Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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Präventionsprogramme und -projekte des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielen auf die Vermeidung von [[Sexualdelinquenz]] an Kinder bzw. [[Kindesmisshandlung]] durch '''sexuellen Missbrauch''' in den unterschiedlichen Phasen primärer (ursachenorientierter), sekundärer (gelegenheitsorientierter) und tertiärer (nachtatorientierter)  [[Prävention]].
Präventionsprogramme und -projekte des sexuellen Missbrauchs von Kindern zielen auf die Vermeidung von [[Sexualdelinquenz]] an Kinder bzw. [[Kindesmisshandlung]] durch '''sexuellen Missbrauch''' in den unterschiedlichen Phasen primärer (ursachenorientierter), sekundärer (gelegenheitsorientierter) und tertiärer (nachtatorientierter)  [[Prävention]].




==Sexueller Missbrauch==
==Sexueller Missbrauch==
Eine allgemeingültige Definition sexuellen Missbrauchs an Kindern kann es nicht geben, da das Verständnis sexueller Ausbeutung einem historischen Wandel, andererseits kulturellen Unterschieden unterlegen ist. So waren sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen bis zur Renaissance nicht verpönt (Marquardt-Mau: 31).  
Eine allgemeingültige Definition sexuellen Missbrauchs an Kindern kann es nicht geben, da das Verständnis sexueller Ausbeutung einem historischen Wandel, andererseits kulturellen Unterschieden unterlegen ist. So waren sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen bis zur Renaissance nicht verpönt (Marquardt-Mau 1995: 31).  




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Schneider definiert den sexuellen Missbrauch an Kindern als ,,Kontakte und Interaktionen zwischen einem Kind und einem Erwachsenen, bei denen das Kind als Objekt zur sexuellen Stimulation des Täter bzw. der Täterin oder einer anderen Person missbraucht wird" (2001: 91ff.).  Allerdings besteht auch die Gefahr, dass harmlose Verstöße, wie etwa anzügliche Blicke (vgl. Engfer 1998: 1007) oder das Beobachten des Kindes beim Baden zu den Arten sex. Missbrauchs  (Bange 1992: 102) bzw. als sexuelle Übergriffe verstanden werden. Uneingeschränkte Zustimmung findet es, dass durch Drohungen und körperliche Gewalt erzwungene sexuelle Handlungen sexuellen Missbrauch darstellen (Bange 1992: 102). Kennzeichnend für sexuellen Missbrauch allgemein ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer, wobei der Täter seine Autoritätsstellung oder Vertrauensposition ausnutzt, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten der abhängigen Person zu befriedigen. Sexueller Missbrauch ist somit Missbrauch von Macht in Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsverhältnissen oder auch von Machtungleichheiten bei Geschlechtern (vgl. Weber & Rohleder 1995: S. 29).  
Schneider definiert den sexuellen Missbrauch an Kindern als ,,Kontakte und Interaktionen zwischen einem Kind und einem Erwachsenen, bei denen das Kind als Objekt zur sexuellen Stimulation des Täter bzw. der Täterin oder einer anderen Person missbraucht wird" (Schneider 2001: 91ff.).  Allerdings besteht auch die Gefahr, dass harmlose Verstöße, wie etwa anzügliche Blicke (vgl. Engfer 1998: 1007) oder das Beobachten des Kindes beim Baden zu den Arten sex. Missbrauchs  (Bange 1992: 102) bzw. als sexuelle Übergriffe verstanden werden. Uneingeschränkte Zustimmung findet es, dass durch Drohungen und körperliche Gewalt erzwungene sexuelle Handlungen sexuellen Missbrauch darstellen (Bange 1992: 102). Kennzeichnend für sexuellen Missbrauch allgemein ist ein Machtgefälle zwischen Täter und Opfer, wobei der Täter seine Autoritätsstellung oder Vertrauensposition ausnutzt, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten der abhängigen Person zu befriedigen. Sexueller Missbrauch ist somit Missbrauch von Macht in Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsverhältnissen oder auch von Machtungleichheiten bei Geschlechtern (vgl. Weber & Rohleder 1995: S. 29).  




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==Bewertung der Konzeptionen zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Deutschland==
==Kriminologischer Diskurs zu Konzeptionen zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Deutschland==
* Kennzeichnend  für die Konzeptionen sind vorrangig Risikomanagementprozesse, die eine Faktorisierung der Probanden zum Gegenstand haben und sich an die Rückfallgefahr anstatt an die soziale Integration orientieren. Dies wirkt sich auch auf die staatliche Straffälligenhilfe aus, innerhalb der eine risikoorientierte Kontrollbetreuung in den Vordergrund rückt und sozialpädagogische Hilfsprozesse eine untergeordnete Rolle spielen (vgl. Klug 2008: 167 ff.).
 
* Die Konzeptionen zeigen z. T. verschiedene Schwerpunkte und Ansätze. Sie beziehen sich zunehmend auf eine reine Kontrollfunktion und entwickeln Systeme, in denen Täter in Täterkategorien klassifiziert und entsprechend ihrer Rückfallgefahr eingestuft werden. Im Vordergrund steht eine bessere Vernetzung der Justizorgane und die Verlängerung der Polizeigewalt.
* Die Konzeptionen zeigen z. T. verschiedene Schwerpunkte und Ansätze. Sie beziehen sich zunehmend auf eine reine Kontrollfunktion und entwickeln Systeme, in denen Täter in Täterkategorien klassifiziert und entsprechend ihrer Rückfallgefahr eingestuft werden. Im Vordergrund steht eine bessere Vernetzung der Justizorgane und die Verlängerung der Polizeigewalt.


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* Engfer, A. (1998): Sexueller Missbrauch. In Oerter, R. & Montada, L. (Hrsg.), Entwicklungspsychologie, Weinheim, Basel, Berlin
* Engfer, A. (1998): Sexueller Missbrauch. In Oerter, R. & Montada, L. (Hrsg.), Entwicklungspsychologie, Weinheim, Basel, Berlin
* Fey, E. (1988): Von unabhängigen Müttern, starken Kindern, dem Sinn des Ungehorsams und sozialen Netzen. in Kazis, K. (Hrsg.): Dem Schweigen ein Ende. Sexuelle Ausbeutung von Kindern in der Familie, Basel
* Fey, E. (1988): Von unabhängigen Müttern, starken Kindern, dem Sinn des Ungehorsams und sozialen Netzen. in Kazis, K. (Hrsg.): Dem Schweigen ein Ende. Sexuelle Ausbeutung von Kindern in der Familie, Basel
* Klug, Wolfgang (2008): Risikoorientierte Bewährungshilfe – ein Modell? Auseinandersetzung mit einem Züricher Konzept. In: Bewährungshilfe Heft 2/2008, S. 167- 179
* Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang (2000): Warum und wie die Strafjustiz spart. In: Rottleuthner, H. (Hrsg.) (2000): Armer Rechtstaat. Beiträge zur Jahrestagung der Vereinigung für Rechtssoziologie in Innsbruck 1998. Baden-Baden.
* Ludwig-Mayerhofer, Wolfgang (2000): Warum und wie die Strafjustiz spart. In: Rottleuthner, H. (Hrsg.) (2000): Armer Rechtstaat. Beiträge zur Jahrestagung der Vereinigung für Rechtssoziologie in Innsbruck 1998. Baden-Baden.
* Popitz, Heinrich, (1968): Die Präventivwirkung des Nichtwissens, Tübingen
* Popitz, Heinrich, (1968): Die Präventivwirkung des Nichtwissens, Tübingen
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