Täter-Opfer-Ausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch in diesem Zuweisungsfall existieren keine deliktsspezifischen Beschränkungen, es werden jedoch Fälle ohne konkretisierbares Opfer ausgeschlossen, was nicht gleichbedeutend ist mit einer natürlichen Person als Opfer. Das bedeutet, dass ein Ausgleich mit juristischen Personen dann möglich ist, wenn ein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist.
Auch in diesem Zuweisungsfall existieren keine deliktsspezifischen Beschränkungen, es werden jedoch Fälle ohne konkretisierbares Opfer ausgeschlossen, was nicht gleichbedeutend ist mit einer natürlichen Person als Opfer. Das bedeutet, dass ein Ausgleich mit juristischen Personen dann möglich ist, wenn ein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist.


== TOA im StGB ==
=== TOA im StGB ===




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Die Regelungen des § 46 a Ziffer 1 StGB sind nicht auf bestimmte Deliktskategorien festgelegt, auch der Ausschluss bestimmet Deliktsgruppen ist unzulässig. Fälle mit juristischen Personen als Opfer sind generell zulässig und auch „opferlose“ Taten sind von der Gesetzessystematik nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In der TOA-Literatur wird die Anwendung des § 46 a StGB auf „opferlose“ Delikte weitgehend ausgeschlossen, aber die Möglichkeit der symbolischen Täterleistung wird in weitem Umfang befürwortet.
Die Regelungen des § 46 a Ziffer 1 StGB sind nicht auf bestimmte Deliktskategorien festgelegt, auch der Ausschluss bestimmet Deliktsgruppen ist unzulässig. Fälle mit juristischen Personen als Opfer sind generell zulässig und auch „opferlose“ Taten sind von der Gesetzessystematik nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In der TOA-Literatur wird die Anwendung des § 46 a StGB auf „opferlose“ Delikte weitgehend ausgeschlossen, aber die Möglichkeit der symbolischen Täterleistung wird in weitem Umfang befürwortet.


== Regelungen der StPO ==
== Regelungen der StPO ==
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