Suizid: Unterschied zwischen den Versionen

 
(102 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Fast eine Million Menschen scheiden weltweit pro Jahr durch '''Suizid''' (Selbst-Tötung) aus dem Leben. Alle 40 Sekunden kommt es also zu einem "Todesfall, der direkt oder indirekt auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die vom Opfer selbst begangen wurde, wobei es das Ergebnis seines Verhaltens im Voraus kannte" (Durkheim 1897: 27). Die selbst gewollte Beendigung des eigenen Lebens kann aktiv herbeigeführt werden (aktiver Suizid) oder durch das Aufsuchen gefährlicher Umstände, bzw. das Geschehenlassen von letalen Ereignissen (passiver Suizid) erfolgen.


In Europa wurde der Suizid (und -versuch) vor allem im Mittelalter, in manchen Gegenden aber bis in das 19. Jahrhundert hinein durchaus auch als Angelegenheit für die Strafjustiz betrachtet.


== Etymologie ==
== Deutschland und die Welt ==
Lateinisch:  sui caedere. Das heißt sich selbst (sui: seiner, gegen sich) totschlagen (caedere: entspricht dem heutigen Wortteil –zid und hat die Bedeutung „tötend“). Suicidium ist das Hauptwort und heißt Selbsttötung.


== Definitionen ==
Nach offiziellen Statistiken [[http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_countries_by_suicide_rate]] ist Suizid


Selbstmord, Selbsttötung, Freitod oder Suizid ist die Beendigung des eigenen Lebens durch eine eigene Handlung oder durch das Unterlassen einer Handlung (z.B. Nichteinnahme lebenswichtiger Medikamente), bei der die sich selbst tötende Person der tödlichen Konsequenzen dieser Handlung bzw. deren Unterlassung bewusst ist. Diese Definition ist in Anlehnung an den soziologischen Klassiker Durkheim (ausführlicher unter Punkt 4.) zu verstehen.
*besonders häufig (35-25 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in Weißrussland, Litauen, Russland und Kasachstan; Raten von über 30 haben Litauen, Ungarn, Weißrussland, Lettland, Japan, Südkorea und Russland.
Suizid und Suizidversuch kann man unter den Oberbegriff Suizidalität (Neigung, Selbstmord zu begehen) fassen. Der Suizid hat ein letales Ende (tödlich), der Suizidversuch hat keinen letalen Ausgang.
Heute scheiden sich die Meinungen, ob die häufigste Ursache für Suizid psychische Erkrankungen sind oder eher reale Lebensprobleme (z.B. Schmerzpatienten mit chronischen Schmerzen, Konsequenz einer Lebenskrise oder eines Gesichtsverlustes). Eine weitere Ursache kann große psychische Belastung sein, z.B. durch lang andauernden, übergroßen Stress. Beim Suizid von Kindern und Jugendlichen gibt es die Vermutung, dass die eigentliche Ursache Erziehungsfehler in der frühen Kindheit sind, die das Selbstwertgefühl des Kindes aushöhlen (mehr zu Ursachen siehe Haenel: Suizidhandlungen. Neue Aspekte der Suizodologie, S. 84-130) Suizide sind im europäischen Kulturkreis und weltweit nicht selten. Suizid ist eine ernst zu nehmende Todesursache. Selbstmord steht als Todesart nach internationalen Statistiken an fünfter Stelle. Demnach bringen sich genauso viele Menschen um, wie sie an Verkehrsunfällen sterben (vgl. Lindner-Braun 1990).  
(Tabellarische Suizidraten nach Ländern weltweit siehe anderer Krimpedia-Artikel zu [[Suizid]])


== Begriffsgeschichte ==
*mittelhäufig (15-9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in China und Indien, den USA und Kanada, Deuschland und Holland und den meisten skandinavischen Ländern
In der wissenschaftlichen Fachsprache und bei dem professionellen Umgang mit Betroffenen wird meist das Wort ''Suizid'' benutzt. In der juristischen Fachsprache wird der Begriff ''Selbsttötung'' bevorzugt. Hier wird das ''Motiv'' unterstellt, man wolle sich wirklich töten, damit werden suizidale Handlungen, welche als Appell oder Erpressung dienen sollen ausgeschlossen. Mit dem juristischen Begriff der ''Selbsttötung'' soll nur der ''Vorgang'', nicht das ''Motiv'' des Aktes (das steht ja schon fest) beschrieben werden. ''Selbstentleibung'' ist ein älterer, ähnlich juristisch neutraler Begriff wie Selbsttötung. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird oft das Wort ''Selbstmord'' benutzt. Der Ausdruck stammt aus einer Zeit, als im deutschsprachigen Raum die (versuchte) Selbsttötung noch moralisch verurteilt wurde, vergleichbar mit einem Mord, vor allem durch die katholische Kirche. Der Suizident würde sich demnach eines (moralischen) Verbrechens schuldig machen. Wissenschaftler lehnen diesen Ausdruck heute im Allgemeinen ab (vgl. auch Furrer/Widmer 1997), da bei einem Selbstmord die juristischen und moralischen Eigenschaften eines Mordes fehlen (Suizid ist heute straflos). Die Bezeichnung ''Freitod'' impliziert den Gedanken der freien Wahl des Individuums zwischen Leben und Tod. Was zunächst sinnvoll erscheint (freie Wahl des Individuums) wird ebenfalls von vielen Wissenschaftlern abgelehnt, da davon ausgegangen wird, dass Menschen, die einen Suizid beabsichtigen insofern in ihrer Wahl eingeschränkt sind, dass sie den Tod als einzig möglichen Ausweg sehen.


== Benutzung des Begriffs in der Vergangenheit ==
*besonders selten in meisten Staaten Süd- und Mittelamerikas (< 9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner).
Es wird sich hier auf die wissenschaftlich einlfußreiche Bearbeitung des Phänomens Suizid von Durkheim beschränkt. Bezüglich einer historischen Betrachtung von Selbstmord im Kontext von Religion und Philosophie siehe anderer Krimpedia-Artikel ([[Suizid]]), bzw. Furrer/Widmer: „Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften, S. 3-5.  


Durkheim und der Selbstmord als soziologisches Phänomen: „Der Selbstmord“ (1897)
In China wurde 2010 eine Suizidserie unter Beschäftigten des weltgrößten Chipherstellers (Foxconn) registriert [[http://www.fazfinance.net/Aktuell/Boerse-und-Anlage/Selbstmordserie-in-der-iPad-Fabrik-5306.html]].
[[Datei:Suizid.jpg|miniatur|Suizidraten im Vergleich]]


Durkheim verstand schon damals Suizid als soziales Phänomen. Damit befreite der den Blick auf das Problem von dem ausschließend engen Fokus auf die individuelle Psyche und deren pathologischen Zustand. Er ermöglichte so Erklärungsansätze aus dem gesellschaftlichen, sozialen Feld.
*Bei den Fünfzehn- bis Vierundvierzigjährigen ist der Suizid eine der drei häufigsten Todesursachen, bei den Zehn- bis Vierundzwanzigjährigen die zweithäufigste Todesursache.
Der Eindeutigkeit der Alltagssprache in Bezug auf den Begriff Selbstmord begegnete Durkheim mit Skepsis. Seine Definition sollte eine wissenschaftliche sein. Der allgemein gebräuchliche Selbstmordbegriff sollte erweitert werden. Selbstmord verstand er als ''selbstbestimmte'' und ''bewusste'' Handlung des Täters. Der Tod des Selbstmörders sei die Folge seiner eigenen Handlung.
Der Tod müsse nicht direkt auf die Selbstmordhandlung folgen. Der Selbstmörder müsse nicht identisch sein mit der Person, die die lebensbeendende Handlung durchführt. Die bewusst in Kauf genommene Todesstrafe könne z.B. dann auch als eine Form von Selbstmord bezeichnet werden (vgl. auch heute: „victim-precipitated homicide“(1) „Suizide-by-Cop“(2) ). Durkheim wollte in seine Definition von Selbstmord auch das Kriterium ''Wille zum Tod'' des Opfers (als soziologisch beobachtebare Kategorie in Form des Verzichts auf Leben) mit einbeziehen, um die Kategorie des Selbstmordes stärker von anderen menschlichen Todesfällen abzugrenzen, welche ebenfalls auf ein ''bestimmtes'' Handeln des Opfers zurückzuführen sind. Durkheims vollständige Definition von Selbstmord lautet:


''„Man nennt Selbstmord jeden Todesfall, der direkt oder indirekt auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die vom Opfer selbst begangen wurde, wobei es das Ergebnis seines Handelns im voraus kannte.“'' (Durkheim: Der Selbstmord, S.27)
*Welt-Suizid-Präventions-Tag: 10. September (WHO).


