Basisrate in der Kriminalprognose

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Die Basisrate bezeichnet die generelle Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins eines Merkmals in einer Population. Wenn in einer Stadt mit 100 000 Einwohnern 1000 Ärzte sind, dann ist die Basisrate für die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Einwohner Arzt ist, 1%. Wenn ich aber genauere Informationen über diesen einen Einwohner besitze, lässt sich die Wahrscheinlichkeit besser bestimmen. Wenn der konkrete Einwohner, mit dem ich konfrontiert bin, in einem weißen Kittel in einer Arztpraxis herumläuft und ein Stethoskop um den Hals hängen hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei diesem Einwohner um einen Arzt handelt, wesentlich höher als 1%.

Die Basisrate in der Kriminalprognose bezeichnet die generelle Wahrscheinlichkeit, mit der bei Verurteilten ein Rückfall zu erwarten ist. Wenn von allen Verurteilten 50% rückfällig werden, ist die Basisrate 50%. Wenn ich einen beliebigen Verurteilten vor mir habe, werde ich also zunächst einmal von dieser Rückfallwahrscheinlichkeit ausgehen. Je mehr Informationen ich über den Verurteilten besitze, desto mehr wird mich die Basisrate für diese spezielle Untergruppe interessieren. Wenn ich z.B. weiß, dass die Person wegen Mordes verurteilt wurde, dann würde ich mich für die Basisrate des Rückfalls bei Mord im allgemeinen interessieren. Läge diese bei 10%, so würde ich zunächst einmal von einer solchen Rückfallwahrscheinlichkeit bei dem speziellen Verurteilten ausgehen. Je mehr ich dann aber über die konkrete Person in Erfahrung bringen könnte, desto besser könnte ich einschätzen, ob die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls bei dieser konkreten Person nach oben oder unten von der Basisrate abweichen dürfte.

Wenn ein Gutachter beurteilen will, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein bestimmter Proband mit einem bestimmten Delikt rückfällig wird, dann wird er zunächst einmal nach der Basisrate für Rückfälligkeit in diesem Deliktsbereich suchen und diese zum Ausgangspunkt seiner Beurteilung machen. Die Basisrate kann dem Prognostiker, der Straftäter gutachterlich beurteilen soll, eine Grundvorstellung von den Größenordnungen der Verhältnisse vermitteln, die er einschätzen soll. Sie dient der ersten groben Einschätzung für die Ausgangswahrscheinlichkeit etwaiger Rückfälle. Die Basisrate im Bezug auf Rückfälligkeit stellt insofern eine Orientierungshilfe bei der Gewichtung individueller Risikofaktoren dar. Sie soll diese Einschätzung gewissermaßen in Bezug auf ein angemessenes Grundniveau eichen.

Grundsätzlich sind bei der Betrachtung der Rückfallraten drei Aspekte von Bedeutung. (1) das Kriterium, anhand dessen man Rückfälligkeit beurteilen will (z.B. alle strafrechtsrelevanten Ereignisse oder nur bestimmte, einschlägige Delikte), (2) die Bezugsgröße, auf die sich Basisrate beziehen soll (Personengruppen, z.B. Strafgefangene oder Gesamtbevölkerung), und (3) der Zeitraum, für den die Prognose gelten soll.
Empirisch gewonnene Basisraten sind zur Einschätzung der Grundwahrscheinlichkeit zukünftiger Delinquenz in einem Einzelfall um so nützlicher, je ähnlicher sich der Fall und die Bezugsgruppe, aus der die Basisratenschätzung stammt, hinsichtlich ihrer kriminalitätsbedingten Risikokonstellation sind und je homogener die herangezogene Bezugsgruppe ist. Ideal hierfür sind Basisraten über Rückfallquoten von Rechtsbrechern, die der zu beurteilenden Person etwa im Hinblick auf Geschlecht, Altersgruppe, Art und Schwere des Anlaßdelikts und ggf. Vollzugsinstitution entsprechen.
Da Basisraten immer aufgrund statistischer Erhebungen errechnet werden, ist die Kenntnis der zugrundeliegenden empirischen Rückfallstudien unerlässlich, allerdings auch die der Fehlerquellen, die aus diesen resultieren. Zu beachten ist hierbei der zu untersuchende Katamnesezeitraum [1], die Beschaffenheit der Stichprobe (oft hochselektive Personengruppen z.B. Entlassene einer bestimmten Einrichtung). Selten sind die Stichproben randomisiert[2], also die Teilnehmer der Gruppe zufällig gewählt. Bedeutend sind auch die Rückfallkriterien (einschlägig, problematisch bei breit gefächerter Delinquenz). Bei der Übertragung ausländischer Ergebnisse auf hiesige Verhältnisse ist wegen unterschiedlicher rechtlicher und gesellschaftlicher Bedingungen Vorsicht geboten.

