MARAC

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MARAC- Multi-Agency Risk Assessment Conference


MARAC ist eine Methode zum Schutz für Opfer häuslicher Gewalt, die 2003 in Cardiff/Wales in Großbritannien von der Polizei und der Opferschutzeinrichtung Women's Safety Unit entwickelt wurde (vgl. Steel/Blakeborough/Nicholas 2011, 1).

Inhaltsverzeichnis

Begriff

MARAC steht für multi-institutionelle Konferenz zur Risikoeinschätzung und Sicherheitsplanung zur Prävention von Gewalt bei besonders gefährdeten Opfern häuslicher Gewalt. Vertreterinnen und Vertreter staatlicher und nicht-staatlicher Institutionen aus den Bereichen Polizei, Justiz, Frauen- und Kinderschutz, Jugendwohlfahrt, Gesundheitwesen, Bewährungshilfe und Suchthilfe halten regelmäßig Fallkonferenzen ab, mit dem Ziel gemeinsam effektive und koordinierte Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Opfer zu entwickeln und durchzuführen (vgl Stickert 2011, 3). Im Zeitraum von 01. Oktober 2011 bis 30. September 2012 operierten 264 MARACs in England, Wales und Nord-Irland, die 56.989 Opfer von familiärer Gewalt unterstützten. In 24% der Fälle handelte es sich um wiederholte Viktimisierung.[1]

Entstehung multi-institutioneller Zusammenarbeit in Cardiff/Wales

Bevor das MARAC Modell im Jahr 2003 entstanden ist, bildeten Justizbehörden und Freiwilligenorganisationen in Cardiff bereits Partnerschafts-Programme, mit dem Ziel ein verbessertes Unterstützungsangebot speziell für Opfer häuslicher Gewalt zu gewährleisten. Ein inter-institutioneller Ansatz im Umgang mit von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern galt als zentraler Leitsatz . Die im Jahr 2001 errichtete unabhängige Frauenorganisation Women‘s Safety Unit [2] mit Sitz in Cardiff und die Süd- Walisische Polizei (englisch South Wales Police, SWP [3]) waren Hauptträger der verstärkten Zusammenarbeit zwischen den mit Gewalt in der Familie befassten Institutionen. Die Arbeitsdefinition der SWP für den Begriff häusliche Gewalt beinhaltet jede Form von physischen, psychischen, sexuellen oder finanziellen Missbrauch einer Person durch ein Familienmitglied, den Partner, sowie den Ex-Partner in einer aufrechten oder früheren Beziehung, unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit oder sexueller Orientierung. Die SWP setzte im April 2002 ein drei-stufiges Interventionsprogramm (Police Watch) um, zur Reduzierung der Anzahl wiederholter Vorfälle von Gewalt in der Familie. Durch verstärkte Polizeipräsenz am Ort des Geschehens und Beratung von Opfern und Tätern sollten erneute Gewaltvorfälle verhindert werden. Nach dem dritten Vorfall bei dem es zu einem Polizeieinsatz kommt, wurde ein Treffen mit verschiedenen Einrichtungen zum Zweck der verstärkten Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs einberufen. Diese Treffen wurden später durch die MARACs formalisiert (vgl. Robinson 2004, 7).

Risk Assessment

Im Dezember 2002 begann die SWP die Gefährdung der Opfer anhand eines Fragenkataloges zur Riskoeinschätzung zu dokumentieren. Die dafür verwendete Risiko-Indikatorenliste ergab sich aus einer Untersuchung 47 inländischer Morde im sozialen Nahbereich, relevanter Forschungsergebnisse und dem Austausch zwischen Kommunal- und Justizbehörden und überlebenden Opfern. Der Einsatz der Risiko-Befragung hatte zum Ziel, schwere Fälle von häuslicher Gewalt zu identifizieren (vgl. Robinson 2004, 5). Das Formular zur Risikoeinschätzung enthält 15 Ja-Nein-Fragen unter anderem über vergangene körperlichen Misshandlungen, Eskalationen der Gewalt, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft, seelische oder sexuelle Gewalt, Trennung und Suizidgedanken des Opfers (vgl. Robinson 2006, 768). Das Auswertungsergebnis des Fragebogens ermöglicht die Einteilung der Gefährdung in vier Kategorien von einem niedrigen bis zu einem sehr hohen Risiko für die betroffene Person, erneut Opfer von häuslicher Gewalt zu werden. Wenn ein Opfer sechs oder mehr Fragen positiv beantwortete, wurde der Fall ab 2003 im Zuge der MARAC besprochen.