Durkheim beobachtete, dass in verschiedenen europäischen Ländern unterschiedliche, aber langfristig relativ konstante Selbstmordraten zu verzeichnen waren. Nachdem er empirisch nachwies, dass Selbstmord nicht mit psychologischen oder anderen nicht-sozialen Faktoren zusammenhängt, also weder mit „Geisteskrankheit“, noch mit „Rasse“(Erblichkeit), noch mit „kosmischen Faktoren“(Klima und jahreszeitliche Temperaturen), noch mit „Nachahmung“, sah er die Abhängigkeit des Selbstmordes vom sozialen Umfeld als nachgewiesen. Von nun an spricht Durkheim von sozialer Selbstmordrate welche unabhängig von individualpsychologischen Faktoren zu verstehen ist. Sie variiert lediglich in Abhängigkeit von der sozialen Umwelt. Die Tendenz einer Gruppe zum Selbstmord (also ihre Selbstmordrate) ist als Kollektiverscheinung zu verstehen, welche in verschiedenen Variationen auftreten kann. Die Erklärung des Phänomens sucht Durkheim durch eine Typisierung von Selbstmord zu verdeutlichen, abhängig von der sozialen Umwelt bzw. vom sozialen Milieu. Der Grad der ''sozialen Integration'' der Gesellschaft (Grad der Verflechtung sozialer Netzwerke) und der Grad der ''gesellschaftlichen Regulierung'' (Maß, in dem Wünsche und Emotionen der Menschen durch gesellschaftliche Normen geregelt werden) sind für Durkheim leitend in der Typisierung des Phänomens Selbstmord. Er nimmt einen kurvenlinearen Zusammenhang (also U-förmig) zwischen dem Grad Sozialer Integration und Selbstmord an, sowie zwischen dem Grad gesellschaftlicher Regulierung und Selbstmord. Bei extrem hoher oder extrem niedriger sozialer Integration der Gesellschaft trete Suizid häufiger auf: „''altruistischer Selbstmord''“ bei zu hoher sozialer Integration (nicht genügend ausgeprägte Individualität als Folge, z.B. in „primitiven“ Gesellschaften, wo Selbstmord als gut betrachtet wird, bzw. die Nicht-Tötung mit Sanktionen belegt ist), „''egoistischer Selbstmord''“ bei zu niedriger Integration (z.B. in protestantischen Gemeinden, weniger stark sozial vernetzt, zu viel Individualität und dadurch individueller Drang zu Bildung und Wissenschaft ). Der Zusammenhang gelte ebenfalls für den Grad gesellschaftlicher Regulierung: extrem starke Regulierung fördere den „''fatalistischen Selbstmord''“ (z.B. bei Sklaven; überhöhte Regulierung des Lebens des Individuums), extrem schwache Regulierung provoziere den „''anomischen Selbstmord''“ (keine gesellschaftlich vorgegebene Begrenzung der zur Entgrenzung neigenden individuellen Bedürfnisse und Wünsche, diese können nicht erfüllt werden in der Realität => Anomie => Selbstmord, häufiger in modernen Industriegesellschaften).
*Die Suizidraten sind nach WHO-Angaben in den vergangenen 45 Jahren um 60 Prozent gestiegen. Im Schnitt kommen auf 100.000 Menschen etwa 16 Selbsttötungen im Jahr.
Auf Grund dieser soziologischen Differenzierungen bezüglich der Ursachen für Selbstmordraten versuchte Durkheim die national, bzw. gruppen-, kultur- oder gesellschaftsspezifisch unterschiedlichen Selbstmordraten zu erklären.


(1)Marvin Wolfgang (1958): Das Verhalten eines Mord-Tatopfers ist durch unbewusste Suizidwünsche motiviert; die Opfer provozieren andere zur Tötung um auf diesem Weg ihre unbewussten Wünsche zu befriedigen.
*In Deutschland haben sich die Zahlen zwischen 1980 und 2007 zwar nahezu halbiert, steigen seither aber wieder.


(2)Ähnliche psychische Dynamik wie„victim-precipitated homicide“; Personen die oft eindeutig suizidgefährdet sind, verhalten sich so, dass sie die zum Tatort gerufenen Polizisten dazu provozieren, zu töten, z.B. zur Selbstverteidigung. Die Opfer greifen die Polizisten an und bedrohen ihr Leben, den tödlichen Folgen ihrer Handlungen sind sie bewusst.
*Risikofaktoren: psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen, Alkoholsucht und sexueller Missbrauch, dazu Gewalt. Mit wenigen Ausnahmen (etwa China) töten sich in fast allen Ländern der Welt wesentlich mehr Männer als Frauen. Die gesellschaftliche Stellung spielt dabei keine Rolle.


== Zusammenhänge mit anderen Begriffen ==
*Die Zahl der Selbstmordversuche auf der ganzen Welt liegt laut WHO auch 20 Mal höher als die Zahl der vollzogenen Selbsttötungen von derzeit etwa 900.000 im Jahr.


=== Sterbehilfe ===
*80 Prozent der 120.000 Menschen, die sich in Europa pro Jahr töten, sind Männer.
Sterbehilfe oder Euthanasie bedeutet ursprünglich „schöner, leichter Tod“ (Haenel 1998). Im 19. Jhd. wurden darunter die Methoden verstanden, die den Todeskampf abkürzen und den Menschen von einer qualvollen Krankheit erlösen sollen. Um die Jahrhundertwende bildete sich die Differenzierung zwischen Tötung auf Verlangen (passive Sterbehilfe) und Tötung ohne Einwilligung (aktive Sterbehilfe) heraus. Heute existieren zahlreiche Sterbehilfegesellschaften in mehr als 30 Ländern (vgl. Haenel 1989), welche die passive Sterbehilfe unterstützen, zusammengeschlossen in einer „World Federation“ (Sitz: New York). Die Befürworter der passiven Sterbehilfe gründen ihre Meinung auf das Recht des Patienten, jede medizinische Maßnahme abzulehnen, also auf das Recht zur passiven Sterbehilfe (vgl. EXIT, Vereinigung für humanes Sterben, Schweiz). Die Vereinigungen sichern sich strafrechtlich über entsprechende Patientenverfügungen ab, da hier rechtlich die Grenzen zum Mord verschwimmen. Passive Sterbehilfe ist sowohl für Patienten bei Bewusstsein, als auch für bewusstlose Patienten vorgesehen: Text der Patientenverfügung der Vereinigung EXIT:


''„sämtliche lebenserhaltende Maßnahmen sind zu unterlassen bzw. abzubrechen, wenn: der Sterbeprozess eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht; nur eine geringe Aussicht besteht, dass ich mein Bewusstsein wieder erlange; mein Gehirn mit großer Wahrscheinlichkeit schwer geschädigt bliebe; ich mit großer Wahrscheinlichkeit körperlich hilflos würde.“''
*Suizid : Verkehrsunfall (2:1). Verkehrsunfalltote 2011: 4009.  


Die passive Sterbehilfe weist Parallelen zum Suizid auf, immerhin hat der Patient seine Einwilligung zur Tötung gegeben. Die Schweizer Vereinigung für humanes Sterben EXIT bietet ihren Mitgliedern zudem eine „Freitodhilfe“ in Form einer Freitodanleitung (man beachte in diesem Kontext die Verwendung des Begriffes Freitod: es wird von der freien Entscheidung des Individuums für Leben oder Tod ausgegangen) an, welche nach einer 3-monatigen Mitgliedschaft abgegeben wird. Hierin werden Methoden für den Suizid empfohlen, z.B. medikamentös, durch physikalische Einwirkungen oder wie man das Scheitern eines Suizids verhindern kann.
*1980: 18.451 (Männer: 11.789, Frauen: 6662)
Suizid steht heute nicht unter Strafe, ebenso wenig die Hilfeleistung zum Suizid (vgl. Punkt 6). Schwierig wird es allerdings, wenn die Hilfeleistung aus eigennützigen Motiven erfolgt oder die freie Willensentscheidung des Suizidenten bezweifelt wird. EXIT sichert sich bezüglich ihrer Freitodanleitung juristisch ab, indem sie sicher geht, dass die letzte entscheidende Tathandlung beim Freitodwilligen liegt. Die tödliche Injektion wird z.B. zwar vom Arzt gesetzt, abdrücken muss aber der Patient selber. Würde der Arzt die Spritze betätigen wäre die Grenze zur Strafbarkeit überschritten.
*2007:  9402
*Seither Anstieg. 2010: 10.021.


