Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS) Schweiz

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Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS) ist ein in der Schweiz entwickeltes institutionsübergreifendes, instrumentengestütztes Fallführungskonzept zur Planung und Durchführung eines rückfallpräventiv ausgerichteten Straf- und Massnahmenvollzugs, sowie der Bewährungshilfe.

Etymologie

Der Begriff Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS) setzt sich aus den Begriffsteilen Risiko (italienisch: riscio ‚gewisse Gefahr, Wagnis‘), Orientierung (das Sichorientieren, [geistige] Einstellung, Ausrichtung), Sanktion (französisch sanction, lateinisch: sanctio ‚Heilung, Billigung, Strafandrohung‘) sowie Vollzug (mittelhochdeutsch volzuc: ‚das Vollziehen, die Vollziehung‘) zusammen.

Begriffsklärungen / Definition

Unter risikoorientiertem Strafvollzug in der Schweiz wird ein seit Mitte der 1990er-Jahre verstärkt auftretendes Bestreben nach Risikobewusstsein und damit eine rückfallpräventive Ausrichtung innerhalb des Sanktionenvollzugs verstanden (Lehner/Huber 2014: 382). Der Begriff Risiko wird im Kontext von ROS im Sinne des Rückfallrisikos verwendet, d.h. der Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straffälligkeit. Es wird davon ausgegangen, dass das Risiko eines Rückfalls als solches nur indirekt beeinflusst werden kann und deshalb eine Beeinflussung des Risikos über die Arbeit an den individuellen risikorelevanten Problembereichen erfolgen muss (socialdesign 2013: 11).

Unter Sanktionenvollzug wird die Durchführung des Straf- und Maßnahmenvollzugs verstanden. Die Tätigkeit der Bewährungshilfe ist darin ebenfalls beinhaltet. Der Strafvollzug, d.h. die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, hat gemäß Artikel 75 des Schweizerischen Gesetzbuches (StGB) das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Als Hauptaufgaben des Strafvollzugs formuliert das Schweizerische Bundesgericht sowohl die Verbrechensverhütung (Spezialprävention), als auch die Wiedereingliederung (Resozialisierung) (Brägger (2014: 437). Unter Maßnahmenvollzug werden gerichtlich angeordnete therapeutische Maßnahmen für psychisch Kranke, Suchtmittelabhängige oder in der Persönlichkeitsentwicklung gestörte Straftäter verstanden. Die Maßnahmen werden geeigneten Maßnahmenvollzugseinrichtungen, Strafanstalten, Kliniken oder ambulant in Freiheit vollzogen (bzgl. Deutschland vgl. auch Maßregelvollzug). Ziel einer strafrechtlichen Maßnahme stellt die Befähigung der delinquenten Person dar, mit ihrem durch die psychische Störung oder Suchtmittelabhängigkeit vorhandenen Defizit sozialverträglich und rechtskonform umgehen zu lernen(vgl. Anastasiadis 2014: 271; Artikel 56, 59-61 StGB).

Entwicklung des Konzepts ROS

Das Konzept des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs (ROS) wurde im Rahmen der Qualitätsentwicklung bei den Bewährungs- und Vollzugsdienstes des Zürcher Amts für Justizvollzug entwickelt, um den gestiegenen fachlichen Ansprüchen an die Arbeit mit Straffälligen gerecht zu werden. Es schließt dabei an vorangegangene Entwicklungen im Kanton Zürich an: den deliktorientierten Ansatz des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD) und das Fachkonzept der Risikoorientierten Bewährungshilfe der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Zürcher Amts für Justizvollzug (--> siehe dazu weiterführende Literatur).

