Strafvollzugsrecht

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Strafvollzug im weiteren Sinne ist jede Implementierung einer vorher (meist von staatlicher Seite) festgesetzten retributiven Sanktion, also etwa auch die Exekution einer Todesstrafe oder die Durchsetzung einer Geldstrafe. Im engeren Sinne - und das ist häufiger der Fall - versteht man unter Strafvollzug die Durchführung einer von einem Gericht verhängten Freiheitsstrafe in einer dafür bestimmten Einrichtung (z.B. Gefängnis).

In (West-) Deutschland - wo die Gefängnisse als Justizvollzugsanstalt (JVA)en bezeichnet werden, war der Strafvollzug erst seit 1977 gesetzlich geregelt. 2006 wurde die Strafvollzugsgesetzgebung (im Rahmen der Föderalismusreform) Ländersache. Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) gilt nur noch in denjenigen Bundesländern, die noch keine eigenen Strafvollzugsgetze erlassen haben.

In Deutschland bezeichnet "Strafvollzug" den auf Freiheitsstrafen bezogenen Teil des "Justizvollzugs", der zusätzlich zum Vollzug der Freiheitsstrafe auch den Vollzug anderer Strafen, Maßnahmen oder Massregeln enthält, die zur Zuständigkeit der Justizressorts gehören (z.B. Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft).