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== Leben == | == Leben == | ||
Trotz einer gewissen Staats- und Monarchiefrömmigkeit führte Röders staatsrechtliche Habilitation in Gießen (1830) umgehend dazu, dass man ihm dort staatsrechtliche Vorlesungen aller Art untersagte. Röder | Trotz einer gewissen Staats- und Monarchiefrömmigkeit führte Röders staatsrechtliche Habilitation in Gießen (1830) umgehend dazu, dass man ihm dort staatsrechtliche Vorlesungen aller Art untersagte. Daraufhin zog Röder nach Heidelberg, wo er den Rest seines Lebens blieb. In Heidelberg erwarb er 1839 mit seiner strafkritischen Abhandlung „Commentatio de quaestione an poena malum esse debeat“ die Lehrbefugnis und dort wurde er auch außerordentlicher (1842) und dann Honorar- Professor (1879). | ||
== Lehre == | |||
Als Hauptwerk Röders gelten die 1846 erschienenen "Grundzüge des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie" (2. Aufl. 1860-63). Das Werk fand in Deutschland geringe, im Ausland lebhafte Anerkennung. | |||
In der Allgemeinen Deutschen Biographie von 1910 heißt es, dass Röder bei seiner Bekämpfung der Vergeltungstheorien der Strafe zwar von naturrechtlichen KonstruKtionen ausgegangen sei und seine Besserungstheorie auf sie gegründet habe, dass ihm aber deutlich weniger an Systematik als an Humanisierung gelegen habe: | In der Allgemeinen Deutschen Biographie von 1910 heißt es, dass Röder bei seiner Bekämpfung der Vergeltungstheorien der Strafe zwar von naturrechtlichen KonstruKtionen ausgegangen sei und seine Besserungstheorie auf sie gegründet habe, dass ihm aber deutlich weniger an Systematik als an Humanisierung gelegen habe: |