=== Mord und Selbstmord ===
Methoden:
Mord ist die von der menschlichen Gemeinschaft insbesondere verurteilte, ungesetzliche und vorsätzliche Tötung von Menschen. Der Mord ist in der Regel Beziehungstat, besonders diese Beziehung ist Teil umfangreicher Behandlungen. Daneben ist aus psychologischer Sicht das Sinken der Hemmschwelle einen anderen Menschen zu töten ein relevanter Aspekt. Worauf bereits die Wortverwandtheit der beiden Ausdrücke hindeutet, wird von vielen Fachleuten als Tatsache betrachtet: zwischen Mord und Selbstmord besteht eine Beziehung. Es ließe sich durch Analysen des motivischen Hintergrunds nachweisen, dass sich Selbsttötung und Fremdtötung in weiten Bereichen überschneiden. Es fänden sich häufig gleiche Konfliktkonstellationen die die Tat hervorriefen. Der aggressive Gewaltakt löse den Konflikt/das belastende Problem indem sich die Spannung entlädt. Die Selbst- bzw. Fremdtötung bedeute das Ende eines unerträglichen Zustandes. Aggression wird von den Betroffenen als letztes Mittel der Kommunikation verstanden (vgl. Rasch: „Die Mord-Selbstmord-Alternative“ in: Schweizerisches Nationalkomitee für Geistige Gesundheit, Arbeitsgruppe für Kriminologie 1986). Durkheim (in: Der Selbstmord) beschäftigte sich bereits 1897 mit der Frage, ob die von ihm empirisch festgestellte, antagonistische Beziehung zwischen Mord und Selbstmord (-raten) darauf beruht, dass sich darin gegensätzliche Strebungen äußern, oder ob Mord und Selbstmord auf ein und dasselbe psychische Grundgeschehen zurückzuführen sind, das sich nur verschieden im Handeln manifestiert. Psychoanalytisch orientierte Forscher sprechen von einer engen Verflechtung von Mord und Selbstmord. Freud stellte fest, dass kein Neurotiker Selbstmordabsichten verspürt, der „solche nicht von einem Mordimpuls gegen andere auf sich zurückwendet.“ (Freud in: Trauer und Melancholie 1946). Auf ein Erlebnis des Objektverlustes (z.B. in Form des Verlassenwerdens durch den Partner) reagiere der Betroffene mit Hassgefühlen. Da das Objekt – trotz des Hasses und des Verlustes– unverzichtbar ist, wird es internalisiert. Der jetzt gegen das Objekt gerichtete Hass wende sich sowohl gegen die Person als auch gegen sich selbst. Das Mordobjekt würde in der eigenen Person getötet, nachdem es davor internalisiert wurde, da es abhanden gekommen ist. Zugleich sühne die Person ihre Tat durch den eigenen Tod. Der Selbstmord funktioniert so als Ersatz für die Ermordung eines anderen. Alexander (in: The need for punishment and the death-instinct 1929) geht davon aus, dass umgekehrt, viele neurotische Morde eigentlich verkappte Selbstmorde seien. Die Empirie scheint den Verdacht des Zusammenhangs zwischen Suizid und Mord zu bestätigen. Häufig wurde beobachtet, dass Mörder in ihrer Vergangenheit suizidgefährdet waren: in Dänemark hatten 29% der Mörder einer Stichprobe (Gottlieb und Gabrielson 1990) in ihrer Vergangenheit einen Suizidversuch unternommen. Nach der Haftentlassung begingen 10% vollendeten Suizid und 8% einen Suizidversuch (vgl. Lester 2002).
*Erhängen, Ersticken oder Strangulieren (4550)
*Selbstvergiftung (1933)
*Sturz in die Tiefe (850)
*Handfeuer- oder andere Schusswaffe (772)
*Sichwerfen oder Sichlegen vor ein sich bewegendes Objekt (766).


=== Erweiterter Suizid/Massensuizid ===
*Männer wählen häufiger als Frauen eine der sogenannten „harten“ Methoden (etwa Erhängen, Erschießen, Sturz in die Tiefe). Auch junge Menschen wählen eine dieser Tötungsarten (2006: 81,5% aller Zehn- bis Fünfzehnjährigen.
In seltenen Fällen geht einem Suizid die Tötung Dritter voraus. Es handelt sich hier meist um intime Partnerschaften wie Ehepartner, Eltern-Kind-Beziehungen oder Liebespaare. Immer häufiger treten solche Mord-Suizid-Fälle auch bei älteren Menschen auf. Motive sind hier oft tödliche Krankheiten oder große Schmerzen (vgl. Lester 2002). In diesen Fällen spricht man häufig von einem erweiterten Suizid oder Mitnahmeselbstmord (vgl. Pschyrembel 1993). Der Begriff ist umstritten, da die Tötung Anderer kein Suizid ist.
Als Massensuizid (oft auch Massenselbstmord) wird die Selbsttötung einer größeren Gruppe von Menschen verstanden, die meist zeitgleich und mit denselben Motiven durchgeführt wird. Bei einigen als Massenselbsttötung bezeichneten Fällen ist es fraglich, ob es sich um Selbsttötung oder um Mord handelt Es gab Fälle von Massentötungen in jüngerer Vergangenheit, die auf einer Mischung aus Suizid und Mord beruhten (vgl. Lester 2002). Einige der beteiligten Personen verübten Suizid, während andere anscheinend davor getötet wurden (vgl. Jonestown, Guyana, November 1978, mehr als 900 Menschen starben). Es gibt aber auch einige Beispiele, wo sich Gruppen von Menschen das Leben nahmen, anscheinend in gemeinsamer Überzeugung. Die bisher größte bekannte Massenselbsttötung in der deutschen Geschichte ereignete sich in dem Mai 1945 in Demmin. Etwa 900 Einwohner beendeten vor und nach dem Einmarsch der russischen Armee ihr Leben. Gemeinsame Motive könnten hier z.B. Angst vor Folter, Verschleppung und Vergewaltigungen – Dinge die mit Menschen im Krieg passieren – sein. Vielleicht schien der Selbstmord kollektiv als die weniger leidvolle Alternative. In jüngerer Vergangenheit scheinen Massensuizide eher aus pseudoreligiösen Gründen begangen zu werden (vgl. Stepien 1984).1994 fand eine Massenselbsttötung von 61 Mitgliedern der Sonnentempler-Sekte in der Schweiz statt. Die Mitglieder starben durch eine rituelle Verbrennung, welcher danach weitere Anhänger der Sekte folgten. 39 Mitglieder der Sekte Heaven´s Gate nahmen sich bei San Diego in einem Haus gemeinsam das Leben. Motiv war, inspiriert durch die Diskussion um den Kometen Hale-Bopp und den generellen Glauben an außerirdische Lebewesen, eine nach ihrem „okkulten Leben bevorstehende Reise“. Eine „individual transition“ in eine bessere Zeit nach dem Tod sollte stattfinden. Die Sektenmitglieder nahmen starke Schlafmittel, vermischt mit Pudding und Apfelmus und tranken dazu Wodka. Dann legten sie sich auf ihre Betten, der Kopf wurde mit violetten Tüchern bedeckt, an den Fußenden stellten sie gepackte Koffer bereit. Alle Toten hatten neben dem Suizidrezept einen Fünfdollarschein in der Tasche und ein paar Fünfcentmünzen (vgl. Furrer/Widmer).
Allgemein ließen sich Massensuizide meist vor, während oder nach Konflikten beobachten (vgl. Furrer/Widmer). Auf der Identifikationsseite einer menschlichen Gruppe seien Konflikt, Hoffnungslosigkeit (Hoffnung auf ein besseres „Leben“ nach dem Tod) und fehlende Fürsprache (keine nennenswerte Lobby der suizidalen Gruppen) jene Faktoren, die in extremer Mischung menschliche Gruppen zur suizidalen Masse werden ließen (vgl. Stepien 1984).


== Kriminologische Relevanz ==
*Der größte Teil der freiwillig aus dem Leben Geschiedenen ist 50 Jahre und älter. In der Europäischen Union insgesamt werden die meisten Suizide bei Menschen über 65 Jahre verzeichnet - 21,9 auf 100.000 Einwohner.


Jörg Schuh („Kriminologische Aspekte des Suizids“, in: Schweizerisches Nationalkomitee für Geistige Gesundheit, Arbeitsgruppe für Kriminologie 1986) ist der Meinung, dass suizidales Verhalten gleicher Natur ist wie abweichendes bzw. kriminelles Verhalten.
*Korrelationen: Arbeitslosigkeit hoch, Zukunftschancen gering
Folgt man Schuhs Standpunkt innerhalb der Kriminologie, durchläuft jeder Mensch einen Sozialisationsprozess innerhalb seiner Gesellschaft, während dessen er gültige Normen erlernt und verinnerlicht, somit ein Gewissen ausbildet und dadurch eine Orientierung seiner eigenen Verhaltensweisen an den „normalen“ Verhaltensweisen der Gesellschaft entwickelt. Suizid und kriminelles Verhalten gelten innerhalb des geltenden Normgefüges nicht als „normales“ Verhalten, sondern als Konfliktlösungsmöglichkeiten außerhalb der gesellschaftlichen Normen. Diese „anormalen“ Konfliktlösungsmöglichkeiten bilden einen starken Reiz, wobei „krisenanfällige“ (vgl. Schuh) Menschen auf diese Reize ganz besonders ansprächen, wenn diese eine Lösung ihrer Probleme versprächen. Dies verbinde den Suizid mit Konfliktlösungstechniken durch kriminelle Mittel. Schuh plädiert für Gesellschaftssysteme, welche genügend Konfliktlösungspotentiale innerhalb des Normbereiches anbieten und den Individuen ausreichend Gelegenheiten bieten, diese zu erlernen und zu verinnerlichen, z.B. durch ein gesundes Maß an sozialer Kontrolle und gegenseitige Rücksichtnahme.
*2010 lag Sachsen mit 15,5 Selbsttötungen auf 100.000 Einwohner auf Platz eins, gefolgt von Thüringen (14,7), Bayern (14,1), Schleswig-Holstein (13,7) und Mecklenburg-Vorpommern (13,4). Die niedrigsten Raten hatten Nordrhein-Westfalen (10,2), Bremen (10,3), Berlin (10,45), Niedersachsen (11,6) und Rheinland-Pfalz (12,0).


