Radbruchsche Formel

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Als Radbruchsche Formel wird eine von Gustav Radbruch nach 1945 entwickelte Konzeption verstanden. In ihrer heute zumeist gebräuchlichen Kurzform lautet sie: "Extremes Unrecht ist kein Recht". Die R. F. legitimiert den Strafrichter auf Basis eines erweitert legalistischen Verbrechensbegriffes dazu, auch positivrechtlich nicht kriminalisierte Handlungen in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich abzuurteilen. Eine größere Rolle spielte die Radbruchsche Formel zunächst in der Nachkriegszeit bei der Ahndung nationalsozialistischen Unrechts sowie nach 1989 im Rahmen der sogenannten Mauerschützenprozesse.

Die Radbruchsche Formel ist bisher fast ausschließlich rechtsphilosophisch - im Rahmen der Debatte um einen naturrechtlichen bzw. positivistischen Rechtsbegriff - diskutiert worden. Denkbar erscheint jedoch ebenfalls ihre Eignung als ein analytisches Konzept zur Deutung verschiedener kriminologischer Phämomene: Die kriminologischen Forschungen zur Kriminalität der Mächtigen, zum Repressiver Verbrechen sowie zur Makrokriminalität scheinen alle einen über den engeren legalistischen Rahmen hinaus erweiterten Kriminalitätsbegriff einzufordern.


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