Strafvollzugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Strafvollzug''' versteht man heute nicht in erster Linie den Vollzug jeglicher Strafen, sondern die praktische Durchführung einer verhängten Freiheitsstrafe in einer [[Justizvollzugsanstalt (JVA)]]. Gesetzlich geregelt wurde der Strafvollzug in Deutschland erstmals im [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) von 1976. Seit dem Jahre 2006 ist, im Ramen der Föderalismusreform, die Strafvollzugsgesetzgebung den einzelnen Bundesländern übertragen worden. Das StVollzG gilt nur noch in denjenigen Bundesländern, solange diese keine eigenen Strafvollzugsgetze erlassen haben. Der Begriff "Strafvollzug" ist in dem weiteren Begriff "Justizvollzug" enthalten, der zusätzlich zum Vollzug der Freiheitsstrafe auch den anderer Strafen, Maßnahmen oder Massregeln enthält, die zur Zuständigkeit des Justizressorts gehören (derzeit z.B. Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft).
'''Strafvollzugrecht''' ist die rechtliche Regelung des [[Strafvollzuges]], d.h. der Durchführung einer vom Gericht verhängten rechtskräftigen [[Freiheitsstrafe]] oder [[Jugendstrafe]].  
==Bundesgesetzliche Regelung==
In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der [[Untersuchungshaft]], der [[Sicherungsverwahrung]] u.a. statt.
 
==Föderalismusreform==
2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das [[StVollzG|Strafvollzugsgesetz]] (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind nach und nach in allen Bundesländern Landesstrafvollzugsgesetze erlassen worden. Zum 1. Oktober 2016 ersetzte Berlin als letztes Bundesland das (Bundes-)Strafvollzugsgesetz durch ein Landesgesetz.
 
==Vollzug der Jugendstrafe==
Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.
== Literatur==
* Frank Arloth, Strafvollzugsgesetz: Bund, Bayern, Hamburg, Niedersachsen. Kommentar, 2. Auflage, München 2008.
* [http://www.strafvollzugsarchiv.de/index.php?action=archiv_beitrag&thema_id=&beitrag_id=264&gelesen=264 Heribert Ostendorf] (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht. Handbuch. Baden-Baden 2009.
 
[[Kategorie:Strafvollzug]]
 
[[Strafvollzug]]

Aktuelle Version vom 8. Juni 2018, 15:25 Uhr

Strafvollzugrecht ist die rechtliche Regelung des Strafvollzuges, d.h. der Durchführung einer vom Gericht verhängten rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe.

Bundesgesetzliche Regelung

In (West-) Deutschland wurde der Strafvollzug für Erwachsene 1977 im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gesetzlich geregelt. Der Vollzug der Jugendstrafe blieb weitere dreißig Jahre ohne gesetzliche Grundlage. In beiden Fällen findet der Vollzug in Justizvollzugsanstalten (JVAs) statt. Zusätzlich zum Strafvollzug findet in solchen Anstalten auch der Vollzug der Untersuchungshaft, der Sicherungsverwahrung u.a. statt.

Föderalismusreform

2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gilt seither nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgesetze erlassen haben. Seither sind nach und nach in allen Bundesländern Landesstrafvollzugsgesetze erlassen worden. Zum 1. Oktober 2016 ersetzte Berlin als letztes Bundesland das (Bundes-)Strafvollzugsgesetz durch ein Landesgesetz.

Vollzug der Jugendstrafe

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtete die Länder bis zum Ende des Jahres 2007 eine gesetzliche Grundlage auch für den Vollzug der Jugendstrafe zu schaffen. Seit dem 1.1.2008 sind daher verschiedene Jugendstrafvollzugsgesetze in Kraft.

Literatur

  • Frank Arloth, Strafvollzugsgesetz: Bund, Bayern, Hamburg, Niedersachsen. Kommentar, 2. Auflage, München 2008.
  • Heribert Ostendorf (Hrsg.), Jugendstrafvollzugsrecht. Handbuch. Baden-Baden 2009.

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