Selbstanzeige

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Während Anzeigen im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten regelmäßig von anderen Personen erstattet werden, können verschiedene Gründe auch zu einer Selbstanzeige führen. In Betracht kommt ein Geständniszwang beim Verbrecher aus Schuldgefühl - oder aber auch im Gegenteil die Erwartung, ungerechtfertigte und belastende Vorwürfe mittels förmlicher (und ergebnisloser) Ermittlung aus der Welt zu schaffen. Ein Sonderfall ist die Strafbefreiende Selbstanzeige, bei der es sich um ein Rechtsinstitut handelt, das sich nur im Steuer- und im Parteienrecht findet. Wer den Fiskus betrogen hat, kann strafbefreiend von seiner vollendeten Tat zurücktreten, indem er sich selbst anzeigt. Dasselbe gilt für die nachträgliche Selbstanzeige im Falle illegaler Parteispenden.