Risikoorientierte Bewährungshilfe

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Risikoorientierung bedeutet eine strategische und systematische Ausrichtung aller helfenden, unterstützenden und kontrollierenden Aktivitäten der Bewährungshilfe auf die risikorelevanten Eigenschaften der Täter, das individuelle Rückfallrisiko und des Ausmasses der Gefährlichkeit. Dabei versteht sich die risikoorientierte Bewährungshilfe als Bestandteil einer Resozialisierungsstrategie, welche die Bedeutung einer gezielten und systematischen Veränderung von risikorelevanten Eigenschaften, Verhaltensweisen sowie Denkstrukturen von Tätern hervorhebt. Sie grenzt sich somit von allgemeinen und beliebig wirkenden Resozialisierungsvorstellungen ab, welche pauschal davon ausgehen, dass sich erfolgreiche gesellschaftliche Teilhabe positiv auf die Legalbewährung auswirkt.

Die Bewährungshilfe ist Bestandteil der ambulanten Straffälligenhilfe. Ihr Ziel ist es straffällig gewordene Menschen zu resozialisieren und dadurch einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens zu leisten. Sie steht dem Klientel unterstützend, helfend und kontrollierend zur Seite und arbeitet dabei motivierend, ressourcen- und lösungsorientiert und mobilisiert so die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Klienten. Die Bewährungshelfer unterstützen die Klienten dabei insbesondere rückfallbegünstigende Faktoren zu erkennen und an deren Veränderung zu arbeiten, um künftig ein Leben ohne Straftaten führen zu können. Gleichzeitig kontrollieren sie die Erfüllung von Auflagen und Weisungen. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Paragraphen 56 Strafgesetzbuch (StGB) sowie in den Paragraphen 21, 27 und 57 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. (vgl. Soziale Dienste der Justiz des Landes Brandenburg beim Brandenburgischen Oberlandesgericht. Stand 2010. S.60)


Prozesse der Risikoorientierten Bewährungshilfe

Die Prozesse der Risikoorientierten Bewährungshilfe haben das alleinige Ziel Straftäter zu befähigen sich in Risikosituationen straffrei und konstruktiv zu verhalten und nicht in delinquentes Verhalten zurückzufallen. Deshalb müssen helfende, unterstützende und kontrollierende Interventionen einen klaren und deutlichen Bezug zu den risikorelevanten Faktoren einnnehmen. Alle Interventionen werden somit unter der Zielperspektive der Veränderung von Risikofaktoren integriert. Der Fokus liegt dabei grundsätzlich auf Einstellungen, Verhaltensweisen und Lebensumständen, welche das Rückfallrisiko erhöhen.

Die Risikoorientierung besteht hierbei aus zwei Prozessen zur Identifizierung aller individuellen Risikofaktoren und zur Minderung des Rückfallrisikos durch die Bearbeitung relevanter Faktoren. Dementsprechend unterteilen sich die Interventionen der Risikoorientierten Bewährungshilfe in:

  1. die Diagnostik -> das Risiko-Assessment und in
  2. die zielgerichtete risikoorientierte Interventionsplanung und rückfallreduzierende Interventionsdurchführung -> das Risiko-Management.

Risiko-Assessment

Durch das Risiko-Assessment werden alle für den Einzelfall relevanten Risikofaktoren und protektive Faktoren systematisch erhoben. Dabei geht es um die Erfassung der verschiedenen Lebensbereiche sowie darüber hinaus auch um Einstellungen, Fertigkeiten und Verhaltensgewohnheiten.

