Karl David August Röder

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Der Naturrechtler Karl David August Röder (*23.06.1806 in Darmstadt; gest. 20.12.1879 in Heidelberg) vertrat eine reine Besserungstheorie der Strafe und setzte sich für die Einführung der Einzelhaft im deutschen Gefängniswesen ein. Als Hauptwerk Röders gelten die 1846 erschienenen "Grundzüge des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie" (2. Aufl. 1860-63). Insgesamt fand Röder im hispano-amerikanischen Raum größere und nachhaltigere Beachtung als in Deutschland.

Leben

Trotz einer gewissen Staats- und Monarchiefrömmigkeit führte Röders staatsrechtliche Habilitation in Gießen (1830) umgehend dazu, dass man ihm dort staatsrechtliche Vorlesungen aller Art untersagte. Daraufhin zog Röder nach Heidelberg, wo er den Rest seines Lebens blieb. In Heidelberg erwarb er 1839 mit seiner strafkritischen Abhandlung „Commentatio de quaestione an poena malum esse debeat“ die Lehrbefugnis und dort wurde er auch außerordentlicher (1842) und dann Honorar- Professor (1879), bevor er nach kurzer Krankheit das Zeitliche segnete.

Lehre

Die Durchsetzung der Gerechtigkeit ist Aufgabe nicht des Individuums, sondern der Gemeinschaft, die ihrerseits über das unveräußerliche Recht zur Nichtduldung der Absicht des Rechtsbrechenden verfügt. Strafen sollen nach Röder nur bessern. Trotzdem existieren sie nicht nur "aus bloßen Gründen der Filanthropie oder Humanität" (1846: 28), sondern aus Rechtsgründen. Rechtliche Strafe ist nämlich "eine um der Verwirklichung des Rechtsgesetzes willen" als Folge einer rechtswidrigen Handlung "nothwendig eintretende, mittelst Beschränkung der äußeren Freiheit des Rechtsverächters, durch den Staat zu erwirkende" (Wieder-) Herstellung der rechtlichen Gesinnung des Täters (1846: 19). Aufgabe des Staates ist es, durch eine interne Verbesserung des Täters dessen Willen in eine rechtliche Bahn zu lenken. Wer seine Freiheit missbraucht, muss auf dem Niveau eines Minderjährigen erzogen und gebessert werden. Da das Strafmaß aber durch die Besserung bestimmt wird, ist es von der Tat zu lösen.

Kritik

Das forum internum des Straftäters wird durch Röders Theorie ebenso wenig respektiert wie die Grenze zwischen Recht und Moral. Die Trennung der Strafe von der Tat kann zu unangemessen langen Besserungsstrafen führen.

In der Allgemeinen Deutschen Biographie von 1910 heißt es zu Röder, dass ihm weniger an der Rechtssystematik als an der praktischen Umgestaltung des Strafrechts und des Strafvollzuges gelegen war, "dessen Gestaltung im geltenden Rechte seinem warmherzigen Empfinden als eine sinnlose und deshalb unberechtigte Quälerei des Verbrechers erschien. Das hat ihn nicht müde werden [591] lassen, wieder und wieder gegen die herrschende Richtung anzukämpfen, deren Mängeln er dadurch glaubte abhelfen zu können, daß er Besserung des Verbrechers zum ausschließlichen Strafzweck erhob. Dadurch ist er zum typischen Vertreter der Besserungstheorie in Deutschland geworden, und dadurch hat er sich einen Platz in der Geschichte der Strafrechtswissenschaft gesichert. Sein Streben fand freilich in Deutschland mehr Kritik als Beifall (vgl. z. B. Heinze in v. Holtzendorff’s Handbuch des Strafrechts II, 264, 269 – Laistner, Das Recht in der Strafe, S. 162 – v. Bar, Handbuch des Strafrechts I, 264 f.), und zweifellos scheitert seine Theorie, wie alle Theorien, die ausschließlich nur einen Zweck der Strafe gelten lassen wollen, an ihrer Undurchführbarkeit in der Praxis. Im engen Zusammenhang mit seinen theoretischen Bestrebungen steht sein Eintreten für die Reform des Strafvollzugs durch die Einzelhaft, das vielleicht die am meisten erfolgreiche Seite seiner Thätigkeit bildet. Hier hat ihm auch die Anerkennung, namentlich der deutschen Strafanstaltsbeamten nicht gefehlt. Im übrigen würdigte auch seine strafrechtlichen Leistungen das Ausland in weit höherem Maße als die Heimath. In Holland (z. B. Moddermann), in Spanien (z. B. Giner), in Italien (z. B. Gabba) hatte er zahlreiche Anhänger und Verehrer, und noch in neuerer Zeit hat ihn der Oesterreicher Vargha mit begeisterten Worten gepriesen (Die Abschaffung der Strafknechtschaft [1896] I, 130)".

Quelle

  • K. v. Lilienthal: "Röder, Karl David August“, in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 590–591. Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource [[1]] (Version vom 6. Juni 2010, 12:51 Uhr UTC)