Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen

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== Individualprognosen ==
== Individualprognosen ==


Anwendungsgebiete für Individualprognosen
(1) Anwendungsgebiete für Individualprognosen


Anlass zur Erstellung einer individuellen Kriminalprognose ist i. d. R. die Frage, ob eine freiheitsentziehende Maßnahme fortgesetzt werden darf/muss bzw. unter welchen ggf. geänderten Bedingungen diese fortzusetzen ist. Prognosen können sich auf die Frage beziehen, ob für den Fall der Gewährung von Vollzugslockerungen wie Ausgang, Urlaub usw. rückfällige Straftaten zu befürchten wären. Auf Prognosen ist man auch angewiesen, wenn es um die Frage der Reststrafenaussetzung zur Bewährung geht (in Deutschland. § 57 StGB sowie § 454 Abs. 2 StPO). Man kann also sagen: „Kriminalprognosen der Strafrechtspflege dienen regelmäßig der Entscheidung über Freiheit oder Unfreiheit des Täters“ (Volckart 2002).
Anlass zur Erstellung einer individuellen Kriminalprognose ist i. d. R. die Frage, ob eine freiheitsentziehende Maßnahme fortgesetzt werden darf/muss bzw. unter welchen ggf. geänderten Bedingungen diese fortzusetzen ist. Prognosen können sich auf die Frage beziehen, ob für den Fall der Gewährung von Vollzugslockerungen wie Ausgang, Urlaub usw. rückfällige Straftaten zu befürchten wären. Auf Prognosen ist man auch angewiesen, wenn es um die Frage der Reststrafenaussetzung zur Bewährung geht (in Deutschland. § 57 StGB sowie § 454 Abs. 2 StPO). Man kann also sagen: „Kriminalprognosen der Strafrechtspflege dienen regelmäßig der Entscheidung über Freiheit oder Unfreiheit des Täters“ (Volckart 2002).
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Darüber hinaus kann sich die Frage nach der Überweisung in eine andere Maßregel sowie neuerdings die Frage nach der Anordnung der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung stellen (vgl. § 66 b StGB; § 275 a StPO).
Darüber hinaus kann sich die Frage nach der Überweisung in eine andere Maßregel sowie neuerdings die Frage nach der Anordnung der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung stellen (vgl. § 66 b StGB; § 275 a StPO).


Schließlich kann forensischen Sachverständigen die Frage nach der Aussetzung einer Maßregel nach den §§ 63, 64 StGB bzw. – in der Praxis wohl eher seltener - die Frage nach der Erledigung der Sicherungsverwahrung, nachdem diese bereits 10 Jahre lang vollzogen worden ist, gestellt worden sein.  
Schließlich kann forensischen Sachverständigen die Frage nach der Aussetzung einer Maßregel nach den §§ 63, 64 StGB bzw. – in der Praxis wohl eher seltener - die Frage nach der Erledigung der Sicherungsverwahrung, nachdem diese bereits 10 Jahre lang vollzogen worden ist, gestellt worden sein.


(2) Wer stellt die Prognosen?


== Der Prognostiker ==
== Der Prognostiker ==
Anonymer Benutzer