Geldwäsche: Unterschied zwischen den Versionen

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Den Zweck, die illegale Herkunft von Finanzmittel, zu verschleiern sind die Handlungen der Geldwä-sche. Dadurch soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden bzw. Steuerbehörden verhindert wer-den und durch unverfängliche Finanztransaktionen Erträge aus der legalen Wirtschaftskreislauf zu erwirtschaften (bspw. Immobilienkauf, Wertpapiere, o.ä.).
 
Den Zweck, die illegale Herkunft von Finanzmittel, zu verschleiern sind die Handlungen der Geldwäsche. Dadurch soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden bzw. Steuerbehörden verhindert wer-den und durch unverfängliche Finanztransaktionen Erträge aus der legalen Wirtschaftskreislauf zu erwirtschaften (bspw. Immobilienkauf, Wertpapiere, o.ä.).
 


==Definition==
==Definition==
Es existiert weder im Geldwäschegesetz (GwG) noch in einem anderen Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland eine eindeutige Bestimmung des Begriffes „Geldwäsche“. Selbiges Phänomen ist ebenfalls bei internationaler Betrachtung festzustellen. Es existiert derzeit keine einheitliche und verbindliche Definition. Aufgrund dessen wird in der Literatur entweder der juristische / strafrechtliche Ansatz oder der kriminologische Ansatz verwendet. Dabei unterscheiden sich die beiden Ansätze in der Herangehensweise. Beim einen wird der Geldwäschestraftatbestand in den Focus gesetzt, und beim anderen die Umsetzung der Geldwäsche.
Es existiert weder im Geldwäschegesetz (GwG) noch in einem anderen Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland eine eindeutige Bestimmung des Begriffes „Geldwäsche“. Selbiges Phänomen ist ebenfalls bei internationaler Betrachtung festzustellen. Es existiert derzeit keine einheitliche und verbindliche Definition (Warius: 196). Aufgrund dessen wird in der Literatur entweder der juristische / strafrechtliche Ansatz oder der kriminologische Ansatz verwendet. Dabei unterscheiden sich die beiden Ansätze in der Herangehensweise. Beim einen wird der Geldwäschestraftatbestand in den Focus gesetzt, und beim anderen die Umsetzung der Geldwäsche.


Nach dem strafrechtlichen Ansatz wird der Begriff Geldwäsche im § 261 StGB festgelegt. Danach erfüllt derjenige den Tatbestand der Geldwäsche,  der „einen Gegenstand, der aus einer [...] rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlungen der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines Gegenstandes vereitelt oder gefährdet“. Allerdings sind nur die Aktivitäten nach Geldwäsche strafbar die in Zusammenhang mit den aufgeführten Vortaten stehen.
Nach dem strafrechtlichen Ansatz wird der Begriff Geldwäsche im § 261 StGB festgelegt. Danach erfüllt derjenige den Tatbestand der Geldwäsche,  der „''einen Gegenstand, der aus einer [...] rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlungen der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines Gegenstandes vereitelt oder gefährdet''“ (§ 261 Abs 1 S. 1 StGB). Allerdings sind nur die Aktivitäten nach Geldwäsche strafbar die in Zusammenhang mit den aufgeführten Vortaten stehen.


Der kriminologische Ansatz soll nachfolgend an Hand von drei unterschiedlichen Definitionen dargestellt werden. Die erste Definition stammt von der US-President´s Commission on Organized Crime aus dem Jahre 1984:
Der kriminologische Ansatz soll nachfolgend an Hand von drei unterschiedlichen Definitionen dargestellt werden. Die erste Definition stammt von der US-President´s Commission on Organized Crime aus dem Jahre 1984:
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Jedoch die kürzeste und treffendste Definition hat die richtungsweisende Institution, die Financial Action Task Force (FATF), verfasst. Hiernach versteht man unter Geldwäsche:
Jedoch die kürzeste und treffendste Definition hat die richtungsweisende Institution, die Financial Action Task Force (FATF), verfasst. Hiernach versteht man unter Geldwäsche:
Geldwäsche ist das einschleusen illegaler Gelder in den legalen Finanz- und/oder Wirtschaftskreislauf zur Verschleierung der illegalen Herkunft und Legitimierung der unrechtmäßig durch Straftaten erworbenen Erträge.
Geldwäsche ist das einschleusen illegaler Gelder in den legalen Finanz- und/oder Wirtschaftskreislauf zur Verschleierung der illegalen Herkunft und Legitimierung der unrechtmäßig durch Straftaten erworbenen Erträge (OECD: 11).


