Bioterrorismus

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Bioterrorismus nennt man die Bedrohung durch biologische Waffen bzw. biologische Krankheitserreger, die gezielt für Anschläge verwendet werden. Bioterrorismus ist eine Form des Terrorismus.

Geschichte

Fälle von Bioterrorismus

Zu größeren, flächendeckenden Anschlägen mit Hilfe von biologischen Waffen kam es bisher noch nicht, im Gegensatz beispielsweise zu Terroranschlägen mit Chemischen Waffen. Dennoch können Biowaffen und biologische Kampfstoffe in Zeiten des internationalen Terrorismus eine ständige, wenn auch latente Bedrohung darstellen.

Bhagwan Shree Rajneesh Anschlag

Im September 1984 verübte in den USA eine Gruppe um Ma Anand Sheela, damalige Führerin der Kommune von Bhagwan Shree Rajneesh (Osho) einen Salmonellen-Anschlag, bei welchem in zehn Restaurants der Stadt The Dalles Salatbars verseucht wurden und sich 751 Einwohner vergifteten. Es gab keine Todesopfer, jedoch mussten 47 Personen stationär versorgt werden.[1]

Anthrax-Anschläge 2001

International aufsehenderregend waren die Anthrax-Anschläge im Jahre 2001 auf Politiker in den USA. Die „Anthrax attacks“ von 2001 in den USA wurden im Verlauf mehrerer Wochen nach dem 18. September 2001 (eine Woche nach den Terroranschlägen am 11. September 2001) verübt. Briefe mit Milzbranderregern wurden an mehrere Nachrichtensender und Senatoren verschickt. Fünf Menschen starben. Eine Reaktion auf die Anschläge war der Erlass des amerikanischen Anti-Terrorgesetzes USA PATRIOT Act. Die Anschläge hatten auch erhebliche Auswirkungen in Europa. Zivilschutz, Sicherheits- und Streitkräfte wurden alarmiert, und die Einrichtungen des Gesundheitswesens mussten sich mit zahlreichen Postsendungen befassen, die Pulver enthielten, bei dem der Verdacht auf Anthraxverseuchung bestand.

Im Januar 2003 wurde in einem Gebäude in London Rizin, eine giftige Substanz, die tödlich wirken kann, entdeckt: dieser Vorfall führte dazu, dass sich Sicherheits- und Gesundheitsbehörden auch in Europa mit dem Umgang potenzieller bioterroristischer Gefahren befassten.

Biologische Waffen und Terrorismus

Die verhältnismäßig einfache Reproduktion von biologischen Waffen und ihre unkontrollierte Verbreitungsmöglichkeit lassen das hohe Gefahrenpotenzial des Bioterrorismus erkennen: Die Zahl der von einem Anschlag Betroffenen ist nicht durch den einmaligen Terrorakt allein gegeben, sondern kann sich durch Ausbreitung der Erreger unkontrolliert vergrößern.

Risikoeinschätzung

Das Risiko bioterroristischer Aktionen mittels biologischer Wirkstoffe wird unterschiedlich eingeschätzt: Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich terroristische Netzwerke mit biologischen Substanzen beschäftigen. Für den Mainzer Mikrobiologen Suchartig Bhakdi ist die Wahl biologischer Waffen eher unwahrscheinlich, da sie erstens auch den Angreifer selbst gefährden würden (was die Angriffe seitens der Japaner auf China mit pestverseuchten Flöhen 1942 gezeigt haben, wo ebenfalls japanischen Truppen infiziert wurden), zweitens nur langsam wirken und deshalb kein Fanal erzeugten und drittens die meisten Erreger, etwa durch Antibiotika, gut behandelt werden könnten. Selbst der Milzbrand-Erreger sei wissenschaftlich gesehen daher eher trivial. Demgegenüber erwartet der Hallenser Mikrobiologe (und Berater des Innenministeriums) Alexander Kekulé im Rahmen der asymmetrischen Konflikte der Gegenwart eine Renaissance der biologischen Waffen, da eine Verbreitung von Krankheitserregern das Potenzial habe, die Weltwirtschaft für einen Moment lahmzulegen.