Einflußfaktoren

Wichtige Einflußfaktoren auf die Rückfallrate sind:

  • Geschlecht – grundsätzlich niedrigere Rückfallrate bei Frauen.
  • Alter – Rückfallraten mit zunehmendem Alter abnehmend.
  • Zahl der Vorstrafen – am häufigsten Rückfalle bei Personen, die zwischen ihrem 18-24 Lebensjahr bereits 11 und mehr vorausgegangene Verhaftungen hatten (Beck& Shipley, 1997).
  • Verhalten in der Haftanstalt – Straftäter, die während der Haft nicht durch Disziplinarmaßnahmen auffielen, hatte deutlich niedrigere Rezidivraten, demgegenüber Straftäter mit 11 und mehr Disziplinarmaßnahmen doppelt so hohe Rückfallraten (errechnet von Moore, 1999).

Rückfallraten einzelner Delikte

Eine neuere und umfassende Zusammenstellung von Rückfallraten findet sich bei Groß (2004). Hier wurden die wichtigsten internationalen Rückfallstudien zusammengetragen und hinsichtlich unterschiedlicher Anlassdelikte und Rückfallkriterien differenziert. Nach Auswertung der wichtigsten Rückfallstudie hat Groß folgende Basisraten bzgl. der einzelnen Delikte zusammengestellt. Dies wird hier nur auszugsweise vorgestellt.

Gewaltdelikte

Hierzu werden entsprechend der Kriminalstatistik des BKA Mord, Totschlag, Raub und Körperverletzung gezählt.

  • Hinsichtlich erneuter Festnahmen reichen die Rückfallraten von 14% nach 12 Monaten bis zu 66% nach drei Jahren. Zu beachten ist, dass die meisten Untersuchungen hier auch Vergewaltigungen miteinschließen.
  • Hinsichtlich der Wiederverurteilungen lag die allgemeine Rezidivrate bei Tötungsdelikten als Primärdelikt zwischen 0% und 15%nach bis zu drei Jahren, bei anderen Gewalttaten als Primärdelikt lag die Rückfallraten bei bis zu 66% innerhalb von 5 Jahren.
  • Wird an erneute Haftstrafen als Rückfallkriterium angeknüpft, so lag die Rückfallrate innerhalb von 3 Jahren zwischen 21% und 43%.

Damit ergibt sich eine allgemeine Rückfallraten von Gewalttätern zwischen 0% und 70%. Untersucht wurde auch, wir hoch die Rückfallwahrscheinlichkeit mit einem Tötungsdelikt nach Mord ist. Sie lag zwischen 0% und 6%. Deutlich häufiger waren diese Täter mit anderen Straftaten rückfällig, bis zu 42% Wiederverhaftungen, wobei es sich um neue Verbrechen in 10% der Fälle handelte. Die allg. Rückfallrate (Wiedereintragung im BZR) nach Tötungsdelikten in Deutschland, die sich auf insgesamt 860 Personen bezog (Jehle et al. 2003), lag bei 17%. Es gab jedoch keine langjährigen Haftstrafen über 2 Jahren, so dass auch hier gravierende Delikte nach Tötungsdelikten die Ausnahme darstellten.

