Schwarzmarkt

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Als Schwarzmarkt wird ein Markt für illegale Güter und Dienstleistungen bezeichnet. Der Schwarzmarkt funktioniert ebenfalls grundsätzlich nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage, unterscheidet sich vom legalen Markt allerdings durch seine Position zum Recht. Während das Recht für die legale Wirtschaft einen Ordnungsrahmen schafft, innerhalb dessen das Marktgeschehen abläuft, ist ein Schwarzmarkt außerhalb der Grenzen des Rechts angesiedelt: Produktion, Distribution und Konsum erfolgen gegen die Intention des Gesetzes und werden von (straf-) rechtlichen Sanktionen bedroht. Polizei und Justiz stehen grundsätzlich in der Pflicht, Schwarzmärkte zu verhindern, bzw. zu bekämpfen.

Das Verbot der Konsumgüterherstellung schließt Poduzenten vom legalen Markt aus und kann sie zur Geschäftsaufgabe nötigen. Das kann zur Schrumpfung oder zum völligen Zusammenbruch des legalen Marktes führen. Die Alternative besteht in der illegalen Produktion. Das erspart zwar erhebliche Aufwendungen, da die Steuern wegfallen, doch steht dem Ersparten der Extra-Aufwand für die Verheimlichung gegenüber, der die Ersparnisse in der Regel übersteigen dürfte. Dies um so mehr, als nicht nur die Herstellung und der Transport, sondern auch der Verkauf selbst und der Verbleib der Erlöse aus den illegalen Geschäften verheimlicht werden müssen. Das erfordert Einfallsreichtum (z.B. Umdefinition von Genussmittel in Heilmittel) und Aufwendungen. Beispiel für die Nutzung der Umetikettierung als Arzneimittel zwecks Verheimlichung (mit Postversand) und für die Gesundheitsrisiken in diesem Zusammenhang ist die Jamaican Ginger Epidemie in den USA. Der durch die Prohibition (und die Sucht) erschwerte Marktaustritt erfolgt dann nicht durch die Wahlhandlung des Konsumenten, sondern durch externen Zwang (Lähmung, Tod). Insgesamt wird das Angebot daher durch die Verlagerung in die Illegalität eher verknappt und verteuert.

Ist die Nachfrage nicht elastisch (wie z.B. bei der Sucht), dann erhöht ein Schwarzmarkt im Vergleich zum offenen Markt die Kosten für den Konsumenten. Das kann zu Beschaffungskriminalität, aber auch zur Verelendung führen, zumal das Fehlen behördlichen Kontrollmöglichkeiten im Hinblick auf eventuelle Mängel der Ware auch Gesundheitsrisiken birgt.

Die Prohibition macht eine legale Rekrutierung von Mitarbeitern ebenso unmöglich wie eine legale Einrichtung eines Gewerbebetriebs. Zugleich werden die Qualifikationsanforderungen verlagert: formale Qualifikationen und formale Konkurrenz um Stellen wird entwertet; aufgewertet wird die Loyalität der Mitarbeiter wegen der hohen Kosten, die mit dem Verlassen des Geschäfts, mit der Weitergabe vertraulicher Informationen (Verrat) usw. verbunden wären. Daher Tendenz zum Rückgriff auf präexistente soziale Bindungen und Normensysteme (Familie; ethnische Zugehörigkeit). Dabei kann die ethnische Homogenität je nach Kontext auch den Vorteil einer nicht (leicht) penetrierbaren Sprachbarriere gegenüber der (feindlichen) Umwelt mit sich bringen.

Der ökonomische Wettbewerb zwischen Produzenten und/oder Importeuren und/oder Anbietern verlagert sich mangels legaler Wettbewerbschancen (Werbung) und rechtlicher Konfliktregelungsmöglichkeiten (Klage, Prozess, Urteil) auf vor- und außerrechtliche Felder (Ersatz der Ressource Recht durch die Ressource Gewalt; Bandenkriege; Schusswaffen; Fehden; Rache).

Das Verbot von Erwerb und Konsum kann in der "Trockenlegung" einer Bevölkerung resultieren, kann aber auch dazu führen, dass die Nachfrage sich ihren Weg zum Angebot sucht und dafür Mehraufwand und -kosten in Kauf nimmt (Speakeasy).

