Karl David August Röder: Unterschied zwischen den Versionen

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Der vor allem an der Reform des Strafwesens interessierte Naturrechtler '''Karl David August Röder''' (*23.06.1806 in Darmstadt; gest. 20.12.1879 in Heidelberg) war ein Schüler von Karl Christian Friedrich Krause (1781-1832) und entwickelte eine Besserungstheorie der Strafe, die auch in Spanien und Lateinamerika rezipiert wurde.  
Der vor allem an der Reform des Strafwesens interessierte Naturrechtler '''Karl David August Röder''' (*23.06.1806 in Darmstadt; gest. 20.12.1879 in Heidelberg) entwickelte in Anlehnung an Karl Christian Friedrich Krause (1781-1832) eine reine Besserungstheorie der Strafe, die in Spanien und Lateinamerika bereitwilliger rezipiert wurde als in seiner Heimat. Breite Anerkennung fand Röder in Deutschland mit seinem Eintreten für die Einführung der Einzelhaft im Gefängniswesen.  


Nachdem seine staatsrechtliche Habilitation (1830 in Gießen) umgehend zum Verbot staatsrechtlicher Vorlesungen geführt hatte, zog Röder nach Heidelberg, wo er 1839 mit einer strafkritischen Abhandlung „Commentatio de quaestione an poena malum esse debeat“ die dortige Lehrbefugnis erwarb und 1842 zum außerordentlichen Professor ernannt wurde. 1846 erschien Röders Hauptwerk ("Grundzüge des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie"; 1860-63 zweite Auflage). Das Werk fand in Deutschland geringe, im Ausland lebhafte Anerkennung.
== Leben ==
Trotz einer gewissen Staats- und Monarchiefrömmigkeit führte Röders staatsrechtliche Habilitation in Gießen (1830) umgehend dazu, dass man ihm dort staatsrechtliche Vorlesungen aller Art untersagte. Röder zog nach Heidelberg, wo er den Rest seines Lebens verbrachte. Dort erwarb er 1839 mit seiner strafkritischen Abhandlung „Commentatio de quaestione an poena malum esse debeat“ die Lehrbefugnis. Dort wurde er auch zum außerordentlichen (1842) und zum Honorarprofessor ( erwarb und 1842 zum außerordentlichen Professor ernannt wurde. 1846 erschien Röders Hauptwerk ("Grundzüge des Naturrechts oder der Rechtsphilosophie"; 1860-63 zweite Auflage). Das Werk fand in Deutschland geringe, im Ausland lebhafte Anerkennung.


In der Allgemeinen Deutschen Biographie von 1910 heißt es, dass Röder bei seiner Bekämpfung der Vergeltungstheorien der Strafe zwar von naturrechtlichen KonstruKtionen ausgegangen sei und seine Besserungstheorie auf sie gegründet habe, dass ihm aber deutlich weniger an Systematik als an Humanisierung gelegen habe:
In der Allgemeinen Deutschen Biographie von 1910 heißt es, dass Röder bei seiner Bekämpfung der Vergeltungstheorien der Strafe zwar von naturrechtlichen KonstruKtionen ausgegangen sei und seine Besserungstheorie auf sie gegründet habe, dass ihm aber deutlich weniger an Systematik als an Humanisierung gelegen habe:
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