Risikofaktoren und protektive Faktoren

Risikofaktoren oder kriminogene Faktoren stehen dabei ursächlich im Zusammenhang zum Entstehen von Risikosituationen und zu kriminellen Verhaltensweisen. Risiko- bzw. kriminogene Faktoren sind dabei Merkmale von "Menschen und deren Lebensumständen, die mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit zukünftigen kriminellen Verhaltens verbunden sind." (Klug, Wolfgang; Schaitl, Heidi. 2012, S.27)

Protektive Faktoren dagegen sind persönliche Eigenschaften und Lebensumstände, welche das Rückfallrisiko reduzieren. "Protektive Faktoren beziehen sich auf Merkmale von Menschen und deren Lebensumstände, die mit einer reduzierten Wahrscheinlichkeit kriminellen Verhaltens verbunden sind. Protektive Faktoren werden mitunter auch als "resilience"-Faktoren gesehen, die eine Person vor der Wirkung der Risikofaktoren schützen." (Klug, Wolfgang; Schaitl, Heidi. 2012, S.31)

Risikoeinschätzung

Der Schwerpunkt im Risiko-Assessment ist die Bestimmung und Gewichtung des Rückfallrisikos durch eine Risikoeinschätzung. Diese Bewertung richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit von erneuter Straffälligkeit und dem möglichen Schaden für das Opfer bei einem Rückfall. Es handelt sich also grundsätzlich um eine Prognose hinsichtlich von Rückfallwahrscheinlichkeit und Gefährlichkeit auf der Grundlage der Erhebung und Bewertung von kriminogenen und protektiven Faktoren in einer standardisierten Datensammlung. Eine Standardisierung in der Datenerhebung und Bewertung ist zwingend erforderlich, um eine möglichst annähernd gleiche und identische Betrachtung der erhobenen Faktoren durch die Bewährungshelfer zu garantieren. Hierzu wurden bereits in mehreren Bundesländern verschiedene standardisierte Datensammlungen entwickelt. Die Ziele der Datensammlung sind neben der Ermittlung der kriminogenen und protektiven Faktoren, das Feststellen einer tatsächlichen Motivation zur Veränderung, das Ermitteln eines Hilfebedarf sowie das Erstellen einer Arbeitsgrundlage für den weiteren Prozessverlauf.

Erhoben werden in der Datensammlung:

  • statische Faktoren,
  • stabil-dynamische Faktoren,
  • dynamische Faktoren.

Statische Faktoren sind nicht veränderbare feststehende Faktoren, die aus der Vorgeschichte erhoben werden, jedoch zur Bewertung der Rückfallwahrscheinlichkeit und der Gefährlichkeit von Bedeutung sind. Es sind anamnestische Daten aus der Lebensgeschichte und aus der bisherigen Kriminalitätsentwicklung. Dazu zählen Herkunftsfamilie, soziale Bindungen in der Kindheit und Jugendalter, Straffälligkeit von Familienangehörigen, Schul- und Berufsabschlüsse sowie Arbeitsverhältnisse aber auch Vorstrafen, Progredienz, Hafterfahrung, Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, Delinquenz im Kinder- und Jugendalter, Kriminalität als Verhaltensmuster und Straftaten mit übermäßiger Gewaltanwendung. Diese Angaben können aus den Gesprächen mit den Klienten als auch aus Unterlagen erhoben werden, wie Berichten von Jugendämtern oder Bewährungshelfern, Urteilen, Bundeszentralregisterauszügen oder Gutachten.

Stabil-dynamische Faktoren sind schwer veränderbare Merkmale, welche in der Persönlichkeit der Person begründet sind. Hierunter zählen vor allem psychische Aufälligkeiten und Erkrankungen, Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit, Einsichtsverhalten in die Erkrankung oder Sucht, intellektuelle Fähigkeiten, deliktfördernde Ansichten, Aspekte der Impulskontrolle und Frustrationstoleranz sowie Therapiefähigkeit und Therapiebereitschaft. Diese Inhalte können in der Regel nur durch fachärztliche und therapeutische Behandlung verändert werden. Die Aufgabe der Bewährungshilfe ist hier vorrangig in der Motivation und Vermittlung der Klienten in Trainingskurse, Therapien etc. zu sehen.