==Geschichtliche Herkunft==
==Geschichtliche Herkunft==
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==Phasen der Geldwäsche==
==Phasen der Geldwäsche==
Die Geldwäsche ist ein sehr komplexe Prozess und bis heute ein sehr unbekannter Sachverhalt. Dies hat seine Ursache in dem Unwissen über die Organisierte Kriminalität. Das derzeitige international verbreiteteste Schemata ist das Modell der US-Zollbehörde, dem sog. Drei-Phasen-Modell. Hiernach gliedert sich der Prozess der Geldwäsche in drei Phasen:
Die Geldwäsche ist ein sehr komplexe Prozess und bis heute ein sehr unbekannter Sachverhalt. Dies hat seine Ursache in dem Unwissen über die Organisierte Kriminalität. Das lineare Drei-Phasen-Modell, aus den 80iger Jahren des vorherigen Jahrhunderts entwickelt, hat sich international sowie national etabliert,(Herzog: Rn 6) bspw. von der FATF (FATF 2005: 63), IMF (Schott: 1ff) und europäischen FIUs (CTIF: 112 f.; TRACFIN: 18). Das Modell wurde von der US-Zollbehörde im Zusammenhang mit Drogenschmuggels und Geldwäsche entwickelt (Hoyer et al.: 11). Hiernach gliedert sich der Prozess der Geldwäsche in drei Phasen:


===Placement (Einspeisung, Platzierung)===
===Placement (Einspeisung, Platzierung)===
Unter dem Begriff „Placement“ versteht man die Platzierung von inkriminierten Gelder in den Kreislauf des Finanz- und Wirtschaftssektors. Dies könnte beispielsweise bei Spielban-ken, Pferderennen, Wechselstuben, teuren Hotels, Bankkonten oder kurzfristig verkaufbaren Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Luxusartikel) der Fall sein.
Unter dem Begriff „Placement“ versteht man die Platzierung von inkriminierten Gelder in den Kreislauf des Finanz- und Wirtschaftssektors. Dies könnte beispielsweise bei Spielbanken, Pferderennen, Wechselstuben, teuren Hotels, Bankkonten oder kurzfristig verkaufbaren Vermögensgegenständen (z. B. Wertpapiere, Luxusartikel) der Fall sein.


Hierbei ist es natürlich wichtig für die Geldwäscher, dass dies unauffällig geschieht. Deshalb ist es ein gängiges Verfahren, bargeldintensive Wirtschaftszweige zu missbrauchen (bei-spielsweise Restaurants und Kioske). Hierbei werden die inkriminierten Gelder mit anderen bereits legal erwirtschafteten Geldern vermischt, inkl. der Fälschung der benötigten Belege und Buchführung.
Hierbei ist es natürlich wichtig für die Geldwäscher, dass dies unauffällig geschieht. Deshalb ist es ein gängiges Verfahren, bargeldintensive Wirtschaftszweige zu missbrauchen (bei-spielsweise Restaurants und Kioske). Hierbei werden die inkriminierten Gelder mit anderen bereits legal erwirtschafteten Geldern vermischt, inkl. der Fälschung der benötigten Belege und Buchführung.
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Nachdem durch das „Layering“ die anfängliche Herkunft nicht mehr nachzuvollziehen ist, lässt man das „inkriminierte Geld“ wie das Resultat aus legalen Unternehmungen erscheinen. Die Investitionen haben die unterschiedlichsten Formen, es können zum einen materielle Dinge (z.B. Luxusgüter, Immobilien), aber ebenso immaterielle Güter (z.B. Firmenanteile, Lebensversicherungen) sein. Aber genau daraus wird ein gewisser Anteil wieder in die kriminiellen Aktivitäten reinvestiert – aus dem zuvor gestellten Bereich „Vortaten nach Geldwäsche“. (Bongart: 121-123)
Nachdem durch das „Layering“ die anfängliche Herkunft nicht mehr nachzuvollziehen ist, lässt man das „inkriminierte Geld“ wie das Resultat aus legalen Unternehmungen erscheinen. Die Investitionen haben die unterschiedlichsten Formen, es können zum einen materielle Dinge (z.B. Luxusgüter, Immobilien), aber ebenso immaterielle Güter (z.B. Firmenanteile, Lebensversicherungen) sein. Aber genau daraus wird ein gewisser Anteil wieder in die kriminiellen Aktivitäten reinvestiert – aus dem zuvor gestellten Bereich „Vortaten nach Geldwäsche“. (Bongart: 121-123)


