Geiselnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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==Sprachgebräuchliche Definition==
==Sprachgebräuchliche Definition==


Sprachgebräuchlich wird unter einer Geiselnahme eine Situation verstanden, in der sich eine oder mehrere, mit einem Drohmittel ausgestattete Personen, an einem der Polizei bekannten Ort, anderen Personen bemächtigt haben ( ist der Aufenthaltsort von Täter und Opfer nicht bekannt, wird von einer Entführung gesprochen). Der/die Täter bedrohen das/die Opfer mit dem Leben um Forderungen (innerhalb oder außerhalb des Vermögensbereichs) gegenüber Dritten (z.B. Politik, Polizei, sonstigen Behörden, Kreditinstituten, Privatpersonen) durchzusetzen.
Sprachgebräuchlich wird unter einer Geiselnahme eine Situation verstanden, in der sich eine oder mehrere, mit einem Drohmittel ausgestattete Personen, an einem der [[Polizei]] bekannten Ort, anderen Personen bemächtigt haben ( ist der Aufenthaltsort von Täter und Opfer nicht bekannt, wird von einer Entführung gesprochen). Der/die Täter bedrohen das/die Opfer mit dem Leben um Forderungen (innerhalb oder außerhalb des Vermögensbereichs) gegenüber Dritten (z.B. Politik, Polizei, sonstigen Behörden, Kreditinstituten, Privatpersonen) durchzusetzen.


In der Regel wird bereits von einer Geiselnahme gesprochen, wenn lediglich die beschriebene Bemächtigung für Dritte erkennbar  ist, aber noch keine Forderungen vorliegen.
In der Regel wird bereits von einer Geiselnahme gesprochen, wenn lediglich die beschriebene Bemächtigung für Dritte erkennbar  ist, aber noch keine Forderungen vorliegen.
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