Dynamische Faktoren sind veränderbare Faktoren, die unter dem Aspekt der Tatrelevanz und des Hilfe- und Kontrollbedarfs betrachtet werden. Zu unterscheiden ist hierbei das Vorhandensein und Wirken des Faktors zum Tatzeitpunkt und zum Zeitpunkt der Bewertung, um eine tatsächlich vorhandene kriminogene Wirkung zu erkennen. Typische dynamische Faktoren sind Wohnsituation, Schule/Ausbildung/Beruf, Einkommen/Schulden/Unterhaltspflicht aber auch soziale Beziehungen einschließlich Familie und Partnerschaft, Kinder, Freunde und Bekannte sowie Freizeitgestaltung aber auch soziale Kompetenzen, einschließlich Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit, Interessiertheit, Durchhaltevermögen und Empathiefähigkeit. Diese Inhalte sind das klassische Arbeitsgebiet der Sozialarbeit und damit auch der Bewährungshilfe.

Alle erhobenen stabil-dynamischen und dynamischen Faktoren sind zu betrachten und zu bewerten hinsichtlich einer möglichen kriminogenen oder protektiven Wirkung. Das Vorhandensein eines Faktors darf jedoch nicht grundsätzlich und generell als kriminogen und protektiv wirkend angesehen werden. Tatsächlich muss das Wirken auch erkennbar und beschreibbar sein, um eine Zuordnung zu treffen. Die Beurteilung und Bewertung erfolgt in Form einer Risikoeinschätzung.

Im Ergebnis der Risikoeinschätzung können Aussagen getroffen werden zu:

  • vorhandenen kriminogenen Faktoren,
  • vorhandenen protektiven Faktoren,
  • Rückfallwahrscheinlichkeit,
  • Gefährlichkeit und über die
  • Motivation zur Veränderung.

Die Einschätzung und Bewertung des Rückfallrisikos, der Gefährlichkeit, der vorhandenen kriminogenen und protektiven Faktoren sowie der bestehenden Motivation zur Veränderung erfolgt grundsätzlich in einer standardisierten Form. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass individuelle Sichtweisen und Aspekte des Bewährungshelfers möglichst gering bleiben und eine auch für Andere nachvollziehbare Dokumentation erfolgt. Auch hierzu wurden bereits in mehreren Bundesländern verschiedene Dokumentationsformen erarbeitet und den Bewährungshelfern zur verbindlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.

Risiko-Management

Das Risiko-Management bezeichnet alle Interventionen mit dem Ziel, das festgestellte Rückfallrisiko und die Gefährlichkeit zu reduzieren.Diese einstellungs- und verhaltensverändernden standardisierten Interventionen sind auf die kriminogenen und protektiven Faktoren und auf die vorhandenen Motivation abgestimmt. Sie sind Bestandteil eines konkreten und festgeschriebenen Interventionsplanes.

Grundprinzipien der Rückfallprävention

Die Grundprinzipien der Rückfallprävention sind dabei:

  • das Risikoprinzip,
  • das Bedürfnisprinzip und
  • das Ansprechbarkeitsprinzip.

"Das(...)Risikoprinzip besagt, dass die Behandlungsintensität dem Risikoniveau des Probanden anzupassen ist: Je höher des Rückfallrisiko einer Straftat liegt, desto intensiver muss die Behandlung des Täters sein. Risikoprobanden, die ein hohes Rückfallrisiko bei zu erwartenden Straftaten aufweisen, kommt demnach die intensivste Behandlung zu." (Klug, Wolfgang; Schaitl, Heidi. 2012, S.29)

"Nach dem(...)Bedürfnisprinzip richten sich die Inhalte der Behandlung konsequent nach den dynamischen, d.h. veränderbaren Risikofaktoren(=kriminogenen Bedarfen). Prozesse wirken dann rückfallreduzierend, wenn sie gezielt kriminogene Faktoren verändern. Die Veränderung nichtkriminogener Bedarfe wirkt sich dagegen nicht auf die Rückfallwahrscheinlichkeit aus." (Klug, Wolfgang; Schaitl, Heidi. 2012, S. 29)

"Das(...)Ansprechbarkeitsprinzip bezieht sich darauf, Behandlungsprogramme und Vorgehensweisen an die jeweiligen Lernweisen und Fähigkeiten des Probanden anzupassen(... )Das allgemeine Ansprechbarkeitsprinzip besagt, dass Verhaltenstrainings, soziale Lernprogramme und kognitiv-behaviorale Ansätze die größte Wirkung zeigen, wenn es um Veränderung bei Menschen geht." (Klug, Wolfgang; Schaitl, Heidi. 2012, S. 30) Hierzu zählen vor allem das Üben und das Rollenspiel, um Fähigkeiten, Gedanken, Kognitionen und Emotionen zu verändern.

