Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Beschlagnahmeverbot]] nach § 97 Abs. 1 StPO soll verhindern, dass das Zeugnisverweigerungsrecht über das Einziehen von Material umgangen werden kann.
Das [[Beschlagnahmeverbot]] nach § 97 Abs. 1 StPO soll verhindern, dass das Zeugnisverweigerungsrecht über das Einziehen von Material umgangen werden kann.
Dieses gilt nicht für Dinge im Besitz von Personen, die kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. (9)[23]  
Dieses gilt nicht für Dinge im Besitz von Personen, die kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. (9)[23] [http://dejure.org/gesetze/StPO/97.html]


Nach § 97 Abs. 1 StPO dürfen
Nach § 97 Abs. 1 StPO dürfen
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:* andere Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 b StPO genannten Berufsvertreter erstreckt,
:* andere Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 b StPO genannten Berufsvertreter erstreckt,


nicht beschlagnahmt werden. [http://dejure.org/gesetze/StPO/97.html]
nicht beschlagnahmt werden.
 


Das gilt allerdings nur, soweit die Gegenstände im Gewahrsam der
Das gilt allerdings nur, soweit die Gegenstände im Gewahrsam der
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