Gustav Radbruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war Reichsjustizminister in der Weimarer Republik und einer der bedeutendsten Rechtsphilosophen des 20. Jahrhunderts.
[[Bild:wp_gustav_radbruch.jpg|thumb|right|Gustav Radbruch zur Zeit seines Referendariats (1902)]]
Inhaltsverzeichnis
'''Gustav Radbruch''' (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtsphilosoph, [[Strafrecht]]sreformer und [[Kriminalpolitik]]er. Zur Zeit der Weimarer Republik war er zudem von Oktober 1921 bis November 1922 und von August bis November 1923 Reichsjustizminister. Er war einer der wenigen deutschen Rechtsprofessoren, die damals der SPD angehörten und aktiv für die parlamentarische Demokratie eintraten. Sein rechtsphilosophischer Relativismus führte ihn dazu, eine besondere Strafart für sogenannte [[Überzeugungstäter]] ([[Einschließung]] statt [[Gefängnis]] oder [[Zuchthaus]]) einzufordern. Darüber hinaus stand er den tradierten Institutionen des Strafrechts und der Kriminalstrafe auch insgesamt skeptisch gegenüber. Das "unendliche Ziel" der Kriminalpolitik war für ihn daher "nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'" im Geiste [[Franz von Liszt]]s und [[Enrico Ferri]]s. Kontrovers diskutiert wird die nach ihm benannte sog. [[Radbruchsche Formel]].
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    * 1 Leben
== Leben ==
          o 1.1 Vom Schüler zum Professor
Der in einer wohlhabenden Kaufmannsfamilie aufgewachsene Gustav Radbruch war Klassenprimus in seiner Schule und ein sehr guter Jurastudent in München, Leipzig und Berlin. Nach seinem Ersten Staatsexamen (1901) wurde der Schüler [[Franz von Liszt|Franz v. Liszts]] 1902 mit einer Arbeit über die adäquate Verursachung (magna cum laude) promoviert. Aus Mangel an Interesse für die juristische Praxis brach er sein Rechtsreferendariat ab; stattdessen habilitierte er sich 1903 in Heidelberg mit einer Arbeit zum strafrechtlichen Handlungsbegriff. Während seiner Zeit als Privatdozent in Heidelberg gehörten zu seinen Freunden u.a. Karl Jaspers, Emil Lask und [[Hermann Kantorowicz]]. Der Kreis um [[Max Weber]] brachte ihm zudem den Neukantianismus nahe. Nach einer Zeit als Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim (ab 1906) und einer bereits nach einem Jahr wieder geschiedenen Ehe (die 1915 eingegangene zweite war erfolgreicher) folgten zwei außerordentliche Professuren (Heidelberg 1910, Königsberg 1914) und die freiwillige Teilnahme am Ersten Weltkrieg (1915-1918).
          o 1.2 Politik und Verantwortung
Von 1919 bis 1926 wirkte Radbrauch als ordentlicher Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
          o 1.3 Ordinarius und Lehrverbot
Radbruch war Mitglied der SPD und für diese von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Ein Antrag von Radbruch und 54 Mitgliedern der SPD-Fraktion auf die Reform des Abtreibungsrechts im Sinne einer Fristenlösung fand 1920 keine Mehrheit, war aber gewissermaßen das Vorbild für die Jahrzehnte später erfolgte Reform.
          o 1.4 Wiederaufbau und Tod
    * 2 Werk
    * 3 Fußnoten
    * 4 Schrifttum
    * 5 Literatur
    * 6 Weblinks


Leben [Bearbeiten]
Zweimal war Radbruch Justizminister: von Oktober 1921 bis November 1922 (Kabinett Wirth) und von August bis November 1923 (Kabinett Stresemann). Bemerkenswert waren einerseits der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs (1922; "E1922") und andererseits die durch die Ermordung Rathenaus veranlasste Ausarbeitung des "Gesetzes zum Schutze der Republik" (Republikschutzgesetz; 1922).


Vom Schüler zum Professor [Bearbeiten]
Eine dritte Minister-Berufung lehnte Radbruch ab. Er folgte 1925 einem Ruf nach Heidelberg, wo zu seinen StudentInnen neben [[Anne-Eva Brauneck]], die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht wurde und [[Helga Einsele]], spätere Leiterin der Frauenhaftanstalt Frankfurt-Preungesheim, gehörten.
Katharineum zu Lübeck
Katharineum zu Lübeck


Radbruch war der Sohn des Lübecker Kaufmanns Heinrich Radbruch und seiner Ehefrau Emma. Er wuchs zusammen mit zwei älteren Geschwistern in wohlhabenden Verhältnissen auf. Gustav besuchte das Katharineum zu Lübeck, wo er als Primus omnium das Abitur ablegte. Danach studierte er in München, Leipzig und Berlin Rechtswissenschaft. Das erste juristische Staatsexamen bestand er 1901 in Berlin.
Am 8. Mai 1933 wurde Radbruch als erster deutscher Professor aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Staatsdienst entlassen.