Wie schwierig hochinfektiöse Krankheiten zu bekämpfen sein können, kann exemplarisch an der SARS-Epidemie im Jahr 2003 gesehen werden. Dabei war die Ausbreitung der Lungenkrankheit SARS, an der sich ca. 8000 Menschen infizierten und 700 Menschen starben, kein terroristisches Mittel mit taktischen Überlegungen der möglichst schnellen und umfassenden Verbreitung, sondern eine auf natürlichem Wege zustande gekommene Epidemie. Auch die EHEC-Krise im Jahr 2011 hat gezeigt, wie schnell und unkontrolliert sich Erreger verbreiten, wenn Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten nicht rasch geklärt werden können.

Bekämpfung des Bioterrorismus

Biowaffenkonvention

Seit 1972 sind durch die Biowaffenkonvention die Entwicklung, die Herstellung und der Einsatz biologischer Waffen verboten. Derzeit (2011) sind 165 Staaten Vertragspartei des Abkommens, darunter mit den Vereinigten Staaten, Russland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und der Volksrepublik China alle fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Da in dem Abkommen jedoch keine konkreten Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle enthalten sind, hat sich eine effektive Überwachung der Einhaltung als schwer umsetzbar erwiesen. Versuche, dieses Problem durch ein Zusatzprotokoll zu lösen, das unter anderem Offenlegungspflichten und Kontrollinspektionen beinhalten würde, sind bisher - vor allem an der USA - gescheitert. Die Effizienz und tatsächliche Umsetzung der in der Kovention vorgegebenen Regelungen ist somit fraglich.

Bioterrorismus und Europa

Die Europäische Union befasst sich mit dem Thema Bioterrorismus, in dem sie die bestehenden Schutzsysteme überarbeitet und die gesundheitlichen Risiken für die Öffentlichkeit zu minimieren versucht.

Zu den wichtigsten Zielen der EU gehören:

  • bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Risikobewertung, Frühwarn- und Eingriffssystemen sowie Prävention schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
  • Begrenzung der Schäden für die öffentliche Gesundheit und Umwelt in kohärenter und effizienter Weise, falls dennoch derartige Unfälle geschehen.

Um die Gemeinschaft vor der Bedrohung durch den Bioterrorismus zu schützen, wurde im November 2001 für die in der EU erforderliche Koordinierung und Beratung ein Gesundheitssicherheitsausschuss eingerichtet. Kurz darauf wurde ein Programm der Zusammenarbeit in Bereitschaft und Reaktion auf biologische und chemische Angriffe formuliert. Um eine optimale Koordinierung der weltweiten Strategien für Bereitschaft, Reaktion und Krisenmanagement hinsichtlich möglicher Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit durch internationale biologische, chemische und radioaktive Terroranschläge zu gewährleisten, wurde die internationale Zusammenarbeit mit Partnerländern und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgebaut. [2]

Bioterrorismus und Deutschland

Die Bundesregierung hat 80 Millionen Portionen Impfstoff gelagert, um die Bevölkerung im Falle eines Angriffs mit Pockenviren schützen zu können. Auch für einen Angriff mit Milzbrand-Erregern hat man Vorsorgemaßnahmen getroffen. Es gibt ABC-Erkundungsfahrzeuge, Hochsicherheitslabore werden ausgebaut und es existiert das Deutsche Notfallinformationssystem.

Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch keine gesonderte Vorschrift gegen Bioterrorismus. Dieser Sachverhalt fällt unter § 314 StGB (Gemeingefährliche Vergiftung) [3].

  • Zu Aktivitäten zur Bekämpfung des Bioterrorismus siehe auch:

Terrorismus-Bekämpfung.


Dieser Artikel beruht u.a. auf Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Literatur und Weblinks

Einzelnachweise