Brandstiftung

Im Zeitraum von 4,5 Jahren nach Entlassung kam es bei 25% der untersuchten Straftäter zu einer erneuten Eintragung (in Finnland, Virkkunen et al. 1996).

Körperverletzungen

Nach Auswertung verschiedener Untersuchungen können bei 32%-35% der Körperverletzer neue Gewalttaten beobachtet werden, die zu Festnahmen oder Verurteilungen führten.

Häusliche Gewalt

Meint hier Gewalt gegenüber Intimpartnern. 17,2% der Täter wurden innerhalb von 58 Monaten mit weiteren Gewaltdelikten straffällig.

Raub

Je nach Untersuchung, bewegten sich die Rezidivraten um die 50%. Für Deutschland, nach Jehle et al. (2003), lag die allgemeine Rückfallrate (Wiedereintragung im BZR) nach Raub bei 50% (Stichprobe von 8327 Personen).

Sexualdelikte

Hier gibt es eine Vielzahl verschiedener Studien. Aus ihnen ist abzuleiten, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein unbehandelter Sexualstraftäter wieder in Haft gerät, bei ca. 50% liegt (insgesamt und ohne Zeitbegrenzung). Die spezifische Rückfälligkeit (d.h. mit gleichem Delikt) ist geringer. Auch hier gibt es umfassende Studien. Die Rückfälligkeit wird unterschieden bei behandelten und unbehandelten Tätern und nach Delikten (Kindesmißbrauch, Vergewaltigung, etc.).

Eigentumsdelikte

Sie sind die häufigsten Delikte. Es gibt aber nur wenige Studien zu Rückfallraten.

  • Moore (1999): 47% Wiederverurteilung von 5680 Delinquenten innerhalb 4 Jahren
  • Beck & Shipley: (1997) 68,1% Wiederverhaftungen, 53% Wiederverurteilungen, 47,7% erneut in Haft (höchste Rückfallrate hatten Diebe, die Kfz gestohlen hatten)

Die häufigsten Rückfalldelikte, mit denen die Täter straffällig wurden, waren widerum Eigentumsdelikte (50%-55%).

Drogendelinquenz

77% Rückfallrate im Sinne einer erneuten Verurteilung (Berckhauer & Hasenpusch 1982). Dies wird kritisch bewertet, da diese Studie lange zurückliegt und die Drogenproblematik mittlerweile gesellschaftlich und juristisch anders betrachtet wird. Darüber hinaus waren die Fallzahlen der Stichprobe mit 9 Personen sehr gering.

  • Nach Moore (1999) lagen, je nach Alter, die Rückfallraten zwischen 13% und 45%.
  • Nach Beck & Shipley (1997) kam es bei 50,4% zu Wiederverhaftungen, bei 35,3% zu Wiederverurteilungen und bei 30,3% zu neuen Haftstrafen.

Derzeit liegt die Rezidivrate zwischen 7% und 37%, da es bezüglich der Drogendelikte im Laufe der letzten Jahre teilweise zu einer Entkriminalisierung[3] gekommen ist.

Kriminologische Relevanz und Kritik

Die Kritik allgemein muß an dem Punkt ansetzen, dass es sich bei Basisraten nur um theoretische Größen handelt, deren reale Größenordnung ungewiß ist. Es lassen sich somit nur Schätzungen vornehmen, die auf Erfahrungen basieren, die man bislang mit der Rückfälligkeit vergleichbarer Personengruppen gemacht hat. Hier liegt die Problematik auf der Hand, da die untersuchte Personengruppe mit der zu beurteilenden Person möglichst identisch und damit vergleichbar sein muß, damit es zu keinen Verzerrungen kommt.