Radbruch war ein Schüler des Strafrechtsreformers Franz von Liszt. 1902 wurde er mit der Dissertation über Die Lehre von der adaequaten Verursachung in Berlin magna cum laude promoviert. 1903 folgte die Habilitation zum strafrechtlichen Handlungsbegriff in Heidelberg. Wie im wissenschaftlichen Lehrbetrieb üblich arbeitete er zunächst als Privatdozent.
Seine Reaktion bestand in der Befassung mit der Rechtsgeschichte. 1934 erschien in Wien seine Biographie des Strafrechtlers [[Paul Johann Anselm von Feuerbach]]. Da ihm eine Lehrtätigkeit im Ausland verboten war, konnte er nur zu Studienzwecken (1935/36) nach England reisen. Aus dem Aufenthalt am University College in Oxford entstand "Der Geist des englischen Rechts" (1946).


Zu seinem badischen Freundeskreis gehörten Karl Jaspers, Emil Lask und Hermann Kantorowicz. Er fand Zugang zum Kreis um Max Weber und wurde dort nachhaltig vom Gedankengut des Neukantianismus beeinflusst. 1906 wurde er Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim. Die erste Ehe mit Lina Götz war offensichtlich unglücklich, denn sie wurde schon ein Jahr nach der Hochzeit 1908 wieder geschieden.
Bei einem Skiunfall verunglückte Radbruchs Tochter Renate 1939 tödlich, sein Sohn Anselm fiel drei Jahre später bei der Schlacht um Stalingrad.
 
An der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wurde Radbruch 1910 außerordentlicher Professor für Strafrecht, Prozessrecht und Rechtsphilosophie. 1914 nahm er einen Ruf auf eine außerordentliche Professur an der Albertus Universität Königsberg an. 1915 heiratete er seine zweite Frau Lydia, geborene Schenk. Kurz darauf meldete sich Radbruch als Freiwilliger für den Ersten Weltkrieg, aus dem er erst 1918 wieder zurückkehrte. Von 1919 bis 1926 war er dann ordentlicher Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Reichstagsgebäude vor dem Brand
Reichstagsgebäude vor dem Brand
 
Politik und Verantwortung [Bearbeiten]
Reichskanzler Gustav Stresemann
Reichskanzler
Gustav Stresemann
 
Radbruch war Mitglied der SPD und für diese von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Ein Antrag, den Radbruch und 54 weitere Mitglieder der SPD-Fraktion am 31. Juli 1920 im Reichstag einbrachten, sah die Straflosigkeit der Abtreibung vor,
 
    wenn sie von der Schwangeren oder einem staatlich anerkannten (approbierten) Arzt innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft vorgenommen worden
 
ist. Der von Radbruch maßgeblich initiierte Antrag hatte letztlich keinen Erfolg, er griff seiner Zeit weit voraus.[1]
 
Aber Radbruch profilierte sich als Rechtspolitiker. Von Oktober 1921 bis November 1922 gehörte er als Reichsjustizminister dem Kabinett Joseph Wirth und von August bis November 1923 dem Kabinett Gustav Stresemann an. Während seiner Amtszeit wurden einige bedeutende Gesetze ausgearbeitet, so zur Zulassung von Frauen zu allen Berufen in der Justiz und nach der Ermordung Rathenaus auch das Republikschutzgesetz. Wegweisend war außerdem der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs aus dem Jahre 1922.[2] Radbruch wollte die Vergeltungsstrafe abschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er war deshalb gegen die Todesstrafe und das Zuchthaus. Die Resozialisierung wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt. In der Weimarer Republik wurde der Entwurf nur eingeschränkt umgesetzt, er gewann dann aber für die Strafrechtsentwicklung der jungen Bundesrepublik an Bedeutung.[3]
University College Oxford
University College Oxford
 
Ordinarius und Lehrverbot [Bearbeiten]
 
