Strafvollzugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Strafvollzug''' im weiteren Sinne ist jede Durchführung einer strafrechtlichen Sanktion. Im engeren Sinne versteht man unter Strafvollzug die Durchführung einer von einem Gericht verhängten [[Freiheitsstrafe]] oder [[Jugendstrafe]].  
'''Strafvollzugrecht''' ist die rechtliche Regelung des [[Strafvollzuges]], d.h. der Durchführung einer vom Gericht verhängten rechtskräftigen [[Freiheitsstrafe]] oder [[Jugendstrafe]].  
==Bundesgesetzliche Regelung==
==Bundesgesetzliche Regelung==
In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung u.a. statt.
In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der [[Untersuchungshaft]], der [[Sicherungsverwahrung]] u.a. statt.
 
==Föderalismusreform==
==Föderalismusreform==
2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind Landesstrafvollzugsgesetze in Bayern, Hamburg und Niedersachsen erlassen worden (Stand: 30.04.2009).
2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind nach und nach in allen Bundesländern Landesstrafvollzugsgesetze erlassen worden. Zum 1. Oktober 2016 ersetzte Berlin als letztes Bundesland das (Bundes-)Strafvollzugsgesetz durch ein Landesgesetz.
 
==Vollzug der Jugendstrafe==
==Vollzug der Jugendstrafe==
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.
== Literatur==
== Literatur==
* Frank Arloth, Strafvollzugsgesetz: Bund, Bayern, Hamburg, Niedersachsen. Kommentar, 2. Auflage, München 2008.
* Frank Arloth, Strafvollzugsgesetz: Bund, Bayern, Hamburg, Niedersachsen. Kommentar, 2. Auflage, München 2008.
* Heribert Ostendorf (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht. Handbuch. Baden-Baden 2009.
* [http://www.strafvollzugsarchiv.de/index.php?action=archiv_beitrag&thema_id=&beitrag_id=264&gelesen=264 Heribert Ostendorf] (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht. Handbuch. Baden-Baden 2009.


[[Kategorie:Strafvollzug]]
[[Kategorie:Strafvollzug]]
[[Strafvollzug]]

Aktuelle Version vom 8. Juni 2018, 15:25 Uhr

Strafvollzugrecht ist die rechtliche Regelung des Strafvollzuges, d.h. der Durchführung einer vom Gericht verhängten rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe.

Bundesgesetzliche Regelung

In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung u.a. statt.

Föderalismusreform

2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind nach und nach in allen Bundesländern Landesstrafvollzugsgesetze erlassen worden. Zum 1. Oktober 2016 ersetzte Berlin als letztes Bundesland das (Bundes-)Strafvollzugsgesetz durch ein Landesgesetz.

Vollzug der Jugendstrafe

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.

Literatur

  • Frank Arloth, Strafvollzugsgesetz: Bund, Bayern, Hamburg, Niedersachsen. Kommentar, 2. Auflage, München 2008.
  • Heribert Ostendorf (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht. Handbuch. Baden-Baden 2009.

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