Militärischer Abschirmdienst

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Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) ein weiterer deutscher Nachrichtendienst auf Bundesebene.


Ursprung und Geschichte des MAD

Am 16.10.1950 wurde die „Prüfstelle für personelle Erfassung“ (aus Tarngründen „Prüfstelle Bad Godesberg“ genannt) für Sicherheitsüberprüfungen der Anwärter der künftigen Bundeswehr eingerichtet. Das daraus hervorgehende „Amt für die Unterbringung der Besatzungstruppen“ (nach dem Leiter Theodor Blank auch „Amt Blank“ genannt) unterhielt seit 1950 eine Verbindungsstelle zwischen den Alliierten und der Bundesregierung.

Im Jahr 1956 wurde das „Amt für die Unterbringung der Besatzungstruppen“ in das „Bundesministerium für Verteidigung (BMVg)“ umbenannt. Aus der Verbindungsstelle entstand in diesem Zusammenhang am 30. Januar 1956 die Unterabteilung „Innere Sicherheit der Streitkräfte“, welche die Grundstruktur des späteren MAD darstellt.

Am 3. Oktober 1957 wurden diese Grundstrukturen in das neu geschaffene "Amt für Sicherheit der Bundeswehr" (ASBw) übernommen. Die Aufgabe des ASBw war es, zur Erhaltung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr durch Abwehr von Angriffen sicherheitsgefährdender Kräfte beizutragen. Bis 1984 wurde ohne gesetzliche Grundlage, lediglich auf der Basis von Erlassen des Bundesministers der Verteidigung nachrichtendienstlich gearbeitet.

Im September 1984 führte der aufgrund von Affären und Zwischenfällen erstellte "Höcherl-Bericht" zu einer weitgehenden Umstrukturierung des ASBw und zu datenschutzrechtlichen Änderungen. Zeitgleich wurde der ASBw in das "Amt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Amt)" umbenannt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1983 zum "Volkszählungsgesetz" führte zur Entwicklung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz) vom 20. Dezember 1990. Mit dem MAD-Gesetz wurden die Aufgaben und Befugnisse des Militärischen Abschirmdienstes auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt.

Mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des MAD-Gesetzes am 12. März 2004 ist der Militärische Abschirmdienst auch für die Abschirmung der deutschen Kontingente während besonderer Auslandsverwendungen der Bundeswehr oder bei humanitären Maßnahmen zuständig und darf im Ausland zur Bewertung der Sicherheitslage der eingesetzten Streitkräfte innerhalb der Liegenschaften der deutschen Streifkräfte tätig werden. Für die Informationslage außerhalb der Liegenschaften ist weiterhin der BND zuständig und durch den MAD zu „ersuchen“.

Aufgaben des MAD

Die Aufgaben für den Militärischen Abschirmdienst ergeben sich aus dem Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG). Die dem MAD zugewiesenen Aufgaben erstrecken sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland.

Gesetzliche Aufgaben im Inland

Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, welche sich auf extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen sowie Spionage gegen die Bundeswehr beziehen.

Gesetzliche Aufgaben im Ausland

Der MAD darf im Ausland zur Bewertung der Sicherheitslage der eingesetzten Streitkräfte innerhalb der Liegenschaften der deutschen Streifkräfte tätig werden. Ist die Sammlung von Informationen außerhalb von Liegenschaften erforderlich, ersucht der Militärische Abschirmdienst den Bundesnachrichtendienst (BND) um entsprechende Maßnahmen.

Aufbau des MAD

Als Teil der Bundeswehr nimmt der MAD die Aufgaben des Verfassungsschutzes im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums wahr. Der Militärische Abschirmdienst besteht aus dem MAD-Amt in Köln und im Bundesgebiet flächendeckend verteilten 14 MAD-Stellen mit regionalen Zuständigkeitsbereichen.