Radbruch lehnte eine dritte Berufung zum Reichsjustizminister ab und widmete sich wieder verstärkt seiner wissenschaftlichen Arbeit. 1926 folgte er einem Ruf nach Heidelberg. Zu seinen Studenten gehörte Anne-Eva Brauneck, die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht werden sollte. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde er am 8. Mai 1933 als erster deutscher Professor aus dem Staatsdienst entlassen. Grundlage dafür war das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. Er widmete sich während der Nazidiktatur vor allem der scheinbar unverfänglichen Rechtsgeschichte. So entstand zum Beispiel seine Biographie über Paul Johann Anselm von Feuerbach, die 1934 in Wien erschien. Eine Lehrtätigkeit im Ausland wurde ihm nicht gestattet. Aber von 1935 bis 1936 durfte er sich zu Studien an das University College nach Oxford begeben. Als wissenschaftliche Frucht dieses Englandaufenthalts entstand das Werk Der Geist des englischen Rechts, das erst 1946 erscheinen durfte. Bei einem Skiunfall verunglückte Radbruchs Tochter Renate 1939 tödlich, sein Sohn Anselm fiel drei Jahre später bei der Schlacht um Stalingrad.
 
Wiederaufbau und Tod [Bearbeiten]


Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Im Alter von 71 Jahren verstarb er an den Folgen eines Herzinfarkts.
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Im Alter von 71 Jahren verstarb er an den Folgen eines Herzinfarkts.


Werk [Bearbeiten]
== Strafrechtliches, kriminalpolitisches und kriminologisches Werk ==
Universitätsbibliothek Heidelberg
[[Bild:Radbruch_Rechtsphilosophie_2.jpg|thumb|left]]
Universitätsbibliothek Heidelberg
Gustav Radbruch wird heute vorwiegend als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu  beschäftigte er sich jedoch auch mit [[Kriminologie|kriminologisch]] relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine [[Kriminalpolitik|kriminalpolitischen]] Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sein langfristiges Ziel war es, die [[Vergeltung]]sstrafe abzuschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er sprach sich deshalb gegen die [[Todesstrafe]] und das [[Zuchthaus]] aus. Die [[Resozialisierung]] wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt.


Schon 1910 erschien Radbruchs Einführung in die Rechtswissenschaft. Bereits dieses Buch wurde in viele Sprachen übersetzt. Sein Hauptwerk erschien zunächst 1914 unter dem Titel Einführung in die Rechtsphilosophie. Es wurde dann 1932 grundlegend überarbeitet und als Rechtsphilosophie veröffentlicht.
Darüber hinaus verdienen insbesondere sein Konzept des [[Überzeugungsverbrecher]]s, seine Ideen zu einer möglichen "Überwindung des Strafrechts" überhaupt sowie seine Ansätze zur Begründung einer "historischen Kriminologie" Beachtung.  
 
=== Rechtsphilosophische und methodologische Grundlagen ===
Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem Neukantianismus, der davon ausgeht, dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden. Wer dies zu können glaubt, unterliegt den Neukantianern zufolge dem sogenannten naturalistischen Trugschluss. Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen:
Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem südwestdeutschen Neukantianismus und ist in ihren methodologischen Grundlagen den Schriften der "Neukantianer Heinrich Rickert, Emil Lask und [[Max Weber]] verpflichtet. Dementsprechend ist ihr Ausgangspunkt die Annahme einer kategorialen Kluft zwischen Sein und Sollen: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden. Wer dies zu können glaubt, unterliegt den Neukantianern zufolge dem sogenannten naturalistischen Trugschluss. Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen: "Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise
 
nebeneinander".
    Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise nebeneinander.[4]


Außerdem vertrat Radbruch einen Methodentrialismus: Zwischen den erklärenden Wissenschaften und den philosophischen Wertlehren stünden die wertbezogenen Kulturwissenschaften. Diese Dreiteilung erscheine im Recht als Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nehme dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenständlich richte sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realität darstelle, und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogene Interpretation erschließe.
Außerdem vertrat Radbruch einen Methodentrialismus: Zwischen den erklärenden Wissenschaften und den philosophischen Wertlehren stünden die wertbezogenen Kulturwissenschaften. Diese Dreiteilung erscheine im Recht als Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nehme dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenständlich richte sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realität darstelle, und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogene Interpretation erschließe.


