzungen genetisch veränderter Nutzpflanzen führen zu einer unwissentlichen und nicht- lizenzierten Verteilung der Pflanzen, auf dessen Grundlage jedoch willkürlich gerichtliche Klagen gegen Landwirte weltweit wegen Verstößen gegen das geistige Eigentumsrecht geführt werden. Der öffentliche Diskurs zu Biopiraterie ist oft überlappend mit jenen zu gentechnologisch veränderten Lebensmitteln, einer nachhaltigen Nutzung von Umweltressourcen, Umweltschädigungen, künstliches Hochhalten von Preisen für Medikamente durch die Pharmaindustrie und Menschenrechtsverletzungen.


Definitionen von Biopiraterie

Die indische Aktivistin und Physikerin Vandana Shiva (2001) beschreibt Biopiraterie als den Prozess, der Aneignung exklusiver Rechte sowie die Kontrolle über biologische Ressourcen und indigenes Wissen, legitimiert durch das System geistiger Eigentumsrechte. Patente auf geistiges Eigentum unterstützen diesen Prozess zugunsten von industriellen Firmen, insofern da bereits bestehendes indigenes Wissen über die Natur als innovatives Element patentiert werden kann.

Nigel South (2007) beschreibt, dass die Durchsetzung westlicher Interesse am Eigentum von genetischen Materialien und pharmakologischen Produkten über das westlich- basierende geistige Eigentums- und Patentenrecht, als eine neue Form der Piraterie und kolonialer Ausbeutung gedeutet werden kann.


Dass Biopiraterie darüber hinaus kein eindimensionales Phänomen ist, wird von Daniel Robinson (2010) vertreten, der aus analytischer Notwendigkeit heraus drei Kategorien entwickelt, anhand derer Robinson die facettenreichheit von Biopiraterie hervorhebt:

  • patent-basierte Biopiraterie: Das Patentieren (oft nachgemachter) Erfindungen auf Basis von biologischen Ressourcen und/oder traditionellen Wissens, dass ohne adäquate Bevollmächtigung oder einen Vorteilsausgleich an andere (üblicherweise Entwicklungs-) Ländern, indigene oder lokale Gemeinschaften vollzogen wird.
  • nicht- patentbasierte Biopiraterie: bezieht sich auf eine andere Form des geistigen Eigentums, basierend auf biologischen Ressourcen und/oder traditionellem Wissen, die für den Erhalt der Pflanzenvielfalt (Sortenschutz engl. plant variety protection/PVP) oder kulturelle Güter notwendig sind und deren Nutzung ohne adäquate Autorisierung oder einen Vorteilsausgleich an andere (üblicherweise Entwicklungs-) Ländern, indigene oder lokale Gemeinschaften vollzogen wird (z.B.: Markenschwindel: u.a. Jasmati, Rooibos)
  • widerrechtliche Aneignung: nicht- autorisierte Entnahme biologischer Ressourcen, die ohne einen Vorteilsausgleich an andere (üblicherweise Entwicklungs-) Ländern, indigene oder lokale Gemeinschaften vollzogen wird


Der Bezeichnung Biopiraterie lässt sich auf soziale Bewegungen und Nicht- Regierungsorganisationen (NGO´s) aus den frühen 1990er Jahre zurückführen. Die semantische Betrachtung des Begriffs impliziert bereits eine Kritik, an den damit beschriebenen Handlungen. Die „ETC-Group“ (früher RAFI) (NGO) prägt den Begriff Biopiraterie, der das Aneignen von Wissen und biologischen Ressourcen aus agrar- und indigenen Gemeinschaften durch Einzelne oder Institutionen, die eine exklusive und alleinige Kontrolle über diese Ressourcen anstreben [1].

In der bislang seit über zwei Jahrzehnten andauernden Diskussion kristallisieren sich zwei partial überlappende Begriffe heraus; deren Verwendungen gleichzeitig eine Art `Positionierung´ zu dieser Thematik mit liefert. Während `Biopiraterie´ gerne durch Kritiker verwendet wird, bedienen sich Befürworter vorzugsweise des Begriffs der `Bioprospektion´.[2] Die beiden Begriffe `Biopiraterie´ und `Bioprospektion´ werden von manchen Autoren u.a. Christine Godt (2004) und Johan Ragnar (2004) vor dem Hintergrund unterschiedlicher Sachverhalte parallel verwendet.

rechtlichen Aspekte

Die Diskussion über Biopiraterie und einer illegitimen Aneignung von biologischen Ressourcen und traditionellem Wissen auf Basis des geistigen Eigentumsrechtes wird vor dem Hintergrund von Handels –, Völker- und Menschenrechten geführt.

Der Schutz des geistigen Eigentums erfolgt auf transnationaler Ebene für Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) durch die TRIPS- Abkommen aus dem Jahr 1995. Diese handelsbezogenen Aspekte am geistigen Eigentum sehen vor, dass Nicht-Mitgliedsstaaten, die Zutritt zu den Märkten der Mitgliedsstaaten der WTO erlangen möchten, den Abkommen beitreten und diese in ihr nationales Recht überführen. Zum Schutz des geistigen Eigentums werden Patente lediglich natürlich einzelnen oder juristischen Personen zugesprochen.

Der Schutz der biologischen Vielfalt, der Zugangs- und Nutzungsrechte von biologischen Ressourcen und eines angemessenen Vorteilsausgleiches für Gemeinschaften mit traditionellem Wissen, soll durch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) aus dem Jahr 1993 erfolgen.

Die Allgemeinen Erklärungen der Vereinten Nationen zu Menschenrechten und den Rechten indigener Gemeinschaften betonen in Ihren Grundsätzen individuale und kollektive Rechte gegenüber dem Staat, wodurch indigenen und lokalen Gemeinschaften u.a. der Schutz traditionellen Wissens, als eine Form des kollektiven Eigentums zugesprochen wird.

