Strafvollzugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Strafvollzug''' im weiteren Sinne ist jede Implementierung einer vorher (meist von staatlicher Seite) festgesetzten retributiven Sanktion, also etwa auch die Exekution einer Todesstrafe oder die Durchsetzung einer Geldstrafe. Im engeren Sinne - und das ist häufiger der Fall - versteht man unter Strafvollzug die Durchführung einer von einem Gericht verhängten [[Freiheitsstrafe]] in einer dafür bestimmten Einrichtung (z.B. [[Gefängnis]]).
'''Strafvollzugrecht''' ist die rechtliche Regelung des [[Strafvollzuges]], d.h. der Durchführung einer vom Gericht verhängten rechtskräftigen [[Freiheitsstrafe]] oder [[Jugendstrafe]].
==Bundesgesetzliche Regelung==
In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der [[Untersuchungshaft]], der [[Sicherungsverwahrung]] u.a. statt.


In (West-) Deutschland - wo die Gefängnisse als [[Justizvollzugsanstalt (JVA)]]en bezeichnet werden, war der Strafvollzug erst seit 1977 gesetzlich geregelt. 2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgetze erlassen haben.
==Föderalismusreform==
2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind nach und nach in allen Bundesländern Landesstrafvollzugsgesetze erlassen worden. Zum 1. Oktober 2016 ersetzte Berlin als letztes Bundesland das (Bundes-)Strafvollzugsgesetz durch ein Landesgesetz.


In Deutschland bezeichnet "Strafvollzug" den auf Freiheitsstrafen bezogenen Teil des "Justizvollzugs", der zusätzlich zum Vollzug der Freiheitsstrafe auch den Vollzug anderer Strafen, Maßnahmen oder Massregeln enthält, die zur Zuständigkeit der Justizressorts gehören (z.B. Jugendstrafe, [[Sicherungsverwahrung]], [[Untersuchungshaft]]).
==Vollzug der Jugendstrafe==
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.
== Literatur==
* Frank Arloth, Strafvollzugsgesetz: Bund, Bayern, Hamburg, Niedersachsen. Kommentar, 2. Auflage, München 2008.
* [http://www.strafvollzugsarchiv.de/index.php?action=archiv_beitrag&thema_id=&beitrag_id=264&gelesen=264 Heribert Ostendorf] (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht. Handbuch. Baden-Baden 2009.


[[Kategorie:Strafvollzug]]
[[Kategorie:Strafvollzug]]
[[Strafvollzug]]

Aktuelle Version vom 8. Juni 2018, 15:25 Uhr

Strafvollzugrecht ist die rechtliche Regelung des Strafvollzuges, d.h. der Durchführung einer vom Gericht verhängten rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe.

Bundesgesetzliche Regelung

In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung u.a. statt.

Föderalismusreform

2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind nach und nach in allen Bundesländern Landesstrafvollzugsgesetze erlassen worden. Zum 1. Oktober 2016 ersetzte Berlin als letztes Bundesland das (Bundes-)Strafvollzugsgesetz durch ein Landesgesetz.

Vollzug der Jugendstrafe

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.

Literatur

  • Frank Arloth, Strafvollzugsgesetz: Bund, Bayern, Hamburg, Niedersachsen. Kommentar, 2. Auflage, München 2008.
  • Heribert Ostendorf (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht. Handbuch. Baden-Baden 2009.

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