Zentral für Radbruch sind seine Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und von der Rechtsgeltung. In seinem Lehrbuchklassiker Rechtsphilosophie von 1932 definiert er das Recht als
Zentral für Radbruch sind seine Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und von der Rechtsgeltung. In seinem Lehrbuchklassiker Rechtsphilosophie von 1932 definiert er das Recht als "Inbegriff der generellen Anordnungen für das menschliche Zusammenleben" und zugleich als "die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen."
Die „Rechtsphilosophie“ von 1932
Die „Rechtsphilosophie“ von 1932
 
    Inbegriff der generellen Anordnungen für das menschliche Zusammenleben[5]
 
und zugleich aber auch als
 
    die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen.[6]
 
Damit prägt Radbruch zufolge die kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen auch das Recht als Kulturprodukt. Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.[7]
 
Äußerst umstritten ist die Frage, ob Radbruch vor 1933 Rechtspositivist war und sich in seinem Denken, unter dem Eindruck des Nationalsozialismus, eine innere Wende vollzog oder ob er lediglich unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Verbrechen die von ihm vor 1933 vertretene relativistische Wertlehre fortentwickelte (vgl. hierzu auch den Artikel: Radbruchsche Formel).
 
Die Differenz zwischen positivem Recht und gerechtem Recht ist in Deutschland durch die Problematik des Befehlsnotstands bei den Mauerschützenprozessen wieder in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. In diesem Zusammenhang wurden Radbruchs Theorien gegen die von Hans Kelsen und teilweise auch von Georg Jellinek vertretene rechtspositivistische Reine Rechtslehre ins Feld geführt.


Fußnoten [Bearbeiten]
Damit prägt Radbruch zufolge die kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen auch das Recht als Kulturprodukt. Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte [[Radbruchsche Formel]], die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht" aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.


  1. ↑ Vgl. Grotjahn-Radbruch, Die Abtreibung der Leibesfrucht, 1921
=== Fernziel: Überwindung des Strafrechts durch ein "Besserungs- und Bewahrungsrecht" ===
  2. ↑ Vgl. Gustav Radbruchs Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches (1922), Tübingen 1952
  3. ↑ Stolleis, Juristen, S. 510
  4. ↑ Radbruch, Rechtsphilosophie, S. 13
  5. ↑ Radbruch, a. a. O., S. 38
  6. ↑ A. a. O., S. 34
  7. ↑ Vgl. Ralf Dreier und Stanley L. Paulson: Einführung in die Rechtsphilosophie Radbruchs, in: Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, Studienausgabe, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003, S. 247 ff.


Schrifttum [Bearbeiten]
*[https://books.google.de/books?id=hZA9XFtmEYkC&pg=PA403&lpg=PA403&dq=Radbruch+Rechtsphilosophie+Verbesserung+Strafrechts&source=bl&ots=-tDpto_BtF&sig=_eXMPYv4RPxOJI25UlKpfXcBSwE&hl=en&sa=X&ei=WpKWVYqfN-TfywOK5o9I&ved=0CCIQ6AEwAA#v=onepage&q=Radbruch%20Rechtsphilosophie%20Verbesserung%20Strafrechts&f=false "dass die Entwicklung des Strafrechts über das Strafrecht einstmals hinwegschreiten und die Verbesserung des Strafrechts nicht in ein ''besseres'' Strafrecht ausmünden wird, sondern in ein Besserungs- und Bewahrungsrecht, das ''besser als'', das sowohl klüger wie menschlicher als das Strafrecht wäre" (166)]


    * Gesamtausgabe in 20 Bänden. Hrsg. von Arthur Kaufmann, Bd. 1: Rechtsphilosophie I, bearb. von A. Kaufmann, Heidelberg 1987.
"Aber das unendliche Ziel der strafrechtlichen Entwicklung bleibt die Einspurigkeit, bleibt das Strafgesetzbuch ohne Strafen, ist nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'."
    * Einführung in die Rechtswissenschaft. Leipzig 1910; 11. Aufl., besorgt von Konrad Zweigert, Stuttgart 1964.
    * Paul Johann Anselm Feuerbach. Ein Juristenleben. Wien 1934
    * Rechtsphilosophie, Studienausgabe, herausgegeben von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003


Literatur [Bearbeiten]
:Gustav Radbruch (1969) Strafrecht, in: ders., Einführung in die Rechtswissenschaft. K.F. Köhler: Stuttgart, 150 f.


