Kriminologie im Nationalsozialismus
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Die Kriminologie im "Dritten Reich" zeichnete sich vor allem dadurch aus, daß sie unter weitgehender Zurückdrängung soziologischer und psychologischer Aspekte der Kriminalität den Schwerpunkt auf kriminalbiologische Erklärungsansätze setzte. Kennzeichnend ist, daß diese primär kriminalbiologische Ausrichtung nunmehr auch von solchen Forschern vertreten wurde, die wie Franz Exner noch während der Weimarer Zeit in der Hauptsache kriminalsoziologisch argumentiert hatten.
Rein äußerlich trat die zunehmend kriminalbiologische Ausrichtung der Kriminologie auch dadurch in Erscheinung, daß sich die "Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform" ab 1937 in "Monatsschrift für Kriminalbiologie und Strafrechtsreform" umbenannte, sowie durch die Gründung des "Kriminalbiologischen Dienstes" ebenfalls im Jahre 1937.
Situation der Kriminologie Anfang des 20.Jhds
ungeklärter Anlage/Umwelt-Streit/von Eugenik zu "Rassenhygiene"/ rasante Entwicklung der medizinischen und experimentellen Wissenschaft Ende des 19 Jhd./ Wissenschaft als solche nahm dadurch zentralen Stellenwert an/ Situation während WR/ Situaion in den 20er
Kriminologische Wegbereiter
Metzger/ Exner/ Die Rolle Hans v. Hentigs
Forschungfelder
Sippenforschung
Zwillingsforschung
Kastration/Sterilisation
Auslesewissenschaften
Stichworte
Gemeinschaftsfremdengesetz
Franz v. Liszt und die Rolle der Kriminalpolitik
Ausblick/Rückblick
Umgang mit der Kriminologie zu Zeiten des Dritten Reiches in der Nachkriegszeit und der Spätmoderne
Literatur
- Dieter Dölling, Kriminologie im "Dritten Reich", in: Ralf Dreier und Wolfgang Sellert (Hrsg.), Recht und Justiz im "Dritten Reich", Frankfurt a.M. 1989, S. 194-225.
- Franz Streng, Der Beitrag der Kriminologie zur Entstehung und Rechtfertigung staatlichen Unrechts im "Dritten Reich", in: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 76 (1993), S. 141-168.
- Richard F. Wetzell, Inventing the Criminal. A History of German Criminology 1880-1945, Chapel Hill und London 2000, insbs. S. 179-231.