Ausgangslage

Auf politischer Ebene wurde die Stärkung der Kriminalprävention als Kernaufgabe des Justizvollzugs seit 2007 in den Legislaturzielen des Regierungsrats im Kanton Zürich verankert. Damit wurden konkrete Aufträge an den kantonalen Justizvollzug gestellt. Zudem wurde im Jahr 2007 die Pflicht zur Vollzugsplanung sowie die Betonung rückfallpräventiver Zielsetzungen im Schweizer Strafgesetzbuch (Art. 75 StGB) eingeführt. Auf gesellschaftlicher und medialer Ebene wurden aufgrund hoher medialer Aufmerksamkeit bei einzelnen schwerwiegenden Rückfällen teils stark emotionale Diskussionen um Sicherheit im Strafvollzug sowie die gesellschaftliche Erwartung nach Schutz und Sicherheit vor Kriminalität der geführt. Auf Ebene des Justizvollzugs lösten einzelne kritische Vorfälle und Rückfälle im Vollzug sowie in der Phase der Bewährung nach der Entlassung Fragen nach einer vertieften fachlichen, empirisch-wissenschaftlichen Fundierung für die Gestaltung des Sanktionenvollzugs aus. Ebenso zeigten Ergebnisse von internen Analysen des Straf- und Maßnahmenvollzugs Defizite in der Vollzugsgestaltung bezüglich individueller Gefährdungspotentiale von Straftätern. Vor der ROS-Einführung erfolgten keine standardisierten vertieften Abklärungen/Beurteilungen der konkreten Rückfallgefahr. (vgl. Mayer/Treuthardt 2014: 311, Amt für Justizvollzug 2014: 6, 12)

Modellversuch

Das ROS-Konzept und die darin vorgesehenen Arbeitsmittel sowie Prozessabläufe wurden vom 1. Mai 2010 bis zum 30. April 2013 in den Kantonen Zürich (als Initiator) sowie den Projektpartnern St. Gallen, Thurgau und Luzern im Rahmen eines Modellversuchs getestet. Das Amt für Justizvollzug Kanton Zürich hat ROS seit Mai 2013 zum verbindlichen Qualitätsstandard erklärt. Auch in den drei weiteren Kantonen wurde der Modellversuchsbetrieb in den Regelbetrieb überführt.

Grundlagen und Zielsetzungen

Theoretische und empirische Grundlagen

Die Kernhypothese des ROS-Modellversuchs besagte, dass eine valide Erfassung von Rückfallrisiko und Interventionsbedarf sowie deren Überführung in eine verbindliche Vollzugsplanung zu einem Rückgang der Rückfallraten bei den hiervon betroffenen Straffälligen führt. Zur Überprüfung dieser Annahme sowie weiteren Fragestellungen hinsichtlich Gütekriterien der entwickelten Instrumente, rückfallpräventiver Wirksamkeit der gesamten Konzeption, Implementierung der Konzeption, Prüfung der Übertragbarkeit auf andere Kantone sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse wurde ein Evaluationskonzept entwickelt, das eine Ergebnis- sowie Prozessevaluation umfasste (vgl. Amt für Justizvollzug 2014: 6-11).

ROS basiert auf dem Risk-Need-Responsivity-Modell (sog. RNR-Modell) nach Andrews/Bonta (2010). Bezugnehmend darauf werden die drei wichtigsten Wirksamkeitsprinzipien, d.h. Grundsätze vollzugspraktischer Handlungen, beschrieben: Das Risikoprinzip (risk principle) definiert, mit wem aus rückfallpräventiver Sicht besonders intensiv gearbeitet werden soll. Die Intensität der Behandlung und Betreuung einer straffälligen Person soll sich am individuellen Rückfallrisiko orientieren. Je höher das Rückfallrisiko, desto intensiver die Betreuung. Das Bedarfsprinzip (need principle) gibt an, woran gearbeitet werden soll. Inhalte und Themen einer Betreuung oder Behandlung sollen sich an den für ein Rückfallrisiko relevanten Problembereichen der Person orientieren. Diese dynamischen (veränderbaren) Risikofaktoren bilden den Interventionsbedarf. Das Ansprechbarkeitsprinzip (responsivity principle) bezieht sich darauf, auf welche Weise gearbeitet werden soll. Die Wahl der Methoden, mit denen an den Risikofaktoren gearbeitet wird, soll eine größtmögliche Beeinflussung der betreuten oder behandelten Person erlauben.