    * Günter Spendel: Gustav Radbruch. Lebensbild eines Juristen. Monatsschrift für Deutsches Recht, Hamburg 1967
"Es möchte ... gerade ... so liegen, dass die Entwicklung des Strafrechts über das Strafrecht einstmals hinwegschreiten und die Verbesserung des Strafrechts nicht in ein ''besseres'' Strafrecht ausmünden wird, sondern in ein Besserungs- und Bewahrungsrecht, das ''besser als'' Strafrecht, das sowohl klüger wie menschlicher als das Strafrecht wäre" (Rechtsphilosophie, 6. Aufl. 1963: 269).
    * Arthur Kaufmann: Gustav Radbruch. Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat. Piper, München 1987. ISBN 3-492-15247-3
    * Hans-Peter Schneider: Gustav Radbruch (1878-1949) : Rechtsphilosoph zwischen Wissenschaft und Politik, in: Kritische Justiz (Hrsg.), Streitbare Juristen: Eine andere Tradition, Baden-Baden 1988, S. 295 ff.
    * Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen: ein biographisches Lexikon. Beck, München 1995, S. 510 f.
    * Heinrich Scholler: Die Rechtsvergleichung bei Gustav Radbruch und seine Lehre vom überpositiven Recht (Schriften zur Rechtstheorie; RT 210), Berlin 2002
    * Robert Alexy: Gustav Radbruch (1878 - 1949). In: Christiana Albertina 2004, 58, S. 47-51
    * Christoph M. Scheuren-Brandes: Der Weg von nationalsozialistischen Rechtslehren zur Radbruchschen Formel. Untersuchungen zur Geschichte der Idee vom „Unrichtigen Recht“, Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2006.
    * Martin D. Klein: Demokratisches Denken bei Gustav Radbruch, Berlin 2007


Weblinks [Bearbeiten]
=== Nahziel: Strafrechtsreform ===
Wikiquote
=== Die Sonderproblematik des [[Überzeugungsverbrecher]]s ===
Wikiquote: Gustav Radbruch – Zitate
=== "Geschichte des Verbrechens: Versuch einer historischen Kriminologie" ===


    * Literatur von und über Gustav Radbruch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
== Werke ==
    * Kurzbiographie beim LeMO
* ''Gesamtausgabe in 20 Bänden''. Hrsg. von Arthur Kaufmann, Heidelberg 1987ff.
    * Günter Spendel: Gustav Radbruchs politischer Weg
* ''Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches (1922)'', Tübingen 1952.
    * Christoph Martin Scheuren: Zur Bedeutung der ideengeschichtlichen Forschung für die Rechtsgeschichte - am Beispiel der Radbruchschen Formel (enthält Ausführungen zur Person)
* ''Rechtsphilosophie, Studienausgabe'', herausgegeben von Ralf Dreier und Stanley L. Paulson, C. F. Müller, 2. Aufl., Heidelberg 2003.
*[http://books.google.de/books?id=-9xJKHLJ_7wC&pg=PA19&lpg=PA19&dq=Geschichte+des+Verbrechens.+Versuch+einer&source=bl&ots=PddZL7yhTh&sig=07OeZkhpOT7WG4EX3839bijBmAs&hl=en&sa=X&ei=tF3IUdjzG_PQ4QSq4YGABw&ved=0CGgQ6AEwBzgK#v=onepage&q=Geschichte%20des%20Verbrechens.%20Versuch%20einer&f=false Radbruch, Gustav und Hermann Gwinner (1951) Geschichte des Verbrechens. Versuch einer historischen Kriminologie. Stuttgart: K.F. Köhler].


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== Literatur ==
Wappen der Weimarer Republik
* Friederike Goltsche, ''Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch)''. De Gruyter, Berlin und New York 2010.
Reichsjustizminister des Deutschen Reiches (1919 bis 1945)
* Arthur Kaufmann: ''Gustav Radbruch. Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat''. Piper, München 1987. ISBN 3-492-15247-3.
*[http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/2004/20044Neumann_S_432.pdf Neumann, Ulfrid (2004) Gustav Radbruchs Beitrag zur Strafrechtsreform. Kritische Justiz Vol. 37, No. 4 (2004), 432-441]
* Schmidt, Gustav Radbruch als Kriminalist, in: Heidelberger Strafrechtslehrer im 19. und 20. Jahrhundert.
* Michael Stolleis (Hrsg.): ''Juristen: ein biographisches Lexikon''. Beck, München 1995, S. 510 f.
* Michael Walter, ''Gustav Radbruch und die Kriminologie'', in: ''Juristenzeitung (JZ)'' 64 (2009), S. 429-438.


