Sexualstraftäterambulanz: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Sexualstraftäterambulanz''' ist eine Einrichtung der Nachsorge für Sexualdelinquenten, die sich nicht (mehr) im Freiheitsentzug befinden und denen bei der Vermeidung von Rückfälligkeit durch ambulante Angebote wie insbesondere Individual- und Gruppentherapie sowie Beratungstätigkeiten geholfen werden soll. 


== Entstehung ==
== Entstehung ==
   
   
Grundlage der Einrichtung forensischer Ambulanzen als Einrichtung der Nachsorge war die Erkenntnis, dass intensive psychotherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern nach der Haft oder während einer laufenden Bewährungszeit die Rückfallwahrscheinlichkeit erheblich reduziert.


Die Einrichtung forensisch-therapeutischer Spezialambulanzen für entlassene
*1987 richtete die Psychiatrische Abteilung der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Berlin (heute: Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin) eine forensisch-therapeutische Spezialambulanz für ehemalige Maßregelvollzugspatienten (nach § 63 StGB) ein.
Maßregelvollzugspatienten, die gemäß § 63 StGB untergebracht sind, begann bereits im Jahre 1987 in der Psychiatrischen Abteilung der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik in Berlin, (heute: Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin).
*1988 eröffnete die Klinik für Forensische Psychiatrie Haina (die zentrale Maßregelvollzugseinrichtung des Landes Hessen) eine entsprechende Ambulanz ein.
*Die Einrichtung von forensischen Ambulanzen speziell für die Nachsorge bei entlassenen Sexualstraftätern geht für den deutschen Sprachraum auf eine Initiative in Wien im Jahre 1992 zurück, wo der Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit eine psychiatrisch–psychotherapeutische Betreuungseinrichtung zur fachgerechten Betreuung entlassener Straftäter und Maßnahmenuntergebrachter gründete („Forensische Ambulanz, FRANZ“), die bald Vorbildcharakter erhalten sollte.
*In Stuttgart gründete im September 1998 der Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V. (www.sd-stgt.de) eine Psychotherapeutische Ambulanz für Sexualstraftäter. Dabei handelte es sich um den bundesweit ersten Versuch, ein solches Konzept zu entwickeln und umzusetzen und dadurch auch dem durch das „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ (BGBI I S. 160) vom 26. Januar 1998 entstehenden gesteigerten Bedarf an Therapieplätzen zu entsprechen.
*2003: Gründung der Berliner Forensisch-Therapeutischen-Ambulanz (FTA) (www.forensik-berlin.de ), die, wie die Stuttgarter Einrichtung, auch Probanden aus dem Maßregelvollzug betreut.
*01.01.2004: Die Bewährungshilfe Kassel beginnt das Projekt „Ambulante Nachsorge Kassel (ANK)" in Zusammenarbeit mit der Sozialtherapeutischen Justizvollzugsanstalt Kassel. Das Projekt wird zum 01.04.2008 beendet und durch ein vom Hessischen Justizministerium initiiertes Konzept des “Sicherheitsmanagements“ ersetzt. Dieses sieht individuelle Therapien durch Vermittlung des Vereins zur Forderung der Bewährungshilfe in Hessen e.V. vor. Einen weiteren Entwicklungsschritt zur Einrichtung forensisch-therapeutischer Spezialambulanzen brachte das „Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“ (BGBI I S. 513) vom 13. April 2007 mit der den Gerichten eröffneten Möglichkeit, entlassenen Strafgefangenen im Rahmen der Maßregel der Führungsaufsicht in §§ 67, 67 Abs.2, 68a Abs.7, 68 b Abs.1 Nr. 11, 68 b Abs.2 Satz 3 StGB die Weisung aufzuerlegen, sich einer ambulanten Nachsorge in Forensischen Ambulanzen zu unterziehen.
*Dies führte bereits am 01.04.2008, fußend auf einer Ambulanzkonzeption der Justizbehörde in Hamburg, zur Einrichtung zweier Ambulanzbereiche mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Die forensische Nachsorge bei Sexualstraftätern wurde im Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikums Eppendorf (www.uke.de ) angesiedelt; für Haftentlassene mit psychiatrischer Erkrankung die Zuständigkeit der Forensisch-psychiatrische Ambulanz der Asklepios Klinik-Nord begründet, deren Fachabteilung VII auch für unter Führungsaufsicht stehende ehemalige Patienten des Maßregelvollzuges zuständig blieb. In Mischfällen von Maßregelunterbringung und Strafvollzug wird darauf abgestellt, ob die Entlassung aus dem Maßregelvollzug – insoweit bleibt es bei der vorgenannten Zuständigkeit – oder aus der Strafhaft erfolgt.