Zur Einschätzung von Basisraten muß man auf empirische Rückfallstudien zurückgreifen. Um einen Erfahrungssatz zu validieren, wären Experimente erforderlich. Solche Experiment sind jedoch im Bereich der Strafrechtspflege nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Es gab bislang zwei Fälle, die sich hierfür eigneten, die Fälle Baxstrom und Dixon, in den Jahren 1966 und 1971. Hier mussten alle als gefährlich geltende Straftäter, die nach ihrem Strafende im psychiatrischen Krankenhaus untergebracht waren, aus Rechtsgründen sämtlich entlassen werden. Solche „Zufallsexperimente“ sind nicht wiederholbar. Eine US-amerikanische Untersuchungen der Arbeitsgruppen um Steadman und Monahan in den siebziger Jahren über acht Prognosestudien erbrachte eine Quote von 54% bis 99% Prozent (Leygraf/Seifert, 2003) so genannter „false positives“[4], also Patienten, deren weiterer Verlauf gezeigt hat, dass man sie zu Unrecht als gefährlich eingestuft hatte. Das Problem dieser Fehlerart liegt darin, dass ein fälschlicherweise als gefährlich eingeschätzter Patient die Fehlerhaftigkeit dieser ungünstigen Einschätzung in der Regel nicht nachweisen kann, da er weiter untergebracht bleibt. Diese pessimistischen Forschungsergebnisse veranlassten die American Psychiatric Association 1974 zu der Äußerung, dass „die Fähigkeit von Psychiatern oder irgendeiner anderen Berufsgruppe, reliabel[5] (verlässlich, Anm. des Verfassers) zukünftige Gewalttätigkeit vorauszusagen, unbewiesen sei“ (Leygraf/Seifert, 2003). Ein weiteres grundsätzliches Problem, das die Präzision von Kriminalprognosen limitiert, stellt das statistische Phänomen der niedrigen Basisrate dar. Gewaltdelinquenz ist entgegen der verbreiteten Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung ein relativ seltenes Geschehen. Je geringer aber die Basiswahrscheinlichkeit eines Ereignisses ist, desto schwieriger ist dessen Vorhersagbarkeit (Leygraf/Seifert, 2003).

Weiterhin konnte gezeigt werden, dass sich mit zunehmendem Prognosezeitraum die Zahl unvorhersehbarer Ereignisse erhöht und somit die prognostische Treffgenauigkeit sinkt. Murach beispielsweise wählte für seinen Aufsatz 1989 die Überschrift: „Zwischen Würfeln und Wissenschaft“, eine Formulierung, die unverhohlen sowohl Skepsis als auch Ironie über die Prognosepraxis zum Ausdruck bringt. Gerade im deutschen Sprachraum sind geeignete statistische Prognoseverfahren rar. Viele sind veraltet, methodisch unzureichend (z.B. ohne Kreuzvalidierung[6]), beziehen sich auf andere Problemstellungen und sind aus diesem Grund nur von begrenztem Wert. Auch ist zu beachten, dass empirisch gewonnene Einschätzungen der Basisrate von Rückfällen, die tatsächliche Basisrate stets unterschätzen, da begrenzte Beobachtungszeiträume, Dunkelfeldproblematik und verschiedene Selektionseffekte zur systematischen Reduktion der empirisch ermittelbaren Raten führen (Dahle, 2004). Damit muß sich diese Methode mit den gleichen Fehlerquellen wie jede andere empirische Untersuchung auseinandersetzen.

Darüber hinaus besteht, je nach Bezugsgruppe, eine hohe Streuung bei den einzelnen Rezidivraten. Betrachtet man noch mal die allgemeine Rückfallrate von Gewalttätern, so liegt diese zwischen 0% und 70%. Als Prognoseinstrument ist eine solche Rate nahezu untauglich, da sie so gut wie keinerlei Aussagewert mehr besitzt.