Otto Landsberg | Eugen Schiffer | Andreas Blunck | Rudolf Heinze | Eugen Schiffer | Gustav Radbruch | Rudolf Heinze | Gustav Radbruch | Erich Emminger | Kurt Joel | Josef Frenken | Hans Luther (kommissarisch) | Wilhelm Marx | Johannes Bell | Oskar Hergt | Erich Koch-Weser | Theodor von Guérard | Johann Viktor Bredt | Kurt Joel | Franz Gürtner | Franz Schlegelberger | Otto Georg Thierack
== Weblinks ==
* [http://dispatch.opac.d-nb.de/DB=4.1/SET=7/TTL=4/REL?PPN=118597582 Literatur von und über Gustav Radbruch im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek]
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* [http://mdz1.bib-bvb.de/~rt/selectmaske.html?pnd=118597582&recherche=ja Gustav Radbruch in der Datenbank der Reichstagsabgeordneten]
Wappen der Weimarer Republik
* [http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0011/adr/adrmr/kap1_6/para2_8.html Gustav Radbruch] in den Akten der Reichskanzlei
Kabinett Wirth II – 26. Oktober 1921 bis 14. November 1922
* [http://www.uni-kiel.de/ps/cgi-bin/fo-bio.php?nid=radbruch&lang=d Robert Alexy: ''Gustav Radbruch (1878 - 1949)''. In: Christiana Albertina 2004, 58, S. 47-51]
* [http://www.dhm.de/lemo/html/biografien/RadbruchGustav/ Kurzbiographie] beim [http://www.dhm.de/lemo/einfuehrung.html LeMO]
* [http://library.fes.de/pdf-files/do/04242.pdf Gustav Radbruch als Reichsjustizminister (1921-1923) Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung/Forum Berlin mit mehreren Beiträgen]


Joseph Wirth (Reichskanzler, Zentrum) | Gustav Bauer (SPD) | Walther Rathenau (parteilos) | Adolf Köster (SPD) | Gustav Radbruch (SPD) | Andreas Hermes (Zentrum) | Robert Schmidt (SPD) | Anton Fehr (BBB) | Heinrich Brauns (Zentrum) | Otto Geßler (DDP) | Wilhelm Groener (parteilos) | Johannes Giesberts (Zentrum)
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Wappen der Weimarer Republik
Kabinett Stresemann I – 13. August 1923 bis 4. Oktober 1923


Gustav Stresemann (Reichskanzler, DVP) | Robert Schmidt (SPD) | Wilhelm Sollmann (SPD) | Gustav Radbruch (SPD) | Rudolf Hilferding (SPD) | Hans von Raumer (DVP) | Hans Luther (parteilos) | Heinrich Brauns (Zentrum) | Otto Geßler (DDP) | Rudolf Oeser (DDP) | Anton Höfle (Zentrum) | Johannes Fuchs (Zentrum)
[[Kategorie:Jurist]]
[[Kategorie:Kriminalpolitiker]]
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[[Kategorie:Philosoph]]
Wappen der Weimarer Republik
[[Kategorie:Mann]]
Kabinett Stresemann II – 6. Oktober 1923 bis 23. November 1923
[[Kategorie:Deutscher]]
[[Kategorie:Geboren 1878]]
[[Kategorie:Gestorben 1949]]
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Aktuelle Version vom 3. April 2022, 12:27 Uhr

Gustav Radbruch zur Zeit seines Referendariats (1902)

Gustav Radbruch (* 21. November 1878 in Lübeck; † 23. November 1949 in Heidelberg) war ein deutscher Rechtsphilosoph, Strafrechtsreformer und Kriminalpolitiker. Zur Zeit der Weimarer Republik war er zudem von Oktober 1921 bis November 1922 und von August bis November 1923 Reichsjustizminister. Er war einer der wenigen deutschen Rechtsprofessoren, die damals der SPD angehörten und aktiv für die parlamentarische Demokratie eintraten. Sein rechtsphilosophischer Relativismus führte ihn dazu, eine besondere Strafart für sogenannte Überzeugungstäter (Einschließung statt Gefängnis oder Zuchthaus) einzufordern. Darüber hinaus stand er den tradierten Institutionen des Strafrechts und der Kriminalstrafe auch insgesamt skeptisch gegenüber. Das "unendliche Ziel" der Kriminalpolitik war für ihn daher "nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'" im Geiste Franz von Liszts und Enrico Ferris. Kontrovers diskutiert wird die nach ihm benannte sog. Radbruchsche Formel.