Ergänzende Wirksamkeitsprinzipien im ROS-Konzept über das RNR-Modell hinaus beziehen sich u.a. auf die Berücksichtigung möglichst aller relevanten Risikofaktoren, die Betonung der Identifikation und Aktivierung von Ressourcen, eine standardisierte Bewertung von Risiko-, Schutzfaktoren und intrapersonalen Merkmalen, eine möglichst alltagsnahe, transferorientierte Gestaltung der Intervention, ein strukturiertes, aber auch individuelles Arbeiten inklusive programmgetreuer Umsetzung (vgl. Mayer/Treuthardt 2014: 312, Amt für Justizvollzug 2014: 16).

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen bilden die Artikel 75-96 Schweizerisches Strafgesetzbuch, Artikel 8-10 Bundesgesetz über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Maßnahmenvollzug (LSMG), sowie die Justizvollzugsverordnung des Kanton Zürich (JVV).

Zielsetzungen

Das Konzepts des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs (ROS) soll einen einen einheitlichen, über verschiedene Vollzugsstufen und Vollzugseinrichtungen hinaus konsequent auf Rückfallprävention und Wiedereingliederung ausgerichteten Vollzugsverlauf ermöglichen, sowie ein inhaltliches an Vollzugszielen orientiertes Übergangsmanagement ermöglichen. Eine Reduzierung der Rückfälligkeit während und nach des Vollzugs steht dabei im Mittelpunkt. Durch die im Punkt Prozessschritte und Arbeitsmittel beschriebenen Vorgehen soll ein flächendeckender, funktions- und organisationsübergreifender, auf empirischen und wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhender Sanktionenvollzug durchgeführt werden. Des weiteren bestehen Zielsetzungen für die im Prozess beteiligten Arbeitspartner. Durch eine gemeinsame Informationsgrundlage sowie einheitliche Fachterminologie soll ein gemeinsames Fall- und Vollzugsverständnis der unterschiedlichen beteiligten Professionen entstehen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie der fachliche Austausch und Diskurs soll durch den gemeinsamen fachlichen und konzepturellen Rahmen gestärkt werden. Eine klare Zuteilung von Aufgaben, Verantwortung und Kompetenzen soll zu einer effizienteren Arbeitsteilung führen. Insgesamt soll eine Sensibilisierung aller am Vollzug beteiligter Akteure für risikorelevante Problembereiche und kritische Sanktionsverläufe erreicht werden (vgl. Mayer/Treudhardt 2014, Amt für Justizvollzug 2014).

Prozessschritte und Arbeitsmittel

Zur Umsetzung der Wirksamkeitsprinzipien (siehe Absatz „Theoretische Grundlagen“) im Vollzugsalltag besteht ein strukturierter Prozess, der sich in die vier Prozessschritte Triage, Abklärung, Planung und Verlauf aufgliedert. Jede dieser vier Arbeitsphasen baut auf den Ergebnissen der vorangegangenen Phase auf und bedient sich spezifischer standardisierter Arbeitsmittel.

1. Triage:

Der Prozessschritt beginnt nach Eingang des Falls bei der Vollstreckungsbehörde und seiner Zuweisung zur bearbeitenden Abteilung. Ziel ist es, methodisch Fälle zu identifizieren, bei denen eine vertiefte Risiko- und Bedarfsabklärung notwendig erscheint. Der Strafregisterauszug bildet die Entscheidungsgrundlage. Berücksichtigt werden neben der aktuellen Verurteilung die Anzahl, Deliktart und Schwere der Vorstrafen, sowie risikoerhöhende als auch protektive, risikomindernde Aspekte. Zur Fallfilterung wird das Fallscreening-Tool (FaST) in Form einer Excel-Tabelle eingesetzt. Im FaST werden Informationen aus dem Strafregisterauszug vordefinierten Merkmalsbereichen und Kriterien zugeordnet. Alle Merkmale werden mit einer bestimmten Punktezahl bewertet. Die Summe der Punktwerte wird vom Programm automatisch gewichtet und führt zu einer Zuordnung des Falls in einen von drei Falltypen: A-Fälle (kein erhöhter Abklärungsbedarf), B- Fälle (erhöhter Abklärungsbedarf hinsichtlich allgemeiner Delinquenz) und C-Fälle (erhöhter Abklärungsbedarf bezüglich Sexual- und/oder Gewaltdelikten).