Die Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) und die menschenrechtlichen Erklärungen sind völkerrechtlich verbindliche Abkommen, die sich gegenseitig stützen und miteinander in Einklang stehen. Allerdings kommt es zu einer Kollision zwischen Handels- und Völkerrechten, indem die CBD, die Rechte indigener Völker und die TRIPS-Abkommen als völkerrechtlich verbindliche Abkommen in einem unklaren Verhältnis zueinander stehen[3]. Der Diskurs über die Vereinbarkeit von Handels- und Völkerrechten wird getragen von den grundsätzlich gegenläufigen Schutzrichtungen beider Rechtsbereiche:

  • Die TRIPS-Abkommen negieren indigenes bzw. traditionelles Wissen als Eigentumsform, die zu schützen wäre. Zum einen wird in der Folge geistiges Eigentum durch Patente an einzelne Personen transformiert und andere, indigene oder lokale Gemeinschaften werden (indirekt) von diesem Prozess ausgeschlossen.[4] Eine vorab informierte Zustimmung durch die lokalen Gemeinschaften wird nicht eingeholt. Dies führt zu einer Kollision der TRIPS-Abkommen mit den Rechten indigener Völker, die traditionelles Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften schützen sollen und diesen die alleinige Kontrolle über damit verbundene biologische Ressourcen zusprechen.
  • Die Rechte indigener Völker stoßen an ihre Grenzen, da sie einerseits nicht hinreichend definieren können, welche Gemeinschaften den Indigenen zugehörig sind und anderseits keine verbindlichen Sanktionen für Verstöße gegen diese Rechte erklärt werden. Die TRIPS-Abkommen übergehen somit nicht nur die Rechte indigener Völker und setzen diese außer Kraft, sondern untergraben auch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, was zu diesem Fall ähnliche Formulierungen enthält.[5]
  • Der Sortenschutz mit dem Saatgutverkehrsgesetz lässt unberücksichtigt, dass in der Agrarwirtschaft bisher ein Großteil der Pflanzen konventionell gezüchtet, Saatgut gesammelt, aufgehoben und getauscht wurde. Diese traditionellen Vorgehensweisen werden durch die TRIPS-Abkommen untersagt und kriminalisiert. Diese rechtlichen Normen der TRIPS-Abkommen untergraben die Übereinkommen über biologische Vielfalt, die den Schutz traditionellen Wissens und traditioneller Vorgehensweisen als notwendig für den Erhalt der biologischen Vielfalt ansieht.[6]
  • In den TRIPS-Abkommen werden angemessene, rechtlich regulierte Vorteilsausgleiche zwischen Patentinhabern und lokalen Gemeinschaften nicht berücksichtigt. Es wird im Gegenteil sogar verhindert, dass ein staatlicher Schutz gegen die Patentierbarkeit von biologischen Ressourcen zum Schutz des Gemeinwohles installiert wird, da dieses gegen internationale Handelsabkommen verstoßen würde.[7] Das Übereinkommen über biologische Vielfalt berücksichtigt zwar einen angemessenen Ausgleich von zu erwartenden Vorteilen, jedoch liegen hierzu bislang keine gesetzlichen Vereinbarungen vor, obwohl dies ein Kernpunkt der CBD darstellen soll. [8]

Nach einer weit verbreiteten Auffassung ergibt sich die Unvereinbarkeit beider rechtlicher Abkommen aus Art.15 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Hiernach bedarf es bei einer Nutzung von genetischen Ressourcen einer Zustimmung durch die lokale Gemeinschaft und eines angemessen, rechtlich regulierten Vorteilsausgleiches. [9] Durch die TRIPS-Abkommen werden lokale Gemeinschaften übergangen und etwaige Vorteilsausgleiche nicht berücksichtigt. Es gelingt nicht durch das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, traditionelles Wissen und das geistige Eigentumsrecht in ein widerspruchfreies Verhältnis zueinander zu bringen. Nach Christine Godt (2004) entsteht hieraus ein Konflikt, indem zwar, dass „zunehmend ins Vorfeld verlagernde Patentrecht ein Gegengewicht“ erhält, letztendlich aber durch die Konvention über biologische Vielfalt (CBD) „ein »Kollisionsrecht« an der Grenze zweier Rechtsbereiche" entsteht [10]. Das Verhältnis der TRIPS-Abkommen und CBD zueinander muss umfassend geklärt werden und im Falle einer Unvereinbarkeit beider hätten die „TRIPS als jüngeres Abkommen zwischen Staaten, die an beiden Abkommen beteiligt sind, den Vorrang nach Art.30 Abs.4 i.V.m. Abs.3 der Wiener Vertragsrechtskonvention (WVRK)[11].

Eine Studie im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung (2003) stellt heraus, dass ein hinreichender Schutz von Menschenrechten in Einklang mit Handelsabkommen nur erfolgen kann, wenn letztere „ausdrückliche Vorschriften enthalten, aus denen sich die jeweiligen Respektierungs-, Schutz- und Erfüllungspflichten gegenüber den einschlägigen Menschenrechten ergeben[12]. Die TRIPS- Abkommen sollen dahingehend ergänzt werden „dass im Fall einer Kollision zwischen staatlichen Pflichten aus den Verträgen und aus Menschenrechten letztere den Vorrang haben[13].

Aushandlungsprozesse von Normsetzung sowie Normendurchsetzung von Menschen- und Völkerrechte sind Ergebnis internationaler Machtkonstellationen von Staaten [14]. Diese Rechte sind im Vergleich zu Handelsabkommen viel zu vage formuliert und häufig führt eine nicht Kodifizierung in nationalstaatliche sui- generis Rechte zu einer verminderten Durchsetzungsfähigkeit und fehlenden Sanktionsmöglichkeit beim Verstoß gegen diese Rechte. In Folge ist eine Anklage wegen Verstößen gegen die Menschenrechte schwer bis gar nicht gerichtlich durchsetzbar, da es keinen Gerichtshof für Menschenrechte gibt. Am Internationalen Strafgerichtshof (engl. International Criminal Court, ICC) und nationalen Gerichtshöfen werden zwar Menschrechtsverbrechen verhandelt, jedoch nur Verbrechen gegen die Menschlichkeit und nicht alle Menschenrechtsverletzungen. Natürlich einzelne Personen haben keinerlei Möglichkeit Verstöße gegen Menschenrechte geltend zu machen.

Illegitime und illegale Prozesse der Biopiraterie

Illegitime Prozesse

Entstehung und Umsetzung rechtlicher Regulierungen

Die Kritik, dass die geistigen Eigentumsrechte, geschützt durch die TRIPS- Abkommen lediglich die Interessen westlicher Industrienationen vertreten, wird verstärkt durch den Kontext, indem das Abkommen entstanden ist.

