Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 23: | Zeile 23: | ||
Anwendungsgebiete für Individualprognosen | Anwendungsgebiete für Individualprognosen | ||
Anlass zur Erstellung einer individuellen Kriminalprognose ist i. d. R. die Frage, ob eine freiheitsentziehende Maßnahme fortgesetzt werden darf/muss bzw. unter welchen ggf. geänderten Bedingungen diese fortzusetzen ist. | |||
Anlass zur Erstellung einer individuellen Kriminalprognose ist i. d. R. die Frage, ob eine freiheitsentziehende Maßnahme fortgesetzt werden darf/muss bzw. unter welchen ggf. geänderten Bedingungen diese fortzusetzen ist. Prognosen können sich auf die Frage beziehen, ob für den Fall der Gewährung von Vollzugslockerungen wie Ausgang, Urlaub usw. rückfällige Straftaten zu befürchten wären. Auf Prognosen ist man auch angewiesen, wenn es um die Frage der Reststrafenaussetzung zur Bewährung geht (in Deutschland. § 57 StGB sowie § 454 Abs. 2 StPO). Man kann also sagen: „Kriminalprognosen der Strafrechtspflege dienen regelmäßig der Entscheidung über Freiheit oder Unfreiheit des Täters“ (Volckart 2002). | |||
Die Nachfrage nach Prognosen erhöhte sich in Deutschland durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten aus dem Jahre 1998. Darüber hinaus spielen individuelle Prognosen auch bei der Bestimmung von Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahmen im (sozialtherapeutischen) Straf- und Maßregelvollzug eine erhebliche Rolle (Bliesener 2007). | Die Nachfrage nach Prognosen erhöhte sich in Deutschland durch das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten aus dem Jahre 1998. Darüber hinaus spielen individuelle Prognosen auch bei der Bestimmung von Resozialisierungs- und Behandlungsmaßnahmen im (sozialtherapeutischen) Straf- und Maßregelvollzug eine erhebliche Rolle (Bliesener 2007). | ||
Zeile 36: | Zeile 37: | ||
Schließlich kann forensischen Sachverständigen die Frage nach der Aussetzung einer Maßregel nach den §§ 63, 64 StGB bzw. – in der Praxis wohl eher seltener - die Frage nach der Erledigung der Sicherungsverwahrung, nachdem diese bereits 10 Jahre lang vollzogen worden ist, gestellt worden sein. | Schließlich kann forensischen Sachverständigen die Frage nach der Aussetzung einer Maßregel nach den §§ 63, 64 StGB bzw. – in der Praxis wohl eher seltener - die Frage nach der Erledigung der Sicherungsverwahrung, nachdem diese bereits 10 Jahre lang vollzogen worden ist, gestellt worden sein. | ||
== Der Prognostiker == | == Der Prognostiker == |