Dies sind allgemeine und vor allem statistische Schwierigkeiten bei der Prognose. Hinzu kommen die Schwierigkeiten, die durch die Subjektivität und situative Mitbedingtheit menschlichen Verhaltens oder der strafrechtlichen Definition der vorherzusagenden Handlungen entstehen. Zentrales Problem der Prognostik ist und bleibt der Schluss von der abstrakten Theorie und/oder der Statistik auf den konkreten Einzelfall. Insbesondere sind hier weiter aufzuführen, dass die Seltenheit des vorherzusagenden Verhaltens, lange Zeiträume, auf die sich die Prognose bezieht und die Unkenntnis des zukünftigen Bezugsfeldes die Höhe der Rückfallwahrscheinlichkeit mitbestimmen. Diese Faktoren sind jedoch nicht abschätzbar und damit nicht vorauszusehen.

Kriminologisch relevant ist auch die Frage, wer die Lasten der Fehler trägt. Laut Schumann (1994) gelingt es selbst in den USA, wo relativ viele Forschungsgelder in Vorhersagestudien investiert wurden, um Rückfalltäter möglichst früh zu erkennen, nicht, Prognosen mit einer höheren Treffsicherheit als etwa 70% abzugeben. Schuhmann wirft damit die Frage auf,ob die Kosten dieser Fehlerhaftigkeit die Gesellschaft tragen muß oder diejenigen, über deren Verhalten Vermutungen angestellt werden. Grundlegend für die Beurteilung dieses Problems ist die Einteilung in zwei Typen der Fehlerhaftigkeit. Einmal die Falschen Negativen[7], also die nicht erkannten und damit in Freiheit entlassenen künftigen Straftäter. Zweitens die Falschen Positiven[8], denen Neigung zu weiteren Straftaten irrtümlich unterstellt wurden. Das sind diejenigen, die dennoch inhaftiert wurden, obwohl sie ungefährlich sind. Dies stellt ein kriminalpolitisches Problem dar. Die Lastenverteilung bezüglich der Fehelerhaftigkeit hängt davon ab, ob bei dem praktizierten Prognoseverfahren die erwartbaren und unvermeidbaren Fehler eher Falsche Negative oder Falsche Positive hervorbringen. In Deutschland wird eine überwiegend restriktive Politik betrieben, die den Auswahlsatz einschränkt und die Prognose extrem fehlerhaft macht. Bei dieser auf-Nummer-Sicher-gehenden Prognostik wird bewusst eine hohe Zahl falscher Positiver in Kauf genommen. So werden aufgrund von Prognoseentscheidungen beispielsweise einer großen Zahl ungefährlicher Personen Vollzugslockerungen wie der Hafturlaub verweigert. Ursache des Problems sind nach Schuhmann (1994) kriminalpolitische Erwägungen. Schuhmann stellt fest, dass keine Aufklärungsarbeit geleistet wird, die den Bürgern verdeutlicht, dass Prognosen notwendigerweise fehlerhaft sein müssen. Grund hierfür sind die grundsätzlich auftretenden Fehler bei empirischen Studien, die sich zwar einschränken, aber nicht vermeiden lassen. Die gängige Praxis läßt sich anhand folgender Überlegung veranschaulichen. Wird ein Straftäter nach Vollverbüßung seiner Haft rückfällig, so stellt das keinen Fehler der Prognostiker dar, da es hier keines Prognosegutachtens bedarf. Der Täter hat seine Strafe verbüßt. Geschieht ein Rückfall jedoch bei vorzeitiger Entlassung aufgrund eines Prognosegutachtens, so ist dem Prognostiker ein Fehler unterlaufen. Damit werden die Prognostiker, wie Schumann es beurteilt, eher zu vorsichtiger Herangehensweise motiviert. Die Lasten der Prognosfehler und der Unzulänglichkeiten der Beurteilung anhand der Rezidivraten muß damit momentan der zu Beurteilende tragen.