Interventionen im Risikomanagement

Als Konsequenz aus den Prinzipien erfolgen die einstellungs- und verhaltensverändernden Interventionen im Risikomanagement strukuriert in einer festgelegten Reihenfolge. Dabei können die einzelnen Interventionen in Abhängigkeit von Interventionsbedarf unterschiedlich stark und intensiv durchgeführt werden.

Die Phasen und die entsprechenden Interventionen dabei sind:

Klären - Arbeitsbündnis und Deliktverarbeitung:

  • Informationsvermittlung, Beziehungsangebot,
  • Deliktrekonstruktion, Verantwortungsklärung, Ursachenklärung, Konsequenzenklärung, Risikoklärung

Entscheiden - Zielklärung:

  • Veränderungsbilanzierung und Zielvereinbarung

Planen - Handlungsplan:

  • Sensibilisierung, Vorbeugestrategien, Bewältigungsstrategien, Einstellungsänderung, Transfersicherung

Umsetzen - Ressourcenaktivierung, Fertigkeitstraining:

  • Nutzen positiver Bewältigungserfahrungen
  • Training kognitiver und sozialer Fertigkeiten sowie von Selbstmanagementfertigkeiten
  • Infragestellen problematischer Einstellungen, Testen prosozialer Einstellungen
  • selbständiges Üben

Aufrechterhalten - Selbstkontrolle:

  • Selbstbeobachtung, Selbstbewertung, Selbststeuerung. (vgl. Mayer, Klaus; Schlatter, Ursula; Zobrist, Patrick. 2007, S. 54)


Die Interventionen untergliedern sich dabei in zwei Kategorien:

  • die situativen Interventionen, bei denen "(...)es darum geht, dass der Täter seine persönlichen Risikosituationen erkennen lernt, das Eintreffen der Situation vorbeugen und ggfs. deliktfrei bewältigen kann,(...)" (Zobrist, Patrick, 2009) sowie
  • die strukturellen Interventionen, wobei die "(...)risikorelevante(n) Eigenschaften wie Einstellungen, Fertigkeiten und soziale Lebenslagen über einen längeren Zeitraum hinweg bearbeitet werden." (Zobrist, Patrick, 2009)

Motivation

Ein wesentlicher und ständig zu beachtender Faktor in der Arbeit ist die Motivation des Probanden zur Veränderung. Dies betrifft grundsätzlich alle Probanden und nicht nur jene, welche unzureichend bereit sind mit dem Bewährungshelfer zusammenzuarbeiten, "(...)denn sind Probanden motiviert, an ihren kriminogenen Faktoren zu arbeiten, senkt dies ihr Gefährdungspotential. Die Motivation, nicht mehr straffällig zu werden, ist nach Farrall (2009) einer der Schlüsselfaktoren für den Ausstieg aus der Kriminalität. Deshalb kommt der Motivationsarbeit eine besondere Bedeutung zu." (Klug, Wolfgang; Schaitl, Heidi. 2012, S. 53)

Motivationsarbeit ist in allen Phasen der Zusammenarbeit zu leisten, um nicht nur eine Absichtserklärung des Täters zu erhalten, sondern auch um die tatsächliche Bereitschaft zur Veränderung zu wecken, aufrechtzuerhalten und zu entwickeln. Hier ist neben den Erfahrungen des Bewährungshelfers ein umfangreiches und anwendungsbereites konzeptionelles Wissen erforderlich. Als praktikabel in der Arbeit mit Straftätern hat sich hierbei das Transtheoretische Modell nach Prohaska et al. erwiesen. "Das Transtheoretische Modell nach Prohaska et.al.(1994) stellt ein derartiges Konzept dar, demzufolge Veränderung ein Prozess ist, der zeitlich und inhaltlich aufeinander aufbauende Stufen der Verhaltensveränderung(...)durchläuft." (Klug, Wolfgang; Schaitl, Heidi. 2012, S.58)

Diese Motivationsstufen von Straftätern sind:

  • Absichtslosigkeit - Ansprache,
  • Absichtsbildung oder Nachdenklichkeit - Entscheidungsphase,
  • Planung neuer Verhaltensmuster - Vorbereitung,
  • Handlungsstadium - Umsetzung der neuen Verhaltensmuster,
  • Aufrechterhaltung,
  • Legaler Alltag - Ausstieg.