Jedoch ist dieses Modell sehr theoretisch. Das von der Federal Reserve System im Jahr 1990 entwickelte Zyklusmodell spiegelt eher die Praxis wieder. (Ackermann: 9-10)  Hierbei handelt es  sich um anpassungsfähigen Kreislauf – es können die verschiedenen Phasen übersprungen werden (siehe Abbildung).
Jedoch ist dieses Modell sehr theoretisch. Das von der Federal Reserve System im Jahr 1990 entwickelte Zyklusmodell spiegelt eher die Praxis wieder. (Ackermann: 9-10)  Hierbei handelt es  sich um anpassungsfähigen Kreislauf – es können die verschiedenen Phasen übersprungen werden (siehe Abbildung: Geldwäschekreislauf).


[[Datei:Modell-GwG.png|700px|thumb|left|Geldwäschekreislauf]]


[[Datei:Modell.jpg|600px|thumb|left|Geldwäschekreislauf]]




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==Geschichte der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland==
*Erste EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vom 10. Juni 1991 (91/308/EWG)
*Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinigungsformen der organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992 (BGBl. I S. 1302)
*Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschgesetz - GwG) vom 25. Oktober 1993 (BGBl. I S. 1690)
*Zweite EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vom 04. Dezember 2001 (2001/97/EG)
*Dritte EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vom 26. Oktober 2005 (2005/60/EG)
*Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (Geldwäscheoptimierierungsgesetz) vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959)
*Vierte EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie vom 20. Mai 2015 (2015/849/EU)




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===Auswirkung auf die Volkswirtschaft===
===Auswirkung auf die Volkswirtschaft===
Im Gegensatz zu der Organisierten Kriminalität, über die relativ einschlägige Studien bzw. Forschun-gen existieren, befindet sich die Geldwäsche in einem relativ unerforschten Themengebiet. Das liegt zum einen mit Sicherheit an dem nur schwerlich zugänglichen Personenkreis und zum anderen an der Komplexität.  
Im Gegensatz zu der Organisierten Kriminalität, über die relativ einschlägige Studien bzw. Forschun-gen existieren, befindet sich die Geldwäsche in einem relativ unerforschten Themengebiet. Das liegt zum einen mit Sicherheit an dem nur schwerlich zugänglichen Personenkreis und zum anderen an der Komplexität. Dadurch können auch keine wirklichen verlässlichen Auswertungen bzgl. des finanziellen Volumens erfolgen - somit bleiben nur vage Schätzungen, die eine immense Dunkelziffer vermuten lassen (Schneider et al.: 61). Selbst die richtungsweisende supranationale Organisation FATF sieht sich außerstande, in ihrem jährlichen Annual Report eine Aussage über das illegale Finanzvolumen, welches in den legalen Wirtschaftskreislauf versucht wird einzubringen, zu treffen (Bräuning: 131; Wohlschlägl-Aschberger: 7). Dabei sind die drei aus der Literatur essentiellen Primärquellen folgende (Schneider et al.: 115 ff.):
 
Dadurch können auch keine wirklichen verlässlichen Auswertungen bzgl. des finanziellen Volumens erfolgen - somit bleiben nur vage Schätzungen, die eine immense Dunkelziffer vermuten lassen. Selbst die richtungsweisende supranationale Organisation FATF sieht sich außerstande, in ihrem jährlichen Annual Report eine Aussage über das illegale Finanzvolumen, welches in den legalen Wirtschaftskreislauf versucht wird einzubringen, zu treffen (Bräuning: 131). Dabei sind die drei aus der Literatur essentiellen Primärquellen folgende:
   
