Die Steuerfahndung wird in Deutschland von Dienststellen der Landesfinanzbehörden, den sgo. Steuerfahndungsstellen, betrieben. Ihre Aufgaben sind nach § 208 der Abgabenordnung (AO)

  • die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  • die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
  • die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Außerdem betreibt die Steuerfahndung sogenannte Vorfeldermittlungen, die auf die Verhinderung von Steuerhinterziehung oder auf die Aufdeckung und Ermittlung noch unbekannter Steuerfälle gerichtet sein können.

Die Beamten der Steuerfahndung haben in Steuerstrafverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Polizei nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Sie haben danach das Recht des so genannten ersten Zugriffs sowie das Recht, Hausdurchsuchungen durchzuführen und Gegenstände zu beschlagnahmen. Außerdem haben sie das Recht zur Durchsicht der Papiere des von einer Durchsuchung Betroffenen (das erst 2004 auch Polizeibeamten zugebilligt wurde; letzteren aber auch nur dann, wenn eine Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt). Durchsuchungen und Beschlagnahme geschehen in der Regel nur aufgrund richterlicher Anordnung, in seltenen Ausnahmefällen auch bei Gefahr im Verzuge.

Durch eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) kann man einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung zuvor kommen.

"Die Finanzverwaltung ist Sache der Länder. Sie entscheiden darüber, wie viele Finanzbeamte für die Steuerfahndung arbeiten. In Bayern waren nach Angaben der Deutschen Steuergewerkschaft im Jahr 2006 rund 340 Steuerfahnder im Einsatz. Mehr als 760 Mio. Euro brachten ihre Prüfungen dem Fiskus ein. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen sollen 520 Beamte für die Steuerfahndung im Einsatz sein. Im Saarland arbeiten dagegen nur knapp 20 Mitarbeiter an der Aufdeckung von Steuerbetrug. Bundesweit beziffert die Steuergewerkschaft die Zahl der Steuerfahnder auf 2600. Viel zu wenig, sagt Gewerkschaftschef Dieter Ondracek. Die schlechte Personalausstattung habe dazu beigetragen, dass Steuerhinterziehung zum Volkssport geworden sei. Er verglich die Situation der Steuerfahnder mit den Verhältnissen bei der Zollfahndung. Dort seien 6000 Beamte mit dem Kampf gegen die Schwarzarbeit befasst" (Beller 2008).

Bundesweit führten in 2004 Ermittlungen der Steuerfahndungsstellen zu bestandskräftigen Mehrsteuern i.H.v. 1.613,4 Millionen Euro, zu Freiheitsstrafen i.H.v. 1.624 Jahren und zu Geldstrafen i.H.v. 30,7 Millionen Euro und Geldbußen i.H.v. 3,8 Millionen Euro.

Der Fall Klaus Zumwinkel

Nachdem der Bundesnachrichtendienst (BND) von Heinrich K., einem Ex-Mitarbeiter einer Liechtensteiner Bank, für 4-5 Millionen Euro eine CD-ROM mit angeblich Hunderten Namen vermögender deutscher Steuerhinterzieher (die womöglich Milliarden Euro am Fiskus vorbei ins Ausland geschleust hatten) erworben hatte, begann mit einer Durchsuchung bei Post-Chef Klaus Zumwinkel in Köln im Februar 2008 die bisher größte Steuerfahndungs-Razzia (mit mehr als 100 Durchsuchungen) in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Informant, der die Daten bereits vorher in verschiedenen Staaten angeboten hatte - die Daten sollten schon seit einiger Zeit auch in den USA kursieren - befand sich während des Beginns der Razzia in Australien und soll geäußert haben, dass er auf keinen Fall als Zeuge aufzutreten gewillt sei.

Literatur

  • Beller, Kai (2008) Wie die Steuerfahndung arbeitet. Financial Times Deutschland, 18.02. (aufgerufen am 19.02.08: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Wie%20Steuerfahndung/319314.html)
  • Lübke/Müller/Bonenberger: "Steuerfahndung - Situation erkennen, vermeiden, richtig beraten", Gabler Verlag, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-8349-0638-0
  • Streck: "Die Steuerfahndung", Otto Schmidt Verlag, Köln 2006, ISBN 978-3504623173