Strafrechtlich wird der Suizid in Deutschland nicht verfolgt. Auch der Suizidversuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) sind prinzipiell straffrei. Die "Anstiftung" eines Schuldunfähigen oder die "Anstiftung" anhand einer Täuschung kann dennoch zur „Tötung in mittelbarer Täterschaft“ (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen. Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beeinflusst. Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Handlung, zu der er rechtlich verpflichtet ist, unterlässt. Der Gehilfe kann, wenn er, nach dem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), keine Hilfe leistet, ebenso wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden, da der Suizidversuch einen Unglücksfall in dem Sinne des § 323c StGB darstellt. Die Rechtsordnung gibt ihre Neutralität gegenüber dem Suizid auf, wenn sie die Möglichkeit zum freiverantwortlichen Willensentschluss beeinträchtigt sieht.  
*Rund jeder hundertste Todesfall in Deutschland ist ein Suizid (ca. 9.000 Fälle von ca. 800.000 Todesfällen). Im Jahr 2007 suizidierten sich 9.402 Personen, und zwar 7.009 Männer und 2.393 Frauen. Pro Tag nahmen sich also 26 Menschen das Leben. Für jeden 56. männlichen Todesfall und für jeden 182. weiblichen Todesfall war "Suizid" die offizielle Todesursache. Frauen bringen sich meistens im Alter um (50% der weiblichen Suizidenten sind 60 Jahre oder älter), Männer etwas früher (40% sind 60 Jahre oder älter; vgl. zu allem: Niemz 2010).


International und über die Zeit nimmt die Strafbarkeit der Suizidalität interessante Formen an. Sowohl der Versuch als auch der vollzogene Suizid, sowie die Angehörigen der Suizidanten wurden in der Vergangenheit teils drastisch sanktioniert. In England war der Suizidversuch bis 1961 unter Strafe gestellt. Die Leiche konnte geschändet und geächtet werden z.B. durch Verweigerung einer kirchlichen Bestattungszeremonie oder Abhacken der ausübenden Hand. Bis 1823 wurde dem Leichnam ein Pfahl durch das Herz getrieben (Brauch zurückzuführen auf die Germanen). Noch 1768 stellte Christian VII von Dänemark den Selbstmordversuch unter Strafe und ordnete an, dass „ewige harte Arbeit mit jährlichem Staupenschlage an dem Ort des Delicti den Selbstmörder treffen solle“ (Haenel : Suizidhandlungen. Neue Aspekte der Suizidologie 1989). Das komplexe und mysteriöse Phänomen Suizid öffnete dem Aberglauben lange Zeit Tür und Tor. Körperteile und Kleidungsstücke eines Selbstmörders galten in verschiedenen afrikanischen Stämmen als zauberkräftig (Warzen und Kröpfe konnten mit der Hand eines Erhängten geheilt werden), während der Selbstmörder selbst als Unglücksbringer galt. Der Leichnam eines Selbstmörders wurde auf verschiedene Arten „entehrt“, so entstanden auf Friedhöfen separate „Selbstmörderecken“, die Leiche durfte nicht über die Schwelle des Hauses getragen werden, sondern musste durch ein Loch unter der Schwelle durchgezogen werden (vgl. Haenel 1989). Die Selbsttötung ist heute weltweit straflos, nach traditioneller Lehre sogar tatbestandslos (vgl. Kaiser 1985). Allerdings wird sie in fast allen Gesellschaften als Form abweichenden Verhaltens angesehen (vgl. Schuh 1986) und nach wie vor sozial missbilligt. Weitere kriminologische Relevanz: Suizid in Institutionen: siehe anderer Krimpedia-Artikel (Suizid) bzw. Furrer/Widmer: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften
2012 nahmen sich in Deutschland 872 Menschen auf den Schienen das Leben (ohne U-Bahnen, Straßenbahnen). 30 Lokführer verloren allein 2013 aufgrund von traumatisierenden Erlebnissen ihre Eignung für den Beruf. Seit dem 1.4.2014 erhalten Lokführer, die aufgrund von traumatischen Erlebnissen, wie zum Beispiel einem Suizid auf der Strecke, ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ihr Tarifgehalt bis zum regulären Ende des Berufslebens weiter. Statt der Lohnfortzahlung können die Lokführer auch eine Abfindung wählen. Fahrer, die aufgrund von Arbeits- oder Freizeitunfällen nicht mehr in den Führerstand zurückkehren, können zwischen einer Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung bei der Bahn in einer anderen Position wählen (Eisenbahnbundesamt).




==Suizid im Strafvollzug==
Möglicherweise werden Häufigkeit und Art von Suiziden von Insassen auch von institutionellen Umwelteffekten beeinflusst. Dies gilt schon für offene Institutionen wie z.B. Wirtschaftsunternehmen, die die Suizidrate vermittels des Betriebsklimas beeinflussen - man denke an die Suizidserie bei France Télécom im Jahre 2009 - das gilt aber um so mehr für geschlossene Institutionen wie z.B. den Strafvollzug.


== Literatur ==
Die Suizide im Strafvollzug werden vor allem im Haftraum selbst, in Absonderung (z.B. im Krankenhaus) und außerhalb der Anstalt vollzogen. Die Suizidhandlungen selbst geschehen vor allem nachts. Ein Fünftel der Strafgefangenen, die einen Suizid begehen, hinterlässt einen Abschiedsbrief. Jeder Fünfte hat seine suizidalen Absichten vorgängig mitgeteilt – Suizid im Strafvollzug als Hilfsappell.
Besonders gefährdet sind Häftlinge während der ersten drei Monate nach ihrem Neuzugang, wobei die Suizidrate mit der Dauer der Inhaftierung abnimmt, Häftlinge in Untersuchungs-haft, Erstinhaftierte und Einzelinhaftierte.<br>
Die suizidologisch relevanten Problematiken im Strafvollzug sind:
*Überbelegung
*hoher Ausländeranteil
*suchtbedingte Beschaffungskriminalität
*innerinstitutionelle Gewalt
*schwere Verhaltensstörungen der Häftlinge
*Willkürempfindungen durch fehlende klare Einsicht in die Hausordnung der Institution. Als Folge hiervon verlieren die Leute (noch mehr) ihr Selbstwertgefühl.
*mangelhafte oder fehlende Zugangsgespräche und Aufnahmeuntersuchungen
*Fehlen einer Tagesstrukturierung
 
===Besonders gefährdete Häftlinge laut WHO===
*Untersuchungshäftlinge
Untersuchungshäftlinge, die in Polizeihafträumen und in Untersuchungsgefängnissen Suizid begehen, sind im Allgemeinen männlich, jung (20-25 Jahre), unverheiratet und Ersttäter, die für eine relativ unbedeutende Tat verhaftet wurden. Sie stehen typischerweise zum Zeitpunkt ihrer Festnahme unter Drogeneinfluss und begehen in den ersten 24 Stunden nach dem Aufgreifen Suizid, oft bereits nach nur wenigen Stunden.
*Strafgefangene
Verglichen mit Untersuchungsgefangenen, sind diejenigen, die in der Strafhaft Suizid begehen, regelmäßig ältere (30-35 Jahre) Gewalttäter, die sich das Leben nehmen, nachdem sie eine beträchtliche Zeit in der Haft verbracht haben (oft vier oder fünf Jahre). Ihr Suizid kann plötzlich und überraschend durch einen Konflikt mit der Institution, mit anderen Insassen oder der Verwaltung, durch einen Familienkonflikt oder das Auseinanderbrechen der Familie, oder durch eine negative legale Anordnung – wie etwa die Niederlage in einem Beschwerdeverfahren oder die Verweigerung der Bewährung – ausgelöst werden.
Die Inhaftierung kann einen Freiheitsverlust, den Verlust von Familie und sozialer Unterstützung, Angst vor dem Unbekannten, Angst vor physischer und sexueller Gewalt, Ungewissheit, Zweifel und Angst vor der Zukunft, Beschämung und Schuld über die Tat, sowie Angst bzw. Stress im Zusammenhang mit schlechten Umweltbedingungen darstellen. Mit der Zeit bringt die Inhaftierung zusätzlichen Stress, wie z.B. Konflikte mit der Institution selbst, Schikane, legitime Frustration, und einen physischen sowie emotionalen Zusammenbruch, mit sich.
 
Eine zweite Risikoperiode für Untersuchungshäftlinge ist die Zeit um den Gerichtstermin herum, insbesondere, wenn ein Schuldspruch und eine harte Strafe zu erwarten sind.
 
