Polizei: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. April 2012, 11:52 Uhr
Die Polizei besitzt die vom Souverän erteilte Befugnis zur innerstaatlichen Anwendung von physischer Gewalt einschließlich des (tödlichen) Schusswaffengebrauchs nach den (gesetzlich) vorgegebenen Regeln. In dem Maße, in dem sie sich über diese Regeln hinwegsetzt und gewissermaßen unabhängig (souverän) über ihre Aktivitäten entscheidet, kann man von Polizeiübergriffen, polizeilichem Machtmissbrauch oder auch - mit Giorgio Agamben - von souveräner Polizei sprechen. Sie handelt dann in einer gewissen Zeit, an gewissen Orten und aufgrund bestimmter Bedingungen wie eine von keinem Gesetz (wirklich) beschränkte Herrin über Leben und Tod.
Internationalisierung
DEA. Interpol. Europol.
Polizei und Geheimdienste
CIA.
Polizei und Militär
Eine jüngere Entwicklung zum vermehrten Einsatz von Polizei im Bereich der internationalen Beziehungen verwischt die Grenzen zum Militär.
Machtmissbrauch
- Eine Szene vom New Yorker Times Square (2008): ein Polizist namens Pogan greift einen Radfahrer an, behauptet aber später, er sei vom Radfahrer angefahren worden. Er wird wegen Falschaussage vor Gericht verurteilt, braucht seine Haftstrafe aber nicht anzutreten.
- Missbräuchlicher Einsatz von Schlagstock und Schusswaffe in Brasilien YouTube Video
Literatur
- Behr, Rafael (2008) Cop Culture. Der Alltag des Gewaltmonopols. Männlichkeit, Handlungsmuster und Kultur in der Polizei. VS, Verl. für Sozialwiss., Wiesbaden, ISBN 978-3-531-15917-1.
- Grutzpalk, Jonas u. a. (2009) Beiträge zu einer vergleichenden Soziologie der Polizei. Universitätsverlag, Potsdam Kurzfassung Kriterien: Sicherheit, Staatlichkeit, Gewalt, Gehalt, Okzident.
- Herrnkind, Martin & Sebastian Scheerer (2003) Die Polizei als Organisation mit Gewaltlizenz: Möglichkeiten und Grenzen der Kontrolle. Münster: LIT.