Kriminalprognose: Unterschied zwischen den Versionen
→Individualprognosen
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Anlass kann z.B. die Frage nach der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. § 61 StGB) einschließlich der Frage nach den Voraussetzungen und Behandlungsaussichten (vgl. § 246 a StPO) sein. Hinter einer Prognose kann aber auch die Frage nach der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vgl. § 64 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. § 66 StGB) stehen. | Anlass kann z.B. die Frage nach der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. § 61 StGB) einschließlich der Frage nach den Voraussetzungen und Behandlungsaussichten (vgl. § 246 a StPO) sein. Hinter einer Prognose kann aber auch die Frage nach der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vgl. § 64 StGB) oder in der Sicherungsverwahrung (vgl. § 66 StGB) stehen. | ||
Darüber hinaus kann sich die Frage nach der Überweisung in eine andere Maßregel sowie | Darüber hinaus kann sich die Frage nach der Überweisung in eine andere Maßregel sowie neuerdings die Frage nach der Anordnung der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung stellen (vgl. § 66 b StGB; § 275 a StPO). | ||
Schließlich kann forensischen Sachverständigen die Frage nach der Aussetzung einer Maßregel nach den §§ 63, 64 StGB bzw. – in der Praxis wohl eher seltener - die Frage nach der Erledigung der Sicherungsverwahrung, nachdem diese bereits 10 Jahre lang vollzogen worden ist, gestellt worden sein. | |||
Schließlich kann forensischen Sachverständigen die Frage nach der Aussetzung einer Maßregel nach den §§ 63, 64 StGB bzw. | Im Strafvollzug schließlich ist zu beantworten, ob für den Fall der Gewährung von Vollzugslockerungen wie Ausgang, Urlaub usw. rückfällige Straftaten zu befürchten sind. | ||
Im Strafvollzug schließlich ist zu beantworten, ob für den Fall der Gewährung von | |||
== Der Prognostiker == | == Der Prognostiker == |