===Risikofaktoren im Strafvollzug===
Suizidale Insassen in allen Haftarten teilen eine Anzahl von gemeinsamen Charakteristiken:
*Situationsbedingte Faktoren
Suizide in der Haft treten insbesondere dann auf, wenn sich die Opfer in Isolationshaft oder Einzelzellen befinden. Dies vorwiegend zu solchen Zeitpunkten, zu denen die Anzahl der Strafvollzugsbeamten am niedrigsten ist – etwa nachts oder an Wochenenden.
*Psychologische Faktoren
Eine von psychiatrischen Krankheiten und emotionalen Problemen begleitete Vergangenheit ist bei Insassensuiziden üblich. Eine schlechte soziale und familiäre Unterstützung (insbesondere innerhalb der letzten ein oder zwei Jahre vor dem Ende der Haft) bestärkt suizidales Verhalten.
Auf welche Weise sich solch individuelle Stressfaktoren und die persönliche Verletzbarkeit auch immer auswirken, der übliche zu einem Insassensuizid führende Weg scheint das Gefühl von Hoffnungslosigkeit zu sein, einhergehend mit einer Abnahme von Zukunftsaussichten und dem Verlust von Möglichkeiten damit umzugehen. Der Suizid erscheint als einziger Ausweg um der aussichtslosen und hoffnungslosen Situation zu entkommen. Demnach sollten Individuen, die Gefühle von Hoffnungslosigkeit äußern, oder suizidale Absichten oder Pläne zugeben, als höchst suizidgefährdet erachtet werden.
*Frauen
Obwohl die überwältigende Mehrheit von Suiziden, welche in Justizvollzugsanstalten auftreten, von Männern begangen werden (weil die überwältigende Mehrheit von Insassen Männer sind), haben Frauen in der Haft ein ebenfalls erhöhtes Suizidrisiko. Weibliche Insassen versuchen sich fünfmal häufiger zu töten als die weibliche Vergleichsgruppe in der Gesellschaft außerhalb der Haftanstalt und zweimal so häufig wie inhaftierte männliche Vergleichspersonen. Die Raten von ernsthaften mentalen Erkrankungen sind bei inhaftierten Frauen ebenfalls erhöht.
*Jugendliche
Jugendliche, die im Erwachsenenvollzug untergebracht sind, können als besonders suizidge-fährdet eingeordnet werden.
 
In Italien bringen sich angeblich in Haft etwa 50% mehr Personen um als in Freiheit. Von 2000 bis Oktober 2009 wurden unter den 1365 Toten in Haft 501 Suizide gezählt (FAZ 3.121.09: 6 "Wieder Selbstmord in Gefängnis").
 
===WHO - Checkliste („suicide screening“) für Neuzugänge in Haftanstalten===
 
Anhaltspunkte für eine erhöhte Suizidgefährdung sind demnach:
*Der Insasse steht unter Drogeneinfluss.
*Der Insasse zeigt ungewöhnlich hohe Ebenen von Scham, Schuld und Sorge über den Arrest und die Inhaftierung.
*Der Insasse drückt Hoffnungslosigkeit oder Angst vor der Zukunft aus oder zeigt Zeichen von Depression (z.B. Weinen, Fehlen von Emotionen, Schweigsamkeit).
*Der Insasse gibt aktuelle Selbstmordgedanken zu.
*Der Insasse stand zuvor unter Behandlung eines mentalen Gesundheitsproblems.
*Der Insasse leidet derzeit unter psychiatrischen Zuständen oder reagiert mit unüblichem oder bizarrem Benehmen (z.B. einem Aufmerksamkeitsdefizit, Selbstgesprächen, dem Hören von Stimmen).
*Der Insasse hat bereits einen oder mehrere Suizidversuche verübt und/oder gibt seinen Suizid als eine derzeit mögliche Option an.
*Der Insasse gibt zu, bereits einen Suizid zu planen.
*Der Insasse scheint – oder erklärt – nur wenige interne und/oder externe Unterstützungsreserven zu haben.
 
=== Prävention ===
Um Suizide innerhalb von Institutionen des Rechtsvollzugs zu verhindern, ist eine genaue Problemanalyse sinnvoll. Einfluss auf einen möglichen Suizid haben unter anderem die Größe der Anstalt, die Inhaftierungssituation und die technische sowie bauliche Sicherung; das Auftreten von Suiziden steht jedoch auch mit dem im Vollzug arbeitenden Personal in Zusammenhang.
-Suizidrelevante Personalaspekte sind:
*Die personelle Ausstattung: Der Strafvollzug verfügt über sehr enge finanzielle und damit auch personelle Ressourcen. Besonders der Resozialisierungsauftrag kann nur reduziert erfüllt werden.
*Die räumlich-sachliche Ausstattung: Spartanisch ausgestattete Arbeitsräume, die mit Mitarbeitern geteilt werden müssen, bieten keinen Rahmen für ungestörte Gespräche mit den Gefangenen.
*Burn-Out-Syndrom: Durch dauernde psychische Belastung laufen einige Angestellte Gefahr, selber "zu Opfern der Institution" und suizidgefährdet zu werden. Sie stellen dann für die Not leidenden Inhaftierten eher eine Gefahr denn eine Hilfe dar.
*Supervision: Jeemotionaler undbelastender die Arbeitsbedingungen sind, desto notwendiger wird es, dass ein nicht in die Institution eingebundener, neutraler, "unbelasteter" Supervisor, problematische Mechanismen und Ressourcen aufdeckt und Lösungsstrategien anbietet.
*Aus- und Weiterbildung: Angesichts der besonderen Häufung suizidrelevanter Probleme in der Institution ist eine suizidologische Aus- und Weiterbildung besonders nötig. Da von Häftlingen häufig suizidale Impulse ausgehen ist es wichtig, dass ein Bediensteter über seine eigene emotionale Situation sowie über suizidale Probleme reflektiert hat. Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter verfügen häufig über keine ausreichende Kompetenz.
-Inhaftierte Person - Durch folgende Punkte kann eine präventive Wirkung gegen Suizide im Strafvollzug erzielt werden:
*Für Drogenabhängige geeignete Behandlungsangebote schaffen, um sie aus gewaltbe-stimmten Strukturen herauszuführen.
*Die ersten Monate der Haftzeit "entschärfen" (Schock der Verhaftung).
*Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Inhaftierten, Resozialisierung, Thera-pie.
*Lebenszweifel und Schuldgefühle abbauen.
*Offenen und halboffenen Strafvollzug oder Arbeitserziehungsanstalten fördern.
(Furrer / Widmer: [http://socio.ch/health/suizid02.htm Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften])


Schuh (1986) plädiert für Gesellschaftssysteme, die innerhalb des Normbereichs möglichst viele Konfliktlösungspotentiale anbieten und Individuen Gelegenheiten bieten, diese zu erlernen und zu verinnerlichen. Darin sieht Schuh eine wirksame Prävention sowohl von kriminellem als auch von abweichendem Verhalten (einschließlich des Suizids).


*Lindner-Braun, Christa: Soziologie des Selbstmordes; Darmstadt: Westdeutscher Verlag 1990.


*Haesler, Walter T./Schuh, Jörg (Hrsg.): Der Selbstmord/Le Suicide; Bern: Rüegger1986.
== Strafbarkeit ==
Selbstmordversuche wurden mit Ertränken oder Sieden sanktioniert: "Selbstmord wurde als Verbrechen verfolgt, weil der Täter in ein Recht Gottes (und den Arbeitsbereich des Henkers) eingegriffen habe. Bestraft wurde die Leiche: In Köln musste der Henker den Gehängten, der in seinem Haus sich das Leben genommen hatte, vom Strick abschneiden; eer zog die Leiche unter der Türschwelle hinaus, damit kein Fluch auf dem Haus hängenbleibe; auf der entehrenden schwarzen Kohlenkarre fuhr er sie zum Galgen, wo er sie verscharrte. Ein Begräbnis in der Stadt, gar in geweihtrer Erde, kam nicht in Frage" (Ohler 2003: 204).  


*Haenel, Thomas: Suizidhandlungen. Neue Aspekte der Suizidologie; Berlin, Heidelberg, New York, London, Paris, Tokyo: Springer 1989.
In einigen Staaten ist der Versuch des Suizids strafbar. Der sog. erweiterte Suizid enthält häufig Tötungsdelikte, die im Falle eines bezüglich des Täters fehlgeschlagenen Versuchs auch strafbar sein können. Zudem kann die Hilfestellung beim Suizid strafbar sein.  


*Lester, David: „Suizid“ in: Heitmeyer, Wilhelm/Hagan, John (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung; Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2002.
Strafrechtlich wird der Suizid in Deutschland nicht verfolgt. Schwierig wird es allerdings, wenn die Hilfeleistung aus eigennützigen Motiven erfolgt oder die freie Willensentscheidung des Suizidenten bezweifelt wird. EXIT sichert sich bezüglich ihrer Freitodanleitung juristisch ab, indem sie sicher geht, dass die letzte entscheidende Tathandlung beim Freitodwilligen liegt. Die tödliche Injektion wird z.B. zwar vom Arzt gesetzt, abdrücken muss aber der Patient selber. Würde der Arzt die Spritze betätigen wäre die Grenze zur Strafbarkeit überschritten.  


*Furrer, Susann/Widmer, Reto: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften; Zürich 1997.
Der Suizidversuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) sind prinzipiell straffrei. Die "Anstiftung" eines Schuldunfähigen oder die "Anstiftung" anhand einer Täuschung kann dennoch zur „Tötung in mittelbarer Täterschaft“ (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen. Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beeinflusst. Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Handlung, zu der er rechtlich verpflichtet ist, unterlässt. Der Gehilfe kann, wenn er, nach dem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), keine Hilfe leistet, ebenso wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden, da der Suizidversuch einen Unglücksfall in dem Sinne des § 323c StGB darstellt. Die Rechtsordnung gibt ihre Neutralität gegenüber dem Suizid auf, wenn sie die Möglichkeit zum freiverantwortlichen Willensentschluss beeinträchtigt sieht.


