Geheimnisverrat ist ein Vergehen, dessen man sich im Militär, Polizei, Justiz oder an anderen Stellen im Staatsdienst schuldig machen kann.

Geheimnisverrat gibt es aber auch in der Wirtschaft, wenn etwa innerbetriebliche Angelegenheiten oder Geschäftsgeheimnisse zwischen Geschäftspartnern unbefugt an Dritte weitergegeben werden (Vorlagenmissbrauch, Verstoß gegen das HGB oder das UWG). In der Regel führt das wenigstens zur außerordentlichen Kündigung der betreffenden Person oder der Geschäftsbeziehung bzw. Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen.

Geheimnisverrat im Staatsdienst wird als strafbare Handlung angesehen, wenn er durch eine zu Stillschweigen, das heißt zur Wahrung von Geheimnissen vereidigte Person erfolgt. Daher sind die Strafmaße in solch einem Falle besonders hoch. Sie können variieren zwischen hohen Haftstrafen bis hin - in mehr auf Geheimnis fußenden Staatsformen wie Diktaturen - zur Todesstrafe. Häufig wird die Pflicht auf Wahrung von Geheimnissen als mit der Pressefreiheit und dem Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung und dem damit zusammenhängenden Akteneinsichtsrecht im Widerspruch stehend gesehen. Juristisch handelt es sich dabei jedoch um unterschiedliche Zusammenhänge. In verschiedenen Ländern werden Geheimnisstufen unterschieden (z. B. Vertraulich, Geheim, Streng Geheim), siehe Verschlusssache.

Das Amtsgericht Potsdam hatte in einem Urteil zur "Cicero"-Affaire die Möglichkeit unterstellt, dass ein Geheimnis verraten worden sei, aber nicht mit dem Ziel, darüber auch öffentlich zu berichten. Nach dieser Auslegung ist der Geheimnisverrat bereits in dem Moment beendet, in dem der Reporter ein Dossier erhält. Eine Publikation könne dann keine Beihilfe darstellen.

Weblinks

Richter lehnen Verfahren gegen Journalisten Schirra ab Spiegel Online vom 17.07.2006