Suizid: Unterschied zwischen den Versionen

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*besonders häufig (35-25 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in Weißrussland, Litauen, Russland und Kasachstan
*besonders häufig (35-25 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in Weißrussland, Litauen, Russland und Kasachstan
*mittelhäufig (15-9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in China und Indien, den USA und Kanada, Deuschland und Holland und den meisten Ländern Skandinaviens
*mittelhäufig (15-9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in China und Indien, den USA und Kanada, Deuschland und Holland und den meisten skandinavischen Ländern  
*besonders selten in meisten Staaten Süd- und Mittelamerikas (< 9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner).
*besonders selten in meisten Staaten Süd- und Mittelamerikas (< 9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner).



Version vom 2. Juni 2010, 13:30 Uhr

Suizid (auch: Selbstmord; Freitod) ist jeder "Todesfall, der direkt oder indirekt auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die vom Opfer selbst begangen wurde, wobei es das Ergebnis seines Verhaltens im Voraus kannte" (Durkheim 1897: 27). Die selbst gewollte Beendigung des eigenen Lebens kann aktiv herbeigeführt werden (aktiver Suizid) oder durch das Aufsuchen gefährlicher Umstände, bzw. das Geschehenlassen von letalen Ereignissen (passiver Suizid) erfolgen.

In Europa wurde der Suizid (und -versuch) vor allem im Mittelalter, in manchen Gegenden aber bis in das 19. Jahrhundert hinein durchaus auch als Angelegenheit für die Strafjustiz betrachtet.

Ländervergleich

Nach offiziellen Statistiken [[1]] ist Suizid

  • besonders häufig (35-25 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in Weißrussland, Litauen, Russland und Kasachstan
  • mittelhäufig (15-9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner) in China und Indien, den USA und Kanada, Deuschland und Holland und den meisten skandinavischen Ländern
  • besonders selten in meisten Staaten Süd- und Mittelamerikas (< 9 Fälle pro Jahr und 100.000 Einwohner).

In China wurde 2010 eine Suizidserie unter Beschäftigten des weltgrößten Chipherstellers (Foxconn) registriert [[2]].

Deutschland

Rund jeder hundertste Todesfall in Deutschland ist ein Suizid (ca. 9.000 Fälle von ca. 800.000 Todesfällen). Im Jahr 2007 suizidierten sich 9.402 Personen, und zwar 7.009 Männer und 2.393 Frauen. Pro Tag nahmen sich also 26 Menschen das Leben. Für jeden 56. männlichen Todesfall und für jeden 182. weiblichen Todesfall war "Suizid" die offizielle Todesursache. Frauen bringen sich meistens im Alter um (50% der weiblichen Suizidenten sind 60 Jahre oder älter), Männer etwas früher (40% sind 60 Jahre oder älter; vgl. zu allem: Niemz 2010).

Suizid im Strafvollzug

Möglicherweise werden Häufigkeit und Art von Suiziden von Insassen auch von institutionellen Umwelteffekten beeinflusst. Dies gilt schon für offene Institutionen wie z.B. Wirtschaftsunternehmen, die die Suizidrate vermittels des Betriebsklimas beeinflussen - man denke an die Suizidserie bei France Télécom im Jahre 2009 - das gilt aber um so mehr für geschlossene Institutionen wie z.B. den Strafvollzug.

Die Suizide im Strafvollzug werden vor allem im Haftraum selbst, in Absonderung (z.B. im Krankenhaus) und außerhalb der Anstalt vollzogen. Die Suizidhandlungen selbst geschehen vor allem nachts. Ein Fünftel der Strafgefangenen, die einen Suizid begehen, hinterlässt einen Abschiedsbrief. Jeder Fünfte hat seine suizidalen Absichten vorgängig mitgeteilt – Suizid im Strafvollzug als Hilfsappell. Besonders gefährdet sind Häftlinge während der ersten drei Monate nach ihrem Neuzugang, wobei die Suizidrate mit der Dauer der Inhaftierung abnimmt, Häftlinge in Untersuchungs-haft, Erstinhaftierte und Einzelinhaftierte.
Die suizidologisch relevanten Problematiken im Strafvollzug sind:

  • Überbelegung
  • hoher Ausländeranteil
  • suchtbedingte Beschaffungskriminalität
  • innerinstitutionelle Gewalt
  • schwere Verhaltensstörungen der Häftlinge
  • Willkürempfindungen durch fehlende klare Einsicht in die Hausordnung der Institution. Als Folge hiervon verlieren die Leute (noch mehr) ihr Selbstwertgefühl.
  • mangelhafte oder fehlende Zugangsgespräche und Aufnahmeuntersuchungen
  • Fehlen einer Tagesstrukturierung

Besonders gefährdete Häftlinge laut WHO

  • Untersuchungshäftlinge

Untersuchungshäftlinge, die in Polizeihafträumen und in Untersuchungsgefängnissen Suizid begehen, sind im Allgemeinen männlich, jung (20-25 Jahre), unverheiratet und Ersttäter, die für eine relativ unbedeutende Tat verhaftet wurden. Sie stehen typischerweise zum Zeitpunkt ihrer Festnahme unter Drogeneinfluss und begehen in den ersten 24 Stunden nach dem Aufgreifen Suizid, oft bereits nach nur wenigen Stunden.

  • Strafgefangene

Verglichen mit Untersuchungsgefangenen, sind diejenigen, die in der Strafhaft Suizid begehen, regelmäßig ältere (30-35 Jahre) Gewalttäter, die sich das Leben nehmen, nachdem sie eine beträchtliche Zeit in der Haft verbracht haben (oft vier oder fünf Jahre). Ihr Suizid kann plötzlich und überraschend durch einen Konflikt mit der Institution, mit anderen Insassen oder der Verwaltung, durch einen Familienkonflikt oder das Auseinanderbrechen der Familie, oder durch eine negative legale Anordnung – wie etwa die Niederlage in einem Beschwerdeverfahren oder die Verweigerung der Bewährung – ausgelöst werden. Die Inhaftierung kann einen Freiheitsverlust, den Verlust von Familie und sozialer Unterstützung, Angst vor dem Unbekannten, Angst vor physischer und sexueller Gewalt, Ungewissheit, Zweifel und Angst vor der Zukunft, Beschämung und Schuld über die Tat, sowie Angst bzw. Stress im Zusammenhang mit schlechten Umweltbedingungen darstellen. Mit der Zeit bringt die Inhaftierung zusätzlichen Stress, wie z.B. Konflikte mit der Institution selbst, Schikane, legitime Frustration, und einen physischen sowie emotionalen Zusammenbruch, mit sich.

Eine zweite Risikoperiode für Untersuchungshäftlinge ist die Zeit um den Gerichtstermin herum, insbesondere, wenn ein Schuldspruch und eine harte Strafe zu erwarten sind.

Risikofaktoren im Strafvollzug

Suizidale Insassen in allen Haftarten teilen eine Anzahl von gemeinsamen Charakteristiken:

  • Situationsbedingte Faktoren

Suizide in der Haft treten insbesondere dann auf, wenn sich die Opfer in Isolationshaft oder Einzelzellen befinden. Dies vorwiegend zu solchen Zeitpunkten, zu denen die Anzahl der Strafvollzugsbeamten am niedrigsten ist – etwa nachts oder an Wochenenden.

  • Psychologische Faktoren

Eine von psychiatrischen Krankheiten und emotionalen Problemen begleitete Vergangenheit ist bei Insassensuiziden üblich. Eine schlechte soziale und familiäre Unterstützung (insbesondere innerhalb der letzten ein oder zwei Jahre vor dem Ende der Haft) bestärkt suizidales Verhalten. Auf welche Weise sich solch individuelle Stressfaktoren und die persönliche Verletzbarkeit auch immer auswirken, der übliche zu einem Insassensuizid führende Weg scheint das Gefühl von Hoffnungslosigkeit zu sein, einhergehend mit einer Abnahme von Zukunftsaussichten und dem Verlust von Möglichkeiten damit umzugehen. Der Suizid erscheint als einziger Ausweg um der aussichtslosen und hoffnungslosen Situation zu entkommen. Demnach sollten Individuen, die Gefühle von Hoffnungslosigkeit äußern, oder suizidale Absichten oder Pläne zugeben, als höchst suizidgefährdet erachtet werden.

