Täter-Opfer-Ausgleich: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Richter hat gemäß § 47 Abs.1 Ziffer 2 auch nach der Anklageerhebung noch die Möglichkeit, das Verfahren im Rahmen der Diversion einzustellen. Die Bedingungen gelten analog zu denen des § 45 JGG.
Der Richter hat gemäß § 47 Abs.1 Ziffer 2 auch nach der Anklageerhebung noch die Möglichkeit, das Verfahren im Rahmen der Diversion einzustellen. Die Bedingungen gelten analog zu denen des § 45 JGG.


== TOA als Weisung im JGG ==
=== TOA als Weisung im JGG ===




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Auch in diesem Zuweisungsfall existieren keine deliktsspezifischen Beschränkungen, es werden jedoch Fälle ohne konkretisierbares Opfer ausgeschlossen, was nicht gleichbedeutend ist mit einer natürlichen Person als Opfer. Das bedeutet, dass ein Ausgleich mit juristischen Personen dann möglich ist, wenn ein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist.
Auch in diesem Zuweisungsfall existieren keine deliktsspezifischen Beschränkungen, es werden jedoch Fälle ohne konkretisierbares Opfer ausgeschlossen, was nicht gleichbedeutend ist mit einer natürlichen Person als Opfer. Das bedeutet, dass ein Ausgleich mit juristischen Personen dann möglich ist, wenn ein persönlicher Ansprechpartner vorhanden ist.


== TOA im StGB ==
== TOA im StGB ==
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