*Clarke, R.V./Lester, David: Suicide: Closing the Exits; New York, Berlin, Heidelberg, London, Paris, Tokyo, Hong Kong: Springer 1989.
In Ruanda ist der Versuch strafbar [[http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:Yx6IOVvBIi8J:www.myfoxtwincities.com/dpp/news/peter-erlinder-suicide-attempt-rwanda-prison-june-2-2010+twin+cities+lawyer+rwanda&cd=4&hl=de&ct=clnk&gl=de]]


*Durkheim, Emile: Der Selbstmord; Neuwied, Berlin 1973.
== Siehe auch ==


*Bennefeld-Kersten, Katharina: Suizide in Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen in den Jahren 2005 und 2006. Nach Angaben/Unterlagen des Landes zusammengestellt von Nicole Ansorge im November 2007. [http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/papers/Nds_05_06.doc Text] (doc-Datei), [http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/papers/Nds_Vorblatt_05_06.doc Vorblatt] (doc.Datei)
[[Der Selbstmord (Durkheim 1897)]]; [[Massenselbstmord]]; [[Mord und Selbstmord]]; [[Sterbehilfe]]; [[Kulturgeschichte des Suizids]]


== Literatur ==
*Clarke, R.V./Lester, David: Suicide: Closing the Exits; New York, Berlin, Heidelberg, London, Paris, Tokyo, Hong Kong: Springer 1989.
*DITTMANN, V. / REIMER, C.: ''Suizidhandlungen unter Haftbedingungen – Phänomenologie, Erklärungsmöglichkeiten, Prophylaxe'', R&P 9 (1991), S. 118-123
*DURKHEIM, EMILE: ''Der Selbstmord''. Neuwied, Berlin 1973; Frankfurt a. Main.: Suhrkamp 1983
*FRÜHWALD, STEFAN: ''Kriminalität und Suizidalität'', ""ZfStrVo"" 45 (1996), S. 218-224
*Furrer, Susann/Widmer, Reto: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften; Zürich 1997.
*Goeschel, Christian (2009) Suicide in Nazi Germany. Oxford: Oxford University Press.
*Haenel, Thomas (1989) Suizidhandlungen - Neue Aspekte der Suizidologie. Berlin: Springer.
*Haenel, Thomas (2001) Suizid und Zweierbeziehung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
*Haesler, Walter T./Schuh, Jörg (Hrsg.): Der Selbstmord/Le Suicide; Bern: Rüegger1986.
*HOFMANN, DAGMAR: Suizid in der Spätantike. Seine Bewertung in der lateinischen Literatur. Stuttgart: Franz Steiner 2007.
*Kissler, Alexander (2004) Süddeutsche Zeitung. 08.07.04: 13.
*KONRAD, NORBERT: ''Suizid in Haft – Europäische Entwicklungen'', ""ZfStrVo"" (2001), S. 103-112
*Lester, David: „Suizid“ in: Heitmeyer, Wilhelm/Hagan, John (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung; Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2002: 942-957.
*Lindner-Braun, Christa: Soziologie des Selbstmordes; Darmstadt: Westdeutscher Verlag 1990.
*NIEDERSÄCHSISCHES JUSTIZMINISTERIUM: ''Presseinformation über die Kommission zur Suizidprophylaxe in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten'', ""ZfStrVo"" 44 (1995), S. 363-364
*Niemz, Susanne (2010) Sterben in Würde. Masterarbeit Intern. Kriminologie im FB Sozialwissenschaften der Universität Hamburg.
Ohler, Norbert (2003) Sterben und Tod im Mittelalter. Düsseldorf: Patmos
*Schuh, Jörg (1986) „Kriminologische Aspekte des Suizids“, in: Schweizerisches Nationalkomitee für Geistige Gesundheit, Arbeitsgruppe für Kriminologie.
*THOLE, ERICH: ''Suizid im Gefängnis'', ""ZfStrVo"" 25 (1976), S. 110-114.


==Webliks==
*[http://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/das-unterschaetzte-problem-todesursache-suizid-11879002.html Schmidt, Peter-Philipp (2012) Das unterschätzte Problem: Todesursache Suizid. FAZ 4.9.2012]


*FURRER, SUSANN / WIDMER, RETO:
[http://socio.ch/health/suizid02.htm Sociology of Health and Social Welfare - Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften]. Zürich, August 1997, <br>


Weitere Informationen zum Stichwort Selbstmord finden Sie im Kriminologie-Lexikon ONLINE unter [http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=S&KL_ID=29 Selbstmord].
WORLD HEALTH ORGANISATION (WHO):
*http://www.who.int/violence_injury_prevention/violence/global_campaign/en/selfdirectedviolfacts.pdf
*http://www.who.int/violence_injury_prevention/violence/world_report/en/
*http://www.who.int/mental_health/media/en/60.pdf
*[http://www.who.int/violence_injury_prevention/violence/world_report/en WHO: World report on violence and health] German summary, S. 26ff.


*[http://www.who.int/mental_health/prevention/suicide/suicideprevent/en Suicide rates and absolute numbers of suicide by country]
*Selbstmordserie in der iPad-Fabrik. FAZ 25.05.2010 [[http://www.fazfinance.net/Aktuell/Boerse-und-Anlage/Selbstmordserie-in-der-iPad-Fabrik-5306.html]]
Weitere Informationen im Kriminologie-Lexikon ONLINE unter [http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=S&KL_ID=29 Selbstmord].


[[kategorie:suizidologie]]
[[kategorie:suizidologie]]

Aktuelle Version vom 27. April 2014, 14:44 Uhr

Fast eine Million Menschen scheiden weltweit pro Jahr durch Suizid (Selbst-Tötung) aus dem Leben. Alle 40 Sekunden kommt es also zu einem "Todesfall, der direkt oder indirekt auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die vom Opfer selbst begangen wurde, wobei es das Ergebnis seines Verhaltens im Voraus kannte" (Durkheim 1897: 27). Die selbst gewollte Beendigung des eigenen Lebens kann aktiv herbeigeführt werden (aktiver Suizid) oder durch das Aufsuchen gefährlicher Umstände, bzw. das Geschehenlassen von letalen Ereignissen (passiver Suizid) erfolgen.

In Europa wurde der Suizid (und -versuch) vor allem im Mittelalter, in manchen Gegenden aber bis in das 19. Jahrhundert hinein durchaus auch als Angelegenheit für die Strafjustiz betrachtet.

Deutschland und die Welt

Nach offiziellen Statistiken [[1]] ist Suizid

  • besonders häufig (35-25 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in Weißrussland, Litauen, Russland und Kasachstan; Raten von über 30 haben Litauen, Ungarn, Weißrussland, Lettland, Japan, Südkorea und Russland.
  • mittelhäufig (15-9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in China und Indien, den USA und Kanada, Deuschland und Holland und den meisten skandinavischen Ländern
  • besonders selten in meisten Staaten Süd- und Mittelamerikas (< 9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner).

In China wurde 2010 eine Suizidserie unter Beschäftigten des weltgrößten Chipherstellers (Foxconn) registriert [[2]].

 
Suizidraten im Vergleich
  • Bei den Fünfzehn- bis Vierundvierzigjährigen ist der Suizid eine der drei häufigsten Todesursachen, bei den Zehn- bis Vierundzwanzigjährigen die zweithäufigste Todesursache.
  • Welt-Suizid-Präventions-Tag: 10. September (WHO).
  • Die Suizidraten sind nach WHO-Angaben in den vergangenen 45 Jahren um 60 Prozent gestiegen. Im Schnitt kommen auf 100.000 Menschen etwa 16 Selbsttötungen im Jahr.
  • In Deutschland haben sich die Zahlen zwischen 1980 und 2007 zwar nahezu halbiert, steigen seither aber wieder.
  • Risikofaktoren: psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen, Alkoholsucht und sexueller Missbrauch, dazu Gewalt. Mit wenigen Ausnahmen (etwa China) töten sich in fast allen Ländern der Welt wesentlich mehr Männer als Frauen. Die gesellschaftliche Stellung spielt dabei keine Rolle.
  • Die Zahl der Selbstmordversuche auf der ganzen Welt liegt laut WHO auch 20 Mal höher als die Zahl der vollzogenen Selbsttötungen von derzeit etwa 900.000 im Jahr.
  • 80 Prozent der 120.000 Menschen, die sich in Europa pro Jahr töten, sind Männer.
  • Suizid : Verkehrsunfall (2:1). Verkehrsunfalltote 2011: 4009.
  • 1980: 18.451 (Männer: 11.789, Frauen: 6662)
  • 2007: 9402
  • Seither Anstieg. 2010: 10.021.