In der Folge wurden eine Vielzahl entsprechender Einrichtungen mit teilweise unterschiedlicher Schwerpunktsetzung gegründet, die hier überblickartig vorgestellt werden sollen:
*In Rheinland-Pfalz führte die Gesetzesnovelle im Jahre 2009 unter Einbeziehung der Bewährungshilfe des LG Frankenthal zur Einrichtung einer Psychotherapeutischen Ambulanz der Justiz (PAJu) (www.justiz.rlp.de) durch die Justizvollzugsanstalt – Sozialtherapeutische Anstalt– Ludwigshafen in Zusammenarbeit mit der Justizvollzugsanstalt  Frankenthal und der Jugendstrafanstalt Schifferstadt. Das bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entschloss sich ebenfalls zur Errichtung dreier forensischer Nachsorgeambulanzen zur Beratung, Vermittlung und Durchführung geeigneter Betreuungs- und/oder Behandlungsformen für aus dem Justizvollzug entlassene Sexualstraftäter, die unter Bewährungs- und Führungsaufsicht stehen. Bislang erfolgte am 01.09.2008 in München die Eröffnung der Psychotherapeutische Fachambulanz für Sexualstraftäter München (http://www.hilfswerk-muenchen.de) und am 01.10.2009 einer mit gleicher Konzeption arbeitenden psycho-therapeutischen Fachambulanz in Nürnberg. Die Nachsorgeambulanzen sind derzeit als Modellprojekte mit einer Laufzeit von drei Jahren konzipiert. Sie sind pauschal finanziert und werden von freien Trägern betrieben. Der Betrieb der Fachambulanz in München erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Evangelischen Hilfswerk München gemeinnützige GmbH, der Betrieb in Nürnberg aufgrund eines Vertrages mit der zur Diakonie gehörenden Stadtmission Nürnberg e.V (www.stadtmission-nuernberg.de). Der eingetragene Verein: „Bochumer Ambulanzzentrum e.V (kontakt@bochumer-ambulanzzentrum.de) , dem Fachleute nahezu aller Instanzen der Sozialkontrolle angehören, ist Träger der gleichnamigen Ambulanz und hat das Ziel, eine strukturierte ambulante Sexualstraftätertherapie unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse für strafrechtlich in Erscheinung getretene Sexualstraftäter zu ermöglichen. Die Facharbeit des Vereins erfolgt in dem den Verein fachlich begleitenden Psychotherapieausschuss.
 
Im Jahre 1988 eröffnete die Klinik für Forensische Psychiatrie Haina, als zentrale Maßregelvollzugseinrichtung des Landes Hessen, eine entsprechende Ambulanz. Die Anfänge von forensischen Ambulanzen als Einrichtungen der Nachsorge insbesondere für entlassene Sexualstraftäter im deutschen Sprachraum gehen auf eine Initiative in Wien im Jahre 1992 zurück. Ausgehend von der Erkenntnis, dass eine Rückfallprophylaxe nicht alleine durch Betreuungsmaßnahmen im Rahmen der Haft und Unterbringung erreicht werden kann, sondern bei einigen Tätern eine intensive Versorgung nach der Entlassung notwendig ist, führte dies dort zunächst zur Einrichtung der ersten psychiatrisch–psychotherapeutischen Betreuungseinrichtung zur fachgerechten Betreuung entlassener Straftäter und Maßnahmenuntergebrachten („Forensische Ambulanz, FRANZ“) durch den Verein für Bewährungshilfe und Soziale Arbeit in Wien.
 
Nachdem zahlreiche Studien über Sexualstraftäter zu der Erkenntnis gelangten, dass die intensive psychotherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern nach der Haft oder während einer laufenden Bewährungszeit die Rückfallwahrscheinlichkeit erheblich reduziert, erfolgte im September 1998 die Gründung einer vom Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V. (www.sd-stgt.de) getragenen Psychotherapeutische Ambulanz für Sexualstraftäter. Dabei handelte es sich um den bundesweit ersten Versuch, ein solches Konzept zu entwickeln und umzusetzen und dadurch auch dem durch das „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ (BGBI I S. 160) vom 26. Januar 1998 entstehenden gesteigerten Bedarf an Therapieplätzen zu entsprechen.
 