2. Abklärung:

Eine Abklärung erfolgt entweder als Resultat des Fall-Screening-Tools (FaST) oder bei Bedarf im Vollzugsverlauf. In dieser Prozessphase wird für die ermittelten Fälle die Abklärung von Rückfallrisiko und Interventionsbedarf vorgenommen. Ziel ist es, bereits zu Beginn des Vollzugsverlaufs ein Fallkonzept zu entwickeln, das verdeutlicht, welche fallspezifischen Problembereiche bestehen, welche davon risikorelevant sind und worauf beim Vollzug besonders geachtet werden soll. Die ROS-Abklärung (R-A) erfolgt durch eine spezialisierte Abteilung für Forensisch-Psychologische Abklärungen (AFA). Die Erarbeitung des individualisierten Fallkonzepts entsteht auf Basis der Akteninformationen, Ergebnissen aus Interviews mit der straffälligen Person mittels standardisiertem Interviewleitfaden (bzgl. Erfassung umweltbezogener Problembereiche / Unterstützungsbedarf) sowie verwendeten Prognoseinstrumenten (bzgl. psychischer Faktoren).

3. Planung:

Auf Basis der gewonnenen Abklärungsergebnisse und in Absprache mit den Arbeitspartnern (z.B. Vollzugseinrichtung, Therapeuten) wird eine Interventionsplanung für den gesamten Vollzugsverlauf erstellt. Diese bildet die Grundlage der Fallführung durch die Vollzugsbehörde. Als Hilfsmittel zur inhaltlichen Planung und Steuerung des rückfallpräventiven Straf- oder Maßnahmenvollzugs wird ein strukturiertes Dokument, die sog. Fallübersicht (FÜ) verwendet. Hier werden alle Informationen zum Delikt, deliktrelevanten personenbezogenen Problembereichen sowie umweltbezogenen und psychischen Faktoren, Beschreibung des Deliktverhaltens, Angaben zur deliktbezogenen Höhe des Delinquenzrisikos, Veränderungs-, Unterstützungs- sowie Kontrollbedarf zusammengefasst.

4. Verlauf:

Durch eine standardisierte Berichterstattung wird der Austausch zwischen der fallführenden Person und den Arbeitspartnern aus Therapie, Vollzug, Bewährungshilfe und sonstigen Interventionsprogrammen erleichtert und gefördert. Zudem werden regelmäßig gemeinsame Standortbestimmungen durchgeführt. Bei kritischen Entwicklungen während des Vollzugs kann von allen Beteiligten jederzeit eine Risikosprechstunde mit der Abteilung für Forensisch-Psychologische Abklärungen in Anspruch genommen werden. Hilfsmittel zur systematischen inhaltlichen und formalen Verlaufsprüfung sowie der Vollständigkeit der Berichtserstattung bilden sog. ROS-Verlaufslisten (VL).

Kriminologische Relevanz und Kritik

Das Konzept des Risikoorientierten Sanktionenvollzugs (ROS) wird kontrovers hinsichtlich der Bedeutung von Prävention und Präventionsstrafrecht diskutiert. Niggli/Maeder (2012) als auch Brägger (2014) sehen in einer stark risikoorientierten, präventiven Ausrichtung von Strafen und Maßnahmen eine Abweichung vom Grundsatz des Schuldstrafrechts, das eine begangene oder versucht begangene Tat voraussetzt. Risikoorientierung ziele hingegen darauf ab, mögliche künftige Straftaten zu verhindern.