   
*FATF-Report „On MoneyLaundering“ aus dem Jahr 1990, wonach ca. ein Umsatz aus dem Verkauf von Kokain, Heroin und Cannabis  i.H.v. 122 Mrd. US-Dollar allein in den USA und Europa erwirtschaftet wurde. Dabei ging die FATF davon aus, dass ungefähr 50 bis 70 Prozent wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt wurde.
*FATF-Report „On MoneyLaundering“ aus dem Jahr 1990, wonach ca. ein Umsatz aus dem Verkauf von Kokain, Heroin und Cannabis  i.H.v. 122 Mrd. US-Dollar allein in den USA und Europa erwirtschaftet wurde. Dabei ging die FATF davon aus, dass ungefähr 50 bis 70 Prozent wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt wurde. (FATF: 6; Bongard: 44-45 u. 176-177)
*Studie von Peter J. Quirk aus dem Jahr 1996, die von der Internationalen Monetary Fund (IMF) herausgegeben wurde. Dabei wurden von insgesamt 19 Industriestaaten die zugehörigen Volkswirtschaftlichen Daten mit einem selbst entworfenen Modell verknüpft. Hierbei wird ein empirisch messbarer Zusammenhang mit Geldwäsche festgestellt. Diese Studie ist eine der meist zitierten im Zusammenhang der Quantifizierung der Geldwäsche - meist in der Form nach Angaben der IMF liegt das Gesamtvolumen der gewaschenen Gelder zwischen zwei und fünf Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes. Daraus folgernd würde das Geldwäschevolumen 1996 zwischen 590 Mrd. US-Dollar und 1,5 Billionen US-Dollar gelegen haben. Allerdings lassen sich diese Zahlen nicht aus der Studie von Quirk unmittelbar entnehmen.
*Studie von Peter J. Quirk aus dem Jahr 1996, die von der Internationalen Monetary Fund (IMF) herausgegeben wurde (Quirk: 1 ff.). Dabei wurden von insgesamt 19 Industriestaaten die zugehörigen Volkswirtschaftlichen Daten mit einem selbst entworfenen Modell verknüpft. Hierbei wird ein empirisch messbarer Zusammenhang mit Geldwäsche festgestellt (Quirk: 21). Diese Studie ist eine der meist zitierten im Zusammenhang der Quantifizierung der Geldwäsche - meist in der Form nach Angaben der IMF liegt das Gesamtvolumen der gewaschenen Gelder zwischen zwei und fünf Prozent des weltweiten Bruttoinlandsproduktes. Daraus folgernd würde das Geldwäschevolumen 1996 zwischen 590 Mrd. US-Dollar und 1,5 Billionen US-Dollar gelegen haben (Schott: 1ff.; Bongard: 180). Allerdings lassen sich diese Zahlen nicht aus der Studie von Quirk unmittelbar entnehmen (Schneider et al.: 122).
*Studie von John Walker aus dem Jahre 1998, die anhand der Kriminalstatistik der UNO veröffentlichten kriminellen Straftaten von 226 Länder und dem Transparancy International CorruptionPerceptions Index (CPI) mittels eines eigenen Modells das illegale Finanzvolumen ermittelt. Hieraus ergibt sich ein globales Volumen an illegalen Geldern i.H.v. 2,85 Billionen US-Dollar pro Jahr (vorwiegend aus der USA und Europa stammt).
*Studie von John Walker aus dem Jahre 1998, die anhand der Kriminalstatistik der UNO veröffentlichten kriminellen Straftaten von 226 Länder und dem Transparancy International CorruptionPerceptions Index (CPI) mittels eines eigenen Modells das illegale Finanzvolumen ermittelt (Walker: o.S.). Hieraus ergibt sich ein globales Volumen an illegalen Geldern i.H.v. 2,85 Billionen US-Dollar pro Jahr (vorwiegend aus der USA und Europa stammt)(Walker: o.S.).


