Polizeiliche Kriminalstatistik: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in mehreren europäischen Statten so genannte „Criminal- Tabellen“ eingeführt. Diese hatten die Funktion, den Regierungen die Kontrolle und einen Einblick in die Arbeit der Organe der Rechtspflege und denen der Justizverwaltung zu verschaffen. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts erfolgte eine Veränderung für das Verständnis und die Bedeutung des gesammelten Materials. So waren es überwiegend die französischen Moral- und Sozialstatistiker, die damit begannen, die Statistiken der Strafrechtspflege als Indikatoren für den Umfang und die Struktur von [[Kriminalität]], dessen Stand und Bewegung, die Zusammensetzung des Täterkreises, sowie für kriminalpolitische und kriminologisch Erkenntnisinteressen, zu verwenden. Das Ziel war es, in der Tradition des Positivismus, eine exakte Gesellschaftslehre zu entwickeln, welche Gesetzte hervorbringen sollte, welche Kriminalität für die Wissenschaft transparent, im besten Falle sogar vorhersehbar machen sollten.(vgl, Steffen, 1993) Dies ist nur möglich, wenn die Statistiken die gesamte Kriminalität erfassen würden. Und genau an diesem Punkt spielt das Dunkelfeld die entscheidende Rolle.  
In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in mehreren europäischen Statten so genannte „Criminal- Tabellen“ eingeführt. Diese hatten die Funktion, den Regierungen die Kontrolle und einen Einblick in die Arbeit der Organe der Rechtspflege und denen der Justizverwaltung zu verschaffen. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts erfolgte eine Veränderung für das Verständnis und die Bedeutung des gesammelten Materials. So waren es überwiegend die französischen Moral- und Sozialstatistiker, die damit begannen, die Statistiken der Strafrechtspflege als Indikatoren für den Umfang und die Struktur von [[Kriminalität]], dessen Stand und Bewegung, die Zusammensetzung des Täterkreises, sowie für kriminalpolitische und kriminologisch Erkenntnisinteressen, zu verwenden. Das Ziel war es, in der Tradition des Positivismus, eine exakte Gesellschaftslehre zu entwickeln, welche Gesetzte hervorbringen sollte, welche Kriminalität für die Wissenschaft transparent, im besten Falle sogar vorhersehbar machen sollten(vgl, Steffen, 1993).  


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 9. Oktober 2007, 00:10 Uhr

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Tätigkeitsstatistik der Polizei der Bundesrepublik Deutschland zum strafrechtlichen Bereich. In ihr wird das erfaßt, was man landläufig auch als Hellfeld bezeichnet. Herausgegeben wird sie auf Bundesebene vom Bundeskriminalamt (BKA) bzw. auf Landesebene von den Landeskriminalämtern. Erkenntnisse zur Aussagekraft der PKS finden sich ca. in jedem Einführungsbuch in die Kriminologie.

Geschichte

In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden in mehreren europäischen Statten so genannte „Criminal- Tabellen“ eingeführt. Diese hatten die Funktion, den Regierungen die Kontrolle und einen Einblick in die Arbeit der Organe der Rechtspflege und denen der Justizverwaltung zu verschaffen. Erst im Laufe des 19. Jahrhunderts erfolgte eine Veränderung für das Verständnis und die Bedeutung des gesammelten Materials. So waren es überwiegend die französischen Moral- und Sozialstatistiker, die damit begannen, die Statistiken der Strafrechtspflege als Indikatoren für den Umfang und die Struktur von Kriminalität, dessen Stand und Bewegung, die Zusammensetzung des Täterkreises, sowie für kriminalpolitische und kriminologisch Erkenntnisinteressen, zu verwenden. Das Ziel war es, in der Tradition des Positivismus, eine exakte Gesellschaftslehre zu entwickeln, welche Gesetzte hervorbringen sollte, welche Kriminalität für die Wissenschaft transparent, im besten Falle sogar vorhersehbar machen sollten(vgl, Steffen, 1993).

Siehe auch

Hellfeld, Dunkelfeld, Strafverfolgungsstatistik

Weiterführende Literatur

  • Brüchert, Oliver 2004: »Es gibt keine Kriminalstatistik, nur eine Anzeigenstatistik … und das ist auch gut so!«, in: Hanak, Gerhard/Pilgram Arno (Hrsg.): Jahrbuch für Rechts- und Kriminalsoziologie 2003: Phänomen Strafanzeige, Baden-Baden, Seite 87 bis 106.
  • Kerner, Hans-Jürgen 1973: Verbrechenswirklichkeit und Strafverfolgung. Erwägungen zum Aussagewert der Kriminalstatistik, München.
  • Kury, Helmut 2001: »Das Dunkelfeld der Kriminalstatisik. Selektionsmechanismen und andere Verfälschungsstrukturen«, Kriminalistik 55, Seite 74 bis 83.
  • Reuband, Karl-Heinz 2004: »Kriminalitätsentwicklung und Medienwirklichkeit. Wie die Kriminalitätslage durch die PKS, Politiker und Medien konstruiert wird«, in: Walter, Michael/Kania, Harald/Albrecht, Hans-Jörg (Hrsg.): Alltagsvorstellungen von Kriminalität. Individuelle und gesellschaftliche Bedeutung der Kriminalitätsbilder für die Lebensgestaltung, Münster/Hamburg, Seite 235 bis 248.
  • Rüther, Werner 2001: »Zum Einfluss polizeilicher Erfassungskontrollen auf die registrierte Kriminalität. Am Beispiel der Kriminalitätsentwicklung in Bonn in den 90er-Jahren«, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 84, Heft 4.

Weblinks

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) findet sich auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes.

Das Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung (KIK) stellt statistisch und graphisch aufbereitete Daten zur Entwicklung der amtlich registrierten Kriminalität auf Basis der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik bereit.

Weitere Informationen zum Stichwort Polizeiliche Kriminalstatistik finden Sie im Kriminologie-Lexikon ONLINE unter Polizeiliche Kriminalstatistik.