Das Intellectual Property Committee (IPC), vertreten durch die Firmen Bristol Myers, DuPont, General Electric, General Motors, Hewlett Packard, IBM, Johnson and Johnson, Merck & Co., Inc., Monsanto, Pfizer, Rockwell International und Time-Warner war maßgeblich für die Entwicklung und Implementierung dieses Abkommens in das internationale Zoll- und Handelsabkommen verantwortlich. [15][16] Während der Uruguay-Runde (1986-1994) wurden die entsprechenden Verhandlungen mit allen teilnehmenden Staaten geführt, die TRIPS- Abkommen beschlossen und die Welthandelsorganisation (WTO) gegründet.

Somit verliert die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) der Vereinten Nationen ihre Zuständigkeit zum Schutz des weltweiten geistigen Eigentums an die WTO. Vandana Shiva (2001) kritisiert, dass die Entwicklungshilfeländer zwar offiziell eine Mehrheit der teilnehmenden Staaten bildet, diese jedoch ihr Stimmrecht nicht einbringen konnten, da den Meisten eine Teilnahme aus finanziellen Gründen nicht möglich war.

Dieses Vorgehen und seine Folgen werden kritisiert, da hierdurch ein „Akt legislativer Balance“ zwischen verschiedenen Interessen von einzelnen Ländern, Industrielobby und Behörden geschaffen wird. Die WTO wird vor divergierende Rollenerwartung gestellt. Einerseits ist es ihre Aufgabe das positive Recht gegenüber den Firmen mittels Sanktionen durchzusetzen und andererseits soll sie diesen helfen rechtliche Regulierungen zu beachten [17].

Weiterhin werden mit dem bilateralen Omnibus Trade and Tariff Act (1988) Entwicklungshilfeländer dazu gezwungen ihren Agrarmarkt für westliche Industrienationen weiter zu öffnen, [18] was in Verbindung mit den TRIPS- Abkommen dazu geführt hat, dass u.a. Pakistan und Indien den Abkommen zustimmen mussten [19]; [20].

Dass dies zu einer unausgeglichenen Anwendung und auch Manipulation des rechtlichen Regulierungssystems führen kann, berichtet Eichenwald (2001) [21], der das Saatgutunternehmen Monsanto anklagt, im Jahr 1986 an die US-Regierung herangetreten zu sein, um erstens potentiell feindliche und restriktive rechtliche Regulation abzuwenden und zweitens mit der Forderung die breite Öffentlichkeit zu beruhigen [22]. Somit wurde im Vorfeld der TRIPS- Abkommen für ein „Grünwaschen“ der neuen Technologie gesorgt[23].

Lobbyismus der agrartechnologischen Unternehmen

Der betriebene Lobbyismus des Unternehmens Monsanto ist exemplarisch für illegitime Handlungsstrategien innerhalb der Diskussion geistiger Eigentumsrechte.

In diesem Zusammenhang ist erwähnenswert, dass der Geschäftsführer von Monsanto, ebenfalls als Berater des US- Präsidenten und im Gremium der Handelsvertretung (engl. United States Trade Representative, USTR) fungierte. [24] Das Gremium überwacht die Umsetzung und Wirksamkeit geistiger Eigentumsrechte in anderen Ländern [25].

Darüber hinaus herrscht eine rege Fluktuation zwischen Mitarbeitern von Monsanto und amerikanischen Behörden, wie der Lebensmittelzulassung (Food and Drug Administration, FDA), der Landwirtschaftsbehörde (United States Department of Agriculture, USDA und der Umweltbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) [26].

Weiterhin vertreten Angestellte von Monsanto wichtige Positionen bei der europäischen Industrievereinigung EuropaBio (engl. European Association of Genetic Engineering Industries), im TransAtlantic Business Dialogue (TABD) und im Beratungsgremium der englischen Behörde British Biotechnology Science Research Council (BBSRC). [27]

Zum Netzwerk der Agrarunternehmen gehören des Weiteren führende Wissenschaftler der Abteilung Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (ARD) der Weltbank sowie Ausschussmitglieder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wovon fast 1/3 eng mit Monsanto, Bayer CropScience und Syngenta zusammenarbeiten. Zwei der drei deutschen Vertreter, Hans-Jörg Buhk und Detlef Bartsch, beide beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) tätig und für die Zulassung von GVO´s verantwortlich, werben in einem Video der Firma Monsanto für gentechnisch modifizierten Mais und folgenden ökonomischen Vorteilen. [28]

Agrarunternehmen finanzieren weltweit Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, wodurch ihnen ein maßgeblicher Einfluss auf internationale wissenschaftliche Gremien zugeschrieben wird.[29] In der Forschung für die Nutzung von biologischen Ressourcen für die Industrie ist Beispielsweise das Unternehmen Monsanto mit einem Anteil von 29.82% beteiligt [30].

Manipulation des Weltmarktes

Die WTO übt nicht nur auf europäische, sondern auch auf afrikanische Staaten einen enormen Druck aus und fordert gentechnologisch veränderte Pflanzen (GVO´s) zu akzeptieren.

Der Europäischen Kommission wurde 2004 vorgeworfen, dass das erhobene Moratorium zum Importverbot von GVO´s das internationale Handelsrecht verletzt. Zu dieser Zeit gab es jedoch keine rechtlichen Grundlagen für Sanktionen gegenüber Staaten, so dass die USA von der WTO verlangte die Reglungen schnellstmöglich unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne einen wissenschaftlichen Beirat zu erstellen. Im selben Jahr erreichten zwei offene Briefe von 80 Ländern die Vereinten Nationen, die den legalen und politischen Druck und deren Folgen beklagten. [31] Nach etlichen Verzögerungen u.a. durch Petitionen gerichtet an die WTO, präsentierte diese im Februar 2006 eine vorläufige Reglung, die bestätigt, dass die EU das internationale Handelsrecht verletzt hat, indem sie die Produktion und den Nutzen von GVO´s eingeschränkt habe.