Amanda Robinson, Dozentin für Sozialwissenschaften an der Universität Cardiff in Wales bezeichnete den Einsatz des Risk Assessment als Möglichkeit für die Polizei auf strukturierte Weise detaillierte und relevante Informationen von den Betroffenen selbst zu erhalten. Diese Informationen, die mit anderen befassten Einrichtungen ausgetauscht werden, können dabei helfen, den Betroffenen das bestmögliche und auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Unterstützungsangebot zu bieten. Der gezielte Einsatz spärlicher Ressourcen aus dem Bereich Justiz zur Unterstützung hoch gefährdeter Opfer familiärer Gewalt soll in weiterer Folge chronischen Gewaltbeziehungen und Homizide verhindern, weswegen letztendlich staatliche Kosten häuslicher Gewalt reduziert werden können. Im Hinblick auf einen multi-institutionellen Rahmen ermöglicht ein Risk Assessment auch Einrichtungen abseits von Polizei und Bewährungshilfe ein Bewusstsein für die Gefährlichkeit des Täters zu verschaffen. Demnach ist das Risk Assessment ein wichtiger Bestandteil der koordinierten gemeinschaftlichen Reaktion auf häusliche Gewalt (vgl. Robinson 2006, 783).

Anwendung der MARAC Methode

Leitlinien

Seit den Anfängen MARACS bemühten sich vor allem Opferhilfe-Organisationen um die Standardisierung eines allgemeinen Verfahrens der multi-institutionellen Konferenzen und um die Schaffung einheitlicher Standards für die Verringerung des Risikos für hochgefährdete Opfer erneut durch häusliche Gewalt viktimisiert zu werden. Studien ergaben, dass vor allem Trennungssituationen das Risiko einer Reviktimisierung erheblich erhöhen können (vgl. Dichter und Gelles 2012, 45). Die unabhängige Opferorgansiation CAADA (Coordinated Action Against Domestic Abuse) hat zusammen mit einer Auswahl von Handbüchern für Praktiker und Praktikerinnen eine eine Reihe von 10 Leitgrundsätzen entwickelt, die die einheitliche Administration und Koordination von MARACs festlegen sollen (vgl. Steel/ Blakeborough/Nicholas 2011, 11). Der Kern aller Leitlinien ist der Opferschutz, der in allen Stadien des MARAC Prozesses zu berücksichtigen ist. Die Leitlinien umfassen Standards zur Identifizierung hoch gefährdeter Opfer häuslicher Gewalt und dem Verweisungsverfahren an die MARACs bis zum Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Einrichtungen, sowie von der Aktionsplanung bis zur Administration der Umsetzung. Die Leitlinien sollen gewährleisten, dass die Betroffenen im Zentrum des Prozesses stehen und so die Gefahr erneuter Viktimisierung gemindert wird.[4].

