Diskussion:Polizeiliche Kriminalstatistik

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Der erste Satz spricht von der Polizei. Ist damit auch die Bundespolizei (ehemals: Bundesgrenzschutz) gemeint? Findet deren Tätigkeit auch ihren Niederschlag in der PKS? Wenn nicht, müßte man den Satz wohl präzisieren.

Bei Erfassung des Deliktes gilt das sog. Tatortprinzip. D.h., dass der Fall in dem Land erfasst wird, in dem er passiert ist. Die durch die Bundespolizei erfassten Delikte werden an das jeweilige LKA ebenso übermittelt wie durch die Dienststellen der Landespolizei. Allerdings trägt die Sachbearbung der BuPo nicht den Namen "Kriminalpolizei" sondern nennt sich allgemein "Ermittlungsdienst". Da sich auch die Länder in ihrer Organisation unterscheiden und nicht jedes Land den Begriff "Kriminalpolizei" verwendet, die Tätigkeiten aber die gleichen sind, denke ich, dass um der Verständlichkeit wegen eine Unterteilung des Begriffs in die landesspezifischen Begrifflichkeiten unterbleiben sollte. Um Mißverständlichkeiten vorzubeugen, wird ergänzt, dass sowohl die durch die Landes- als auch durch die Bundespolizei erfassten Delikte in der PKS erfasst sind.