Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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'''gradlinig Verwandten''':
'''gradlinig Verwandte''':
Gradlinig verwandt sind direkte Abkömmlinge bzw. Voreltern. Auf den Grad der Verwandtschaft kommt es nicht an. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht also zugunsten von: Urgroßeltern, Großeltern, Eltern,  
Gradlinig verwandt sind direkte Abkömmlinge bzw. Voreltern. Auf den Grad der Verwandtschaft kommt es nicht an. Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht also zugunsten von: Urgroßeltern, Großeltern, Eltern,  
eheliche und nichteheliche Kindern, Enkelkinder, Urenkelkindern usw.
ehelichen und nichtehelichen Kindern, Enkelkindern, Urenkelkindern usw.




'''bis zum dritten Grad in der Seitenlinie Verwandten''':
'''bis zum dritten Grad in der Seitenlinie Verwandte''':


Es betrifft also:
Es betrifft also:


Geschwister und Halbgeschwister, Geschwisterkinder (Nichten, Neffen) in Verfahren gegen die eigenen Geschwister oder die Geschwister ihrer Eltern (und umgekehrt), nicht aber Geschwisterkinder (Cousins, Cousinen, Basen, Vettern) im Verfahren gegen andere Cousins, Cousinen, Basen bzw. Vettern.
Geschwister und Halbgeschwister, Geschwisterkinder (Nichten, Neffen) in Verfahren gegen die eigenen Geschwister oder die Geschwister ihrer Eltern (und umgekehrt), nicht aber Geschwisterkinder (Cousins, Cousinen) im Verfahren gegen andere Cousins bzw. Cousinen.




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