Hörnle (2011:19) verweist auf hinsichtlich dem Präventionsgedanken auf das Marburger Programm von Franz von Liszt und seiner proklamierten Abkehr von der Vergeltungsstrafe hin zur Spezialprävention mit ihren Strafzwecken Besserung, Sicherung und Abschreckung.

Kriminologische Relevanz von ROS ist auch bezüglich relativer Straftheorien zu sehen, mit dem Zweck von Strafe zur Senkung von Kriminalität und zur Schaffung von Sicherheit. Es wird kontrovers diskutiert, ob Wirkungszusammenhänge signifikant nachweisbar und Effekte in einer Größenordnung zu erwarten sind, die ein kostenintensives Strafjustizsystem im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung rechtfertigen (Hörnle, 2011). In diesem Zusammenhang wird auch die Treffsicherheit von Prognosen und „Falsch-Positive“ Einschätzungen, d.h. weiterhin als gefährlich eingeschätzte Straftäter, die in der Folgezeit kein derartiges Verhalten zeigen, kritisch betrachtet (Kaiser 1993: 291, Brägger 2014: 384).

Brägger stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit der gegeneinander abzuwägenden Rechtsgüter aus persönlicher Freiheit eines Straftäters einerseits und , dem berechtigten Anspruch der Gesellschaft auf Schutz und Sicherheit. Er warnt, nicht alle Aktivitäten im Justizvollzug mit dem Begriff des Risikos in Verbindung zu setzen, um keine unrealistischen Erwartungen von gänzlicher Verhinderung von Rückfalltaten bei den Adressaten Kriminalpolitik und Gesellschaft zu wecken (Brägger 2014: 384f, 2015: 11). Hürlimann (2014) spricht in Zusammenhang des Triage-Prozesses vom „schubladisierte[n] Täter“, der sich nicht gegen die Kategorisierung wehren kann.

Ob und in welchem Ausmaß durch die Umsetzung des ROS-Konzepts ein meßbarer und signifikanter Rückgang erneuter Straffälligkeit erreicht werden kann, ist aufgrund der bisher kurzen Umsetzungsdauer noch nicht bewertbar. Eine prospektive Studie soll ab 2017 die Wirksamkeit von ROS durch einen Vergleich der Rückfallraten von ROS-Fällen und Fällen vor der ROS-Einführung aufzeigen (vgl. Amt für Justizvollzug 2014: 11).

Literatur

  • Anastasiadis, Renate (2014): „Massnahmenvollzug“. In: Brägger, Benjamin (Hrsg.) (2014): Das schweizerische Vollzugslexikon. Von der vorläufigen Festnahme zur bedingten Entlassung. Basel. 271-278.
  • Andrews, D.A.; Bonta, James (2010): "The psychology of criminal conduct". 5. Aufl. Cincinnatti.
  • Brägger, Benjamin (2014): „Strafvollzug“. In: Brägger, Benjamin (Hrsg.) (2014): Das schweizerische Vollzugslexikon. Von der vorläufigen Festnahme zur bedingten Entlassung. Basel. 437-441.
  • Hörnle, Tatjana (2011): Strafrechtstheorien. Tübingen.
  • Kaiser, Günther et. al. (Hrsg.) (1993): Kleines Kriminologisches Wörterbuch. 3., völlig neubearbeitete und erweiterte Auflage. Heidelberg.
  • Lehner, Dominik; Huber, Andreas (2014): „Risikoorientierter Strafvollzug“. In: Brägger, Benjamin (Hrsg.) (2014): Das schweizerische Vollzugslexikon. Von der vorläufigen Festnahme zur bedingten Entlassung. Basel. 382-384.
  • Mayer, Klaus; Treuthardt, Daniel (2014): „Modellversuch Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS).“ In: Brägger, Benjamin (Hrsg.) (2014): Das schweizerische Vollzugslexikon. Von der vorläufigen Festnahme zur bedingten Entlassung. Basel. 310-318.
  • Niggli, Marcel Alexander; Maeder, Stefan (2012): „Sicherheit als Ziel des Strafrechts?“ In: Brägger, Benjamin; Steiner, Silvia; Vuille, Joelle (2012) (Hrsg.): Bedrohte oder bedrohende Sicherheit?. Reihe Kriminologie der SAK. Band 30. Bern. 3 – 33.
  • Stürm, Matthias; Hug, Valeska; Christoffel, Ueli (2012): „ Das „Zürcher Modell der ambulanten Straftäterbehandlung“. In: Borchard, B., Endrass, J., Rossegger, A. & Urbaniok, F. (Hrsg.)(2012): Interventionen bei Gewalt- und Sexualstraftätern. Risk-Management, Methoden und Konzepte der Forensischen Therapie. Berlin. 350-358.

