Hans Gross (Groß, Grosz) (* 12.12.1847 in Graz; † 9.12. 1915 in Graz) war ein österreichischer Jurist und Untersuchungsrichter. Er gilt vielen als Begründer der modernen Kriminologie als Wissenschaft, der die Anerkennung der Kriminologie als selbständig zu lehrender Disziplin durchsetzte. Er lehrte an den k.u.k. Universitäten von Czernowitz, Prag und seiner Heimatstadt Graz, wo er 1912 das weltweit erste Kriminologische Institut gründete und wo der Bestand der dort begründeten Lehrmittelsammlung im Untergeschoss der Universität im Kriminalmuseum besichtigt werden kann.

Während seiner Prager Zeit (1902-1905) war Gross durch sein "Handbuch für Untersuchungsrichter, Polizeibeamte und Gendarmen" (Graz 1893), das in viele Sprachen übersetzt wurde und ganzen Schriftstellergenerationen als Anregung für Kriminalromane diente, bereits berühmt. Der Schriftsteller Franz Kafka belegte als Jurastudent zahlreiche Veranstaltungen bei Gross und ließ sich für sein Werk "Der Prozess" insbesondere von der Figur des Untersuchungsrichters anregen.

Gross' "Handbuch" erschien zunächst einbändig, neu bearbeitet und ergänzt später zweibändig sowie in zahlreichen Auflagen. Anfangs unter dem Titel "Handbuch für Untersuchungsrichter als System der Kriminalistik" und letztlich als "Handbuch der Kriminalistik" (zuletzt völlig neu bearbeitet von Friedrich Geerds). Janko Ferk (o.J.) schrieb über Hans Gross:

"Gross entwickelte folgenden Grundsatz: "Nicht das Verbrechen, sondern der Verbrecher ist der Gegenstand der Strafe, und deswegen ist nicht das Gesetz allein, sondern das Leben der Gegenstand der Lehre." Einleitend meint Gross, das Buch habe einer, "der in einer langen Reihe von Jahren, in denen er mit Leib und Seele Untersuchungsrichter war", geschrieben. Das Handbuch betrachte er als "praktischen Ratgeber". Gross zeichnet ein idealisierendes Bild des Untersuchungsrichters, und zwar mit umfassenden Kenntnissen und "enzyklopädischer Bildung", mangeln aber einem richterlichen Beamten universelle Kenntnisse, so hat er auch kein Interesse für die Tätigkeit eines "Untersuchungsrichters". Seine Ansichten gipfeln im Kernsatz: Die Arbeit des Untersuchungsrichters ist keine Kunst, aber ein "Kunststück." Die Aufgabe des Untersuchungsrichters sei der Erfolg und nicht der Effekt, abgesehen davon, ob ein Täter überführt oder einem Unschuldigen "der ehrliche Namen" zurückgegeben werde. Die Sprache des Kriminalisten Gross mutet fast martialisch an, wenn er vorgibt, dass der Plan für eine Untersuchung "nicht dem Risse für ein zu bauendes Haus, sondern dem Plane für einen zu führenden Krieg" ähnelt. Konstruiert sollte er tunlichst einfach sein, überdies sollte er es unterlassen, von Anfang an "in einer bestimmten Person den Täter zu vermuten".

Hans Gross ist der Vater des Psychoanalytikers Otto Gross.

Werke

  • Handbuch für Untersuchungsrichter als System der Kriminalistik 1893.
  • Kriminalpsychologie, 1898.
  • Enzyklopädie der Kriminalistik, 1901.
  • Die Erforschung des Sachverhalts strafbarer Handlungen

Weblinks