Leben

Der in einer wohlhabenden Kaufmannsfamilie aufgewachsene Gustav Radbruch war Klassenprimus in seiner Schule und ein sehr guter Jurastudent in München, Leipzig und Berlin. Nach seinem Ersten Staatsexamen (1901) wurde der Schüler Franz v. Liszts 1902 mit einer Arbeit über die adäquate Verursachung (magna cum laude) promoviert. Aus Mangel an Interesse für die juristische Praxis brach er sein Rechtsreferendariat ab; stattdessen habilitierte er sich 1903 in Heidelberg mit einer Arbeit zum strafrechtlichen Handlungsbegriff. Während seiner Zeit als Privatdozent in Heidelberg gehörten zu seinen Freunden u.a. Karl Jaspers, Emil Lask und Hermann Kantorowicz. Der Kreis um Max Weber brachte ihm zudem den Neukantianismus nahe. Nach einer Zeit als Lehrbeauftragter an der Handelshochschule in Mannheim (ab 1906) und einer bereits nach einem Jahr wieder geschiedenen Ehe (die 1915 eingegangene zweite war erfolgreicher) folgten zwei außerordentliche Professuren (Heidelberg 1910, Königsberg 1914) und die freiwillige Teilnahme am Ersten Weltkrieg (1915-1918). Von 1919 bis 1926 wirkte Radbrauch als ordentlicher Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Radbruch war Mitglied der SPD und für diese von 1920 bis 1924 Abgeordneter des Reichstags. Ein Antrag von Radbruch und 54 Mitgliedern der SPD-Fraktion auf die Reform des Abtreibungsrechts im Sinne einer Fristenlösung fand 1920 keine Mehrheit, war aber gewissermaßen das Vorbild für die Jahrzehnte später erfolgte Reform.

Zweimal war Radbruch Justizminister: von Oktober 1921 bis November 1922 (Kabinett Wirth) und von August bis November 1923 (Kabinett Stresemann). Bemerkenswert waren einerseits der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs (1922; "E1922") und andererseits die durch die Ermordung Rathenaus veranlasste Ausarbeitung des "Gesetzes zum Schutze der Republik" (Republikschutzgesetz; 1922).

Eine dritte Minister-Berufung lehnte Radbruch ab. Er folgte 1925 einem Ruf nach Heidelberg, wo zu seinen StudentInnen neben Anne-Eva Brauneck, die später die erste deutsche Professorin für Strafrecht wurde und Helga Einsele, spätere Leiterin der Frauenhaftanstalt Frankfurt-Preungesheim, gehörten.

Am 8. Mai 1933 wurde Radbruch als erster deutscher Professor aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Staatsdienst entlassen.

Seine Reaktion bestand in der Befassung mit der Rechtsgeschichte. 1934 erschien in Wien seine Biographie des Strafrechtlers Paul Johann Anselm von Feuerbach. Da ihm eine Lehrtätigkeit im Ausland verboten war, konnte er nur zu Studienzwecken (1935/36) nach England reisen. Aus dem Aufenthalt am University College in Oxford entstand "Der Geist des englischen Rechts" (1946).

Bei einem Skiunfall verunglückte Radbruchs Tochter Renate 1939 tödlich, sein Sohn Anselm fiel drei Jahre später bei der Schlacht um Stalingrad.

Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 nahm er seine Lehrtätigkeit in Heidelberg wieder auf. Als Dekan leitete er den Wiederaufbau der Juristischen Fakultät. Gesundheitlich war er bereits stark geschwächt. Durch zahlreiche Aufsätze beeinflusste er noch nachhaltig die Entwicklung des deutschen Rechts. Im Alter von 71 Jahren verstarb er an den Folgen eines Herzinfarkts.

Strafrechtliches, kriminalpolitisches und kriminologisches Werk

Radbruch Rechtsphilosophie 2.jpg

Gustav Radbruch wird heute vorwiegend als Rechtsphilosoph rezipiert. Gleichberechtigt hierzu beschäftigte er sich jedoch auch mit kriminologisch relevanten Themen. Hervorzuheben sind hier zunächst seine kriminalpolitischen Initiativen, insbesondere auch seine Bemühungen um eine Neugestaltung des Strafrechts, die 1922 im "Entwurf Radbruch" gipfelten. Sein langfristiges Ziel war es, die Vergeltungsstrafe abzuschaffen und durch eine Besserungsstrafe ersetzen. Er sprach sich deshalb gegen die Todesstrafe und das Zuchthaus aus. Die Resozialisierung wurde neben der Sicherung zum Hauptziel der Strafe erklärt.

Darüber hinaus verdienen insbesondere sein Konzept des Überzeugungsverbrechers, seine Ideen zu einer möglichen "Überwindung des Strafrechts" überhaupt sowie seine Ansätze zur Begründung einer "historischen Kriminologie" Beachtung.

