Terrorliste: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 8: Zeile 8:
*Das Bereitstellungsverbot bedeutet: den Betroffenen dürfen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Keine Kreditgewährung, keine Ausleihe, keine Auszahlung von Sozialleistungen oder Gehältern.  
*Das Bereitstellungsverbot bedeutet: den Betroffenen dürfen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Keine Kreditgewährung, keine Ausleihe, keine Auszahlung von Sozialleistungen oder Gehältern.  


Zielobjekt einer Terrorliste sind die gelisteten Personen und Organisationen. Adressat der Sicherheitsrats-Resolutionen, zu denen die Terrorlisten gehören, sind aber alle Individuen: bei der EU-Liste alle Bürger und Unternehmen und öffentlichen Stellen aller EU-Staaten, bei der UNO-Terrorliste alle Bürger (etc.) aller Mitgliedsstaaten der UNO. Wer Kontakt mit einer auf einer Terrorliste aufgeführten Person oder Organisation hat, muss dies umgehend melden, um sich nicht selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Andernfalls drohen Sanktionen, die bis zur Aufnahme auf die Terrorliste selbst gehen können.  
Zielobjekt einer Terrorliste sind die gelisteten Personen und Organisationen. Adressat der Sicherheitsrats-Resolutionen, zu denen die Terrorlisten gehören, sind aber alle Individuen: bei der EU-Liste alle Bürger und Unternehmen und öffentlichen Stellen aller EU-Staaten, bei der UNO-Terrorliste alle Bürger (etc.) aller Mitgliedsstaaten der UNO. Wer Kontakt mit einer auf einer Terrorliste aufgeführten Person oder Organisation hat, muss dies umgehend melden (Mitteilungspflicht), um sich nicht selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Andernfalls drohen Sanktionen, die bis zur Aufnahme auf die Terrorliste selbst gehen können.  


Die Folgen der Aufnahme auf eine Terrorliste sollen gravierend sein und sind dies anscheinend auch. Rolf Gössner (2009) schreibt dazu: "Wer einmal auf der Liste steht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben. Er ist quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmArbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufhoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Festnahmen begründet. Zu den Fernwirkungen zählen die Verweigerung von Einbürgerungen und Asylanerkennungen sowie der Widerruf des Asylstatus von Mitgliedern oder Anhängern gelisteter Gruppen."
Die Folgen der Aufnahme auf eine Terrorliste sollen gravierend sein und sind dies anscheinend auch. Rolf Gössner (2009) schreibt dazu: "Wer einmal auf der Liste steht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben. Er ist quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmArbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufhoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Festnahmen begründet. Zu den Fernwirkungen zählen die Verweigerung von Einbürgerungen und Asylanerkennungen sowie der Widerruf des Asylstatus von Mitgliedern oder Anhängern gelisteter Gruppen."

Version vom 4. November 2009, 14:46 Uhr

Terrorliste nennt man ein amtliches Verzeichnis von Personen und/oder Organisationen, gegen die wegen der mutmaßlich von ihnen ausgehenden terroristischen Risiken besondere Überwachungsmaßnahmen und/oder Restriktionen (insbesondere im finanziellen Bereich) in Kraft sind. Terrorlisten gibt es in verschiedenen Staaten und überstaatlichen Institutionen. Besonders folgenreich sind die Terrorliste der Vereinten Nationen und die Terrorliste der EU.

Die fundamentale Konsequenz der Aufnahme auf eine Terrorliste besteht im Ausschluss von allen finanziellen Transaktionen. Darüber hinaus statuieren manche Terrorlisten noch weitere Sanktionen, insbesondere Reiserestriktionen.

Die Finanzrestriktionen bestehen aus einem Einfriergebot und einem Bereitstellungsverbot.

  • Das Einfriergebot bedeutet: die Betroffenen dürfen nicht mehr über ihr Eigentum und Vermögen verfügen; ihre Konten werden eingefroren; sie können ihre Immobilien nicht mehr veräußern etc.
  • Das Bereitstellungsverbot bedeutet: den Betroffenen dürfen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Keine Kreditgewährung, keine Ausleihe, keine Auszahlung von Sozialleistungen oder Gehältern.

Zielobjekt einer Terrorliste sind die gelisteten Personen und Organisationen. Adressat der Sicherheitsrats-Resolutionen, zu denen die Terrorlisten gehören, sind aber alle Individuen: bei der EU-Liste alle Bürger und Unternehmen und öffentlichen Stellen aller EU-Staaten, bei der UNO-Terrorliste alle Bürger (etc.) aller Mitgliedsstaaten der UNO. Wer Kontakt mit einer auf einer Terrorliste aufgeführten Person oder Organisation hat, muss dies umgehend melden (Mitteilungspflicht), um sich nicht selbst in Schwierigkeiten zu bringen. Andernfalls drohen Sanktionen, die bis zur Aufnahme auf die Terrorliste selbst gehen können.

Die Folgen der Aufnahme auf eine Terrorliste sollen gravierend sein und sind dies anscheinend auch. Rolf Gössner (2009) schreibt dazu: "Wer einmal auf der Liste steht, hat kaum mehr eine Chance auf ein normales Leben. Er ist quasi vogelfrei, wird politisch geächtet, wirtschaftlich ruiniert und sozial isoliert. Das gesamte Vermögen wird eingefroren, alle Konten und Kreditkarten werden gesperrt, Barmittel beschlagnahmArbeits- und Geschäftsverträge faktisch aufhoben; weder Arbeitsentgelt noch staatliche Sozialleistungen dürfen noch ausbezahlt werden; hinzu kommen Passentzug und Ausreisesperre sowie Überwachungs- und Fahndungsmaßnahmen. Mit Verweis auf die Terrorliste werden Wohnungsdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder Festnahmen begründet. Zu den Fernwirkungen zählen die Verweigerung von Einbürgerungen und Asylanerkennungen sowie der Widerruf des Asylstatus von Mitgliedern oder Anhängern gelisteter Gruppen."

Ausnahmen vom Einfriergebot und vom Bereitstellungsverbot können gewährt werden. Der Rechtsweg ist allerdings in jeder Hinsicht wenig entwickelt. Dies gilt für die Frage der Aufnahme auf eine Terrorliste wie auch für allfällige Ausnahmen von den Sanktionen und die Streichung von einer Liste. Graduelle Unterschiede bestehen aber zwischen den einzelnen Terrorlisten.


Literatur

  • Gössner, Rolf (2009) EU-Terrorliste: Feindstrafrecht auf Europäisch. Blätter für deutsche und internationale Politik 3:13–16 (www.blaetter.de)
  • Hohmann, Harald; Puschke, Marcus (2007) Basiswissen Sanktionslisten. Hintergrund und Praxis der Integration von Sanktionslisten in Ihre Geschäftsprozesse. Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft.
  • Pergande, Frank (2009) Die Tücken der Terrorlisten. Deutsche Unternehmen im Visier der Fahnder. FAZ 24.02.09: 3.
  • Rechtsschutz für Terrorverdächtige. FAZ 04.09.08: 4.

Links