Kriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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Als ''Kriminalität'' wird in der sozialen Wirklichkeit einmal das bezeichnet, was im Gesetz als strafbare Handlung definiert ist - Kriminalität als Summe der strafbedrohten Handlungen. Das ist sozusagen die ''strafrechtlich definierte'', respektive ''theoretische'' ''Kriminialität''. Daneben gibt es aber auch das, was nach Ansicht des jeweiligen Sprechers sehr anstößig ist - im Sinne des empörten Ausrufs: "Das ist ja kriminell!" - oder was nach anderen Kriterien und im Gegensatz zum positiven Recht "wirkliche Kriminalität" sein sollte oder aufgrund von Ableitungen aus überpositivem Recht bereits ist. Das läßt sich als ''moralunternehmerisch definierte Kriminalität'' bezeichnen. Als ''informell definierte Kriminalität'' wäre die Masse jener Handlungen zu registrieren, die unter die Kategorien der theoretischen Kriminalität subsumiert werden könnten, nur von den Tätern selber, von Opfern, Beobachtern, Kriminologen etc., so Michel Foucaults ''illégallismes''. ''Formell definierte Kriminalität'' soll schließlich jene Menge von Handlungen heißen, die tatsächlich von den Kontrollinstanzen verarbeitet wird und in die Kriminalstatistik eingeht (Hess/Scheerer 2/97, S. 89).
 
Der Begriff der Kriminalität wird mit sehr unterschiedlichen Zielrichtungen und Bedeutungsinhalten gebraucht. Hess und Scheerer (1997) unterscheiden z.B. vier solcher Bedeutungen im sozialen Leben:
(1) Strafrechtlich definierte bzw. theoretische Kriminalität:
Hierbei handelt es sich um Kriminalität als Summe der mit Strafe bedrohten Handlungen.
(2) Moralunternehmerisch definierte Kriminalität:
Damit ist gemeint, was nach Ansicht des jeweiligen Sprechers sehr anstößig ist im Sinne eines empörten Ausrufs: „Das ist ja kriminell!“ – oder was nach anderen Kriterien und im Gegensatz zum positiven Recht „wirkliche Kriminalität“ sein soll oder aufgrund von Ableitungen aus überpositivem Recht bereits ist.
(3) Informell definierte Kriminalität:
Hier wäre die Masse jener Handlungen zu registrieren, die unter die Kategorien der theoretischen Kriminalität subsumiert werden könnten, allerdings nur von den Tätern selber, von Opfern, Beobachtern, Kriminologen etc., so Michel Foucaults illégallismes.
(4) Formell definierte Kriminalität:
Die tatsächlich von den Kontrollinstanzen verarbeitet und in die Kriminalstatistik eingegangene Menge von Handlungen werden so tituliert.  




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