Ablauf einer MARAC

Nach der Identifizierung eines hochgefährdeten Opfers beginnt der ideale Ablauf einer Fallkonferenz damit, dass jene Institution, die eine MARAC organisiert, Informationen für das Treffen zusammen trägt, eine Tagesordnung aufsetzt und 8 Tage vor dem Sitzungstermin an alle Teilnehmenden versendet. In Großbritannien übernehmen meistens die Polizei oder die Bewährungshilfe diese Koordinationsfunktion. Die Sitzungen besprechen im Durchschnitt 15-20 Fälle hoch eskalierter häuslicher Gewalt, dauern einen halben Tag und finden monatlich oder 14-tägig statt (vgl. CAADA 2010, 6). Mitglieder derjenigen Institutionen, die eine ständige Unterstützungsfunktion für die Opfer ausüben, müssen bei jeder MARAC anwesend sein. Dazu gehören Vertreterinnen und Vertreter von Polizei, Opferschutzeinrichtungen, inklusive Frauen- und Kinderhilfseinrichtungen, Gesundheitswesen, Wohnungsbeschaffungseinrichtungen, Bewährungshilfe und unabhängige Beraterinnen und Berater für häusliche Gewalt (IDVA-Independent Domestic Violence Adviser). Die Opfer sollten, sofern es nicht das Risiko erhöht, von der Sitzung verständigt werden, aber nicht daran teilnehmen (vgl. CAADA 2010, 7). Am Beginn wird eine Pflicht zur Verschwiegenheit aller Beteiligten vereinbart. Im Anschluss daran werden die jeweiligen Informationen der einzelnen Institutionen zusammengetragen, um über jeden Fall eine möglichst umfassende Darstellung zu erhalten. Die Teilnehmenden nehmen auf Basis der vorgelegten Informationen erneut eine Risikoeinschätzung vor. Danach erstellen sie gemeinsam einen Aktionsplan zum Schutz der Opfer, der den jeweiligen Risikofaktoren gerecht wird (vgl. Interventionsstelle 2008, 30f). In weiterer Folge führen die jeweiligen Institutionen die ihnen zugewiesenen Maßnahmen aus.

Das Britische Home Office erläuterte 2011 in einem Untersuchungsbericht über Effektivität der MARACs, typische Abläufe im Anschluss einer einer MARAC Sitzung . Es wird dabei auf Praxisanleitungen der Organisation CAADA Bezug genommen mit dem Hinweis, dass sich die Abläufe von Fall zu Fall unterscheiden können. Die Polizei unternimmt für gewöhnlich weitere Maßnahmen gegen den Täter, sowie Schutzmaßnahmen für das Opfer. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens stellen sicher, dass das Opfer während der medizinischen Untersuchung allein mit der Pflegefachkraft ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Opferhilfeeinrichtungen halten Kontakt zum Opfer und unterstützen bei sozialen und rechtlichen Anliegen. Sie sind verantwortlich für den laufenden Informationstransfer an das Opfer und an die MARAC-Koordinationsstelle. Wenn Kinder involviert sind, veranlassen Jugendinstitutionen Begutachtungen der Familiensituation und verweisen die Familienmitglieder allenfalls an psychologische Dienste. Vertreterinnen und Vertreter aus dem Wohnungswesen unterstützen bei der Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten und organisieren Sicherheitsvorrichtungen zum Schutz der Opfer. Vertreterinnen und Vertreter des Bildungswesens übermitteln Fallinformationen an Schulen, um involvierte Kinder zu unterstützen und ihre schulischen Leistungen und ihr Verhalten zu beobachten. Die Bewährungshilfe verwendet die aus der MARAC erhaltenen Informationen für die Berichterstattung an die Justiz. Frauenhäuser stellen Notunterkünfte zur Verfügung und betreuen das Opfer. Teilnehmende aus dem Suchtbereich veranlassen schnellen Zugang zu spezialisierten Einrichtungen und Therapien (vgl. Steel/ Blakeborough/Nicholas 2011, 29).