Literatur

  • Beck, A. J. and B. E. Shipley (1997) Recidivism of Prisoners Released in 1983, Bureau of Justice Statistics – Special, Report
  • Berckhauer, F. and B. Hasenpusch (1982) Legalbewährung nach Strafvollzug. Zur Rückfälligkeit der 1974 aus dem niedersächsischen Strafvollzug Entlassenen. Modelle zur Kriminalitätsvorbeugung und Resozialisierung. Beispiele praktischer Kriminalpolitik in Niedersachsen. H.-D. Schwind and M. Steinhilper Heidelberg, Kriminologische Forschung; Schriftenreihe des Niedersächsischen Ministeriums der Justiz. 2.
  • Dahle, Klaus Peter (2006): Chronische Rückfalldelinquenz im Individuellen Menschlichen Entwicklungslauf, Die Berliner CRIME-Studie
  • Dölling, Dieter: Die Täter-Individualprognose, Beiträge zu Stand, Problemen und Perspektiven kriminologischer Prognoseforschung, Kriminalistik Verlag Heidelberg
  • Groß, Gregor: Deliktbezogene Rezidivraten von Straftätern im internationalen Vergleich, München 2004
  • Jehle, Jörg-Martin et. al.; Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine kommentierte Rückfallstatistik, Berlin 2003, Herausgegeben vom Bundesministerium des Justiz
  • Jehle, Jörg-Martin et al.; Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2004 bis 2007, Herausgegeben vom Bundesministerium des Justiz
  • Kröber, Hans-Ludwig; Dölling, Dieter; Leygraf, Norbert; Sass, Henning (2006): Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Bd. 3 psychiatrische Kriminalprognose und Kriminaltherapie, Steinkopf Verlag
  • Kröner, Carolin: Rückfallprognosen in der forensischen Psychiatrie Vergleich der prädiktiven Validitäten der Prognoseinstrumente ILRV, HCR-20, PCL-R und VRAG, München 2005
  • Leygraf, Norbert; Seifert, Dieter: Psychisch kranke Rechtsbrecher – ein unkalkulierbares Risiko? Zur Gefährlichkeitseinschätzung von Patienten des psychiatrischen Maßregelvollzugs aus: ESSENER UNIKATE 22/2003
  • Moore, M. W. (1999). Recidivism Report: Inmates Released from Florida Prisons, Florida Department of Corrections
  • Murach, Michael: Zwischen Würfeln und Wissenschaft. Zur Mißbrauchsprognose im Strafvollzug, in: R& P 1989,
  • Nedopil, Norbert: Forensische Psychiatrie – Klinik, Begutachtung und Behandlung zwischen Psychiatrie und Recht, Stuttgart 2007
  • Nedopil, Norbert: Prognosen in der Forensischen Psychiatrie – Ein Handbuch für die Praxis, Lengerich 2005
  • Pollähne, Helmut: Kriminalprognostik - zwischen richtigen Basisraten und falschen Positiven; Gefahren von Gefahrenprognosen: Theoretische, Methodologische und Juristische Aspekte: erschienen in: Stephan Barton (Hg.) „… weil er für die Allgemeinheit gefährlich ist! Prognosegutachten, Neurobiologie, Sicherungsverwahrung“, Baden-Baden 2006
  • Rasch, Wilfried: Verhaltenswissenschaftliche Kriminalprognosen aus Prognoseentscheidungen in der strafrechtlichen Praxis (1994), Schriftenreihe Deutscher Strafverteidiger e.V. Bd. 3, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
  • Schuhmann, Karl F.: Prognosen in der strafrechtlichen Praxis und deren empirische Grundlagen aus Prognoseentscheidungen in der strafrechtlichen Praxis (1994), Schriftenreihe Deutscher Strafverteidiger e.V. Bd. 3, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
  • Sohn, Werner: Angloamerikanische Untersuchungen zur Rückfälligkeit gewalttätiger Sexualstraftäter - Zwischenresultate einer Sekundäranalyse aus: KrimZ, Wiesbaden 2007
  • Volckart, Bernd: Zur Bedeutung der Basisrate in der Kriminalprognose, in R&P, 20.Jg., Heft 2, 2002
  • Virkkunen, M., M. Eggert, et al. (1996).A prospective follow-up study of alcoholic violent offenders and fire setters Archives of General Psychiatry 53(6): 523-529.

Weblinks