Das MAD-Amt ist in eine Verwaltungsabteilung und fünf Fachabteilungen aufgeteilt:

  • Zentrale Fachaufgaben
  • Extremismusabwehr
  • Spionageabwehr
  • Personeller und materieller Geheimschutz
  • Nachrichtendienstliche Technik


Informationsbeschaffung - Militärische Aufklärung

Die militärische Aufklärung der Bundeswehr wird unter dem Begriff „Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr (MilNWBw)“ zusammengefasst.

Die wenigen Informationen über die Militärische Aufklärung beinhalten lediglich Auskünfte über organisatorische Maßnahmen. Ein Einblick in die Arbeitsweisen lässt sich nur durch einen Vergleich mit verwandten Organisationsformen gewinnen, welche in den angelsächsischen Ländern progressiver mit Untersuchungen über ihr Arbeitsfeld umgehen.

Militärische Aufklärung ist der gesteuerte Einsatz mit dem Ziel, durch Sichtbeobachtung, technische oder sonstige militärische Mittel und Methoden, Erkenntnisse über andere Länder, Regionen und übergreifende Fragen sowie Potenziale, Aktivitäten und Möglichkeiten eines tatsächlichen oder möglichen Gegners oder Konfliktparteien zu gewinnen.

Die Militärische Aufklärung dient vor allem der Absicherung der Bundeswehr vor militärischen Angriffen auf die Struktur der Bundeswehr.

Weiterhin soll die Bundeswehr vor Anschlägen durch Terroristen abgeschirmt und vor Ausspähung durch fremde Geheimdienste oder auch vor Infiltration von Extremisten geschützt werden.

Zunehmend relevant wird auch der Schutz von Datenbanken und der elektronischen Infrastruktur (Information Warfare).


Das Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ZNBw) dient der Informationsverarbeitung innerhalb des MilNWBw. Es gestaltet abnehmergerechte Lagebilder aus Erkenntnissen bundeswehrexterner und –interner Quellen.

Ein weiteres Element der Militärischen Aufklärung ist das „Kommando Strategische Aufklärung (KdoStratAufkl)“, welches nach Vorstellung der Bundeswehr die Kräfte der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung, des Elektronischen Kampfes und der abbildenden satellitengestützten Aufklärung vereint, auch mit dem Ziel der weltweiten Aufklärung.

Die Bundeswehr sieht in diesem Kommando einen bedeutenden Vorteil ihrer Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit zur Planung und Durchführung von Einsätzen deutscher Streitkräfte im Ausland, obwohl deutlich die zivilen Aufklärungskompetenzen des BND berührt werden. Dem stehen jedoch das internationale Engagement Deutschlands und das Sicherheitsbedürfnis der im Ausland eingesetzten Kräfte gegenüber.

Die notwendige Aufklärung bringt politische Risiken mit sich. Aufgedeckte nachrichtendienstliche Operationen, aus dem militärischen Bereich, können größeren außen- und innenpolitischen Schaden anrichten als Maßnahmen, die aus Institutionen der Zivilgesellschaft kommen.

Kontrolle

Die Tätigkeit des MAD unterliegt administrativer und parlamentarischer Kontrolle. Zu den Aufsichtsorganen gehören das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG), der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD) als auch die Dienst- und Fachaufsicht durch das Bundesverteidigungsministerium.


Literatur

Wegmann, B.: Zwischen Normannenstraße und Camp Nikolaus. Die Entstehung deutscher Geheimdienste nach 1945, Berlin 1999, S.60 ff.

Roewer, H., Schäfer, S., Uhl, M.: Lexikon der Geheimdienste im 20. Jahrhundert, München 2003, S.279 ff.

Rose-Stahl, M.: Die Kontrolle der Geheimdienste, S.136 ff.

Eberbach, H.-E.: Neuorientierung des Militärischen Nachrichtenwesens der Bundeswehr, in Europäische Sicherheit, Oktober 2002, S.13 ff.

Korte, G.(Hrsg): Aspekte der nachrichtendienstlichen Sicherheitsarchitektur. Beiträge zur inneren Sicherheit, Bd. 26, Brühl 2005, S.11 ff.


Weblinks

http://www.mad.bundeswehr.de/portal/a/mad