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'''gradlinig | '''gradlinig Verwandte''': | ||
Gradlinig verwandt sind direkte Abkömmlinge bzw. Voreltern. Auf den Grad der Verwandtschaft kommt es nicht an. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht also zugunsten von: Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, | Gradlinig verwandt sind direkte Abkömmlinge bzw. Voreltern. Auf den Grad der Verwandtschaft kommt es nicht an. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht also zugunsten von: Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, | ||
ehelichen und nichtehelichen Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern usw. | |||
'''bis zum dritten Grad in der Seitenlinie | '''bis zum dritten Grad in der Seitenlinie Verwandte''': | ||
Es betrifft also: | Es betrifft also: | ||
Geschwister und Halbgeschwister, Geschwisterkinder (Nichten, Neffen) in Verfahren gegen die eigenen Geschwister oder die Geschwister ihrer Eltern (und umgekehrt), nicht aber Geschwisterkinder (Cousins, Cousinen | Geschwister und Halbgeschwister, Geschwisterkinder (Nichten, Neffen) in Verfahren gegen die eigenen Geschwister oder die Geschwister ihrer Eltern (und umgekehrt), nicht aber Geschwisterkinder (Cousins, Cousinen) im Verfahren gegen andere Cousins bzw. Cousinen. | ||
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