Methoden:

  • Erhängen, Ersticken oder Strangulieren (4550)
  • Selbstvergiftung (1933)
  • Sturz in die Tiefe (850)
  • Handfeuer- oder andere Schusswaffe (772)
  • Sichwerfen oder Sichlegen vor ein sich bewegendes Objekt (766).
  • Männer wählen häufiger als Frauen eine der sogenannten „harten“ Methoden (etwa Erhängen, Erschießen, Sturz in die Tiefe). Auch junge Menschen wählen eine dieser Tötungsarten (2006: 81,5% aller Zehn- bis Fünfzehnjährigen.
  • Der größte Teil der freiwillig aus dem Leben Geschiedenen ist 50 Jahre und älter. In der Europäischen Union insgesamt werden die meisten Suizide bei Menschen über 65 Jahre verzeichnet - 21,9 auf 100.000 Einwohner.
  • Korrelationen: Arbeitslosigkeit hoch, Zukunftschancen gering
  • 2010 lag Sachsen mit 15,5 Selbsttötungen auf 100.000 Einwohner auf Platz eins, gefolgt von Thüringen (14,7), Bayern (14,1), Schleswig-Holstein (13,7) und Mecklenburg-Vorpommern (13,4). Die niedrigsten Raten hatten Nordrhein-Westfalen (10,2), Bremen (10,3), Berlin (10,45), Niedersachsen (11,6) und Rheinland-Pfalz (12,0).
  • Rund jeder hundertste Todesfall in Deutschland ist ein Suizid (ca. 9.000 Fälle von ca. 800.000 Todesfällen). Im Jahr 2007 suizidierten sich 9.402 Personen, und zwar 7.009 Männer und 2.393 Frauen. Pro Tag nahmen sich also 26 Menschen das Leben. Für jeden 56. männlichen Todesfall und für jeden 182. weiblichen Todesfall war "Suizid" die offizielle Todesursache. Frauen bringen sich meistens im Alter um (50% der weiblichen Suizidenten sind 60 Jahre oder älter), Männer etwas früher (40% sind 60 Jahre oder älter; vgl. zu allem: Niemz 2010).

2012 nahmen sich in Deutschland 872 Menschen auf den Schienen das Leben (ohne U-Bahnen, Straßenbahnen). 30 Lokführer verloren allein 2013 aufgrund von traumatisierenden Erlebnissen ihre Eignung für den Beruf. Seit dem 1.4.2014 erhalten Lokführer, die aufgrund von traumatischen Erlebnissen, wie zum Beispiel einem Suizid auf der Strecke, ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ihr Tarifgehalt bis zum regulären Ende des Berufslebens weiter. Statt der Lohnfortzahlung können die Lokführer auch eine Abfindung wählen. Fahrer, die aufgrund von Arbeits- oder Freizeitunfällen nicht mehr in den Führerstand zurückkehren, können zwischen einer Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung bei der Bahn in einer anderen Position wählen (Eisenbahnbundesamt).


Suizid im Strafvollzug

Möglicherweise werden Häufigkeit und Art von Suiziden von Insassen auch von institutionellen Umwelteffekten beeinflusst. Dies gilt schon für offene Institutionen wie z.B. Wirtschaftsunternehmen, die die Suizidrate vermittels des Betriebsklimas beeinflussen - man denke an die Suizidserie bei France Télécom im Jahre 2009 - das gilt aber um so mehr für geschlossene Institutionen wie z.B. den Strafvollzug.

Die Suizide im Strafvollzug werden vor allem im Haftraum selbst, in Absonderung (z.B. im Krankenhaus) und außerhalb der Anstalt vollzogen. Die Suizidhandlungen selbst geschehen vor allem nachts. Ein Fünftel der Strafgefangenen, die einen Suizid begehen, hinterlässt einen Abschiedsbrief. Jeder Fünfte hat seine suizidalen Absichten vorgängig mitgeteilt – Suizid im Strafvollzug als Hilfsappell. Besonders gefährdet sind Häftlinge während der ersten drei Monate nach ihrem Neuzugang, wobei die Suizidrate mit der Dauer der Inhaftierung abnimmt, Häftlinge in Untersuchungs-haft, Erstinhaftierte und Einzelinhaftierte.
Die suizidologisch relevanten Problematiken im Strafvollzug sind:

  • Überbelegung
  • hoher Ausländeranteil
  • suchtbedingte Beschaffungskriminalität
  • innerinstitutionelle Gewalt
  • schwere Verhaltensstörungen der Häftlinge
  • Willkürempfindungen durch fehlende klare Einsicht in die Hausordnung der Institution. Als Folge hiervon verlieren die Leute (noch mehr) ihr Selbstwertgefühl.
  • mangelhafte oder fehlende Zugangsgespräche und Aufnahmeuntersuchungen
  • Fehlen einer Tagesstrukturierung

Besonders gefährdete Häftlinge laut WHO

  • Untersuchungshäftlinge

Untersuchungshäftlinge, die in Polizeihafträumen und in Untersuchungsgefängnissen Suizid begehen, sind im Allgemeinen männlich, jung (20-25 Jahre), unverheiratet und Ersttäter, die für eine relativ unbedeutende Tat verhaftet wurden. Sie stehen typischerweise zum Zeitpunkt ihrer Festnahme unter Drogeneinfluss und begehen in den ersten 24 Stunden nach dem Aufgreifen Suizid, oft bereits nach nur wenigen Stunden.

  • Strafgefangene

Verglichen mit Untersuchungsgefangenen, sind diejenigen, die in der Strafhaft Suizid begehen, regelmäßig ältere (30-35 Jahre) Gewalttäter, die sich das Leben nehmen, nachdem sie eine beträchtliche Zeit in der Haft verbracht haben (oft vier oder fünf Jahre). Ihr Suizid kann plötzlich und überraschend durch einen Konflikt mit der Institution, mit anderen Insassen oder der Verwaltung, durch einen Familienkonflikt oder das Auseinanderbrechen der Familie, oder durch eine negative legale Anordnung – wie etwa die Niederlage in einem Beschwerdeverfahren oder die Verweigerung der Bewährung – ausgelöst werden. Die Inhaftierung kann einen Freiheitsverlust, den Verlust von Familie und sozialer Unterstützung, Angst vor dem Unbekannten, Angst vor physischer und sexueller Gewalt, Ungewissheit, Zweifel und Angst vor der Zukunft, Beschämung und Schuld über die Tat, sowie Angst bzw. Stress im Zusammenhang mit schlechten Umweltbedingungen darstellen. Mit der Zeit bringt die Inhaftierung zusätzlichen Stress, wie z.B. Konflikte mit der Institution selbst, Schikane, legitime Frustration, und einen physischen sowie emotionalen Zusammenbruch, mit sich.

Eine zweite Risikoperiode für Untersuchungshäftlinge ist die Zeit um den Gerichtstermin herum, insbesondere, wenn ein Schuldspruch und eine harte Strafe zu erwarten sind.

Risikofaktoren im Strafvollzug

Suizidale Insassen in allen Haftarten teilen eine Anzahl von gemeinsamen Charakteristiken:

  • Situationsbedingte Faktoren

Suizide in der Haft treten insbesondere dann auf, wenn sich die Opfer in Isolationshaft oder Einzelzellen befinden. Dies vorwiegend zu solchen Zeitpunkten, zu denen die Anzahl der Strafvollzugsbeamten am niedrigsten ist – etwa nachts oder an Wochenenden.

  • Psychologische Faktoren

Eine von psychiatrischen Krankheiten und emotionalen Problemen begleitete Vergangenheit ist bei Insassensuiziden üblich. Eine schlechte soziale und familiäre Unterstützung (insbesondere innerhalb der letzten ein oder zwei Jahre vor dem Ende der Haft) bestärkt suizidales Verhalten. Auf welche Weise sich solch individuelle Stressfaktoren und die persönliche Verletzbarkeit auch immer auswirken, der übliche zu einem Insassensuizid führende Weg scheint das Gefühl von Hoffnungslosigkeit zu sein, einhergehend mit einer Abnahme von Zukunftsaussichten und dem Verlust von Möglichkeiten damit umzugehen. Der Suizid erscheint als einziger Ausweg um der aussichtslosen und hoffnungslosen Situation zu entkommen. Demnach sollten Individuen, die Gefühle von Hoffnungslosigkeit äußern, oder suizidale Absichten oder Pläne zugeben, als höchst suizidgefährdet erachtet werden.

  • Frauen

Obwohl die überwältigende Mehrheit von Suiziden, welche in Justizvollzugsanstalten auftreten, von Männern begangen werden (weil die überwältigende Mehrheit von Insassen Männer sind), haben Frauen in der Haft ein ebenfalls erhöhtes Suizidrisiko. Weibliche Insassen versuchen sich fünfmal häufiger zu töten als die weibliche Vergleichsgruppe in der Gesellschaft außerhalb der Haftanstalt und zweimal so häufig wie inhaftierte männliche Vergleichspersonen. Die Raten von ernsthaften mentalen Erkrankungen sind bei inhaftierten Frauen ebenfalls erhöht.

  • Jugendliche

Jugendliche, die im Erwachsenenvollzug untergebracht sind, können als besonders suizidge-fährdet eingeordnet werden.

In Italien bringen sich angeblich in Haft etwa 50% mehr Personen um als in Freiheit. Von 2000 bis Oktober 2009 wurden unter den 1365 Toten in Haft 501 Suizide gezählt (FAZ 3.121.09: 6 "Wieder Selbstmord in Gefängnis").

WHO - Checkliste („suicide screening“) für Neuzugänge in Haftanstalten

Anhaltspunkte für eine erhöhte Suizidgefährdung sind demnach:

  • Der Insasse steht unter Drogeneinfluss.
  • Der Insasse zeigt ungewöhnlich hohe Ebenen von Scham, Schuld und Sorge über den Arrest und die Inhaftierung.
  • Der Insasse drückt Hoffnungslosigkeit oder Angst vor der Zukunft aus oder zeigt Zeichen von Depression (z.B. Weinen, Fehlen von Emotionen, Schweigsamkeit).
  • Der Insasse gibt aktuelle Selbstmordgedanken zu.
  • Der Insasse stand zuvor unter Behandlung eines mentalen Gesundheitsproblems.
  • Der Insasse leidet derzeit unter psychiatrischen Zuständen oder reagiert mit unüblichem oder bizarrem Benehmen (z.B. einem Aufmerksamkeitsdefizit, Selbstgesprächen, dem Hören von Stimmen).
  • Der Insasse hat bereits einen oder mehrere Suizidversuche verübt und/oder gibt seinen Suizid als eine derzeit mögliche Option an.
  • Der Insasse gibt zu, bereits einen Suizid zu planen.
  • Der Insasse scheint – oder erklärt – nur wenige interne und/oder externe Unterstützungsreserven zu haben.