Es kommt zur Bildung eines Schwarzmarktes für diese Produkte, solange eine Nachfrage nach den verbotenen Konsumgütern besteht. Selbst wenn die Nachfrage nominal sinkt, werden nunmehr zum einen Anbieter auftreten, die bereit sind, ihre bisher legalen Geschäfte nun illegal weiterzuführen, zum anderen werden durch die Extrarendite des Risikoaufschlages neue Anbieter in den Markt gelockt. Das heißt, bisher legale Anbieter agieren illegal und renditeorientierte und mit illegalen Geschäften vertraute Personen kommen hinzu. Der Druck der Strafverfolgung führt zu einem hohen Risikoaufschlag und zur Verteuerung der Ware.

Es kommt zu zahlreichen organisatorischen Anpassungen. Um Grenzkontrollen zu überwinden, kommt es zu professionellem Schmuggel; Produktionsstufen werden ins Inland verlagert, um die Grenzkontrollen zu vermeiden. Banden bilden ein Oligopol und dringen in Produktionszusammenhänge auf der ganzen Breite der Wertschöpfungskette ein.

Die Konsumverlagerung ins Private entzieht sich staatlicher, medizinischer und sozialer Kontrolle (Speakeasy).

Bei der Entwicklung der Nachfrage kann Folgendes beobachtet werden.

  • Bei in der Bevölkerung stark akzeptierten Drogen führt das Verbot zu einer Gebrauchsdegression (-senkung), sofern der Überwachungsdruck ausreichend hoch ist. Viele Bürger halten sich auch an Verbote, die sie nicht einsehen. Beispiele sind die Alkoholprohibition in den USA oder die Bierprohibition auf Island.
  • Bei in der Bevölkerung wenig akzeptierten Drogen führt das Verbot zu einer Gebrauchsprogression (-steigerung), da durch das Verbot vermehrte Aufmerksamkeit erregt wird und der Reiz des Verbotenen hinzukommt. Sowohl in den Niederlanden als auch in Italien und in manchen Staaten der USA soll die faktische Entkriminalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabisprodukten zu einer Verringerung des Konsums geführt haben.
  • Andererseits kommt es bei der Freigabe von akzeptierten Produkten zu Anpassungsschocks. So stieg in Finnland, ausgelöst durch die Deregulierung der EU, die Zahl der Alkoholtoten zunächst an, als es zu sinkenden Preisen der Alkoholprodukte kam und die Dosis eines einzelnen Verbrauchers nicht mehr über den Preis reguliert wurde.
  • Eine Suchtverlagerung erfolgt auf legale Ersatzstoffe oder durch Umgehung des Verbotes auf illegalem oder legalem Wege. So führte die Alkoholprohibition zu einer Steigerung des Verkaufs von medizinischem (absolutem) Alkohol um 400 %.
  • Eine Suchtverlagerung auf die in der Prohibitionszeit günstigsten Darreichungsformen erfolgt. Während der Alkoholprohibition in den USA wurde etwa doppelt soviel destillierter hochprozentiger Alkohol getrunken wie vor und nach dem Verbot, da dieser (im Verhältnis zum Alkoholgehalt) wesentlich leichter heimlich herzustellen und zu schmuggeln ist als etwa Bier oder Wein.

Sterblichkeitsrate und Lebensqualität

Das Dosierungsrisiko nimmt zu. Die Alkoholprohibition führte zu einem vermehrten Angebot von harten Spirituosen anstelle von Bier und Wein. Bei der Hanfprohibition kam es zu einer Ausweitung der Züchtungen hinsichtlich Wirkstoffgehalt. Dasselbe gilt bei den sogenannten „harten Drogen“ wie Heroin. Viele Fixer setzen sich unbeabsichtigt den sogenannten Goldenen Schuss, da die Reinheit der verkauften Droge stark schwanken kann, was zu einer unbeabsichtigten und mitunter tödlichen Überdosis beim Drogenkonsum führen kann. Auch bei vergleichsweise harmlosen Drogen wie Cannabis kann es durch Streckmittel, wie beispielsweise Brix, Haarspray oder gar Blei zu schweren Gesundheitsschäden bei den Konsumenten kommen.[1]

