Polizei

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Die Polizei besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs. Sie ist damit für die Bürger der sichtbarste - und in kritischen Situationen entscheidende - Ausdruck der Staatsgewalt. Wann und wie die Polizei in die Rechte von Bürgern eingreifen darf, wird grundsätzlich durch staatliche Normen (etwa die Straf- und Strafprozess- sowie die Polizeigesetze) geregelt. Wo die Polizei sich von der Gesetzesbindung befreit und nach eigenem Gutdünken in die Rechte von Bürgern eingreift, wird von Polizeiübergriffen, bzw. von polizeilichem Machtmissbrauch gesprochen. Unter gesellschaftstheoretischen Gesichtspunkten gibt es Fälle, in denen die Souveränität in die Polizei hinein verlagert wird. Giorgio Agamben behandelt diese Konstellation unter dem Begriff der souveränen Polizei: die Polizei handelt dann in einer gewissen Zeit, an gewissen Orten und aufgrund bestimmter Bedingungen gewissermaßen wie eine von keinem Gesetz (wirklich) beschränkte Herrin über Leben und Tod.

Internationalisierung

DEA. Interpol. Europol.

Polizei und Geheimdienste

CIA.

Polizei und Militär

Eine jüngere Entwicklung zum vermehrten Einsatz von Polizei im Bereich der internationalen Beziehungen verwischt die Grenzen zum Militär.

Machtmissbrauch

  • Eine Szene vom New Yorker Times Square (2008): ein Polizist namens Pogan greift einen Radfahrer an, behauptet aber später, er sei vom Radfahrer angefahren worden. Er wird wegen Falschaussage vor Gericht verurteilt, braucht seine Haftstrafe aber nicht anzutreten.
  • Missbräuchlicher Einsatz von Schlagstock und Schusswaffe in Brasilien YouTube Video

Literatur


Weblinks