Im Ergebnis musste die EU Entschädigungszahlungen an die USA, Kanada und Argentinien für ökonomische Verluste auf Grund illegaler Handelsbarrieren zahlen. [32] Als Folge erkannte die Europäische Kommission den gentechnologisch modifizierten, herbizid-resistenten Mais (NK603xMON810; kurz: MON810) aus dem Haus Monsanto an, nahm diesen zusammen mit 16 weiteren in den EU- Saatgut- Katalog auf und lässt diese folglich zum kommerziellen Anbau zu. Sieben EU- Staaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien und Luxemburg) lockerten Ihre Regulierungen in Bezug auf GVO´s. Zur gleichen Zeit wurde der afrikanische Staat Zambia massiv von den USA unter Druck gesetzt, genmodifizierten Mais zu akzeptieren.


Seit 2009 ist MON810 in Deutschland für den kommerziellen Anbau (für den technologischen wiederum nicht) verboten. Gegen dieses Verbot reichte Monsanto zwei Mal Klage ein, jedoch ohne Erfolg. [33] Woraufhin im selben Jahr 19 neue Zulassungsanträge für GVO´s, davon entstammen 15 der Maislinie, bei der EU- Kommission vorlagen. [34].

Agrarunternehmen exportieren neben GVO´s auch andere Waren, die auf dem eigenen Markt nicht zulässig sind in Entwicklungsländer und arbeiten massiv an der Ausbildung eines dortigen Marktes. Im Jahr 2010 spendet Monsanto 450 Tonnen herbizid- resistentes Saatgut im Rahmen des Erdbebens an die haitianische Regierung und die Behörde für internationale Entwicklung der USA stellte die finanziellen Mittel für das dazugehörige Herbizid bereit, womit der haitianische Agrarsektor in Zukunft in einer marktwirtschaftlichen Abhängigkeit zu dem Unternehmen stehen könnte. [35] Zusätzlich wird die Hungerhilfe der Vereinten Nationen für kommerzielle Zwecke missbraucht, indem beispielsweise genveränderter Mais in den Ländern der Entwicklungshilfe vermarktet wurde. Das UN- Hungerhilfeprogramm wurde sozusagen als Subventionssystem für US-amerikanische Bauern genutzt [36].

Eine weitere dominante Marktstrategie ist das Ausnutzen von nicht hinreichenden gesetzlichen Regulierungen zur Koexistenz von konventioneller und gentechnologischer Saat für den kommerziellen Anbau und Import mancher europäischer Länder, wie beispielsweise England. Im August 2006 wurde bekannt, dass das Unternehmen Bayer drei Jahre lang über die USA LL Rice 601 über einen „bypass“ gesetzlicher Regulierungen nach England importiert hatte, der in den USA selbst nicht zum Verkauf freigegeben war [37].

Dass in Kooperation mit dem US-amerikanischen Landwirtschaftsministerium und dem Agrarunternehmen Delta and Pine Land entwickelte und eingeführte Patent auf die Terminator-Technologie, die eine Reproduktion keimfähigen Saatgutes einer Pflanze verhindert, sichert dem Unternehmen exklusive Marktrechte und das Privileg einer garantierten, jährlichen Absatzhöhe ihres Produktes zu.

Monopolbildung der agrartechnologischen Unternehmen

Neben Monsanto gehören fünf weitere internationale Unternehmen (BASF Plant Science, Syngenta, Bayer CropScience, Dow Agro Sciences und Du Pont-Pioneer) zu den vorherrschenden am Markt, mit Produkten aus genetisch veränderten biologischen Ressourcen.

Im Jahr 2007 sind zum einen BASF, als größtes Chemieunternehmen mit 150.000 Patenten auf genetisch veränderte Organismen (GVO´s) und verschiedenen Anwendungstechnologien; zum anderen ist Monsanto, als größter Hersteller gentechnisch veränderten Saatgutes marktführend [38]. Monsanto besitzt 647 Patente auf GVO´s und ist mit 85% des weltweiten Anbaues von Soja, 45% von Getreide, 76% von Baumwolle und 84% von Raps, aus gentechnologisch verändertem Saatgut führend in der Agrarwirtschaft (Stand: 2003/2004)[39] .

Die Unternehmen wenden bestimmende Strategien zur Durchsetzung marktwirtschaftlicher Interessen an und kaufen darüber hinaus seit Jahre mittelständische Firmen auf, um ihre Dominanz auszubauen.

Die Verflechtung untereinander (ausgenommen Monsanto und Pioneer) wird durch gemeinsame Projekte und gegenseitiges Bereitstellen von Nutzungslizenzen und Technologien zunehmend stabiler. Die Unternehmen teilen sich die Märkte in Asien und Osteuropa, Afrika oder andere Schwellenländer und kooperieren mit dortigen Firmen oder expandieren durch Aufkäufe.

Aus Wettbewerbsgründen werden immer wieder zwischen den Unternehmen der Agrartechnologie gegenseitige Übernahmen von Tochterfirmen veranlasst.

Schädigung von Umwelt und Gesundheit durch Patente auf biologische Ressourcen

Es gibt eine Vielzahl von Studien, die sowohl gesundheitliche als auch umweltschädliche Bedenken von gentechnologisch modifizierten Pflanzen bestätigen. Der US- amerikanische Ärzteverbund für Umweltmedizin zeigt ernsthafte gesundheitliche Risiken auf die Folgen „im Bereich der Toxikologie, Allergie und Immunfunktion, der Fortpflanzung und des Stoffwechsels, der physiologischen und genetischen Gesundheit bedeuten“ und fordert seit 2009 u.a. ein sofortiges Moratorium für die Verwendung von GVO´s in der Lebensmittelindustrie sowie unabhängige Langzeitstudien [40].

Die herbizid - resistenten Pflanzen Soya, Mais, Raps, Baumwolle und Zuckerrüben die zum kommerziellen Nutzen angebaut werden, sind gegen das Herbizid Glyphosat immun. Laut des Deutschen Naturschutzverbundes (2011) schädigt "Glyphosat (…) menschliche Zellen und stört die Embryonalentwicklung von Wirbeltieren. Es steht im Verdacht, in die Hormonbildung einzugreifen und krebserregend zu sein." [41] Weitere Studien belegen die Umweltschädigungen durch Glyphosat und zeigen die Zunahme von Pflanzenkrankheiten sowie die erhöhte Mortalität von Amphibien auf, die in Verbindung mit dem Einsatz des Herbizides stehen[42][43]. In mehreren Ländern Südamerikas wird, die im Jahr 2009 aufgetretene Dengue-Epidemie mit dem Anbau von herbizid - resistente Mais in Verbindung gebracht. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen stimmen die Anbauflächen in Argentinien mit der Prävalenz des Dengue- Fiebers überein. Ursächlich für die Epidemie ist ein ungewöhnliches Populationswachstum der übertragenden Mücke, welches wiederum durch das Abtöten der natürlichen Feinde mit Gyphosat entsteht [44]. Anfang 2011 wurde bekannt, dass bereits mehrere Pflanzenschädlinge gegen diese herbizid- resistenten Pflanzen immun sind [45].