===Auswirkung auf den Staat===
===Auswirkung auf den Staat===
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===Auswirkung auf die Wirtschaft===
===Auswirkung auf die Wirtschaft===
Aufgrund der illegalen Finanzmöglichkeit durch die Geldwäsche hat die Organisierte Kriminalität eine bessere Möglichkeit mittels "Frontunternehmen" zur Steigerung des Eigenkapitals, "Beschaffungs-, Absatz- oder Finanzierungsmöglichkeit" (Dörmann, et al: 88) als legale Wirtschaftunternehmen. Durch diesen finanziellen Einfluss können die "Frontunternehmen" die gleichen Leistungen (Waren sowie Dienstleistungen) deutlich preiswerter anbieten (Harbs: 68). Hierdurch werden
Aufgrund der illegalen Finanzmöglichkeit durch die Geldwäsche hat die Organisierte Kriminalität eine bessere Möglichkeit mittels "Frontunternehmen" zur Steigerung des Eigenkapitals, "Beschaffungs-, Absatz- oder Finanzierungsmöglichkeit" (Dörmann, et al: 88) als legale Wirtschaftunternehmen. Durch diesen finanziellen Einfluss können die "Frontunternehmen" die gleichen Leistungen (Waren sowie Dienstleistungen) deutlich preiswerter anbieten (Harbs: 68). Hierdurch kommt es zum einen zu Wettbewerbsverzerrungen, die ggf. zu Insolvenzen / Konkurs von legalen Wirtschaftsunternehmen führt, und zum anderen zu Abhängigkeiten von der Organisierten Kriminalität (Dörmann, et al: 87f.).
 
===Austrocknen der Organisierte Kriminalität===
Der Gesetzgeber und die internationalen Gremien sahen in den Kreditinstituten, diejenigen die den Erfolgt der Bekämpfung der Geldwäsche sicherstellen würden. Allerdings wurde das vorherrschende liberale deutsche Wirtschaftssystem unterschätzt. Indem immer noch Privatperson ein sehr hoher Anteil von Geschäften mit Bargeld vornimmt. Zusätzlich in der Praxis sich die gewünschte Nachvollziehbarkeit, sog. Papierspur, als problematisch herausstellte; insbesondere im internationalen Kontext. (Suendorf: 398-404)


== Literatur ==
== Literatur ==
*Ackermann, Jürg-Beat (1992): Geldwäscherei – Money Laundering – Eine vergleichende Darstellung des Rechts und der Erscheinungsformen in den USA und der Schweiz; Diss. Universität Zürich
*Ackermann, Jürg-Beat (1992): Geldwäscherei – Money Laundering – Eine vergleichende Darstellung des Rechts und der Erscheinungsformen in den USA und der Schweiz; Diss. Universität Zürich


*Bongart, Kai (2001): Wirtschaftsfaktor Geldwäsche. Analyse und Bekämpfung; Wiesbaden
*Bongart, K. (2001): Wirtschaftsfaktor Geldwäsche. Analyse und Bekämpfung; Wiesbaden
 
*Bräuning, B. (2009): Ökonomie der Geldwäsche; Hamburg
 
*CTIF (2012): 19th annual report 2012, Brüssel (URL: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= &esrc=s&frm=1&source=web&cd=1&cad=rja&ved=0CC8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.ctif-cfi.be%2Fwebsite%2Fimages%2FEN%2Fannual_ re-port%2Fannualreport2012.pdf&ei=bAvm UoiFNI-ahtAaYjYGQDQ&usg=AFQjCNHLfE_FeBn_sUlsaBcvsU_2NGcL8Q&bvm=bv.59930 103,d.Yms, Abruf: 10.03.2016)
 
*Dörmann, U.; Koch, K. F.; Resch, H.; Vahlenkamp, Werner (1990): Organisierte Kriminalität - Wie groß ist die Gefahr?; BKA-Forschungsreihe, Sonderband; Wiesbaden
 
*FATF (1990): Financial Action Task Force on Money Laundering Report of 6 February 1990, in: Gilmore,W. C. (Hrsg 1992): International Efforts to Combat Money Laundering, Cambridge
 
*FATF (2005): Money Laundering & Terrorist Finance Typologies2004-2005 (URL: http://www. fatf-gafi.org/media/fatf/documents/reports/2004_2005_ML_Typologies_ENG.pdf, Abruf: 10.03.2016)
 
*Freiberg, K.; Thamm, B. G. (1992): Das Mafia-Syndrom. Organisierte Kriminalität: Ge-schichte, Verbrechen, Bekämpfung; Hilden
 
*Harbs, K. (1996): Umgehungsmöglichkeiten versperren - Geldwäschegesetz lässt immer noch Schlupflöcher offen; In: Organisierte Kriminalität - Angriff auf die Wirtschaft, Hrsg. v. DIHT
 
*Herzog, F. (2010): Geldwäschegesetz – Kommentar, München
 
*Höreth, U. (1996): Die Bekämpfung der Geldwäsche unter Berücksichtigung einschlägiger ausländischer Vorschriften und Erfahrungen; Diss. Eberhard-Karls-Universität Tübingen; Tübingen
 