Prävention

Um Suizide innerhalb von Institutionen des Rechtsvollzugs zu verhindern, ist eine genaue Problemanalyse sinnvoll. Einfluss auf einen möglichen Suizid haben unter anderem die Größe der Anstalt, die Inhaftierungssituation und die technische sowie bauliche Sicherung; das Auftreten von Suiziden steht jedoch auch mit dem im Vollzug arbeitenden Personal in Zusammenhang. -Suizidrelevante Personalaspekte sind:

  • Die personelle Ausstattung: Der Strafvollzug verfügt über sehr enge finanzielle und damit auch personelle Ressourcen. Besonders der Resozialisierungsauftrag kann nur reduziert erfüllt werden.
  • Die räumlich-sachliche Ausstattung: Spartanisch ausgestattete Arbeitsräume, die mit Mitarbeitern geteilt werden müssen, bieten keinen Rahmen für ungestörte Gespräche mit den Gefangenen.
  • Burn-Out-Syndrom: Durch dauernde psychische Belastung laufen einige Angestellte Gefahr, selber "zu Opfern der Institution" und suizidgefährdet zu werden. Sie stellen dann für die Not leidenden Inhaftierten eher eine Gefahr denn eine Hilfe dar.
  • Supervision: Jeemotionaler undbelastender die Arbeitsbedingungen sind, desto notwendiger wird es, dass ein nicht in die Institution eingebundener, neutraler, "unbelasteter" Supervisor, problematische Mechanismen und Ressourcen aufdeckt und Lösungsstrategien anbietet.
  • Aus- und Weiterbildung: Angesichts der besonderen Häufung suizidrelevanter Probleme in der Institution ist eine suizidologische Aus- und Weiterbildung besonders nötig. Da von Häftlingen häufig suizidale Impulse ausgehen ist es wichtig, dass ein Bediensteter über seine eigene emotionale Situation sowie über suizidale Probleme reflektiert hat. Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter verfügen häufig über keine ausreichende Kompetenz.

-Inhaftierte Person - Durch folgende Punkte kann eine präventive Wirkung gegen Suizide im Strafvollzug erzielt werden:

  • Für Drogenabhängige geeignete Behandlungsangebote schaffen, um sie aus gewaltbe-stimmten Strukturen herauszuführen.
  • Die ersten Monate der Haftzeit "entschärfen" (Schock der Verhaftung).
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Inhaftierten, Resozialisierung, Thera-pie.
  • Lebenszweifel und Schuldgefühle abbauen.
  • Offenen und halboffenen Strafvollzug oder Arbeitserziehungsanstalten fördern.

(Furrer / Widmer: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften)

Schuh (1986) plädiert für Gesellschaftssysteme, die innerhalb des Normbereichs möglichst viele Konfliktlösungspotentiale anbieten und Individuen Gelegenheiten bieten, diese zu erlernen und zu verinnerlichen. Darin sieht Schuh eine wirksame Prävention sowohl von kriminellem als auch von abweichendem Verhalten (einschließlich des Suizids).


Strafbarkeit

Selbstmordversuche wurden mit Ertränken oder Sieden sanktioniert: "Selbstmord wurde als Verbrechen verfolgt, weil der Täter in ein Recht Gottes (und den Arbeitsbereich des Henkers) eingegriffen habe. Bestraft wurde die Leiche: In Köln musste der Henker den Gehängten, der in seinem Haus sich das Leben genommen hatte, vom Strick abschneiden; eer zog die Leiche unter der Türschwelle hinaus, damit kein Fluch auf dem Haus hängenbleibe; auf der entehrenden schwarzen Kohlenkarre fuhr er sie zum Galgen, wo er sie verscharrte. Ein Begräbnis in der Stadt, gar in geweihtrer Erde, kam nicht in Frage" (Ohler 2003: 204).

In einigen Staaten ist der Versuch des Suizids strafbar. Der sog. erweiterte Suizid enthält häufig Tötungsdelikte, die im Falle eines bezüglich des Täters fehlgeschlagenen Versuchs auch strafbar sein können. Zudem kann die Hilfestellung beim Suizid strafbar sein.

Strafrechtlich wird der Suizid in Deutschland nicht verfolgt. Schwierig wird es allerdings, wenn die Hilfeleistung aus eigennützigen Motiven erfolgt oder die freie Willensentscheidung des Suizidenten bezweifelt wird. EXIT sichert sich bezüglich ihrer Freitodanleitung juristisch ab, indem sie sicher geht, dass die letzte entscheidende Tathandlung beim Freitodwilligen liegt. Die tödliche Injektion wird z.B. zwar vom Arzt gesetzt, abdrücken muss aber der Patient selber. Würde der Arzt die Spritze betätigen wäre die Grenze zur Strafbarkeit überschritten.

Der Suizidversuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) sind prinzipiell straffrei. Die "Anstiftung" eines Schuldunfähigen oder die "Anstiftung" anhand einer Täuschung kann dennoch zur „Tötung in mittelbarer Täterschaft“ (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen. Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beeinflusst. Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Handlung, zu der er rechtlich verpflichtet ist, unterlässt. Der Gehilfe kann, wenn er, nach dem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), keine Hilfe leistet, ebenso wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden, da der Suizidversuch einen Unglücksfall in dem Sinne des § 323c StGB darstellt. Die Rechtsordnung gibt ihre Neutralität gegenüber dem Suizid auf, wenn sie die Möglichkeit zum freiverantwortlichen Willensentschluss beeinträchtigt sieht.

In Ruanda ist der Versuch strafbar [[3]]

Siehe auch

Der Selbstmord (Durkheim 1897); Massenselbstmord; Mord und Selbstmord; Sterbehilfe; Kulturgeschichte des Suizids

Literatur

  • Clarke, R.V./Lester, David: Suicide: Closing the Exits; New York, Berlin, Heidelberg, London, Paris, Tokyo, Hong Kong: Springer 1989.
  • DITTMANN, V. / REIMER, C.: Suizidhandlungen unter Haftbedingungen – Phänomenologie, Erklärungsmöglichkeiten, Prophylaxe, R&P 9 (1991), S. 118-123
  • DURKHEIM, EMILE: Der Selbstmord. Neuwied, Berlin 1973; Frankfurt a. Main.: Suhrkamp 1983
  • FRÜHWALD, STEFAN: Kriminalität und Suizidalität, ""ZfStrVo"" 45 (1996), S. 218-224
  • Furrer, Susann/Widmer, Reto: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften; Zürich 1997.
  • Goeschel, Christian (2009) Suicide in Nazi Germany. Oxford: Oxford University Press.
  • Haenel, Thomas (1989) Suizidhandlungen - Neue Aspekte der Suizidologie. Berlin: Springer.
  • Haenel, Thomas (2001) Suizid und Zweierbeziehung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
  • Haesler, Walter T./Schuh, Jörg (Hrsg.): Der Selbstmord/Le Suicide; Bern: Rüegger1986.
  • HOFMANN, DAGMAR: Suizid in der Spätantike. Seine Bewertung in der lateinischen Literatur. Stuttgart: Franz Steiner 2007.
  • Kissler, Alexander (2004) Süddeutsche Zeitung. 08.07.04: 13.
  • KONRAD, NORBERT: Suizid in Haft – Europäische Entwicklungen, ""ZfStrVo"" (2001), S. 103-112
  • Lester, David: „Suizid“ in: Heitmeyer, Wilhelm/Hagan, John (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung; Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2002: 942-957.
  • Lindner-Braun, Christa: Soziologie des Selbstmordes; Darmstadt: Westdeutscher Verlag 1990.
  • NIEDERSÄCHSISCHES JUSTIZMINISTERIUM: Presseinformation über die Kommission zur Suizidprophylaxe in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten, ""ZfStrVo"" 44 (1995), S. 363-364
  • Niemz, Susanne (2010) Sterben in Würde. Masterarbeit Intern. Kriminologie im FB Sozialwissenschaften der Universität Hamburg.

Ohler, Norbert (2003) Sterben und Tod im Mittelalter. Düsseldorf: Patmos

  • Schuh, Jörg (1986) „Kriminologische Aspekte des Suizids“, in: Schweizerisches Nationalkomitee für Geistige Gesundheit, Arbeitsgruppe für Kriminologie.
  • THOLE, ERICH: Suizid im Gefängnis, ""ZfStrVo"" 25 (1976), S. 110-114.

Webliks

  • FURRER, SUSANN / WIDMER, RETO:

Sociology of Health and Social Welfare - Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften. Zürich, August 1997,

WORLD HEALTH ORGANISATION (WHO):

Weitere Informationen im Kriminologie-Lexikon ONLINE unter Selbstmord.