Eine schwerwiegendere Schädigungen der Umwelt wird durch evolutionsbedingte Auskreuzung und einer somit unerwünschten Kontamination mit gentechnisch veränderten Pflanzen verursacht. Kontaminationen mit GVO’s können durch Pollen über den Wind, aber auch durch das portieren von Samen durch Vögeln entstehen. Eine unerwünschte Kontamination soll durch ’’buffer zonen’’ verhindert werden. In Deutschland beträgt diese 150 bzw. 300 Meter bei ökologischem Anbau [46], für die EU gibt es allerdings keine einheitlichen Reglungen [47].

Britische Studien (2003) stellten heraus, dass die Reichweite, innerhalb der es zu Kontaminationen kommen kann bis zu 26 km beträgt und dauerhaft über 16 Jahre lang in der Zellstruktur festzustellen ist. In Kanada sind durch Kontaminationen Raps- Pflanzen entstanden, die gegen vier Herbizide resistent sind. [48]

Im Jahr 2001 wurde die insektenresistente Maissorte StarLink (ACS-ZMØØ4-3) aus dem Haus Bayer, die nur als Futtermittel für die Tierhaltung zugelassen ist, in Verbindung mit gesundheitlichen Beschwerden von Verbrauchern anderer Getreideprodukte gebracht. Der Mais enthält Anzeichen eines Allergens[49], was durch Kontamination auf anderen Pflanzen übertragen werden könnte. Auf Grund nachweislicher Rückstände dieser Maissorte in Lebensmitteln hatte die FDA 300 getreidehaltige Produkte aus US- amerikanischen Supermärkten zurückgerufen. Die jährlich steigende Kontamination mit StarLink hat negative volkswirtschaftliche Folgen für Landwirte, die hierfür insgesamt eine Entschädigungsleistung von 110 Millionen US$ erhalten haben. [50]

Eine Studie der Universität Manitoba kommt zu dem Ergebnis, dass in 32 der 33 Proben von konventionellem Raps, kontaminierte Samen enthalten sind. Die Union of Concerned Scientists stellte fest, dass in den USA bereits jeweils 50% der konventionellen Mais- und Soja-Pflanzen und 83% an Raps- Pflanzen kontaminiert sind. [51]

Die Schädigungen der Umwelt und Gesundheit durch Kontaminationen mit herbizid- und insektenrestiten Pflanzen sind bereits verherrend. Kontaminationen durch gentechnisch veränderte Pflanzen, die keine keimfähigen Samen produzieren (Terminator-Technologie) würden unabsehbare Folgen für den Menschen in einer biodiversitätreichen Umwelt haben.

Obwohl Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, ab einem Anteil von 0.9% des Gesamtgewichtes gekennzeichnet werden müssen ist, es nicht ungewöhnlich, dass auch in Endprodukten Kontaminationen nachzuweisen sind. Wissenschaftler der Universität Glamorgan testeten eine Vielzahl von Nahrungsmitteln, die explizit aus ökologischer Landwirtschaft stammen und, als frei von Gentechnologie zertifiziert sind, mit dem Ergebnis, dass beispielsweise 80% der Sojaprodukte genmodifizierten Soja enthalten[52].

Die biologische Vielfalt wird nicht nur durch Kontaminationen mit gentechnisch veränderte Pflanzen geschädigt, sondern auch durch die Einschränkungen im Rahmen des Saatgutverkehrgesetzes, dass den konventionellen Landwirten verbietet auf traditionelle Weise, des Tauschens und Sammeln von besonders ertragreichen Ähren ihre Äcker zu bestellen.

Schädigung der Agrarwirtschaft in westlichen Ländern

Viele Landwirte beklagen, dass ihre Anbauflächen bereits durch genmodifizierte Pflanzen kontaminiert sind. Für die ökologisch nachhaltige Landwirtschaft ziehen Kontaminationen sogar Zertifikatentziehungen und durchaus auch eine zerstörte finanzielle Existenz der Landwirte nach sich [53]. In Kanada finden diesbezüglich eine Reihe von Gerichtsverhandlungen statt, in denen ökologische Landwirte Konzerne wie Monsanto und Bayer verklagen [54]. In Deutschland sind jene Haftungsansprüche im Fall einer Kontamination durch das Gentechnikgesetz im Jahr 2008 reguliert, wodurch der Landwirt, der genmodifizierte Pflanzen anbaut für Kontaminationen benachbarter Ackerflächen zur Verantwortung gezogen werden kann [55].

Darüber hinaus sind die Landwirte davon betroffen, dass Unternehmen wie Monsanto Lizenzgebühren einklagen, da diese scheinbar gegen Nutzungsrechte ihrer Patente verstoßen. Dabei kommt es zu verschiedenen Patentverstößen, durch[56]:

  • Landwirte, die unwissentlich durch Kontamination genetisch modifizierte Pflanzen anbauen.
  • Landwirte, die unwissentlich genetisch modifizierte Pflanzen anbauen. (z.B. durch Übernahme einer Farm)
  • Landwirte, die bewusst Saatgut von genetisch modifizierten Pflanzen für das Folgejahr zurückhalten aber nie einen Lizenzvertrag unterschrieben haben.
  • Landwirte, die bewusst Saatgut von genetisch modifizierten Pflanzen für das Folgejahr zurückhalten und einen Lizenzvertrag unterschrieben haben.