  • Frauen

Obwohl die überwältigende Mehrheit von Suiziden, welche in Justizvollzugsanstalten auftreten, von Männern begangen werden (weil die überwältigende Mehrheit von Insassen Männer sind), haben Frauen in der Haft ein ebenfalls erhöhtes Suizidrisiko. Weibliche Insassen versuchen sich fünfmal häufiger zu töten als die weibliche Vergleichsgruppe in der Gesellschaft außerhalb der Haftanstalt und zweimal so häufig wie inhaftierte männliche Vergleichspersonen. Die Raten von ernsthaften mentalen Erkrankungen sind bei inhaftierten Frauen ebenfalls erhöht.

  • Jugendliche

Jugendliche, die im Erwachsenenvollzug untergebracht sind, können als besonders suizidge-fährdet eingeordnet werden.

In Italien bringen sich angeblich in Haft etwa 50% mehr Personen um als in Freiheit. Von 2000 bis Oktober 2009 wurden unter den 1365 Toten in Haft 501 Suizide gezählt (FAZ 3.121.09: 6 "Wieder Selbstmord in Gefängnis").

WHO - Checkliste („suicide screening“) für Neuzugänge in Haftanstalten

Anhaltspunkte für eine erhöhte Suizidgefährdung sind demnach:

  • Der Insasse steht unter Drogeneinfluss.
  • Der Insasse zeigt ungewöhnlich hohe Ebenen von Scham, Schuld und Sorge über den Arrest und die Inhaftierung.
  • Der Insasse drückt Hoffnungslosigkeit oder Angst vor der Zukunft aus oder zeigt Zeichen von Depression (z.B. Weinen, Fehlen von Emotionen, Schweigsamkeit).
  • Der Insasse gibt aktuelle Selbstmordgedanken zu.
  • Der Insasse stand zuvor unter Behandlung eines mentalen Gesundheitsproblems.
  • Der Insasse leidet derzeit unter psychiatrischen Zuständen oder reagiert mit unüblichem oder bizarrem Benehmen (z.B. einem Aufmerksamkeitsdefizit, Selbstgesprächen, dem Hören von Stimmen).
  • Der Insasse hat bereits einen oder mehrere Suizidversuche verübt und/oder gibt seinen Suizid als eine derzeit mögliche Option an.
  • Der Insasse gibt zu, bereits einen Suizid zu planen.
  • Der Insasse scheint – oder erklärt – nur wenige interne und/oder externe Unterstützungsreserven zu haben.

Prävention

Um Suizide innerhalb von Institutionen des Rechtsvollzugs zu verhindern, ist eine genaue Problemanalyse sinnvoll. Einfluss auf einen möglichen Suizid haben unter anderem die Größe der Anstalt, die Inhaftierungssituation und die technische sowie bauliche Sicherung; das Auftreten von Suiziden steht jedoch auch mit dem im Vollzug arbeitenden Personal in Zusammenhang. -Suizidrelevante Personalaspekte sind:

