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==Sprachgebräuchliche Definition== | ==Sprachgebräuchliche Definition== | ||
Sprachgebräuchlich wird unter einer Geiselnahme eine Situation verstanden, in der sich eine oder mehrere, mit einem Drohmittel ausgestattete Personen, an einem der Polizei bekannten Ort, anderen Personen bemächtigt haben ( ist der Aufenthaltsort von Täter und Opfer nicht bekannt, wird von einer Entführung gesprochen). Der/die Täter bedrohen das/die Opfer mit dem Leben um Forderungen (innerhalb oder außerhalb des Vermögensbereichs) gegenüber Dritten (z.B. Politik, Polizei, sonstigen Behörden, Kreditinstituten, Privatpersonen) durchzusetzen. | Sprachgebräuchlich wird unter einer Geiselnahme eine Situation verstanden, in der sich eine oder mehrere, mit einem Drohmittel ausgestattete Personen, an einem der [[Polizei]] bekannten Ort, anderen Personen bemächtigt haben ( ist der Aufenthaltsort von Täter und Opfer nicht bekannt, wird von einer Entführung gesprochen). Der/die Täter bedrohen das/die Opfer mit dem Leben um Forderungen (innerhalb oder außerhalb des Vermögensbereichs) gegenüber Dritten (z.B. Politik, Polizei, sonstigen Behörden, Kreditinstituten, Privatpersonen) durchzusetzen. | ||
In der Regel wird bereits von einer Geiselnahme gesprochen, wenn lediglich die beschriebene Bemächtigung für Dritte erkennbar ist, aber noch keine Forderungen vorliegen. | In der Regel wird bereits von einer Geiselnahme gesprochen, wenn lediglich die beschriebene Bemächtigung für Dritte erkennbar ist, aber noch keine Forderungen vorliegen. |
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