Die Lebensmittelsicherheit nimmt ab, da ohne eine lebensmittelrechtliche Kontrolle, medizinische Kontrolle oder Arzneimittelzulassung die Möglichkeit der Manipulation erleichtert wird, beispielsweise durch Verunreinigungen sowie völligen Ersatz oder teilweise Beimischungen der in äußerer Erscheinung oder auch Wirkung ähnlichen Substanzen (siehe Drugchecking). Entweder sind diese Fremdstoffe unabsichtlich beigemengt, wie im Falle von Anteilen des giftigen Methanols in hochprozentigen Alkohol von Bränden bei fehlerhafter unfachmännischer Destillation oder absichtlich durch Beimengungen von Streckmitteln zur Vermehrung von Masse und Volumen. Andererseits wie der Zusatz von Strychnin zur subjektiven Verstärkung der Heroinwirkung, sodass der tatsächliche Wirkstoffgehalt durch Strecken geringer gehalten und der Profit maximiert werden kann.

Nicht zu vernachlässigen ist auch der Faktor der Strafandrohung nach Wirkstoffgehalt. So ist es z.B. für einen Cannabishändler, sollte er erwischt werden von Nachteil, reines Cannabis verkauft zu haben, da hier der Wirkstoffgehalt an THC pro Gewichtseinheit prozentual höher als bei gestreckter Ware ist. Auf diese Weise fördert Prohibition die Verbreitung von unreinem und damit verstärkt gesundheitsschädlichem Cannabis.

Nicht zuletzt ist eine Verschmutzung vor allem im mikrobiellen Bereich durch unhygienische Herstellung, Transport- und Abgabeformen häufig.

Bei steigendem Verfolgungsdruck erhöht sich das gesundheitliche Risiko bei der reinen Konsumhandlung, angefangen bei fehlenden Gesundheitskontrollen von illegalen Gastronomiebetrieben und deren Personal bis hin zur mehrfachen Verwendung von verschmutzten Konsumwerkzeugen unter unhygienischen Bedingungen. Die Wahrscheinlichkeit der Erkrankung an Gelbsucht und ähnlichen Krankheiten etwa ist deutlich erhöht.

In den USA vervierfachte sich die Menge von unsauber destilliertem (giftigem) Alkohol von 1 % auf 4 %. In Indien sterben oder erblinden bis heute jährlich Hunderte durch Konsum illegal hergestellten Alkohols.

Prohibitionsgesetze

Sonstige Auswirkungen der Alkoholprohibition in den USA

Eine weitere Auswirkung des Alkoholverbotes in den USA war der Umstieg von alkoholgetriebenen Fahrzeugen und Landmaschinen auf Öl als Brennstoff. In den 1890er Jahren war Ethanol (aus Getreide) der erste in amerikanischen Automobilen benutzte Treibstoff. Die 1919 eingeführte Prohibition zerstörte die vielen Getreidebrennereien, die viele Landwirte zur Herstellung ihrer preiswerten Ethanolbrennstoffe benutzten. Dies führte zu erhöhten Ausgaben auf Seiten der Landwirte und dem Umstieg auf ölbasierte Brennstoffe wie Benzin oder Diesel.


Literatur

  • Helmut Lindenmeyer: Die ethische Begründung der Prohibition. Dissertation an der Friedrich-Alexander-Universität zu Erlangen. Ohne Verlagsangabe, Erlangen 1927.
  • Jack London: König Alkohol. (Amerikanischer Titel: John Barleycorn). Universitas-Verlag, Berlin 1931.
  • Udo Sautter: Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika. Alfred Kröner Verlag, 5. Erweiterte Auflage 1994.
  • Thomas Welskopp: „Amerikas große Ernüchterung“. Eine Kulturgeschichte der Prohibition. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010. 660 S.
  • Nicole Krumdiek: „Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland“. Doktorarbeit, 2006. ISBN 3-8258-9543-2 (Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen)

Weblinks

Literaturlisten


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