  • Die personelle Ausstattung: Der Strafvollzug verfügt über sehr enge finanzielle und damit auch personelle Ressourcen. Besonders der Resozialisierungsauftrag kann nur reduziert erfüllt werden.
  • Die räumlich-sachliche Ausstattung: Spartanisch ausgestattete Arbeitsräume, die mit Mitarbeitern geteilt werden müssen, bieten keinen Rahmen für ungestörte Gespräche mit den Gefangenen.
  • Burn-Out-Syndrom: Durch dauernde psychische Belastung laufen einige Angestellte Gefahr, selber "zu Opfern der Institution" und suizidgefährdet zu werden. Sie stellen dann für die Not leidenden Inhaftierten eher eine Gefahr denn eine Hilfe dar.
  • Supervision: Jeemotionaler undbelastender die Arbeitsbedingungen sind, desto notwendiger wird es, dass ein nicht in die Institution eingebundener, neutraler, "unbelasteter" Supervisor, problematische Mechanismen und Ressourcen aufdeckt und Lösungsstrategien anbietet.
  • Aus- und Weiterbildung: Angesichts der besonderen Häufung suizidrelevanter Probleme in der Institution ist eine suizidologische Aus- und Weiterbildung besonders nötig. Da von Häftlingen häufig suizidale Impulse ausgehen ist es wichtig, dass ein Bediensteter über seine eigene emotionale Situation sowie über suizidale Probleme reflektiert hat. Ärzte, Psychologen und Sozialarbeiter verfügen häufig über keine ausreichende Kompetenz.

-Inhaftierte Person - Durch folgende Punkte kann eine präventive Wirkung gegen Suizide im Strafvollzug erzielt werden:

  • Für Drogenabhängige geeignete Behandlungsangebote schaffen, um sie aus gewaltbe-stimmten Strukturen herauszuführen.
  • Die ersten Monate der Haftzeit "entschärfen" (Schock der Verhaftung).
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Inhaftierten, Resozialisierung, Thera-pie.
  • Lebenszweifel und Schuldgefühle abbauen.
  • Offenen und halboffenen Strafvollzug oder Arbeitserziehungsanstalten fördern.

(Furrer / Widmer: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften)

Schuh (1986) plädiert für Gesellschaftssysteme, die innerhalb des Normbereichs möglichst viele Konfliktlösungspotentiale anbieten und Individuen Gelegenheiten bieten, diese zu erlernen und zu verinnerlichen. Darin sieht Schuh eine wirksame Prävention sowohl von kriminellem als auch von abweichendem Verhalten (einschließlich des Suizids).


Strafbarkeit

Selbstmordversuche wurden mit Ertränken oder Sieden sanktioniert: "Selbstmord wurde als Verbrechen verfolgt, weil der Täter in ein Recht Gottes (und den Arbeitsbereich des Henkers) eingegriffen habe. Bestraft wurde die Leiche: In Köln musste der Henker den Gehängten, der in seinem Haus sich das Leben genommen hatte, vom Strick abschneiden; eer zog die Leiche unter der Türschwelle hinaus, damit kein Fluch auf dem Haus hängenbleibe; auf der entehrenden schwarzen Kohlenkarre fuhr er sie zum Galgen, wo er sie verscharrte. Ein Begräbnis in der Stadt, gar in geweihtrer Erde, kam nicht in Frage" (Ohler 2003: 204).

In einigen Staaten ist der Versuch des Suizids strafbar. Der sog. erweiterte Suizid enthält häufig Tötungsdelikte, die im Falle eines bezüglich des Täters fehlgeschlagenen Versuchs auch strafbar sein können. Zudem kann die Hilfestellung beim Suizid strafbar sein.

Strafrechtlich wird der Suizid in Deutschland nicht verfolgt. Schwierig wird es allerdings, wenn die Hilfeleistung aus eigennützigen Motiven erfolgt oder die freie Willensentscheidung des Suizidenten bezweifelt wird. EXIT sichert sich bezüglich ihrer Freitodanleitung juristisch ab, indem sie sicher geht, dass die letzte entscheidende Tathandlung beim Freitodwilligen liegt. Die tödliche Injektion wird z.B. zwar vom Arzt gesetzt, abdrücken muss aber der Patient selber. Würde der Arzt die Spritze betätigen wäre die Grenze zur Strafbarkeit überschritten.