Erfolge und Grenzen der multi-institutionellen Zusammenarbeit

Nach dem Beginn der Anwendung der MARAC Methode in Cardiff, evaluierte Amanda Robinson im Auftrag der Cardiff Universität zwei Mal in Folge den MARAC Prozess. In der ersten Evaluation 2004 untersuchte Robinson die ersten sechs monatlich abgehaltenen MARACs. Die Evaluation enthielt zwei Komponenten, die Prozessevaluation und die Ergebnisevaluation. Die Prozessevaluation untersuchte, inwieweit verschiedene Institutionen in der Lage waren, Schadensminderungs-Strategien für Opfer häuslicher Gewalt zu erarbeiten. Dafür wurden Interviews mit Teilnehmenden verschiedener Institutionen und Datenanlysen der MARACs durchgeführt. Das Ziel der Ergebnisevaluation war, zu dokumentieren, inwieweit die abgehaltenen MARACs tatsächlich mehr Sicherheit für die Opfer erreichen konnten. Dafür sichtete Robinson Polizeiunterlagen und führte stichprobenartige Telefoninterviews mit den Opfern. Die Stichprobe untersuchte 146 Opfer, von denen allesamt weiblich waren. In der Mehrzahl der untersuchten Fälle (77%) gab es bereits mehrere Polizeianzeigen im Vorfeld der MARAC. Das Durchschnittsalter der Frauen war 29 Jahre und in dreiviertel der Fälle lebten Kinder im Haushalt der Opfer (vgl. Robinson 2006, 777). Die Hauptergebnisse der ersten Evaluationsphase zeigten, dass 6 von 10 Frauen nach den MARACs nicht erneut Opfer häuslicher Gewalt wurden. Außerdem betonten die Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Institutionen, dass die MARACS einige der gewünschten Ziele erreichen konnten, wie den erhöhten Informationsaustausch zwischen den Institutionen, stärkeren Schutz für die Opfer und mehr Bewusstsein über die Auswirkungen häuslicher Gewalt (vgl. Robinson 2004, 3).

Die Einjahres-Evaluation im Jahr 2005 diente als Follow-Up und untersuchte 102 der 146 Fälle der ersten Phase ein weiteres Mal. Das Ziel war zu ermitteln, wie viele der Frauen über einen längeren Zeitraum hinweg gewaltfrei leben konnten und wie viel Unterstützung sie durch die MARACs erhalten hatten. Dafür wurden Interviews mit einer Teilprobe von Opfern geführt und erneut Polizeidaten gesammelt und analysiert. Die Evaluation hatte zum Ergebnis, dass 4 von 10 Frauen innerhalb eines Jahres nach Durchlaufen des MARAC Prozesses ohne erneute Gewaltvorfälle lebten. Im Hinblick auf das Ausmaß der Gewaltgeschichte der Frauen wurde dieses Ergebnis als positiv bewertet. Die interviewten Opfer befanden mehrheitlich die Unterstützung, die sie durch die MARACs erhielten, als sehr hilfreich bei ihrem Versuch ein gewaltfreies Leben zu erreichen (vg. Robinson, Tregidga 2007). Eine Untersuchung des britischen Home Office im Jahr 2011 bestätigte die Kosteneffektivität der MARACs, da sie nachweislich die Sicherheit für Opfer häuslicher Gewalt verbessern und die Gefahr ihrer Re-Viktimisierung verringern würden. Bemängelt wurde jedoch die geringe Aussagekraft der bisherigen Untersuchungen, da sie sich lediglich auf die Anzeigestatistik der Polizei beziehen, wobei davon ausgegangen wird, dass nur ein geringer Prozentsatz der erlittenen häuslichen Gewalt bei der Polizei angezeigt wird und somit ein großes Dunkelfeld existiert (vgl. Steel/ Blakeborough/Nicholas 2011, 15). Prinzipiell liegt die Hauptschwäche der MARACs bzw. des multi-institutionellen Zugangs darin, dass immer noch die Mehrzahl der verwiesenen Fälle, über die Polizei identifiziert werden. Andere Institutionen erhalten nur in seltenen Fällen als erste Anlaufstelle Zugang zu den betroffenen Opfern.