Laut einer US-amerikanischen Studie aus dem Jahr 2005 müssen Landwirte, die einen Kaufvertrag mit dem Unternehmen Monsanto abschließen, eine Technologie Einverständniserklärung unterschreiben, durch die sie gezwungen werden, jedes Jahr neues Saatgut zu kaufen und sich damit einverstanden geben, keine Saat aufzuheben, zu verkaufen oder im Folgejahr unberechtigt zu nutzen. Mit dem Vertrag gibt der Landwirt einen Großteil seines privaten Rechtes ab und erlaubt Monsanto somit jederzeit legalen Zutritt zur Farm, die Erlaubnis Kopien von Aufzeichnungen, Rechnungen und Finanzaufstellungen zumachen, wenn diese für das Unternehmen relevant sind. Ebenfalls wird durch den Vertrag erklärt, dass es zu Pollenflug kommen kann, der Vertragspartner aber nicht dazu verpflichtet ist, dieses zu verhindern[57].

Zur Aufdeckung der verschiedenen Formen von Patentverstößen verfolgt Monsanto eine aggressive Strategie: Liegen Monsanto handfeste Indikatoren einer Patentverletzung vor, so werden Landwirte i.d.R. unter Druck gesetzt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzwingen. Aus Angst vor weiteren Repressionen stimmen viele dem außergerichtlichen Vergleich zu. [58] Die Anzahl von beforschten Landwirten in den USA wird auf circa 500, allein für das Jahr 2004 eingeschätzt [59].

Die Anzahl von Gerichtsverhandlungen in den USA lag bis 2004 bei 90, woran 147 Landwirte und 39 kleine Unternehmen oder bäuerliche Betriebe beteiligt waren. 46 Gerichtsverhandlungen wurden in der rechtszuständigen Behörde, in der Stadt des Firmensitzes geführt. Insgesamt verteilen sich die Verhandlungen über 25 Bundesstaaten. Oft werden einstweilige Verfügungen erwirkt, die es den Landwirten verbieten die Erträge aus dem betroffenen Saatgut zu verkaufen[60]. In der Mehrheit der Fälle kommt es zur Außergerichtlichen Einigungen mit Entschädigungszahlungen an Monsanto.

  • größter Urteilsspruch zugunsten Monsanto´s 3,052,800,00 US$ [61]
  • Gewinn insgesamt durch Klagen 15,253,602.82 US$ [62]; [63]
  • durchschnittlich Höhe der Entschädigungszahlungen 412,259.54 US$ [64]

(geringste Zahlung: 5,595.00 US$, Median 75,000.00 US$) [65]


Eines der bekanntesten Beispiele ereignete sich in Kanada und handelt von dem Landwirt Percy Schmeiser, der über zehn Jahre lang, sich wiederholende Konflikte mit dem Unternehmen Monsanto ausstand. Schmeiser betrieb rege Öffentlichkeitsarbeit und ließ sein Disput mit dem Unternehmen 2009 in einer medienwirksamen Dokumentation David versus Monsanto verfilmen.

Eine Zunehmende ökonomische Deprivation von Landwirten aus dem westlichen Agrarsektor wird außerdem in Verbindung mit den Saatgutverkehrsgesetzen gebracht. Diese Untersagen den konventionellen Landwirten auf traditionelle Weise ihre Anbauflächen zu bestellen. Das heißt, den Landwirten ist es nicht gestattet, Ähren von besonders guten Pflanzen für das Folgejahr zurückzuhalten oder diese Samen mit anderen Landwirten zu tauschen. Die traditionelle Landwirtschaft wird kriminalisiert und ein Inverkehrbringen von Samen, ist in Deutschland und anderen Ländern nur für gewerbliche Zwecke gestattet, sofern die Samen beim Bundessortenamt registriert sind [66]. Ziel ist es Verunreinigungen, durch schlechte Saat zu verhindern. Für Deutschland ist das Gesetz 1985 in Kraft getreten und wurde seit dem mehrfach novelliert. Erst mit der Überführung in die TRIPS- Abkommen wurde das Gesetz flächendeckend und konsequent umgesetzt, wie der Fall von Josef Albrecht aus Oderdingen zeigt. Zum wiederholten Mal bringt Albrecht sein Vergehen selbst zur Anzeige, bis er im Jahr 1996 ein Bußgeld in Höhe von 1500 DM erhielt, dessen Zahlung er verweigerte. Der Landwirt ist der Meinung, dass man die biologische Vielfalt und vor allem die Qualität des Weizens nur durch reziprokes Tauschen guter Ähren und traditionellen Bestellens der Äcker erhalten kann. „Sogar teurer Hochleistungszuchtweizen hätte in meinem Biobetrieb keinen höheren Ertrag als diese widerstandsfähige Hofsorte, sagt Albrecht“[67] Seine Absicht war es eine Öffentlichkeit für dieses Thema herzustellen. Soziale Gruppen, die Evangelische Kirche und die Partei der Grünen schlossen sich an und forderten Bürger zur Selbstanzeige auf. [68]

Die monopole Kontrolle über Pflanzen und Saatgut durch die Agrarunternehmen führt zu einer Abhängigkeit der Landwirte von der Marktwirtschaft. Die steigenden Preise für Saatgut sowie die repressiven Strategien der Unternehmen verursachen finanzielle Schädigungen bei Landwirten, die auch in Armut und Verschuldung enden können. [69]

Schädigung indigener/lokaler Gemeinschaften in den Entwicklungsländern

In vielen Ländern wird traditionelle Medizin sowie indigenes Wissen über die Nutzung von (Heil-) Pflanzen für medizinische Zwecke anerkannt, häufig auch auf Grund des Fehlens eines, dem Westen ähnlichen Medizinsystems. Indigene Gemeinschaften des Regenwaldes in Latein- Amerika, aber auch lokale Gemeinschaften biodiversitätsreichen Entwicklungsländer, sind daher für die Pharma- und Agrarindustrie von besonderem Interesse. In Indien gibt es beispielsweise über 600,000 `Praktiker´ für traditionelle Medizin.[70]

Seit den 80er Jahren werden im Bereich medizinischer, chemischer und kosmetischer Bioprospektionsprojekte vermehrt Verträge zwischen indigenen Völkern oder lokalen Gruppen und Unternehmen geschlossen, die den Vorteilsausgleich regeln sollen. Dennoch stehen die bisher gezahlten Entschädigungsleistungen in einem zweifelhaften Verhältnis zum Gewinn der Unternehmen. Studien über Bioprospektionsprojekte (Shaman Pharmaceuticals, International Cooperative Biodiversity Group (ICBG), Instituto Nacional de Bioversidad (INBIO)) zeigen, dass, indigene Gemeinschaften oft gar nicht richtig integriert werden, monetäre Vorteilsausgleiche nicht in einer angemessenen Höhe und nicht direkt an die Gemeinschaft gezahlt werden und es zu einer unfairen Verteilung der Entschädigungsleistungen kommen könnte, da indigenes Wissen nicht an die lokale Gemeinschaft gebunden sein muss und andere Gemeinschaften ebenso über dieses Wissen verfügen können. [71][72]

Neben den fehlenden Vorteilsausgleichen für biologische Ressourcen sind die Konsequenzen von Patenten im Bereich der Agrarkultur ähnlich denen des westlichen Agrarsektors. Jedoch ist die getätigte Landwirtschaft in Entwicklungsländern oft lediglich als Substitutionswirtschaft angelegt.