Der Suizidversuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) sind prinzipiell straffrei. Die "Anstiftung" eines Schuldunfähigen oder die "Anstiftung" anhand einer Täuschung kann dennoch zur „Tötung in mittelbarer Täterschaft“ (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) führen. Haupttäter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beeinflusst. Wer aufgrund seiner Garantenstellung verpflichtet ist (z.B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann bestraft werden, wenn er die Handlung, zu der er rechtlich verpflichtet ist, unterlässt. Der Gehilfe kann, wenn er, nach dem der Täter die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er bewusstlos, aber noch nicht tot ist), keine Hilfe leistet, ebenso wegen Unterlassen der Hilfeleistung nach § 323c StGB bestraft werden, da der Suizidversuch einen Unglücksfall in dem Sinne des § 323c StGB darstellt. Die Rechtsordnung gibt ihre Neutralität gegenüber dem Suizid auf, wenn sie die Möglichkeit zum freiverantwortlichen Willensentschluss beeinträchtigt sieht.

Siehe auch

Der Selbstmord (Durkheim 1897); Massenselbstmord; Mord und Selbstmord; Sterbehilfe; Kulturgeschichte des Suizids

Literatur

  • Clarke, R.V./Lester, David: Suicide: Closing the Exits; New York, Berlin, Heidelberg, London, Paris, Tokyo, Hong Kong: Springer 1989.
  • DITTMANN, V. / REIMER, C.: Suizidhandlungen unter Haftbedingungen – Phänomenologie, Erklärungsmöglichkeiten, Prophylaxe, R&P 9 (1991), S. 118-123
  • DURKHEIM, EMILE: Der Selbstmord. Neuwied, Berlin 1973; Frankfurt a. Main.: Suhrkamp 1983
  • FRÜHWALD, STEFAN: Kriminalität und Suizidalität, ""ZfStrVo"" 45 (1996), S. 218-224
  • Furrer, Susann/Widmer, Reto: Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften; Zürich 1997.
  • Goeschel, Christian (2009) Suicide in Nazi Germany. Oxford: Oxford University Press.
  • Haenel, Thomas (1989) Suizidhandlungen - Neue Aspekte der Suizidologie. Berlin: Springer.
  • Haenel, Thomas (2001) Suizid und Zweierbeziehung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht.
  • Haesler, Walter T./Schuh, Jörg (Hrsg.): Der Selbstmord/Le Suicide; Bern: Rüegger1986.
  • HOFMANN, DAGMAR: Suizid in der Spätantike. Seine Bewertung in der lateinischen Literatur. Stuttgart: Franz Steiner 2007.
  • Kissler, Alexander (2004) Süddeutsche Zeitung. 08.07.04: 13.
  • KONRAD, NORBERT: Suizid in Haft – Europäische Entwicklungen, ""ZfStrVo"" (2001), S. 103-112
  • Lester, David: „Suizid“ in: Heitmeyer, Wilhelm/Hagan, John (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung; Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2002: 942-957.
  • Lindner-Braun, Christa: Soziologie des Selbstmordes; Darmstadt: Westdeutscher Verlag 1990.
  • NIEDERSÄCHSISCHES JUSTIZMINISTERIUM: Presseinformation über die Kommission zur Suizidprophylaxe in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten, ""ZfStrVo"" 44 (1995), S. 363-364
  • Niemz, Susanne (2010) Sterben in Würde. Masterarbeit Intern. Kriminologie im FB Sozialwissenschaften der Universität Hamburg.

Ohler, Norbert (2003) Sterben und Tod im Mittelalter. Düsseldorf: Patmos

  • Schuh, Jörg (1986) „Kriminologische Aspekte des Suizids“, in: Schweizerisches Nationalkomitee für Geistige Gesundheit, Arbeitsgruppe für Kriminologie.
  • THOLE, ERICH: Suizid im Gefängnis, ""ZfStrVo"" 25 (1976), S. 110-114.

Webliks

  • FURRER, SUSANN / WIDMER, RETO:

Sociology of Health and Social Welfare - Aspekte suizidaler Handlungen in den westlichen Gesellschaften. Zürich, August 1997,

WORLD HEALTH ORGANISATION (WHO):

Weitere Informationen im Kriminologie-Lexikon ONLINE unter Selbstmord.