MIREK- Das österreichische Modell

Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie

Im Jahre 2008 wurde in Wien, Österreich erstmals das Pilotprojekt MIREK- Multi-Institutionelle Konferenzen zur Risikoeinschätzung und Sicherheitsplanung zur Prävention von Gewalt bei besonders gefährdeten Opfer nach dem Vorbild aus Cardiff/Wales initiiert. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie[5]. übernahm die Koordinierungsfunktion um das Modellprojekt MARAC Wien aufzubauen. Insgesamt fanden sich rund 20 Kooperationspartnerschaften aus den Bereichen Fraueneinrichtungen, Opferschutz, Gesundheitseinrichtungen, Justiz, Kinderschutzeinrichtungen, Migrantinneneinrichtungen, Polizei, Suchthilfeeinrichtungen und Täterarbeit. Nach Konsultation mit der Polizei wurden zwei MARAC Teams eingerichtet, eines für den Polizeibezirk 10 und eines für den Polizeibezirk 16/17, die in den Monaten Mai bis Oktober 2011 jeweils einmal monatlich zu einer MARAC Sitzung mit den Bündnispartnerinnen und -partnern zusammentrafen (Sticker 2011, 8ff). In dieser ersten Modellphase wurden 28 Fälle in den MARAC Sitzungen besprochen. Im Unterschied zum britischen MARAC Modell, wurden in Wien der Großteil der Fälle von der Wiener Interventionsstelle eingebracht und nur vereinzelte von Seiten der Polizei und des Jugendamtes (ebd, 13ff). In allen besprochenen Fällen wurde im Vorfeld die Zustimmung der Opfer eingeholt. Insgesamt befanden sich 33 minderjährige Kinder im Haushalt der von Gewalt betroffenen Frauen, wovon 12 von direkter Gewalt betroffen waren. 80% der Opfer waren zwischen 20 und 40 Jahre als. In mehr als der Hälfte der Fälle gab es abgeschlossene oder offene strafrechtliche Verfahren wegen Gewalt gegen die Täter. Die Ergebnisse der Testphase ergaben, dass sich– soweit bekannt – in 20 Fällen bis zum Ende des Jahres 2011 keine neuerlichen Gewaltvorfälle ereigneten (vgl. ebd, 17). Auf Grund des von vielen Kooperationspartnerinnen und -partnern als erfolgreich beurteilte Projekt im Sinne des verbesserten Opferschutzes, wurde das Modell auch im Jahr 2012 fortgesetzt (vgl. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 2011, 26).

Literatur

  • Dichter, Melissa E., Gelles, Richard J.: Women's Perceptions of Safety and Risk Following Police Intervention for Intimate Partner Violence. In: "Violence Against Women" Vol. 18/2012, pp.44-63, ISSN 1077-8012 , (2,4 MB).
  • Robinson, Amanda L. : Reducing Repeat Victimization Among High-Risk Victims of Domestic Violence: The Benefits of a Coordinated Community Response in Cardiff, Wales. In: Violence Against Women 12/2006, pp. 761-81, ISSN 1077-8012, (PDF-Datei; 139 KB).
  • Robinson, Amanda L, Tregidga, Jasmin: "The perceptions of high-risk victims of domestic violence to a coordinated community response in Cardiff, Wales." In: "Violence against women, 2007, Vol.13(11), pp. 1130-48, ISSN 1077-8012.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. MARAC- Data and Performance. Website von CAADA-Co-ordinated Action Against Domestic Abuse. Abgerufen am 15. Februar 2013.
  2. [1]. Website der Women's Safety Unit. Abgerufen am 10. März 2013.
  3. [2]. Website der South Wales Police (SWP). Abgerufen am 10. März 2013.
  4. "The principles of an effective MARAC". Website von CAADA-Co-ordinated Action Against Domestic Abuse. Abgerufen am 16. Februar 2013.
  5. [3]. Website der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie. abgerufen am 10. März 2013.