Rechtsphilosophische und methodologische Grundlagen

Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt dem südwestdeutschen Neukantianismus und ist in ihren methodologischen Grundlagen den Schriften der "Neukantianer Heinrich Rickert, Emil Lask und Max Weber verpflichtet. Dementsprechend ist ihr Ausgangspunkt die Annahme einer kategorialen Kluft zwischen Sein und Sollen: Aus einem Sein könne niemals ein Sollen abgeleitet werden. Wer dies zu können glaubt, unterliegt den Neukantianern zufolge dem sogenannten naturalistischen Trugschluss. Werte können demzufolge nicht erkannt werden, man kann sich zu ihnen nur bekennen: "Wertbetrachtung und Seinsbetrachtung liegen als selbständige, je in sich geschlossene Kreise nebeneinander".

Außerdem vertrat Radbruch einen Methodentrialismus: Zwischen den erklärenden Wissenschaften und den philosophischen Wertlehren stünden die wertbezogenen Kulturwissenschaften. Diese Dreiteilung erscheine im Recht als Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik. Die Rechtsdogmatik nehme dabei eine Zwischenstellung ein. Gegenständlich richte sie sich auf das positive Recht, wie es sich in der sozialen Realität darstelle, und methodologisch auf den objektiv gesollten Sinn des Rechts, der sich durch wertbezogene Interpretation erschließe.

Zentral für Radbruch sind seine Lehren vom Rechtsbegriff, von der Rechtsidee und von der Rechtsgeltung. In seinem Lehrbuchklassiker Rechtsphilosophie von 1932 definiert er das Recht als "Inbegriff der generellen Anordnungen für das menschliche Zusammenleben" und zugleich als "die Wirklichkeit, die den Sinn hat, der Gerechtigkeit zu dienen."

Damit prägt Radbruch zufolge die kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen auch das Recht als Kulturprodukt. Die Idee des Rechts sei die Gerechtigkeit. Diese umfasse die Gleichheit, die Zweckmäßigkeit und die Rechtssicherheit. Auf dieser Vorstellung basiert auch die sogenannte Radbruchsche Formel, die von den höchsten deutschen Gerichten in zahlreichen Urteilen aufgenommen wurde: Das gesetzliche Unrecht müsse dem übergesetzlichen Recht weichen. Schandgesetze seien für den Richter nicht verbindlich. Der Beitrag Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht" aus dem Jahr 1946 gilt als einflussreichster rechtsphilosophischer Aufsatz des 20. Jahrhunderts.

Fernziel: Überwindung des Strafrechts durch ein "Besserungs- und Bewahrungsrecht"

"Aber das unendliche Ziel der strafrechtlichen Entwicklung bleibt die Einspurigkeit, bleibt das Strafgesetzbuch ohne Strafen, ist nicht die Verbesserung des Strafrechts, sondern der Ersatz des Strafrechts durch Besseres, durch ein 'Besserungs- und Bewahrungsrecht'."

Gustav Radbruch (1969) Strafrecht, in: ders., Einführung in die Rechtswissenschaft. K.F. Köhler: Stuttgart, 150 f.

"Es möchte ... gerade ... so liegen, dass die Entwicklung des Strafrechts über das Strafrecht einstmals hinwegschreiten und die Verbesserung des Strafrechts nicht in ein besseres Strafrecht ausmünden wird, sondern in ein Besserungs- und Bewahrungsrecht, das besser als Strafrecht, das sowohl klüger wie menschlicher als das Strafrecht wäre" (Rechtsphilosophie, 6. Aufl. 1963: 269).

Nahziel: Strafrechtsreform

Die Sonderproblematik des Überzeugungsverbrechers

"Geschichte des Verbrechens: Versuch einer historischen Kriminologie"

Werke

Literatur

  • Friederike Goltsche, Der Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches von 1922 (Entwurf Radbruch). De Gruyter, Berlin und New York 2010.
  • Arthur Kaufmann: Gustav Radbruch. Rechtsdenker, Philosoph, Sozialdemokrat. Piper, München 1987. ISBN 3-492-15247-3.
  • Neumann, Ulfrid (2004) Gustav Radbruchs Beitrag zur Strafrechtsreform. Kritische Justiz Vol. 37, No. 4 (2004), 432-441
  • Schmidt, Gustav Radbruch als Kriminalist, in: Heidelberger Strafrechtslehrer im 19. und 20. Jahrhundert.
  • Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen: ein biographisches Lexikon. Beck, München 1995, S. 510 f.
  • Michael Walter, Gustav Radbruch und die Kriminologie, in: Juristenzeitung (JZ) 64 (2009), S. 429-438.

Weblinks