Die monopole Kontrolle der Agrarindustrie führt zu einer neuen Form der Abhängigkeit, indem Landwirte gezwungen sind, sich nach marktwirtschaftlichen Preisen für Saatgut zu richten. Allerdings ist das Saatgut häufig zu teuer für die Landwirte, so dass diese Kredite aufnehmen müssen, die u.a. von Agrarunternehmen angeboten werden. Gleichzeitig bleiben die versprochenen Mehrerträge durch das Saatgut der Unternehmen aus, oft ist die Ernte auch gänzlich ertragslos. Dies erschwert zusätzlich den finanziellen Ausgleich von Krediten. Darüber hinaus wird die biologische Vielfalt durch Kontaminationen zerstört. Dies machen sich die agrartechnologischen Unternehmen wiederum zum Vorteil, indem sie auf bedrohte Pflanzen Patente und Lizenzgebühren von den Landwirten einklagen. Ein weitere Aspekt ist die Kriminalisierung von Landwirten durch rechtliche Reglementierungen der Handelsabkommen. [73]

Die Verschuldung und ökonomische Deprivation der Landwirte führt zu einer Lebensmittelabhängigkeit von der Industrie und letztendlich zu einer nationalen Armut, da die Defizite des niedrigen Außenhandels weiter steigen. Die Auswirkungen auf soziale, ökologische und marktwirtschaftliche Strukturen können zu anomischen Zuständen führen, die in der Folge ein vermehrtes Auftreten von Kriminalität und Suiziden bei den Landwirten nach sich ziehen können, was für Regionen Indiens bereits bestätigt wird. [74]

Eine Studie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zeigt, dass obwohl die Entwicklungsländer berechtigte Bedenken gegenüber den geistigen Eigentumsrechten äußern, ein großes Interesse daran besteht, an der Optimierung geistiger Eigentumsrechte mitzuarbeiten, da darin eine Möglichkeit gesehen wird, traditionelles Wissen dennoch angemessen zu schützen [75].

Illegale Prozesse

Manipulation des Weltmarktes

Im Jahr 2005 leitet die United States Securities and Exchange Commission zwei Vollstreckungsklagen wegen Korruption gegen Monsanto ein. Das Unternehmen zahlte ein Bestechungsgeld in Höhe von 50.000 US$ an einen indonesischen Beamten mit dem Ziel, marktwirtschaftlich unvorteilhafte Regulierungen für gentechnologisch veränderte Organismen (GVO´s) abzuschaffen. [76][77]

Insgesamt wurden während der Jahre 1997 und 2002 illegale Zahlungen (700.000 US$) an mehrere indonesische Beamte entrichtet. Monsanto bekannte sich zu den Vorwürfen und erhielt eine Geldstrafe (1.5 Millionen US$) sowie die Auflage, die Finanzen die folgenden drei Jahre unabhängig prüfen zu lassen.

Im Jahr 2005 ist die indische Landwirtschaftsbehörde bestochenen worden, mit dem Ziel, der indischen Zulassungsbehörde einen gefälschten Bericht vorzulegen, indem die Evaluation der genmodifizierten Baumwolle positive dargestellt wird[78]. Unternehmen wie Monsanto wird vorgeworfen, mehrfach bei Patentanträgen wichtige wissenschaftliche Studien, die eine Unbedenklichkeit einzelner Produkte widerlegen würde, entweder nicht eingereicht zu haben oder eingereichte Dokumente verfälscht zu haben[79][80]. Im Jahr 2004 wurde beispielsweise bei der EPA ein Patent für genmodifizierten Mais eingereicht, dessen gesundheitliche Unbedenklichkeit durch eine Studie aus dem Jahr 1995 belegt werden sollte, die bereits Grundlage für den damaligen Patentantrag war[81]. Im Jahr 2007 beantragt Monsanto "die Einfuhr von 100 Kilogramm trockenresistenter Maissaat sowie ihre experimentelle Freisetzung“ bei der südafrikanischen Behörde. Dem Antrag ist stattgegeben, jedoch wird bemängelt, dass dieser Antrag nicht vollständig ist, so dass umfassende Einschätzungen zur Unbedenklichkeit nicht gegeben werden können [82].

Aus Wettbewerbsgründen werden immer wieder zwischen den Unternehmen der Agrartechnologie gegenseitige Übernahmen von Tochterfirmen veranlasst. Weiterhin kam es mehrfach zu illegalen Verstößen gegen das Kartellrecht und vielen Verdachtsfällen [83]. Zu den bekanntesten Kartellverstößen gehört das Vitamin-Kartell (2001).

Schädigung von Umwelt und Gesundheit durch Patente auf biologische Ressourcen

In den Jahren zwischen 1990 und 2001 wurden durch das Unternehmen Monsanto in 44 Fällen illegal, gentechnisch veränderte Pflanzen als Versuchsreihen in den USA freigesetzt. Das Unternehmen zahlte eine Geldstrafe in Höhe von circa 65.000 US$ [84][85]. In der öffentlichen Kritik steht das Unternehmen Monsanto u.a. auch wegen der Gefährlichkeit von Saccharin (Verfahren wurde eingestellt), wegen des im Vietnamkrieg eingesetzten Agent Orange (Klage wurde abgelehnt), und wegen gesundheitsschädlichen Abfallprodukten bei der Produktion von PCB (außergerichtlicher Vergleich, finanzieller Verlust Monsantos 700 Millionen US$)[86].