Weblinks

  • Amt für Justizvollzug Kanton Zürich, Bewährungs- und Vollzugsdienste Zürich (BVD) (2014): „Schlussbericht Modellversuch RisikoorientierterSanktionenvollzug. 23.05.2014“. URL: [1] [23.02.2016].
  • Bonta, James; Andrews, D.A. (2007): "Risk-Need-Responsivity model for offender assessment and rehabilitation". Canada. URL: [2] [26.02.2016].
  • Brägger, Benjamin (2015): „Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS) Eine Analyse mit Ausblick“. URL: [3] [23.02.2016].
  • Bundesgesetz über die Leistungen Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (2008): "Art. 8-10". URL: [4] [29.02.2016]
  • Duden.de (2016): „Orientierung“. URL: [5] [26.02.2016].
  • Hürlimann, Brigitte (2014):„ Ein neues Instrument für den Strafvollzug. Der schubladisierte Täter.“ URL: [6] [26.02.2016].
  • Kriminologisches Institut der Universität Zürich (2013): „Modellversuch Risikoorientierter Sanktionenvollzug (ROS). Ergebnisevaluation Schlussbericht. Christian Schwarzenegger, Patrik Manzoni und Mirjam Baur 18. Oktober 2013“. URL: [7] [23.02.2016].
  • „Risikoorientierter Sanktionenvollzug ROS. Einführung“. URL: [8] [25.02.2016].
  • Schweizerisches Strafgesetzbuch (2016): "Art. 75-96". URL: [9] [26.02.2016].
  • socialdesign ag, Bern (2013): „Modellversuch Risikoorientierter Sanktionenvollzug. Schlussbericht Prozessevaluation. Bericht vom 09. Dezember 2013“. URL: [10] [25.02.2016].
  • Wikipedia.de (2016): „Risiko“. URL: [11] [26.02.2016].

Weiterführende Literatur

Beiträge zur Risikoorientierten Bewährungshilfe der Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Zürcher Amts für Justizvollzug:

  • Mayer, Klaus (2007): „Diagnostik und Interventionsplanung in der Bewährungshilfe
. Grundlagen und Aufgaben eines Risikoorientierten Assessments“. In: Zeitschrift Bewährungshilfe, Jg. 54, Nr. 2, 147-171.
  • Mayer, Klaus (2008): „Risikoorientierung – Eine grundlegende Ausrichtung der Bewährunghilfe“. In: DBH – Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik e.V. (Hrsg.)(2008): Kriminalpolitische Herausforderungen – Bewährungs- und Straffälligenhilfe auf neuen Wegen, DBH-Materialien Nr. 62. Zinnowitz, S. 132-144.

Deliktorientierter Ansatz des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes (PPD):

  • Urbaniok, Frank (2007): Was sind das für Menschen – was können wir tun. Nachdenken über Straftäter. Bern, 41-55.
  • Borchard, Bernd; Haug, Deborah (2012): „Deliktorientierte forensische Milieutherapie". In: Borchard, B., Endrass, J., Rossegger, A. & Urbaniok, F. (Hrsg.)(2012): Interventionen bei Gewalt- und Sexualstraftätern. Risk-Management, Methoden und Konzepte der Forensischen Therapie. Berlin. 333-349.