*Hoyer, P.; Klos, J.; Carl, D. (1998): Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und ihre Anwendung in der Praxis; Bielefeld
 
*Müller, C. (1992): Geldwäscherei: Motive – Formen – Abwehr; Diss. Hochschule St. Gallen; Winterthur
 
*OECD (2009): Handbuch „Geldwäsche“ für den Innen- und Außendienst der Steuerverwaltung, (URL: http://www.oecd.org/tax/crime/44751835.pdf, Abruf: 10.03.2016)


*Bräuning, Bettina (2009): Ökonomie der Geldwäsche; Hamburg
*Quirk, P. J. (1996): Macroeconomic Implications of Money Laundering; in: IMF Working Paper Nr. 96/66, Washington


*Dörmann, Uwe; Koch, Karl Friedrich; Resch, Hedwig; Vahlenkamp, Werner (1990): Organisierte Kriminalität - Wie groß ist die Gefahr?; BKA-Forschungsreihe, Sonderband; Wiesbaden
*Schott, P. A. (2006): Reference Guide to Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism, Washington (URL: http://siteresources.worldbank.org/EXTAML/Resources/396511-1146581427871/Reference_Guide_AMLCFT_2ndSupplement.pdf, Abruf: 09.03.2016)


*Freiberg, Konrad; Thamm, Berndt Georg (1992): Das Mafia-Syndrom. Organisierte Kriminalität: Ge-schichte, Verbrechen, Bekämpfung; Hilden
*Schneider, F.; Dreer, E.; Riegler, W. (2006): Geldwäsche - Formen, Akteure Größenordnung und warum die Politik machtlos ist, Wiesbaden


*Harbs, Klaus (1996): Umgehungsmöglichkeiten versperren - Geldwäschegesetz lässt immer noch Schlupflöcher offen; In: Organisierte Kriminalität - Angriff auf die Wirtschaft, Hrsg. v. DIHT
*Suendorf, U. (2001): Geldwäsche – eine kriminologische Untersuchung; Bd. 10: Polizei + For-schung; Neuwied


*Höreth, Ulrike (1996): Die Bekämpfung der Geldwäsche unter Berücksichtigung einschlägiger ausländischer Vorschriften und Erfahrungen; Diss. Eberhard-Karls-Universität Tübingen; Tübingen
*TRACFIN (2007): Rapport d´activité 2006, Paris (URL: http://www.economie.gouv.fr/files/ direc-tions_services/tracfin/pdf/rap2006.pdf, Abruf: 10.03.2016)


*Hoyer, Petra; Klos, Joachim; Carl, Dieter (1998): Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und ihre Anwendung in der Praxis; Bielefeld
*Von Hardenberg, A. Freiherr (2012): Geldwäscheprävention. In: Hans-Willi Jackmuth, Chris-tian de Lamboy, Peter Zawilla (Hrsg.): Fraud Management. Der Mensch als Schlüsselfaktor gegen Wirtschaftskriminalität; Frankfurt


*Müller, Christof (1992): Geldwäscherei: Motive – Formen – Abwehr; Diss. Hochschule St. Gallen; Winterthur
*Walker, J. (1998): Modelling Global Money Laudering Flows - some findings, (URL: http://www.johnwalkercrimetrendsanalysis.com.au/ML%20method.htm, Abruf: 10.03.2016)


*Suendorf, Ulrike (2001): Geldwäsche – eine kriminologische Untersuchung; Bd. 10: Polizei + For-schung; Neuwied
*Warius, S. (2009): Das Hawala-Finanzsystem in Deutschland - ein Fall für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung? : Eine Untersuchung unter Einbeziehung aufsichtsrechtlicher und anderer gesetzlicher Rahmenbedingungen, Berlin


*Von Hardenberg, Alexander Freiherr (2012): Geldwäscheprävention. In: Hans-Willi Jackmuth, Chris-tian de Lamboy, Peter Zawilla (Hrsg.): Fraud Management. Der Mensch als Schlüsselfaktor gegen Wirtschaftskriminalität; Frankfurt
*Wohlschlägl-Aschberger, D. (2011):Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. In: Praxiswissen Geldwäsche, Hrsg. v. Wohlschlägl-Aschberger, D.; Frankfurt am Main