Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Beschlagnahmeverbot]] nach § 97 Abs. 1 StPO soll verhindern, dass das Zeugnisverweigerungsrecht über das Einziehen von Material umgangen werden kann.
Das [[Beschlagnahmeverbot]] nach § 97 Abs. 1 StPO soll verhindern, dass das Zeugnisverweigerungsrecht über das Einziehen von Material umgangen werden kann.
Dieses gilt nicht für Dinge im Besitz von Personen, die kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. (9)[23] [http://dejure.org/gesetze/StPO/97.html]  
Dieses gilt nicht für Dinge im Besitz von Personen, die kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. (9)[[http://dejure.org/gesetze/StPO/97.html]
 
Nach § 97 Abs. 1 StPO dürfen
 
 
:* Schriftliche Mitteilungen zwischen den in § 53 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 b StPO genannten Berufsvertretern und ihren Klienten, Mandanten bzw. Patienten,
:* Aufzeichnungen der in § 53 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 b StPO genannten Berufsvertreter über relevante Mitteilungen ihrer Klienten, Mandanten bzw. Patienten und
:* andere Gegenstände, auf die sich das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs.1 Nrn. 1 bis 3 b StPO genannten Berufsvertreter erstreckt,
 
nicht beschlagnahmt werden.
 
Das gilt allerdings nur, soweit die Gegenstände im Gewahrsam der
zur Zeugnisverweigerung Berechtigten sind (§ 97 Abs. 2 StPO).
Eine entsprechende Anwendung des Beschlagnahmeverbots aus § 97 StPO auf Personen, die kein Zeugnisverweigerungsrecht
haben, kommt nicht in Betracht. (9)
 
Mit Hilfe des Beschlagnahmeverbots soll eine Umgehung der Zeugnisverweigerung vermieden
werden. Nur so bleiben nämlich die dem Vertrauensverhältnis zugrunde liegenden Unterlagen bei
den zur Zeugnisverweigerung berechtigten Berufsgruppen vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden
geschützt.


== Konkurrenz zum "[[BKA]] Gesetz" ==
== Konkurrenz zum "[[BKA]] Gesetz" ==
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