Durch die Gesetzesnovelle, zu der sich der Gesetzgeber durch eine Serie von Kindestötungen und sexuellem Kindesmissbrauch veranlasst sah, wurde Therapie für einen Großteil der Sexualstraftäter verpflichtend. Die genannte Gesetzesnovelle führte im Jahre 2003 auch zur Gründung der Berliner Forensisch-Therapeutischen-Ambulanz
(FTA) (www.forensik-berlin.de ), die, wie die Stuttgarter Einrichtung, auch Probanden aus dem Maßregelvollzug betreut. Am 01.01.2004 begann in enger Zusammenarbeit mit der Sozialtherapeutischen Justizvollzugsanstalt Kassel das von der Bewährungshilfe Kassel getragene Projekt „ Ambulante Nachsorge Kassel (ANK), welches allerdings zum 01.04.2008 beendet und durch ein vom Hessischen Ministerium der Justiz initiiertes Konzept des “Sicherheitsmanagements“ ersetzt worden ist, welches nunmehr individuelle Therapien durch Vermittlung des Vereins zur Forderung der Bewährungshilfe in Hessen e.V. vorsieht. Einen weiteren Entwicklungsschritt zur Einrichtung forensisch-therapeutischer Spezialambulanzen brachte das „Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung“ (BGBI I S. 513) vom 13. April 2007 mit der den Gerichten eröffneten Möglichkeit, entlassenen Strafgefangenen im Rahmen der Maßregel der Führungsaufsicht in §§ 67, 67 Abs.2, 68a Abs.7, 68 b Abs.1 Nr. 11, 68 b Abs.2 Satz 3 StGB die Weisung aufzuerlegen, sich einer ambulanten Nachsorge in Forensischen Ambulanzen zu unterziehen.
Dies führte bereits am 01.04.2008, fußend auf einer Ambulanzkonzeption der Justizbehörde in Hamburg, zur Einrichtung zweier Ambulanzbereiche mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Die forensische Nachsorge bei Sexualstraftätern wurde im Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie des Universitätsklinikums Eppendorf (www.uke.de ) angesiedelt; für Haftentlassene mit psychiatrischer Erkrankung die Zuständigkeit der Forensisch-psychiatrische Ambulanz der Asklepios Klinik-Nord begründet, deren Fachabteilung VII auch für unter Führungsaufsicht stehende ehemalige Patienten des Maßregelvollzuges zuständig blieb. In Mischfällen von Maßregelunterbringung und Strafvollzug wird darauf abgestellt, ob die Entlassung aus dem Maßregelvollzug – insoweit bleibt es bei der vorgenannten Zuständigkeit – oder aus der Strafhaft erfolgt.
 
