Terrorliste der Vereinten Nationen

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Auf der laufend aktualisierten und im Internet einsehbaren Terrorliste der Vereinten Nationen (UNO-Terrorliste) - offizielle Bezeichnung: "The Consolidated List established and maintained by the 1267 Committee with respect to Al-Qaida, Usama bin Laden, and the Taliban and other individuals, groups, undertakings and entities associated with them" - befinden sich (2009: rund 400) Namen von Personen und Organisationen, die für Akteure oder Unterstützer terroristischer Anschläge gehalten werden und die deshalb einem strengen wirtschaftlichen und mobilitätsbezogenen Sanktionsregime (Boykott) unterliegen. Etabliert wurde die UNO-Terrorliste durch die Sicherheitsratsresolution 1267 aus dem Jahre 1999. Trotz ihrer Weiterentwicklung durch die Resolutionen 1333 (2000) und 1390 (2002) ist für den Sanktionsausschuss, der die Liste verwaltet und über ihre Durchsetzung wacht, die Bezeichnung "1267-Sanktionsausschuss" nach wie vor geläufig. Die Rechtsposition der Betroffenen gilt trotz einiger Fortschritte noch immer weitgehend als unzulänglich entwickelt. Der Europaratsbeauftragte Dick Marty erklärte, dass ein Gelisteter weniger Rechte habe als ein Serienkiller.

Die UN-Terrorliste verpflichtet Regierungen und Privatpersonen, sich jeder wirtschaftlichen Unterstützung dieser Personen zu enthalten. Im einzelnen statuiert die Liste

  • erstens ein Einfriergebot (= alle Konten, Gelder, Vermögenswerte usw. müssen der Verfügung der Gelisteten entzogen werden)
  • zweitens ein Bereitstellungsverbot (= Verbot, gelisteten Personen oder Organisationen Geld oder andere Ressourcen zur Verfügung zu stellen) und
  • drittens ein Reiseverbot (= keine Einreise auf das Gebiet eines UN-Mitgliedsstaats; keine Durchreise).

In Ergänzung der UNO-Terrorliste beauftragte der Sicherheitsrat mit der Resolution 1373 (2001) alle Mitgliedsstaaten, in Eigenregie weitere Listen mit den Namen von Terroristen und Terrorunterstützern anzulegen und auch deren Vermögen einzufrieren und auch in Bezug auf diese Betroffenen ein Bereitstellungsverbot auszusprechen und durchzusetzen. Auf dieser Resolution beruht die halb-autonome Terrorliste der EU.


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