Maßregeln der Besserung und Sicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Etymologie ====
== Etymologie ==


Im Spätmittelhochdeutschen stand "maz" für das Maß und die Maßeinheit, im Mittelhochdeutschen bezeichnete "mez" das Maß. Der indoeuropäische Stamm des Verbs messen" med-," bedeutet ermessen oder bedacht sein.
Im Spätmittelhochdeutschen stand "maz" für das Maß und die Maßeinheit, im Mittelhochdeutschen bezeichnete "mez" das Maß. Der indoeuropäische Stamm des Verbs messen" med-," bedeutet ermessen oder bedacht sein.
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Das mittelhochdeutsche "sicherunge" steht für Sicherung, Sicherstellung. Synonyme für Sicherung sind wegschließen, bewachen und jemanden hinter Schloß und Riegel bringen. Der germanische Stamm *sleutan bedeutet schließen, einen Riegel geben. Das verwandte Wort Schloß mit dem germanischen Stamm *sluta, *slutam steht auch für Riegel.
Das mittelhochdeutsche "sicherunge" steht für Sicherung, Sicherstellung. Synonyme für Sicherung sind wegschließen, bewachen und jemanden hinter Schloß und Riegel bringen. Der germanische Stamm *sleutan bedeutet schließen, einen Riegel geben. Das verwandte Wort Schloß mit dem germanischen Stamm *sluta, *slutam steht auch für Riegel.


==== Definition ====
== Definition ==


"Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist in Deutschland eine vom Strafrichter verhängte Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat".  
"Eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist in Deutschland eine vom Strafrichter verhängte Rechtsfolge für eine rechtswidrige Tat".  
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*Führungsaufsicht (§68ff. <nowiki>StGB</nowiki>)
*Führungsaufsicht (§68ff. <nowiki>StGB</nowiki>)


==== Entstehungsgeschichte ====
== Entstehungsgeschichte ===


Die Wurzeln der Institution "Maßregeln der Besserung und Sicherung" reichen (zumindest) zurück bis zum Marburger Programm und zur Idee der schuldunabhängigen Sicherung der Gesellschaft vor weiteren Taten gefährlicher und unverbesserlicher Täter (von Liszt, 1883: 38, zitiert nach Schewe, 1999: 3). Während v. Liszt die Strafe überhaupt zugunsten der Maßregeln aufgeben wollte, setzte sich dann als Kompromiss die Idee des Nebeneinanders von Strafen und Maßregeln (Carl Stooss) durch. Stooss sah die Strafe als schuldabhängig, wollte aber auch bei schuldunfähigen gefährlichen Tätern eine sichernde Sanktion ermöglichen. Deshalb baute er in seinen Vorentwurf des allgemeinen Teils des schweizerischen Strafrechts erstmalig sichernde Maßnahmen in das vorhandene Strafrecht ein.  
Die Wurzeln der Institution "Maßregeln der Besserung und Sicherung" reichen (zumindest) zurück bis zum Marburger Programm und zur Idee der schuldunabhängigen Sicherung der Gesellschaft vor weiteren Taten gefährlicher und unverbesserlicher Täter (von Liszt, 1883: 38, zitiert nach Schewe, 1999: 3). Während v. Liszt die Strafe überhaupt zugunsten der Maßregeln aufgeben wollte, setzte sich dann als Kompromiss die Idee des Nebeneinanders von Strafen und Maßregeln (Carl Stooss) durch. Stooss sah die Strafe als schuldabhängig, wollte aber auch bei schuldunfähigen gefährlichen Tätern eine sichernde Sanktion ermöglichen. Deshalb baute er in seinen Vorentwurf des allgemeinen Teils des schweizerischen Strafrechts erstmalig sichernde Maßnahmen in das vorhandene Strafrecht ein.  
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