Es ist zwingend erforderlich sich als Bewährungshelfer mit der Notwendigkeit von Motivation zur Veränderung auseinanderzusetzen und daraus die Bereitschaft zu entwickeln Theorien und Techniken der Motivationsarbeit zu erlernen und zu üben. Nur dadurch wird es gelingen, den Ansprüchen und Absichten der Risikoorientierten Bewährungshilfe entsprechen zu können.

Ausblick

Mit der Risikoorientierung ergibt sich für die Bewährungshilfe die Möglichkeit auch in Zukunft den gesellschaftlichen Erwartungen an die Arbeit mit Straftätern zu entsprechen. Die Zunahme des Strafbedürfnisses in der Bevölkerung und in der Politik erfordern eine veränderte Ausrichtung der Sozialarbeit in Richtung Resozialisierung und Befähigung der Straftäter sich in Risikosituationen straffrei zu verhalten. Dies deckt sich auch grundsätzlich mit dem Sicherheitsinteresse der Gesellschaft. Mit der Umsetzung der Risikoorientierten Bewährungshilfe in der praktischen Arbeit wird eine wissenschaftlich begründete Methode Bestandteil der Sozialarbeit, welche eine eindeutig evidenzbasierte Ausrichtung zeigt. Dies ist in der Anwendung von psychsozialen, strukturierten und zielorientierten Prognosen und Interventionen erkennbar, woraus gleichzeitig eine zunehmende Professionalisierung der Bewährungshilfe erwächst.

Literaturverzeichnis

  • Klug, Wolfgang; Schaitl, Heidi (Band 38, 2012): Soziale Dienste der Justiz. Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis. In: DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik (Hrsg.). Forum Verlag Godesberg GmbH. Mönchengladbach
  • Manhart, Thomas (2009): Vorwort. In: Mayer, Klaus; Schildknecht, Huldreich (2009): Dissozialität, Delinquenz, Kriminalität. Ein Handbuch für die interdisziplinäre Arbeit. Schuldhess Juristische Medien AG. Zürich-Basel-Genf
  • Mayer, Klaus (2009): Beziehungsgestaltung im Zwangskontext. In: Mayer, Klaus; Schildknecht, Huldreich (2009): Dissozialität, Delinquenz, Kriminalität. Ein Handbuch für die interdisziplinäre Arbeit. Schudhess Juristische Medien AG. Zürich-Basel-Genf
  • Mayer, Klaus; Schlatter, Ursula; Zobrist, Patrick (2007): Das Konzept der Risikoorientierten Bewährungshilfe. Bewährungshilfe, Heft 1, Seite 33-64
  • Soziale Dienste der Justiz des Landes Brandenburg beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (Stand 2010): Nachschlagewerk für Praktikanten/innen. Praktikantenordner der Sozialen Dienste
  • Walhalla (2011. 3. Auflage): Das gesamte Strafrecht. Mit Richtlinien zum Straf- und Bußgeldverfahren Vorschriften zur internationalen und europäischen Rechtshilfe. Walhalla und Praetoria Verlag GmbH & Co. KG. Regensburg
  • Zobrist, Patrick (2009): Fachvortrag anlässlich der Einweihung der Aussenstelle Lörrach (D), Neustart Gemeinnützige GmbH, 11. September 2009
  • Zwilling, Michael (2007. Band 121): Handlungsmethoden in der Sozialen Arbeit. Zur Entwicklung eines integrativen Modells. Verlag Dr. Kovac. Hamburg

--UweP 15:16, 14. Mär. 2013 (CET)