Einfluss auf die Medien und die Perzeption in der Öffentlichkeit

Im Jahr 1996 wurde Monsanto zwei Mal durch das US Department of Justice wegen irreführender Werbung für das nicht-selektive Herbizid Roundup angeklagt. Zunächst einigten sich die Parteien außergerichtlichen, mit der Auflage, dass Monsanto die Werbung einstellt. Als Monsanto daraufhin damit warb, das Roundup unbedenklich, unweit von Grundwasserquellen eingesetzt werden könne, wurde das Unternehmen zu einer Geldstrafe von 75.000 US$ verurteilt. [87][88]

Kriminologische Relevanz

Reece Walters fokussiert im Jahr 2004 den Diskurs um gentechnologisch veränderte Organismen aus kriminologischer Perspektive und integriert diesen innerhalb der Teildisziplin Green Criminology [89][90].

Im Jahr 2007 verweist dieser darüber hinaus, auf die enge Verknüpfung zu state and corporate crimes [91] und zeigt auf, inwiefern durch die Herstellung und den Handel mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln Raum für Eco-Crime geschaffen wird, die meistens von Staaten oder Unternehmen initiiert werden [92].

Hazal Croall zeigt mit ihren Untersuchungen über Kriminalität im Prozess der Nahrungsmittelproduktion (food crime) auf, dass es eine Vielzahl von Formen gibt, die teilweise ineinander übergehen und nur durch heranziehen verschiedener Ansätze von White Collar Crime, Corporate Crime, State Crime und organisierter Kriminalität angemessen erfasst werden können [93]. Folgendes wird ebenfalls bei der Betrachtung von Biopiraterie deutlich. Vor dem Hintergrund kriminologischer Theorien, die eine macht- und statusgebundenheit des Täters fokussieren, können Prozesse von Biopiraterie, abhängig von der Verwendung des Verbrechensbegriffs durch analytische Kategorien wie White Collar Crime, Corporate Crime, State Crime, Famine Crime, Eco-Crime konzeptualisiert werden.

Bei einer analytischen Betrachtung von Biopiraterie mit Hilfe der soziologischen Kategorie des repressiven Verbrechens von Henner Hess (1968) können eine Reihe intendierter Prozesse der Privilegien-Sicherung unter dieser subsumiert werden. In Verbindung mit einem erweiterten Verbrechensbegriffs, wird die Dialektik des Rechtes deutlich, da Akteure in privilegierten Positionen in die Konstruktion von rechtlichen Regulierungen involviert sind und eine Auseinandersetzung mit diesen maßgeblich antreiben. Die Intention der Akteure hierbei, könnte allein ökonomischen Gründen entspringen, die in die Konstruktion unterschwellig (im Sinn des second code) mit einfließen. Im Ergebnis entstehen internationale Gesetze, wie Handelsabkommen und Völkerrechte, die miteinander konkurrieren und sich gegenseitig untergraben. Als Folge entstehen Repressionen auf supranationaler Ebene, indem beispielsweise Staaten über das internationale Handelsabkommen dazu verpflichtet werden, gentechnologisch veränderte Pflanzen und Lebensmittel auf ihrem Markt einzuführen. Dass revoltierende Verbrechen als Reaktion, härter verfolgt werden (in Sinne von Hess), kann anhand des EU-Moratoriums zu GVO‘s, was als illegale Beschränkung von Handelsbarrieren kriminalisiert und mit hohen Ersatzleistungen entschädigt wird, exemplarisch verdeutlicht werden.In der politisch-wirtschaftlichen Auseinandersetzung entstanden infolge rechtliche Regulierungen zur Zertifizierung von Lebensmittel, die für den Ex- und Import bestimmt sind.

Die globale Marktwirtschaft wird weiterhin durch Korruption und Kartellverstöße illegal gelenkt, deren Funktion einem repressiven Verbrechen gleichkommt. Auf transnationaler Ebene wird die Entwicklungs- und Hungerhilfe auf legalem Weg durch Staaten und Unternehmen zum Erlangen finanzieller Vorteile missbraucht, die sogenannten Famine Crime entsprechen der Terminologie des repressiven Verbrechens. Die auf nationaler Ebene verübten legalen Repressionen betreffen vor allem die Agrarwirtschaft; zum einen werden den Landwirten Privilegien aberkannt, indem eine traditionelle Landwirtschaft kriminalisiert wird und zum anderen werden geistige Eigentumsrechte genutzt, um Patente auf eigentliches Allgemeingut bei Landwirten einzuklagen. Dies zerstört sozialökonomische Existenzen und letztendlich eine konventionelle Agrarwirtschaft und stellt entsprechend den typologischen Charakteristiken, ein repressives Verbrechen par excellence dar. Die Kollateralschäden für Umwelt und Gesundheit, die im Zuge der dominanten Durchsetzung von ökonomischen Interessen entstehen, sind repressives Verbrechen.

weblinks (Film- und Tondokumente)



siehe auch

Literatur

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weiterführende Literatur

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Einzelnachweise

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  3. http://www.biopiraterie.de/fileadmin/pdf/hintergrund/cbd-trips-konflikt.pdf
  4. Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln
  5. http://www.eed.de//fix/files/doc/eed_091205_Patentrechte_Menschenrechte_2009_de.pdf
  6. Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], ISBN 0864865147
  7. Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], ISBN 0864865147
  8. Elisa Träger (2008) Bioprospektion und indigene Rechte. Der Konflikt um die Nutzung von Bioressourcen. Masterthesis. Philosophische Fakultät- Universität zu Köln, Köln
  9. http://telc.jura.uni-halle.de/sites/default/files/altbestand/Heft18.pdf
  10. Christine Godt (2004) Von der Biopiraterie zum Biodiversitätsregime – Die sog. Bonner Leitlinien als Zwischenschritt zu einem CBD-Regime über Zugang und Vorteilsausgleich. Zeitschrift für Umweltrecht 15(4):202–212.
  11. http://telc.jura.uni-halle.de/sites/default/files/altbestand/Heft18.pdf
  12. http://library.fes.de/pdf-files/iez/01950.pdf
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  14. Koenig, Matthias (2005) Menschenrechte. Campus Verlag. Frankfurt.
  15. Vandana Shiva (2001) Protect or plunder? Understanding intellectual property rights Zed Books, London [u.a], ISBN 0864865147
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