In Rheinland-Pfalz führte die Gesetzesnovelle im Jahre 2009 unter Einbeziehung der Bewährungshilfe des LG Frankenthal zur Einrichtung einer Psychotherapeutischen Ambulanz der Justiz (PAJu) (www.justiz.rlp.de) durch die Justizvollzugsanstalt – Sozialtherapeutische Anstalt– Ludwigshafen in Zusammenarbeit mit der Justizvollzugsanstalt  Frankenthal und der Jugendstrafanstalt Schifferstadt. Das bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entschloss sich ebenfalls zur Errichtung dreier forensischer Nachsorgeambulanzen zur Beratung, Vermittlung und Durchführung geeigneter Betreuungs- und/oder Behandlungsformen für aus dem Justizvollzug entlassene Sexualstraftäter, die unter Bewährungs- und Führungsaufsicht stehen. Bislang erfolgte am 01.09.2008 in München die Eröffnung der Psychotherapeutische Fachambulanz für Sexualstraftäter München (http://www.hilfswerk-muenchen.de) und am 01.10.2009 einer mit gleicher Konzeption arbeitenden psycho-therapeutischen Fachambulanz in Nürnberg. Die Nachsorgeambulanzen sind derzeit als Modellprojekte mit einer Laufzeit von drei Jahren konzipiert. Sie sind pauschal finanziert und werden von freien Trägern betrieben. Der Betrieb der Fachambulanz in München erfolgt auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Evangelischen Hilfswerk München gemeinnützige GmbH, der Betrieb in Nürnberg aufgrund eines Vertrages mit der zur Diakonie gehörenden Stadtmission Nürnberg e.V (www.stadtmission-nuernberg.de). Der eingetragene Verein: „Bochumer Ambulanzzentrum e.V (kontakt@bochumer-ambulanzzentrum.de) , dem Fachleute nahezu aller Instanzen der Sozialkontrolle angehören, ist Träger der gleichnamigen Ambulanz und hat das Ziel, eine strukturierte ambulante Sexualstraftätertherapie unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse für strafrechtlich in Erscheinung getretene Sexualstraftäter zu ermöglichen. Die Facharbeit des Vereins erfolgt in dem den Verein fachlich begleitenden Psychotherapieausschuss.
Eine Besonderheit stellt die von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. (www.bios-bw.de) , einem interdisziplinärer Zusammenschluss von Angehörigen nahezu aller mit der Behandlung von Straftätern befassten Fachdisziplinen und dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) mit dem dort angesiedelten „Forensischen Integrationsteam“ (FIT) in Wiesloch getragene und am 2. Juni 2008 im Amtsgericht Karlsruhe eröffnete Forensische Ambulanz Baden (FAB) dar, die sich dem BIOS- Ansatz entsprechend, in erster Linie dem Opferschutz und nur nachrangig dem Täterinteresse verpflichtet sieht. Sie gestattet neben der Behandlung von Gewalt-und Sexualstraftätern der Justizvollzugsanstalten Bruchsal, Mannheim, Heimsheim, Heilbronn sowie Offenburg auch - dem originären Auftrag der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V folgend, - die Behandlung traumatisierter Verbrechensopfer! Die Forensische Ambulanz Baden übernimmt auch die Erstellung originärer Behandlungs- und kriminalprognostischer Gutachten gem. §§ 46, 56, 63, 64, 66 StGB.
Eine Besonderheit stellt die von der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. (www.bios-bw.de) , einem interdisziplinärer Zusammenschluss von Angehörigen nahezu aller mit der Behandlung von Straftätern befassten Fachdisziplinen und dem Psychiatrischen Zentrum Nordbaden (PZN) mit dem dort angesiedelten „Forensischen Integrationsteam“ (FIT) in Wiesloch getragene und am 2. Juni 2008 im Amtsgericht Karlsruhe eröffnete Forensische Ambulanz Baden (FAB) dar, die sich dem BIOS- Ansatz entsprechend, in erster Linie dem Opferschutz und nur nachrangig dem Täterinteresse verpflichtet sieht. Sie gestattet neben der Behandlung von Gewalt-und Sexualstraftätern der Justizvollzugsanstalten Bruchsal, Mannheim, Heimsheim, Heilbronn sowie Offenburg auch - dem originären Auftrag der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V folgend, - die Behandlung traumatisierter Verbrechensopfer! Die Forensische Ambulanz Baden übernimmt auch die Erstellung originärer Behandlungs- und kriminalprognostischer Gutachten gem. §§ 46, 56, 63, 64, 66 StGB.


Nicht als Sexualstraftäterambulanzen begriffen werden können die an der Sektion für Sexualmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel seit 1973 bestehende Sexualmedizinische Ambulanz (http://www.uni-kiel.de/sexmed) und die an der Charité von Prof. Beier geleitete Ambulanz für Sexualmedizin (http://www.sexualmedizin.charite.de/index.php), da diese zwar - neben anderen sexualmedizinischen Störungsbildern auch Sexualstraftäter behanden, insgesamt aber die gesamte Bandbreite sexueller Störungen behandeln.
Die seit 1973 in Kiel an der Sektion für Sexualmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein bestehende "Sexualmedizinische Ambulanz" (http://www.uni-kiel.de/sexmed) und die an der Charité von Prof. Beier geleitete Ambulanz für Sexualmedizin (http://www.sexualmedizin.charite.de/index.php) behandeln neben anderen sexualmedizinischen Störungsbildern auch Sexualstraftäter und werden vom Verfasser dieses Artikels wegen der Behandlung der gesamten Bandbreite sexueller Störungen nicht als (spezialisierte) Sexualstraftäterambulanzen klassifiziert.
 


== Zielgruppe ==
== Zielgruppe ==